31 January 2025

Juckende Perücken, fallende Masken

Am Ende einer historischen Woche

Was, wenn wir uns mittlerweile einfach komplett im falschen Film befinden? Was, wenn die Zeit über uns hinweggegangen ist mit unserer Menschenrechtskonvention und unserer Rechtsstaatlichkeit? Was, wenn wir hier nur noch als Anhänger*innen eines überwundenen und versunkenen Ancien Régime in der Gegend herumstehen, die sich verwirrt und erschrocken unter ihren Perücken kratzen und an ihren Hosenschnallen herumnesteln, immer noch voller starker Meinungen über Bourbon oder Orléans und stets bereit und in der Lage, feinstes staatstheologisches Zeug zum Besten zu geben, während da draußen längst überall die Bonapartes ihre Plebiszite durchziehen? Was, wenn wir zu und in der Welt, die uns umgibt und die wir nicht mehr verstehen, schlechthin nichts mehr zu sagen haben? Was dann?

Anfechtungen dieser Art, würde ich vermuten, sind den wenigsten von uns völlig fremd in diesen dunklen Tagen. So kraftlos erscheinen die normativen Unterscheidungen, mit denen wir als Verfassungs- und Völkerrechtler*innen gewohnt sind zu operieren. Wenn es selbst die Konservativen nicht mehr interessiert, ob das rechtswidrig ist, was sie fordern – wen soll das denn überhaupt noch interessieren?

Mit dem Bundestagsbeschluss DS 20/14698 hat CDU-Chef Friedrich Merz eine Parlamentsmehrheit im Deutschen Bundestag zwischen Union, FDP und AfD hergestellt. Das war mehr als nur Show und Symbol: Das war eine Mehrheit, die einen gemeinsamen legislativen Willen artikuliert. Keine Migrant*innen mehr ins Land zu lassen erklärt diese Mehrheit zu einer geeigneten und notwendigen Maßnahme, um Kinder vor dem Erstochenwerden zu beschützen. Migrant*innen erklärt sie zu Menschen, die uns nicht nur vor Verwaltungs-, Verteilungs-, Integrations- und Finanzierungsprobleme stellen, sondern die wir um unserer körperlichen Sicherheit willen von Deutschland fernhalten müssen. Das ist der gemeinsame Wille von Union, FDP und AfD. Das ist seit Mittwoch Fakt. Und wenn man diesen Willen schon mal teilt, warum soll ich dann der CDU noch glauben, dass sie ihn nicht auch gemeinsam exekutieren will? Worauf gründet sich denn dann überhaupt der tiefe Abscheu, den die CDU vor der AfD angeblich empfindet und der mich darauf vertrauen lassen soll, sie werde nie mit ihnen ein Regierungsbündnis schließen? Etwa darauf, dass die AfD dem Standort Deutschland schade und aus dem Euro aussteigen will?

Das, worauf sich dieser gemeinsame Wille richtet, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Selbst der unvermeidliche Hans-Jürgen Papier räumt ein, dass das Europarecht der Zurückweisung an den EU-Binnengrenzen „nach Auffassung vieler Rechtsexperten … in gewisser Eindeutigkeit“ entgegensteht. Allerdings findet Papier, dass das Europarecht „eine solche rigorose Einschränkung der deutschen Souveränität gar nicht anordnen kann und darf“, und zaubert so als professorales Ein-Mann-Verfassungsgericht in Rente qua Identitätskontrolle den Vorrang des Europarechts in diesem Punkt einfach weg. Kann man machen, wird aber niemanden überzeugen, der das nicht sowieso schon glaubt: Europarecht, Völkerrecht, Verfassungsrecht, das nervt einfach nur noch.

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Directorship of the Bonavero Institute of Human Rights

The Bonavero Institute of Human Rights at the University of Oxford, fosters world-class research and scholarship in human rights law and, through its outreach programmes and public events, improves the understanding of human rights both within and beyond the academy. The Institute adopts a broad definition of human rights law and is based at Mansfield College, which is central to its identity. The Institute is currently seeking to recruit a new Director. The successful candidate will be able to promote a diverse and inclusive academic and working environment, foster and sustain a vibrant and inclusive culture, and work constructively within a team.

Please follow this link for more information about the role.

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CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz glaubt offenbar, über den Notausknopf von Artikel 72 AEUV seinen Willen ohne Rechtsbruch realisieren zu können. In der tatsächlichen Flucht- und Migrationskrise 2015 hatte die Bundesrepublik sich dagegen entschieden, diesen Knopf zu drücken. Zu erwarten, dass man zehn Jahre später bei sehr viel niedrigeren Fallzahlen den EuGH von einer solchen Notlage in Deutschland überzeugt bekommt, ist jedenfalls in hohem Maße riskant. Fast könnte man glauben, welch schockierender Gedanke, die Konservativen beschwüren hier mal wieder den Not- und Ausnahmefall als Mittel zum Zweck herauf, um sich ihrer normativen Fesseln zu entledigen, statt umgekehrt.

In den USA streicht Donald Trump einfach mal den Wortlaut des 14. Zusatzartikel der Verfassung qua Executive Order durch. Darf er nicht? Macht er aber. In Italien lässt die postfaschistische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni nach zwei gerichtlichen Verboten jetzt einfach zum dritten Mal Schutzsuchende nach Albanien fliegen. „Legal, illegal, scheißegal: Wie sich Herbert Kickl über das Gesetz stellen will“, titelt in dieser Woche das Magazin Profil aus Österreich. Sich über das Recht souverän hinwegzusetzen, wird offenbar immer üblicher, immer normaler – und kommt gut an: So demonstriert man Tatkraft und Entschlossenheit. Das wollen die Menschen anscheinend sehen in diesen unsicheren Zeiten.

Das mag sich anfühlen wie eine neue Epoche, wie eine tektonische Verschiebung aller normativen Grundlagen, die alles, was wir über das Recht wissen und an ihm wertschätzen, als obsoletes, verstaubtes Ancien-Regime-Zeugs wirken lässt. Aber das stimmt nicht. Die Art und Weise, wie und woran wir uns kollektiv binden und wie wir uns über Reichweite und Inhalt dieser Bindungen streiten und über dieselben wiederum kollektiv bindend entscheiden – all das bleibt politisch bestreit- und veränderbar. Und solange das so ist, bleibt das Wissen über die Institutionen, in denen all das bestreit- und veränderbar ist, notwendig und relevant. Das hört es erst auf zu sein, wenn die autoritäre Not- und Ausnahmelogik ihren Willen bekommt und den vermeintlichen Ausnahmezustand, in dem diese Institutionen suspendiert sind, mit immer neuen Konflikten, immer neuen Feinden und immer neuer Gewalt auf Dauer stellt. Dann ist in der Tat verfassungsjuristisches Pearl-Clutching zu nichts mehr nütze. Dann hilft nur noch Widerstand.

So weit sind wir aber noch nicht. Während ich dies schreibe an diesem historischen Tag am Ende dieser historischen Woche, ringt sich der Bundestag erneut eine Entscheidung darüber ab, was künftig migrationsrechtlich gelten soll in diesem Land. Diesmal geht es, anders als am Mittwoch, um Gesetzgebung, nicht bloß um einen Beschlussantrag. Und siehe da: der gemeinsame Wille von Union, FDP und AfD ist zwei Tage später schon wieder weg. Friedrich Merz wollte auch mal so ein autoritärer Bully sein, der keine Regeln und keine Rücksicht kennt und einfach macht, ohne lang zu fragen, so wie Donald Trump und all die anderen, deren Segel der Zeitgeist so prall zu füllen scheint. Daraus wurde nichts. Was Donald Trump weiß und Friedrich Merz offenbar nicht: Als autoritärer Bully darf man auf keinen Fall verlieren. Den Schaden hat die CDU. Die Demokratie in Deutschland ist vorläufig noch mal mit einem blauen Auge davon gekommen.

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Editor’s Pick

von JASPER NEBEL

Quelle: Berlinale

Ich möchte diese Woche „No Other Land“ empfehlen. Auch ich wollte mir zuerst etwas Schönes anschauen, die Weltlage ist ja schlimm genug. Aber ich verspreche Ihnen: Diese Doku ist es wert.

Bei der Premiere auf der letzten Berlinale gab es Antisemitismusvorwürfe gegen die anwesenden Regisseure, dazu wurde auch hier bereits viel Kluges gesagt. Der Film selbst darf darüber aber nicht in Vergessenheit geraten. Er begleitet den israelischen Journalisten Yuval Abraham und den Palästinenser Basel Adra, wie sie den brutalen Alltag im Westjordanland dokumentieren. Als Zuschauer habe ich mich dem Leid sehr nah gefühlt; wenn die Abrisstrupps – begleitet von der israelischen Armee – Wohnhäuser und Schulen von Palästinenser*innen zerstören; wenn militante Siedler*innen schwer bewaffnet in palästinensische Dörfer einfallen und Bewohner*innen töten. Die Bilder sprechen für sich, Erklärungen braucht es keine.

In Deutschland läuft der Film derzeit in einigen – leider zu wenigen – Kinos.  

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

…zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt, wusste angeblich schon Napoleon. Manche halten das auch im Wahlkampf für passend. Und so brachte Merz mit den Stimmen der AfD einen migrationskritischen Antrag durch den Bundestag – kurz bevor dort ein AfD-Verbotsverfahren debattiert wurde (siehe oben). Mit dem Antrag verabschiedete der Bundestag „Fünf Punkte für sichere Grenzen und das Ende der illegalen Migration“, die unter anderem Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen vorsehen. Dass sich das Zustandekommen des Antrags nicht nur über eine historische Grundhaltung, sondern auch über geltendes Recht hinwegsetzt, zeigt WINFRIED KLUTH (DE).

Ein Vorgeschmack auf Merz‘ Regierungsstil? Er hat jedenfalls angekündigt, am ersten Tag seiner Kanzlerschaft das Innenministerium „anzuweisen“, Grenzkontrollen per Richtlinienkompetenz anzuordnen. Das erinnert manche an den Stil eines gewissen American Businessman, der uns letzte Woche besonders beschäftigt hat. Doch so einfach liegen die Dinge nicht, wie JANNIS LENNARTZ (DE) weiß.

Während Merz‘ Brandmauer in der Sonne seines Machtwillen dahinschmilzt und eine schwarz-blaue Pfütze hinterlässt, widmet sich TAREK MAHMALAT (DE) den Farben des Kanzlerduells: Mit AfD und Grünen wurden zwei Parteien vom Duell ausgeschlossen, die in den aktuellen Umfragen mindestens genauso gut wie die SPD (oder besser) abschneiden. Das sei mit Blick auf die Chancengleichheit der Parteien problematisch. TV-Debatten funktionierten auch mit einer ganzen Farbpalette und nicht nur in Schwarz-Rot, sagt der Autor.

Von Debatten- zu Protestkultur: Vor drei Wochen gab es beim Bundesparteitag der AfD in Riesa massive Gegendemonstrationen, inklusive Großeinsatz der Polizei. Es soll zu zahlreichen Übergriffen gekommen sein. Unter anderem steht der Vorwurf im Raum, dass ein Polizist den sächsischen Landtagsabgeordneten Nam Duy Nguyen bewusstlos geschlagen hat. Der Vorfall lässt JONATHAN SCHRAMM (DE) darüber nachzudenken, welche rechtliche Position Abgeordneten als „parlamentarische Beobachter:innen“ auf Versammlungen zukommt, wo sich private und professionelle Sphäre mischen.

Die Sphären vermischt auch ein bayrisches Gesetz aus Sommer 2024, mit dem Bayern Hochschulen dazu verpflichtete, mit der Bundeswehr zusammenzuarbeiten. JANINA REIMANN (DE) zufolge greift das Gesetz in die Satzungsautonomie der Hochschulen ein und untergräbt so die verfassungsrechtlich verankerte Trennung von ziviler und militärischer Sphäre.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg musste unterdessen zwischen mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung abgrenzen. Es ging wieder mal um ein Kopftuchverbot im Arbeitsvertrag. Das Besondere an dem Fall: Das Gericht stellte eine Diskriminierung fest, obwohl die kopftuchtragende Bewerberin die Stelle freiwillig nicht angetreten hatte. Für ADIL DEMIRKOL (DE) beweist die Entscheidung, dass der föderale EU-Grundrechtsschutz funktioniert.

Diskriminierung gibt es nicht nur zwischen Privaten, sondern auch in staatlichen Zwangseinrichtungen. CLARA WELLHÄUSSER (DE) nimmt die aktuelle Debatte um die Haftunterbringung von trans* Personen zum Anlass, um generell über geschlechtliche Selbstbestimmung im Gefängnis nachzudenken. Problematisch sei vor allem der veraltete Grundsatz, nach dem Männer und Frauen getrennt unterzubringen sind, und dass die Länder untätig bleiben.

Gesetzgeberische Trägheit bei den Rechten Queerer kennt auch Österreich. Dort fehlen bis heute gesetzliche Regelungen für die Änderung des Geschlechtseintrags von trans* und inter* Personen. Schutz gibt es bislang nur durch die Judikatur der Höchstgerichte und des EGMR – jedenfalls bis jetzt. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs sieht nach Rückschritt aus: Das Geschlecht einer Person sei zwingend einzutragen, grundsätzlich komme es dabei auf das biologische Geschlecht an. ELISABETH GREIF (DE) beantwortet, wie prekär die Rechte von trans* und inter* Personen in Österreich sind.

Bessere Nachrichten kommen aus Straßburg: In zwei kürzlich veröffentlichten Fällen gegen Griechenland erkannte der EGMR die langjährige Push-Back-Praxis Griechenlands als Menschenrechtsverletzung an. ISABEL KIENZLE und MELINA RIEMER (EN) erklären die beweisrechtlichen Konsequenzen des Urteils und weisen auf verpasste Chancen hin.

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Diese Woche wollten wir Sie (und uns) eigentlich mit Trump-Content verschonen, aber ganz ohne geht es dann doch nicht. Nachdem der US Supreme Court das TikTok-Verbot aufrechterhalten hatte, verwendete Trump eines seiner zahllosen Dekrete darauf, die Durchsetzung des Verbots vorübergehend auszusetzen. URS SAXER und ROMAN KOLLENBERG (EN) gucken sich die Gründe des Urteils genauer an, während dessen Konsequenzen ungewiss bleiben.

Das autokratische Handbuch wurde inzwischen Seite für Seite analysiert, nur eine fehlt: die Wirtschaftspolitik. Dabei zeigten Trumps Wahlsiege, dass diese oft ein zentraler Erfolgsfaktor sei, bemerken KATI CSERES und YORK ALBRECHT (EN), und füllen die Lücke am Beispiel Ungarns.

Ein wichtiges Kapitel des autokratischen Handbuchs betrifft die Judikative. Nachdem der EuGH die Anforderungen für nationale Richter*innen bereits klargestellt hatte, entschied er vergangenes Jahr darüber, was das Unionsrecht für die Ernennung von Richter*innen am EuG verlangt. SOPHIE-CHARLOTTE LEMMER und MARLEEN KAPPÉ (EN) warnen jedoch: Das Urteil erteilt den Mitgliedstaaten faktisch einen Freibrief dafür, die nationale Phase des Ernennungsverfahrens selbst zu gestalten.

Diese Woche haben CAROLYN MOSER und LAURIDS HEMPEL (EN) unser Symposium „Musk, Power, and the EU: Can EU Law Tackle the Challenges of Unchecked Plutocracy?“ fortgesetzt. Sie sehen in Musks Einmischung in europäische Wahlen einen wichtigen Weckruf: Will die EU weiterhin Normen gestalten, statt nur noch zu befolgen, müsse sie sich dringend besser vor ausländischer Einflussnahme schützen.

Schließlich haben wir gemeinsam mit ANGELIKA NUSSBERGER und PAULA RHEIN-FISCHER das Symposium „The Omnipresence of Divergent Historical Narratives in Law and Politics“ (EN) gelauncht. Es spricht das gegenwärtig besonders grassierende Gefühl an, dass die Vergangenheit nicht vergangen ist: Kriege werden im Namen der Geschichte gerechtfertigt, und politische Kämpfe um das kollektive Gedächtnis geführt. Die Beiträge untersuchen insbesondere, wie Autoritarismus und Außenpolitik im digitalen Zeitalter verflochten sind. ANGELIKA NUSSBERGER und PAULA RHEIN-FISCHER machen den Anfang, indem sie über historische Narrative in Recht und Politik nachdenken. ANDRII NEKOLIAK, PAULA RHEIN-FISCHER, MIROSŁAW M. SADOWSKI und DOVILĖ SAGATIENĖ beschreiben die vielen Gesichter europäischer Erinnerungskultur und skizzieren, welche Herausforderungen mit den unterschiedlichen Ansätzen einhergehen. ULADZISLAU BELAVUSAU diskutiert den niederländischen, ALEKSANDRA GLISZCZYŃSKA-GRABIAS den polnischen Ansatz im Detail.

Von Clausewitz schrieb übrigens: „Der ganze Krieg setzt menschliche Schwäche voraus, und gegen sie ist er gerichtet.“ Vielleicht war er der Wahrheit damit näher als Napoleon, auch was den Wahlkampf (und die Liebe?) angeht.

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Das war‘s für diese Woche.

Ihnen alles Gute,

Ihr

Verfassungsblog-Team

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SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Juckende Perücken, fallende Masken: Am Ende einer historischen Woche, VerfBlog, 2025/1/31, https://verfassungsblog.de/juckende-perucken-fallende-masken/, DOI: 10.59704/990d0217e48cdc79.

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