María Salvador Martínez
A phrase like "Parliament decisions on its own behalf" has not been codified in Spanish legal and political discourse. Nevertheless, it is acknowledged that there are certain issues where political parties within parliament possess distinct interests that may influence their legislative choices. To counter the potential hazards involved, various elements have demonstrated varying degrees of efficiency in ensuring that decision are being made for the common good, despite the influence of party-specific concerns.
Continue reading >>
Edoardo Caterina
It must be acknowledged: in Italy, a judgment such as that delivered by the German Federal Constitutional Court on 24 January 2023 on party financing is currently constitutional science fiction. The Italian constitutional judges have never theorised, unlike their German colleagues, the need for closer scrutiny in certain matters where a ‘conflict of interest’ of the legislature can be discerned. This also partly reflects a different understanding of their own role within the constitutional system.
Continue reading >>
Christoph Konrath, Marcelo Jenny
Die Formulierung „Entscheidungen in eigener Sache“ ist in Österreich weder in der Rechts- noch in der Politikwissenschaft gebräuchlich. Die damit umschriebenen Elemente der Rechtsordnung und des politischen Systems werden jedoch seit langem diskutiert, besonders im Kontext der Kombination von Konkordanzdemokratie und der dominanten Rolle der politischen Parteien, die für Österreich typisch ist. Seit den 1990er-Jahren verlieren diese beiden Elemente an Einfluss. „Entscheidungen in eigener Sache“ lassen sich nicht mehr bloß mit Verweis „auf die Rechtslage“ rechtfertigen.
Continue reading >>
Teresa Radatz
In Deutschland findet schon seit Jahrzehnten ein Diskurs statt, der bei seinem österreichischen Nachbarn anklopft, aber nicht wirklich angekommen ist: Jener über Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache. Der fehlende rechtspolitische Diskurs lässt auf den ersten Blick vermuten, dass österreichische Abgeordnete nicht in eigener Sache entscheiden, sondern stets zum Gemeinwohl aller. Nüchtern betrachtet offenbart sich jedoch ein anderes Bild.
Continue reading >>
Amal Sethi
Laws governing electoral issues (hereinafter electoral laws) are vital to representation in a democracy and its existence. This short post outlines why and how electoral laws should be subject to higher approval requirements and heightened judicial review.
Continue reading >>
Antje Neelen
Die Finanzierung parteinaher Stiftungen wird häufig als Beispielsfall für eine Entscheidung des Parlaments in eigener Sache angeführt. Ein detaillierter Blick auf die Stiftungsfinanzierung zeigt, dass der Begriff der „Entscheidung in eigener Sache“ zwar nicht gut gewählt ist, die Materie aber für die Politikfinanzierung typische Kontrolldefizite aufweist, die häufig unter diesem Label diskutiert werden. Diese Kontrolldefizite gehen Hand in Hand mit anderen verfassungsrechtlichen Defiziten.
Continue reading >>
Fabian Michl
Wenn Wahlgesetzgebung kritisiert wird, ist der Hinweis auf die „Entscheidung in eigener Sache“ rasch zur Hand. Wer will schon bestreiten, dass die Abgeordneten bei Wahlrechtsänderungen auch an ihre eigenen Wiederwahlchancen denken? Dass sie diese Chancen bei jeder Entscheidung im Blick haben sollten, um ihrer Verantwortung gegenüber den Wähler:innen gerecht zu werden, erscheint unerheblich: Denn beim Wahlrecht geht es nicht um irgendeine Sachfrage, sondern um die Regeln des demokratischen Prozesses, die – auch das kann niemand bestreiten – vor Manipulationen geschützt werden müssen.
Continue reading >>
Daniel Hellmann
Als Odysseus auf seiner langen Heimfahrt an der Insel der Sirenen vorbeikam, mussten er und seine Männer Mittel und Wege finden, dem verzaubernden Gesang der Sirenen zu entgehen. Odysseus ließ sich fest an den Mast seines Schiffes binden, und seine Männer stopften sich Wachs in die Ohren. Vor einem ähnlichen Problem stehen Parteien und Politiker, wenn sie Entscheidungen in eigener Sache treffen, also Entscheidungen, in denen sie selbst die Regeln des politischen Wettbewerbs und damit ihres Machterwerbs bestimmen können.
Continue reading >>
Michael Koß
Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache – gibt es das im politischen System der Bundesrepublik? Vordergründig betrachtet mit Sicherheit, denn natürlich existieren Materien, die vor allem die im Parlament vertretenen Parteien angehen und gleichzeitig von diesen entschieden werden. Faktisch aber werden diese Materien in Deutschland aber – nach dem besten Wissen dieses Verfassers ausnahmslos – vom Bundesverfassungsgericht (mit-)entschieden.
Continue reading >>
Ulrich Sieberer
Entscheidungen von politischen Akteuren „in eigener Sache“ werden in Öffentlichkeit und Wissenschaft zu Recht kritisch betrachtet. Führen diese nicht zwangsläufig dazu, dass politische Partien eigene Interessen verfolgen und damit Gemeinwohlüberlegungen auf der Strecke bleiben? Diese Frage stellt sich besonders bei Themen wie der Parteienfinanzierung, in denen Parteien gemeinsame Interessen haben und diese im Sinne einer Kartelllogik auf Kosten der Gesamtgesellschaft durchsetzen können. Ohne die Relevanz dieser Problematik abzustreiten, argumentiert dieser Beitrag, dass Entscheidungen in eigener Sache weniger problematisch sein können, wenn sie dem politischen Wettbewerb unterworfen sind.
Continue reading >>
Heinrich Lang
Es ist ein auf den ersten Blick eigenartiger Befund. Während im Bereich der Exekutive und Judikative Entscheidungen in eigener Sache Gegenstand von Ausschließungs- und Befangenheitsregelungen sind und damit als Problem normativ umfangen und im Grundsatz auch problemadäquat gelöst werden, scheinen vergleichbare Normen für die erste Gewalt zu fehlen. Die damit zusammenhängenden Probleme werden plastisch dem Fragenkreis der Entscheidung in eigener Sache zugeordnet. Allerdings ist dieser namentlich von Hans Herbert von Arnim mitgeprägte Begriff missverständnisträchtig, gefahrgeneigt und umstritten.
Continue reading >>
Arne Pilniok
Mit dem jüngsten Stakkato von verfassungsgerichtlichen Urteilen zur Politikfinanzierung und den Diskussionen um die Wahlrechtsreform ist der Topos der „Entscheidungen in eigener Sache“ wieder in den Fokus gerückt. Als juristische Kategorie sind sie durchaus ambivalent. Zugleich verweist die Formulierung von den „Entscheidungen in eigener Sache“ auf eines der zentralen Probleme im Recht der Politik: Wo strukturelle Kontrolldefizite entstehen können, sind rechtliche und institutionelle Reaktionen zur Sicherung des Gemeinwohls notwendig.
Continue reading >>
Michaela Hailbronner
Parlamente entscheiden ständig in eigener Sache. Bei Themen wie dem Wahlrecht oder Abgeordnetendiäten ist dies auch kaum anders denkbar. Wer soll auch sonst entscheiden? Angesichts dessen kann der Begriff der "Entscheidungen in eigener Sache", den das Bundesverfassungsgericht als Argument für eine verschärfte gerichtliche Kontrolle einsetzt, in der Tat populistisch erscheinen: als Ausdruck des Misstrauens gegenüber denen "da oben" oder eben "in Berlin".
Continue reading >>
Jelena von Achenbach
Die Demokratie kann sich nicht selbst aus dem Weg gehen: Sie muss sich selbst organisieren. Die Rechte, Institutionen und Verfahren, die demokratische Selbstbestimmung ermöglichen, sind nicht natürlich vorfindbar. Jemand muss sie als freiheitlich-gleichheitsgerechte Rechtsform der kollektiven Willensbildung und des kollektiven Handelns machen. Also stellt sich die Frage: wer macht sie?
Continue reading >>
Martin Morlok
Entscheidungen in eigener Sache sind Akte der Selbstbestimmung. Zum Problem werden sie erst dann, wenn sie auch andere betreffen, wenn sie zugleich auch Entscheidungen über andere darstellen. Dies ist regelmäßig der Fall bei Entscheidungen der organisierten Staatlichkeit. Diese beanspruchen Verbindlichkeit gegenüber ihren Adressaten, sie stellen einen Gehorsamsanspruch an diese. Solche verbindlichen Entscheidungen begründen ein Legitimationsproblem.
Continue reading >>
Sophie Schönberger
Demokratische parlamentarische Entscheidungen beruhen in einer idealtypischen Perspektive darauf, dass das Gemeinwohl durch den deliberativen politischen Prozess herausgearbeitet und verwirklicht wird. Anders als im Bereich der Administrative und Judikative soll die Gemeinwohlorientierung hier also gerade nicht durch eine Entpolitisierung, sondern umgekehrt durch eine umfassende Politisierung erreicht werden. Aufgrund der Pluralität des Gremiums sollen sich dabei die gegenläufigen politischen Interessen ausgleichen und insgesamt zu einem gemeinwohlförderlichen Ergebnis führen. Dieses Modell der Gemeinwohlfindung im politischen Prozess kommt jedoch an seine Grenzen, wenn nicht über allgemeine gesellschaftliche Fragen, sondern spezifisch über die Bedingungen des politischen Systems selbst verhandelt wird.
Continue reading >>