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26 March 2024

Delegitimation durch Verfahren

Warum ein AfD-Verbotsverfahren kontraproduktiv wäre

Oft firmiert die Annahme, dass soziale Ungleichheit politisch umso umstrittener sei, je weiter die Angleichung zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vorangeschritten ist, nach ihrem Entdecker als das Tocqueville-Paradox. Im Hinblick auf ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD ließe sich weniger bildungsbürgerlich, aber durchaus treffend auf ein „Herr Tur Tur-Paradox“ verweisen. Ähnlich wie der Scheinriese aus dem Kinderbuch Michael Endes wirkt das Instrument des Parteiverbots aus der Entfernung sehr imposant – und schnurrt dann aber immer mehr zusammen, je besser sich die Eröffnung eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht begründen ließe. Der Grund dafür, so die im Folgenden vertretene These, ist der neue Strukturwandel der Öffentlichkeit, der dazu geeignet ist, ein Parteiverbotsverfahren zum Schaden aller zu delegitimieren.

Demokratische Legitimität unter den Bedingungen der Digitalisierung

Um den Zusammenhang zwischen der Öffentlichkeit auf der einen Seite und politischen sowie juristischen Verfahren auf der anderen Seite nachvollziehen zu können, bietet sich als Ausgangspunkt ein Befund Niklas Luhmanns an. Luhmann hatte in seinem Klassiker „Legitimation durch Verfahren“ die bei näherem Hinsehen oftmals irritierend komplexen politischen und juristischen Verfahren einer „funktionalen Analyse“ unterzogen. Konkret warf er die nur vordergründig einfache Frage auf, welches Problem diese Verfahren eigentlich lösen.1) Luhmanns Pointe: Es handelte sich um das Problem der Legitimität. Weil vor der Verkündung eines Gesetzes oder eines Gerichtsurteils sehr viele Akteure angehört werden und anderweitig kommunikativ eingreifen können, werde sichergestellt, dass sich am Ende dieser Verfahren möglichst alle deren Ergebnisse akzeptieren, anders formuliert: ihre Legitimität anerkennen. In der distinkten Diktion Luhmanns: „Legitimation durch Verfahren ist nicht etwa Rechtfertigung durch Verfahrensrecht […]; vielmehr geht es um die Umstrukturierung des Erwartens durch den faktischen Kommunikationsprozess, der nach Maßgabe rechtlicher Regelungen abläuft“.2)

Luhmann selbst hat offen anerkannt, dass sich das Problem der Legitimität mit großer Dringlichkeit stellt, eben weil weder politische noch juristische Verfahren korrekte Entscheidungen gewährleisten können. Aus diesem Grund bezeichnet er Macht und Legitimität in Verfahren als funktionale Äquivalente zur Wahrheit in der Gesellschaft.3) Korrekte Verfahren sind in Politik und Recht das, was im sozialen Austausch als richtig (im Sinne von: wahr) und damit akzeptabel gilt. Was allerdings kann als wahr gelten? Diese Frage ist unter der Bedingung des neuen Strukturwandels der Öffentlichkeit immer schwerer zu beantworten.

Die Vorstellung eines neuen Strukturwandels der Öffentlichkeit ist mit einem anderen sozialwissenschaftlichen Klassiker verknüpft: Jürgen Habermas. Ganz ähnlich wie Luhmann erkennt Habermas nüchtern an, dass sich die Demokratie „aus sich selber legitimieren“ muss, „und zwar durch die Legitimität erzeugende Kraft des rechtlich institutionalisierten Verfahrens der demokratischen Willensbildung“.4) Für Habermas ist die Pointe aber weniger das Verfahren selbst als vielmehr die konstitutive Rolle der Öffentlichkeit, die eine anspruchsvolle – in der Diktion Habermas: deliberative – Debatte ermöglicht, aus der dann die Legitimation des Ergebnisses folgt. Der „faktische Kommunikationsprozess“, von dem auch Luhmann spricht, ist bei Habermas also zusätzlich normativ aufgeladen. Und es ist just der normative Mehrwert der Deliberation, den Habermas durch die digitale Revolution der Gegenwart bedroht sieht. Ihm zufolge macht eine zusehends entgrenzte und fragmentierte Öffentlichkeit das anspruchsvolle Abwägen von Argumenten immer unwahrscheinlicher. Entgrenzt ist die Öffentlichkeit deshalb, weil zwischen privater und öffentlicher Kommunikation in den sozialen Medien immer weniger unterschieden werden kann. Dies erklärt die zunehmende Verrohung von Debatten, die damit strukturell kaum noch geeignet sind, sachliche Entscheidungen zu produzieren. Fragmentiert ist die Öffentlichkeit heute deshalb, weil der gemeinsame Raum des Politischen immer mehr in Echokammern parzelliert ist und so „zum Kampfplatz konkurrierender Öffentlichkeiten“5) degeneriert.

Schlechte Nachrichten für ein AfD-Verbotsverfahren

Dieser neue Strukturwandel der Öffentlichkeit hat fatale Folgen für die allgemeine Wahrheitsorientierung als Grundlage jeder öffentlichen demokratischen Debatte – und damit auch für die Legitimation von politischen und juristischen Verfahren. Im Zuge des neuen Strukturwandels sind epistemische Selbstermächtigungen zu beobachten, in deren Zuge Laien versuchen, sich wieder auf Augenhöhe mit den (vor allem wissenschaftlichen) Experten zu bringen. Dieser Prozess, der sowohl Verschwörungstheorien als auch – und dies ist aus der Perspektive der Deliberation folgenreicher6) – einer Indifferenz der Wahrheit gegenüber Tür und Tor öffnet, war exemplarisch am Beispiel der Querdenken-Bewegung im Zuge der Covid-Pandemie zu beobachten.7) Auch die Wahrheit der Rechtswissenschaft selbst steht zur Disposition. Am sichtbarsten ist juristisches Gegenwissen der Laien gegen die Experten im Kreis der so genannten „Reichsbürger“.8)

Wenn Verfahren legitimieren und dabei um die Wahrheit kreisende öffentliche Debatten eine wichtige Rolle spielen, dann hält der neue Strukturwandel der Öffentlichkeit sehr schlechte Nachrichten für ein AfD-Verbotsverfahren bereit. Der Grund dafür ist, dass die AfD, und vor allem ihr Spitzenpersonal, es mit der Wahrheit selbst nicht so genau nimmt. Genau diese Indifferenz der Wahrheit gegenüber dürfte in einem Verbotsverfahren ungebremst in die entgrenzten und fragmentierten Öffentlichkeiten überschwappen, die die AfD ohnehin schon sehr gekonnt bespielt.9) Dies wiederum dürfte die Legitimität aller an einem AfD-Verbotsverfahren Beteiligten weiter unterminieren.

Politiker der AfD verbreiten Lügen, Halbwahrheiten,10) alternativer Fakten11) und Verschwörungserzählungen über ihr unliebsame Gruppen, namentlich Migranten sowie die etablierten Parteien und ihr Personal. Alexander Gauland mahnte schon 2002 explizit den Rekurs auf Mythen an: Gauland zufolge gaben Mythen den Bürgern – verstanden als republikanische Citoyens – in der Zeit vor der Dominanz der (Natur-)Wissenschaften einen Kompass an die Hand. In seinen Worten schufen Mythen einen „Bürger, der seine Herkunft in die Zukunft mitnahm und für Politik, Moral und Kultur Regeln setzte, die zu brechen ein revolutionärer Akt und damit zugleich ein Akt der Anerkennung des Vorhandenseins dieser Regeln war“.12) Für den späteren AfD-Gründer war es schon 2002 ausgemacht, dass es zu diesen gemeinschaftsprägenden Mythen zurückzukehren gelte. Angesichts dessen verwundert es nicht, dass Gauland sich in der Migrationskrise umstandslos auf die Verschwörungstheorie vom Großen Austausch bezog.13) Was immer hilft, künstlich eine ethnisch konnotierte Gemeinschaft zu erzeugen, ist Gauland ebenso recht wie seinen vermeintlich radikaleren Mitstreitern in der AfD. So viel zur häufig kolportierten Legende, das Beispiel Gaulands verdeutliche, dass konservative Positionen in Deutschland an den rechten Rand des ideologischen Spektrums gedrängt worden seien. Wenn es in Deutschland keinen Rechtsruck gegeben hat, dann weil Politiker wie Alexander Gauland schon vor der Euro-, Migrations- und Energiekrise sowie den Kriegen in der Ukraine und in Israel offen für rechtsradikale Positionen waren. Dies verdeutlicht zudem exemplarisch, dass die Demokratie an ihrer Spitze erodiert und weniger in der Wählerschaft.14) Genau dies belegen auch die Ergebnisse der umfangreichen empirischen Analyse von Steffen Mau, Thomas Lux und Linus Westheuser, die nur eine moderate ideologische Polarisierung der deutschen Bevölkerung nachweisen konnten.15)

Gefahr der Selbstviktimisierung in fragmentierten Teilöffentlichkeiten

So erwiesen die antidemokratische Gesinnung der AfD-Führung auch sein mag, so viele Risiken birgt ein Verbotsverfahren unter den Bedingungen des von der Digitalisierung ausgehenden neuen Strukturwandels der Öffentlichkeit. Für Habermas ist die fundamentale Voraussetzung jedweder Deliberation ein „Konsens über die Grundsätze der gemeinsamen Verfassung“.16) Genau dieser Grundkonsens wäre nachhaltig erschüttert, wenn ein Verbotsverfahren weithin als illegitim angesehen würde. Es sprechen mehrere Gründe dafür, dass ein AfD-Verbotsverfahren den Grundkonsens, der den demokratischen Prozess bedingt, erschüttern würde.

Zunächst ist die Legitimität juristischer Verfahren generell anfälliger als diejenige politischer. Während ein von einer Mehrheit verabschiedetes Gesetz anders als das Naturrecht veränderbar ist und sogar sein muss, liegen die Hürden für die Legitimation des Urteils im Zuge eines juristischen Verfahrens höher: Die Anwendung des Rechts ist ein per se deterministisches Unterfangen; bei gleichem Rechtsrahmen sollte sich stets eine gerichtliche Sichtweise durchsetzen. Im Fall eines Parteiverbotsverfahrens ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sogar unumkehrbar, denn es ist erste und letzte Instanz. Politische Entscheidungen hingegen haben nicht den Anspruch, die einzig richtige Lösung eines Problems darzustellen, denn sie sind dem Wesen der Demokratie gemäß revidierbar. Es handelt sich ja um Mehrheitsentscheidungen und weil in Demokratien aus Wahlen regelmäßig neue Mehrheiten hervorgehen, sind die Ergebnisse politischer Entscheidungen wesentlich flexibler als ihre juristischen Pendants. Dies wiederum stellt an die Legitimität eines Gesetzgebungsverfahrens geringere Ansprüche als an ein Parteiverbotsverfahren. Wer in letzterem unterliegt, ist raus – und läuft die Gefahr der Selbstradikalisierung. In den meisten Gerichtsverfahren mag die Gefahr, dass Unterlegene zu Querulanten werden, überschaubar sein.17) Ein Verbot der AfD hingegen dürfte für die Aufrechterhaltung eines demokratischen Grundkonsenses entschieden zu viele Michael-Kohlhaas-Epigonen schaffen, insbesondere unter der Bedingung entgrenzter und fragmentierter Teilöffentlichkeiten.

Der letztgenannte Punkt wiegt umso schwerer, als dass die Radikalisierung der Protagonisten der AfD diejenige ihrer Anhängerschaft aktuell übertreffen dürfte. Insbesondere der Rechtsstaat wird selbst von der AfD-Führung weiterhin hochgehalten: Auch wenn für die AfD sonderbarerweise immer vorab festzustehen scheint, wer im Recht ist (sie selbst), richtet sie zumindest rhetorische Hoffnungen auf den Rechtsstaat . Selbst wenn hier falsche Hoffnungen enttäuscht würden, bliebe die Fallhöhe bei einem Verbot der AfD beträchtlich, zumal aktuell die Zahl derer, die wie Querdenker und Reichsbürger offen im Clinch mit dem Rechtsstaat leben, überschaubar ist. Im Hinblick auf die Querdenker gilt es zu berücksichtigen, dass die Covid-Pandemie der AfD – anders als Migrations-, Energie- und Ukrainekrise – einen bestenfalls gemischten Mobilisierungserfolg beschert hat.18) Die Anhängerschaft der AfD ist noch nicht in dem Maße an der Wahrheit verzweifelt wie ihr Führungspersonal, und deshalb steht im Fall eines AfD-Parteiverbots viel auf dem Spiel. Die Zahl derjenigen, die im Zuge eines solchen Verbots offen für eine epistemische Selbstermächtigung gegen juristische und politische Wahrheiten wären, dürfte ebenso beträchtlich sein wie deren technische Möglichkeiten, ihr juristisches und politisches Gegenwissen zu verbreiten und zu radikalisieren. Gerade weil die Anhängerschaft der AfD weniger radikal ist als ihre Führung, sollte man anstelle eines Verbotsverfahrens daraufsetzen, diese zurückzugewinnen als sie zur Selbstradikalisierung zu verleiten.

Dass das antidemokratische Führungspersonal der AfD einem Verbotsverfahren gefasst entgegenblicken kann, geht eben nicht nur auf den von ihm permanent praktizierten power move der Selbstviktimisierung zurück, sondern auf die Struktur der Öffentlichkeit unter der Bedingung ihrer Digitalisierung. Der Kaninchenbau der sozialen Medien würde einen AfD-Jammerdiskurs – hier nur drei ganz spontan selbst ausgedachte Parolen: „Unrechtsstaat BRD“, „BRDDR“, „Volksgerichtshof BVerfG“ – aufnehmen, vervielfältigen und verstärken (im Sinne von radikalisieren). Dies wäre Wasser auf die Mühlen derjenigen, die Umsturzphantasien hegen.

In der Rückschau erklärt das, warum die beiden erfolgreichen Verbote von Parteien nur unter der Bedingung einer analogen Öffentlichkeit einfacher möglich waren. Es dürfte nicht zuletzt die Dominanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewesen sein, die eine einhellige und argumentbasierte öffentliche Debatte über das Für und Wider eines Verbots von SRP und KPD ermöglichte. Diese Debatte trug dann wiederum dazu bei, dass der Ausgang beider Verfahren weithin akzeptiert wurde.19) Selbstverständlich wäre es verfehlt, sich insbesondere die 1950er-Jahre als Eldorado der Deliberation vorzustellen. Vielmehr existierten in der alten Bundesrepublik des Kalten Krieges mit Westbindung und Antikommunismus zwei diskursive Sanktionsmechanismen, mit deren Hilfe Rechts- und Linksradikale öffentlich in Schach gehalten werden konnten. Wer wollte schon aus dem westlichen Bündnis ausbrechen oder sich als Fünfte Kolonne Moskaus verdächtig machen?20) Auch in dieser Hinsicht lässt sich heute nur konstatieren: tempi passati. Unter der Bedingung der Digitalisierung droht den Befürwortern eines AfD-Verbots die Delegitimation durch Verfahren.

References

References
1 Niklas Luhmann, Legitimation durch Verfahren, Frankfurt a.M. 1993 (zuerst 1969).
2 Luhmann, Legitimation durch Verfahren, S. 37.
3 Luhmann, Legitimation durch Verfahren, S. 24–25.
4 Jürgen Habermas, Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik, Berlin 2022, S. 20–21.
5 Habermas, Neuer Strukturwandel, S. 63.
6 Der Philosoph Harry Frankfurt hat bereits in den 1980er Jahren darauf hingewiesen, dass die Indifferenz gegenüber der Wahrheit noch problematischer ist als die Lüge, denn letztere erkennt ja zumindest den Primat der Wahrheit an, während alternative Fakten letztlich auf ebenso viele Wahrheiten wie Echokammern hinauslaufen. Vgl. Harry G. Frankfurt, Bullshit, Berlin 2005 (zuerst 1986).
7 Vgl. dazu z.B. Johannes Pantenburg, Sven Reichardt & Benedikt Sepp, Wissensparallelwelten der „Querdenker“, in: Sven Reichardt (Hrsg.), Die Misstrauensgemeinschaft der „Querdenker“. Die Corona-Proteste aus kultur- und sozialwissenschaftlicher Perspektive. Frankfurt: Campus 2021, S. 29–66.
8 Christoph Schönberger & Sophie Schönberger, Die Reichsbürger. Eine Geschichte von Macht und Ohnmacht, in: Merkur 77/10 (2023), S. 34–45.
9 Zur bemerkenswerten Anpassung der AfD an den neuen Strukturwandel der Öffentlichkeit vgl. Matthias Hoffmann & Julia Rone, Interconnected Realities: The Hybrid Dynamics of Far-Right Online and Offline Mobilisation, in: Manès Weisskircher (Hrsg.), Contemporary Germany and the Fourth Wave of Far-Right Politics: From the Streets to Parliament, Abingdon 2024, S. 57–75.
10 Dazu Nicola Gess, Halbwahrheiten. Zur Manipulation von Wirklichkeit. Berlin 2021, v.a. S. 86–100.
11 Dazu Nils Kumkar, Alternative Fakten, Berlin 2022.
12 Alexander Gauland, Anleitung zum Konservativsein. Zur Geschichte eines Worts, Berlin 2017 (zuerst 2002), S. 63.
13 Heinrich Detering, Was heißt hier „wir“? Zur Rhetorik der parlamentarischen Rechten, Ditzingen 2020, S. 12.
14 Dazu Larry Bartels, Democracy Erodes from the Top. Leaders, Citizens, and the Challenge of Populism in Europe, Princeton 2023.
15 Steffen Mau, Thomas Lux & Linus Westheuser, Triggerpunkte. Konsens und Konflikt in der Gegenwartgesellschaft, Berlin 2023.
16 Habermas, Neuer Strukturwandel, S. 25.
17 Und zumal Querulanten nicht einseitig pathologisiert werden sollten, vgl. Rupert Gaderer, Querulieren. Kulturtechniken, Medien und Literatur 1700–2000, Heidelberg 2021.
18 Manès Weisskircher, Far-Right Parties and Divisions over Movement-Party Strategy: The AfD and the Anti-Corona Protests of Querdenken, in: Manès Weisskircher (Hrsg.), Contemporary Germany and the Fourth Wave of Far-Right Politics: From the Streets to Parliament, Abingdon 2024, S. 159–173.
19 Bezeichnenderweise wirbt Jürgen Habermas am Ende seiner Analyse des neuen Strukturwandels der Öffentlichkeit für eine Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, vgl. Habermas, Neuer Strukturwandel, S. 67.
20 Vgl. dazu Michael Koß, Demokratie ohne Mehrheit? Die Volksparteien von gestern und der Parlamentarismus von morgen, München 2021.

SUGGESTED CITATION  Koß, Michael: Delegitimation durch Verfahren: Warum ein AfD-Verbotsverfahren kontraproduktiv wäre, VerfBlog, 2024/3/26, https://verfassungsblog.de/delegitimation-durch-verfahren/, DOI: 10.59704/6a160091810b1908.

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