15 July 2022

Das Volk im Palast

Eine Mutter, die ihr Kleinkind trägt. Eine Studentin mit einem Tuch um ihren Kopf, auf dem “Gota Go Home” steht. Ein älteres Ehepaar. Eine Gruppe von Schulkindern. Und ein Vater, der seinen Sohn im Rollstuhl schiebt. Sie alle fallen mir am 9. Juli auf der Aragalaya (in etwa: der Kampf) in Sri Lanka auf. Irgendwann reiche ich Päckchen mit Keksen herum, die uns eine Seniorin, die zu Hause bleiben musste, für die Protestierenden geschickt hatte. Ich verteile sie und sie werden angenommen – nicht aus einem Gefühl der Dankbarkeit heraus, sondern mit dem Wissen, dass es sich um einen Akt der Solidarität handelt.

Seit mehr als zwei Wochen gibt es in Sri Lanka nahezu keinen Treibstoff mehr. Dennoch wird die Zahl der Menschen, die nach Colombo strömten, um ihren Präsidenten und Premierminister friedlich zum Rücktritt zu zwingen, auf über 500.000 geschätzt. Ironischerweise wurde ebenjener Präsident im Jahr 2019 mit 52 Prozent der Stimmen gewählt. Die Menschen gingen zu Fuß, kamen mit Lastwagen, bildeten Fahrgemeinschaften, nahmen das Fahrrad, bestiegen dicht gedrängte Züge und Busse – um dabei zu sein.

Als ich an diesem Abend zurück nach Hause kehrte, konfrontiert mit den Erlebnissen jenes Tages, hatte ich mehr Fragen als Antworten über die Demokratie in Sri Lanka und was all dies für Sri Lankas Verfassungsordnung bedeutet. Der Präsident versprach an diesem Tag, bis zum 13. Juli zurückzutreten; auch der Premierminister sagte seinen Rücktritt zu.

Nach Tagen der Ungewissheit, dem Tod eines Demonstranten und noch mehr Kämpfen und Schmerzen wurde heute, am 15. Juli, der Rücktritt des Präsidenten offiziell bekannt gegeben. Die bis zuletzt felsenfeste Exekutivpräsidentschaft ist gestürzt. Und wir können endlich hoffen, dass dieses Amt auch aus unserer Verfassung und unserer politischen Imagination verschwindet.

Vom Protest zur imagined community

Dies ist der Moment der Re-Demokratisierung Sri Lankas. 1931 führte Sri Lanka als erstes Land Asiens das allgemeine Wahlrecht ein, aber erst im Jahr 2022 tritt das Volk als demokratische Kraft in den Vordergrund. Davor waren es stets die Minderheiten und die Arbeiter, die auf die Straße gingen und Forderungen an den Staat stellten; und es war die ländliche Jugend, die ihre kollektiven Forderungen mit Gewalt artikulierte. All diese Bewegungen verharrten an den Rändern einer Gesellschaft, die unter vielen Krankheiten litt, unter einer dynastischen Politik, unter Korruption, unter ethnischem Nationalismus.

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Im Jahr 2022 haben sich auf der ganzen Insel jedoch friedliche Proteste formiert. Die Aragala ist nun beides, eine reale und eine imaginierte Gemeinschaft, die verantwortungsvolle Regierungsführung und eine bessere Zukunft fordert. Dabei werden auch immer wieder Fragen zur Repräsentation innerhalb und durch die Aragalaya gestellt. Die Mittelschicht zeigte sich besorgt über die jüngsten Besetzungen des Präsidialsekretariats, der offiziellen Residenzen des Präsidenten und des Premierministers sowie des Büros des Premierministers. Gestern haben die Demonstranten diese Gebäude, mit Ausnahme des Präsidialsekretariats, geräumt.

Sri Lanka erlebt in diesen Unruhen und dem Chaos etwas Neues und Unerwartetes. Die Menge, die Multitude, spricht. Sie kann gehört werden – und sie wird gehört. Sie (wir) legt die Krise der Repräsentation in Sri Lanka offen und übt eine eindringliche Kritik am Status quo, auch an der Verfassungsordnung, wie wir sie bisher erlebt haben. Irgendwann sollte der Punkt kommen, an dem jene Forderungen der Öffentlichkeit in eine Reformagenda übersetzt werden. Das von der Opposition vorgeschlagene 21. Amendment der Verfassung bildet bereits einiges hiervon ab. Aber für eine umfassendere Umsetzung dieser Forderungen brauchen wir einen demokratischen Prozess, der auch ein gewisses Maß an Expertise umfasst. Noch befinden wir uns in Sri Lanka jedoch in einer Phase, in der wir versuchen, die Auswirkungen unserer Re-Demokratisierung zu verstehen. Ich möchte vier dieser Auswirkungen skizzieren.

Die Menschen wenden sich zunächst gegen den nationalen Sicherheitsdiskurs. Sri Lanka blickt auf eine Geschichte der Militarisierung von Recht und Ordnung sowie auf einen ethnonationalistischen Sicherheitsdiskurs zurück. Nationale Sicherheit, so die Folge, wurde zumeist als Sicherheit der Regierung interpretiert. Heute wird dies von der Bevölkerung in Frage gestellt. Menschen fordern die Polizei und die Armee bei Protesten offen auf, sich der Aragalaya anzuschließen. Willkürliche Verhaftungen, aber auch das brutale Vorgehen von Polizei und Armee gegen Demonstranten werden von Anwälten angefochten und von Sri Lankas Anwaltsvereinigung, der Bar Association of Sri Lanka (BASL), verurteilt. Als der Generalinspekteur der Polizei am Tag vor den geplanten Protesten am 9. Juli eine Ausgangssperre verhängte, kam es sofort zu Protesten; und die BASL gab eine Erklärung ab, in der sie die Ausgangssperren für illegal erklärte.

Auch der Diskurs über die wirtschaftliche Ungleichheit wird wieder aufgegriffen. Vom 9. Juli bis zum 14. Juli besetzten die Demonstranten die offiziellen Residenzen von Präsident und Premierminister. Wirkmächtige Bilder zirkulierten in den sozialen Medien, von Durchschnittsbürgern, die auf Plüschmöbeln sitzen, den Swimmingpool bestaunen oder das Fitnessstudio nutzen. Memes über die Ungleichheiten zwischen den Repräsentanten und den Repräsentierten werden erstellt und und geteilt.

Eine herausragende Rolle kommt auch der Teilhabe und Repräsentation von Frauen zu. Trotz der Einführung des allgemeinen Wahlrechts im Jahr 1931 ist Sri Lankas politische Sphäre von Männern dominiert und patriarchalisch strukturiert. Der Anteil der Frauen im Parlament ging nie über 12 Prozent hinaus. Bei den Protesten stehen Frauen nun aber an vorderster Front und sind fester Bestandteil des Geschehens. Es sind Frauen, die sich lautstark zu Wort meldeten und als Politikerinnen in der Opposition, als Journalistinnen, als Aktivistinnen die Initiative ergriffen.

Es ist klar, dass die Forderungen der Aragalaya auf einen Systemwechsel abzielen. Ein Systemwechsel, der sich nicht nur auf strukturelle Veränderungen beschränkt. Gefordert wird eine neue politische Ordnung, die auf Verantwortlichkeit, Transparenz und Responsivität beruht. Wie notwendig eine solche Forderung ist, wird durch einen Exekutivpräsidenten deutlich, der auf der Flucht ist und eine ganze Nation solange in Geiselhaft genommen hat, bis seine persönliche Sicherheit gewährleistet war.

Dennoch komme ich aber nicht umhin, auch gewisse Grenzen oder blinde Flecken der Aragalaya zu erkennen. Bislang hat sie es versäumt, die Frage der Selbstbestimmung der Tamilen Sri Lankas oder die Diskriminierung der Muslime in ihren Diskurs aufzunehmen. Immerhin an den Rändern der Aragalaya ist der Diskurs über die Diskriminierung von Minderheiten jedoch lebendig und verbreitet. Und auch wenn Aragalaya ein Moment der Re-Demokratisierung ist, so ist es dennoch ein prekärer Moment. Denn es handelt sich um eine führerlose, spontane und nebulöse Masse von Menschen. Das ist ihre Stärke, aber auch ihr Risiko – die Zukunft wird zeigen, welche Seite überwiegt.

Wider die Verfassung

Was aber bedeutet all dies für die Verfassungsordnung und für die Rechtsstaatlichkeit Sri Lankas? Zunächst einmal ist all dies eine klare Kritik und Ablehnung konzentrierter Exekutivgewalt und der Exekutivpräsidentschaft. Die wiederholte Weigerung zahlreicher Regierungen, die Exekutivpräsidentschaft abzuschaffen, fällt nun auf sie zurück und sucht die politische Klasse heim. Es ist aber auch eine Kritik an der Repräsentation. Die Menschen haben genug vom Machtmissbrauch durch gewählte Vertreter, sie haben genug von politischen Parteien, die es nicht schaffen, die Bedürfnisse der Menschen im politischen Prozess und bei der Verteilung von Ressourcen abzubilden. Aragalaya ist die Kritik an einer Form der rule of law, die es nicht vermag, Korruption zu bestrafen, gestohlene Vermögen einzufordern und nicht zuletzt auch jene Art von Krise zu verhindern, mit der Sri Lanka nun konfrontiert ist. Es ist eine Kritik  der politischen Führung, Institutionen, der Fachleute und der Experten, die menschliches Leid weder erkennen, noch mitfühlen oder angemessen reagieren.

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A Pandemic of Populists – Wojciech Sadurski

Over the last decade, the world has watched in shock as populists swept to power in free elections. From Manila to Warsaw, Brasilia to Budapest, the populist tide has shattered illusions of an inexorable march to liberal democracy. The book highlights the variety of constitutional (and anti-constitutional) strategies that populists in power have used to undermine the institutional fabric of democracy. Wojciech Sadurski offers a vibrant, contemporary account of modern populisms and, significantly, considers what we can do to fight back. Paperback discount price: £18.39, $ 23.99.

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Welche Lehren folgen aus alledem für die Rechts- und Verfassungsvergleichung? Zunächst einmal bestätigen sich die Risiken und Grenzen einer Perspektive, die lediglich Gerichte in ihren Mittelpunkt rückt. Das soll nicht heißen, dass eine solche Perspektive nicht auch nützlich ist. Sie sollte sich aber ihrer Grenzen bewusst sein. Daneben zeigt sich, dass die Repräsentation durch Wahlen auch durch andere Formen der Repräsentation ergänzt werden sollte, wie z.B. in Form unabhängiger Institutionen, die als Guarantor Institutions, als vierte Gewalt, über die Einhaltung demokratischer Normen wachen. Wie ich bereits zuvor auf diesem Blog gezeigt habe, ist eine der progressiven Folgen von Sri Lankas Krise, dass die Unterstützung für jene unabhängigen Guarantor Institutions durch verschiedene politische Akteure gewachsen ist.

Ebenso zeigt das Geschehen in Sri Lanka die Risiken von Präsidialsystemen und veranschaulicht deren Potenzial, Demokratie von innen heraus zu untergraben. In der Vergangenheit hatte es der Präsident geschafft, seine Legitimität trotz des internen bewaffneten Konflikts, trotz gezielter Diskriminierung von Muslimen und sogar trotz Korruptionsvorwürfen und Familienherrschaft zu bewahren. Nur eine Minderheit forderte die Abschaffung des Amtes. Was sich nun geändert hat, ist die Tatsache, dass die Wirtschaftskrise katastrophale Ausmaße angenommen und niemanden verschont hat. Es ist dieses kritische und neue Ereignis, das einen neuen Moment im politischen Diskurs Sri Lankas geschaffen hat. Es hat das Unvorstellbare möglich gemacht: die Dekonstruktion eines Narratives, wonach eine charismatische politische Führung für singhalesische Buddhisten eine wirtschaftliche Entwicklung wie in Singapur ermöglicht. Diese Geschichte ermutigt, sie hält aber auch eine Warnung bereit. Denn sie zeigt uns, dass in einer Zeit der Katastrophen, einschließlich der Klimakrise, das Unvorstellbare auch in anderen Teilen der Welt möglich sein könnte.

Die herausforderndste Erkenntnis betrifft aber die Kritik an der aktuellen Verfassung – und sogar an der Idee der Verfassungsordnung als solcher. Die derzeitige Verfassung Sri Lankas ist problematisch: Sie konzentriert die Macht in den Händen der Exekutivpräsidentschaft, verbietet die gerichtliche Kontrolle von Gesetzen und hält sogar Wege bereit, um verfassungswidrige Gesetze zu verabschieden. Viele halten diese Verfassung daher nicht nur für einen Teil des Problems, sondern zunehmend für die Wurzel des Problems. Viele stellen ihre Fähigkeit und Legitimität in Frage, Sri Lanka aus der Krise zu führen. Viele betrachten dieses Dokument als bedeutungslos – und auch als eines, das systemischen Machtmissbrauch und menschliches Leid in großem Ausmaß fördert und wirtschaftliche Ungleichheit aufrechterhält und begünstigt. Die Menschen sehen nicht, dass die verfassungsmäßige Ordnung das Versprechen der Volkssouveränität einlöst oder den Staat dazu anhält, das menschliche Wohlergehen zu fördern. All dies sind schwierige Fragen. Es sind Fragen, für deren Beantwortung die Verfassungswissenschaft- und praxis vielleicht nicht gerüstet ist. Und auch hierin besteht eine Krise, eine Krise der Expertise.

Es gibt noch sehr viel mehr zu sagen, über Emotionen, Lokalität, Zugehörigkeit, Leiden, Hoffnung, Erschöpfung, wie wir anderen durch die Krise verhelfen, über Fürsorge und darüber, was all dies für die Wissenschaft bedeutet. Diese Aufgabe überlasse ich aber einem anderen Tag.

Für heute werde ich mich ausruhen und ein Glas auf meine Mitbürgerinnen und Mitbürger erheben. Komme was wolle, wir haben nun eine sri-lankische Geschichte der Demokratisierung, von der wir noch über Generationen hinweg sprechen werden.

Dinesha Samararatne, 15. Juli 2022

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Die ungarische Regierung erklärt öffentlich, dass sie kurz vor einer Einigung mit der Europäischen Kommission steht, die zurückgehaltenen Mittel des Wiederaufbaufonds freizugeben. Offenbar hat Ungarn vier Bedingungen zugestimmt, die die Genehmigung von Zuschüssen in Höhe von 7 Mrd. Euro und zinsgünstigen Darlehen in Höhe von etwa 8 Mrd. Euro ermöglichen werden. KIM LANE SCHEPPELE erklärt, warum dies ein kolossaler Fehler wäre.

Im Februar 2022 fällte der EuGH ein Urteil in den von Ungarn und Polen angestrengten Verfahren gegen das Europäische Parlament und den Rat zum EU-Konditionalitätsmechanismus. Das Urteil bestätigte nicht nur das System der Konditionalität zum Schutz des EU-Haushalts, sondern betrat auch den Bereich der europäischen Verfassungsidentität. Anstatt das europäische Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit zu untergraben, haben Polen und Ungarn möglicherweise unbeabsichtigt den Platz der Rechtsstaatlichkeit im Herzen der EU-Identität gefestigt, argumentiert JAKE GOODMAN-PALMER.

Grundsätzlich unzufrieden mit dem Diskurs über Rechtsstaatlichkeit in Europa zeigen sich MICHAŁ STAMBULSKI und KAROL MUSZYŃSKI. Die Rechtswissenschaften seien zu moralisch, blind gegenüber Kontexten und überträten die Grenze zum politischen Aktivismus.

Ungarn, Polen und als nächstes Finnland? MARTIN SCHEININ identifiziert erste Anzeichen eines Rule-of-Law Backsliding in Finnland. Das Parlament hat dort vor kurzem im Lichte des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die Gesetze über die Notstandsbefugnisse erweitert, die noch zu äußerst gefährlichen Werkzeugen werden könnten. Es gebe guten Grund, in höchster Alarmbereitschaft zu sein.

Das Vorhaben der britischen Regierung, die Menschenrechte auszuhöhlen und das Vereinigte Königreich von seinen europäischen Partnern zu entkoppeln, ist nun vollständig verwirklicht worden. Kurz nach dem Brexit kündigte die britische Regierung ihre Absicht an, den Human Rights Act, der die in der EMRK verankerten Rechte in nationales Recht umsetzt, durch eine britische Bill of Rights zu ersetzen. ARISTI VOLOU erläutert, wie der Gesetzesentwurf den Menschenrechtsschutz im Vereinigten Königreich verwässern wird.

In Israel steht erneut die Auflösung der Knesset bevor. Premierminister Naftali Bennet erklärte, die Auflösung sei notwendig, um eine “Verfassungskrise” abzuwenden. Bennet bezog sich damit auf das drohende Auslaufen der Notstandsverordnungen, auf deren Verlängerung der Knesset sich nicht einigen konnte. TAMAR HOSTOVSKY BRANDES fragt sich, wie das Auslaufen von Verordnungen, geschweige denn von Notstandsverordnungen, eine Verfassungskrise auslösen kann?

Die Wahl in Frankreich am 19. Juni 2022 sind historisch. Sie markierte nicht nur das Ende der „absoluten Mehrheit“ der wiedergewählten Präsidentenpartei im Abgeordnetenhaus, sondern brachte auch einen Umbruch in den seit 1958 geltenden politischen und institutionellen Gepflogenheiten. Das Ergebnis ist allerdings ambivalent, meinte NICOLAS SÉÉBOLD. Während sicherlich die Totenglocke des französischen „Präsidentialismus“ geläutet haben, wird das damit einhergehende Aufkommen einer solchen gespaltenen Versammlung vielleicht nicht die Entstehung eine erneuten Parlamentarismus begünstigen.

Campen als Protest. Die Entscheidungsgründe des Urteils des BVerwG vom 24. Mai zur Rechtmäßigkeit von Klimacamps wurden nun veröffentlicht. Darin etabliert das BVerwG einen weitreichenden akzessorischen Schutz logistisch notwendiger Protestinfrastruktureinrichtungen. JAN-HENRIK HERCHENRÖDER und MAXIMILIAN SCHNEIDER üben aber auch Kritik.

Soll in Deutschland ein studienbegleitender Jura-Bachelor eingeführt werden? Tiziana Chiusi sprach sich kürzlich in der FAZ dagegen aus und fand dafür deutliche Worte. Wer austeilt, muss aber auch einstecken können. Die Replik von JULIAN KRÜPER: “Demgegenüber wirkt die Rhetorik des Beitrags […] in einer hochnotpeinlichen und lange überwunden geglaubten Weise misanthrop und wenig sachdienlich.”

Die Totallegalisierung von Cannabis in Deutschland schreitet rasch voran. In der zweiten Jahreshälfte will die Regierung einen Gesetzentwurf zum Cannabiskontrollgesetz präsentieren. Dieser wird mit Spannung erwartet, nicht nur von den vielen Lobbyisten und Investoren, die sich auf einen neuen Milliardenmarkt freuen. Auch die vielen deutschen Cannabiskonsumenten wollen verständlicherweise endlich Rechtssicherheit und Freiheit vor Strafverfolgung. ROBIN HOFMANN sieht allerdings noch eine Reihe von offenen Fragen, welche die Bundesregierung noch klären muss.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe beschied dem BVerfG mit Beschluss vom 14. Juni 2022, dass es Fragen einer Journalistin zum gemeinsamen Abendessen von Verfassungsrichterinnen und -richtern und Mitgliedern der Bundesregierung hätte beantworten müssen. Diese Praxis gerät mit dem eigenen Anspruch des Gerichts auf Transparenz in Konflikt. Grund genug für JANNIKA JAHN, diese Praxis zu hinterfragen.

Claudia Pechsteins Kampf vor den Gerichten hat sie seit 2009 nicht nur durch die Schweiz und Deutschland, sondern auch vor den EGMR und nun zum BVerfG geführt. JENS ADOLPHSON zeigt, warum das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für die internationale Sportsgerichtsbarkeit eine historische Aussage enthält – und welche Fragen auch nach dem Urteil unbeantwortet bleiben.

Vier Monate nach Russlands Krieg gegen die Ukraine ist die Unterstützung für Ukrainer, die vor der Gewalt und den Grausamkeiten des Krieges fliehen, in Europa und anderswo auf der Welt enorm. Bekanntlich haben die europäischen Staaten pragmatische Verwaltungslösungen gefunden, um die große Zahl der ankommenden Menschen unterzubringen, und sich große Mühe gegeben, vorteilhafte Wohlfahrtsregelungen zu treffen. Vor diesem Hintergrund interpretiert JONAS BORNEMANN die Krise in der Ukraine als einen Wendepunkt für den humanitären Schutz im Allgemeinen.

Nun hat also auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Sachen Tarifeinheitsgesetz entschieden. Wie zuvor schon das BVerfG kommt auch er zum Ergebnis, dass der neue § 4a TVG in Menschenrechte eingreift, kann sich aber nicht dazu durchringen, Deutschland hierfür zu verurteilen. Eine umstrittene Entscheidung, findet EVA KOCHER, bei der wie bereits beim BVerfG zwei Richter:innen ein Sondervotum verfassten.

An deutschen Flughäfen fehlt es an Personal. Entsprechend schnell erschallten Rufe nach einem vermehrten Einsatz ausländischer Arbeitskräfte als Abhilfe und dabei vor allem solchen aus der Türkei. Bewerkstelligt werden soll dies dabei über eine Reform des Erwerbsmigrationsrechts. HOLGER KOLB klärt auf.

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SUGGESTED CITATION  Samararatne, Dinesha: Das Volk im Palast, VerfBlog, 2022/7/15, https://verfassungsblog.de/das-volk-im-palast/, DOI: 10.17176/20220715-233624-0.

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