16 June 2023

Das Thüringen-Projekt

Länder sind uninteressant. Das denken jedenfalls viele. Landespolitik, Landesrecht, Landesverfassungen – das hat etwas Kümmerliches und Schattendaseinshaftes, und das nicht nur wegen ihres begrenzten Geltungsraums. Die Länder, würde ich mal zu behaupten wagen, werden von den meisten Deutschen im Grunde als Verwaltungseinheiten empfunden und erfahren, höchstens noch als Aufzuchtbecken für politisches Reservepersonal und Vorratsbehälter für dialektgefärbtes Landesväter- und -müttertum. Aber sie in ihrer so genannten Eigenstaatlichkeit so richtig ernst zu nehmen, scheint mir jedenfalls nördlich der Donau meistenteils kein allzu tief verwurzelter Gedanke.

Im Herbst nächsten Jahres wird in Sachsen, in Brandenburg und in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Und wenn ich auf diese Wahlen blicke, dann habe ich das würgende Gefühl, dass wir dringend anfangen sollten, die Länder als Einheiten legitimierter Machtausübung ernst zu nehmen. Dass wir dabei keinen Tag länger zu verlieren haben eigentlich.

Wer eine Landesregierung kontrolliert, der kontrolliert eine Menge. Organisation und Personal der Justiz beispielsweise. Die Medienaufsicht und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Universitäten, Schulen, Theater, Museen. Und nicht zuletzt die Polizei.

Autoritär-populistische Parteien, das hat die Erfahrung des letzten Jahrzehnts nun wirklich zur Genüge gezeigt, sind von der Tendenz gekennzeichnet, die einmal gewonnene Macht zu nutzen, um sie nicht mehr hergeben zu müssen. Um das Wahlrecht zu manipulieren, die inner- und außerparlamentarische Opposition zu ersticken, Verwaltung und Justiz mit ihren Leuten voll zu packen, Medien, Wissenschafts- und Kulturinstitutionen von ihrem Willen abhängig zu machen. Sie entwickeln großes Geschick, Stellschrauben ausfindig zu machen und an ihnen zu drehen, um die Wahrscheinlichkeit des Machtverlusts in Fall veränderter Mehrheitsverhältnisse so weit wie möglich zu minimieren. Sie lernen dabei voneinander. Das sind oft sehr technische und wenig spektakuläre Dinge, deren Relevanz erst ins Auge sticht, wenn es zur Gegenwehr längst zu spät ist. Nicht alles, was in Polen und Ungarn, was in Florida und Texas funktioniert, lässt sich auf andere Verfassungskontexte übertragen. Aber vieles.

++++++++++Anzeige++++++++

Am Lehrstuhl für Öffentliches Recht III mit Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Michael Fehling, LL.M.) an der Bucerius Law School in Hamburg ist zum 1. August 2023, ggf. auch später, eine Stelle zur wissenschaftlichen Mitarbeit (m/w/d) mit 20 Wochenstunden ausgeschrieben. Im Rahmen des Center for Interdisciplinary Research on Energy, Climate and Sustainability (CECS) gehört die wissenschaftliche Unterstützung der Arbeit des Centers im Bereich des Energie- und Klimaschutzrechts zu Ihren Aufgaben. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 10. Juli 2023. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

++++++++++++++++++++++

Nehmen wir Thüringen. Angenommen, in Thüringen bekäme eine autoritär-populistische Partei (ich muss mich da auf gar keine bestimmte festlegen) staatliche Machtmittel in die Hand: Wie würde sie vorgehen? Was für legale Spielräume hätte sie? Welche Schwachstellen könnten sie ausnutzen? Wie resilient wären Demokratie und Rechtsstaat in einem solchen Szenario? Das sind Fragen, die wir uns stellen müssen. Und auf die wir zumeist bisher keine Antwort haben.

Welche Möglichkeiten hätte der Bund, sich einem solchen Szenario entgegen zu stellen? Was käme auf das Bundesverfassungsgericht zu? Was könnten solche halb vergessenen, vernachlässigten und unerprobten Institutionen wie der Bundeszwang nach Art. 37 GG ausrichten? Was ließe die Finanzverfassung an Möglichkeiten zu, eine autoritär-populistische Landesregierung gegebenenfalls finanziell zu sanktionieren?

Als 2010/11 Ungarn in die Fänge einer autoritär-populistischen Partei geriet, traf das die europäischen Institutionen und die europäische Gesellschaft total unvorbereitet. Als vier Jahre später das gleiche in Polen passierte, war es kaum besser. Erst im Nachvollzug der autoritär-populistischen Machtübernahme in diesen beiden Mitgliedstaaten hat Europa überhaupt (wenn überhaupt) sich damit zu beschäftigen begonnen, was da passiert und wie sehr es ganz Europa zum Schlechteren verändert. Das sollte uns, wenn sich dergleichen jetzt womöglich im bundesdeutschen Maßstab schon sehr bald zu wiederholen droht, nicht noch mal passieren. Wenn wir mit der Suche auf Antworten auf diese Fragen erst beginnen, während das Land bereits nach allen Regeln der Kunst durchorbanisiert wird, dann ist es zu spät. Dann rennt man nur noch hinterher.

Wir starten daher das Thüringen-Projekt, und wir starten es jetzt. Am Beispiel Thüringen werden wir diesen Fragen auf den Grund gehen.

Bevor es andere tun.

Dies ist zu allererst ein Forschungsprojekt. Wir wollen Wissen generieren und öffentlich machen, damit wir es haben, wenn wir es brauchen. Hoffentlich werden wir es niemals brauchen. Aber auf diese Hoffnung, denke ich, sollte sich niemand mehr verlassen.

Wir haben ein Jahr Zeit. Das ist nicht viel.

Wir brauchen für dieses Projekt zusätzliches Geld. Das können wir mit nicht nebenher machen. Wir müssen Leute dafür ab- bzw. einstellen. Wir haben daher eine Crowdfunding-Kampagne auf Betterplace.org gestartet.

Wenn Sie das Thema genauso umtreibt wie uns, dann wären zwei Dinge toll:

Erstens: Bitte spenden Sie.

Zweitens: Bitte verbreiten Sie den Link betterplace.org/p122637 auf all Ihren Kanälen. Kennen Sie Leute, von denen Sie glauben, dass sie für dieses Projekt ihre Taschen öffnen würden? Dann schicken Sie ihnen bitte den Link per Email, Whatsapp, Signal oder auf welchem Weg auch immer. Bitte teilen Sie den Link auch auf Ihren Social-Media-Accounts.

Dann haben wir eine Chance, dass wir dieses Projekt schnell vom Boden bekommen. Wie gesagt, wir haben keine Zeit zu verlieren.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

… zusammengefasst von PAULA SCHMIETA:

Wegen der polnischen „Lex Tusk“ hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet, das sich auf Artikel 2 und 10 EUV stützt – eine noch nicht erprobte Kombination. NORA VISSERS hält diese neuen juristischen Gewässer für eher flach. FRANCA MARIA FEISEL hingegen begrüßt den Wandel hin zu einer wehrhaften Demokratie (Art. 10 EUV).

In der vergangenen Woche hat der EuGH sein Urteil in Bezug auf das polnische „Maulkorbgesetz“ gefällt, das Richter*innen, die das EU-Rechtsstaatsgebot ernst nehmen, mit Disziplinierung bedroht. LAURENT PECH gibt einen Überblick über die Entscheidung.

In Bulgarien droht die Grenze zwischen organisiertem Verbrechen, der Justiz und dem politischen Apparat zu verwischen. Laut RADOSVETA VASSILEVA ist dies (auch) darauf zurückzuführen, dass die Europäische Kommission bei Bulgarien ein Auge zudrückt.

94 Menschen haben beim „Schiffsunglück von Crotone“ 200 Meter vor der italienischen Küste ihr Leben verloren. NASSIM MADJIDIAN meint, die Tragödie hätte verhindert werden können, wenn Frontex und die italienischen Behörden ihre Such- und Rettungspflichten nicht verletzt hätten.

Anfang Mai entschied der Oberste Gerichtshof Griechenlands, dass die neonazistische Hellenische Nationalpartei nicht an den griechischen Parlamentswahlen teilnehmen darf. Damit, so AFRODITI MARKETOU, habe der Gerichtshof eine völlig neue Vision von Demokratie entworfen worden, die die künftige Rechtsprechung beeinflussen werde.

Für kurze Zeit waren 15 türkische Minister*innen zugleich Minister*innen und Mitglieder des Parlaments. AYLIN ÇIRAKCI, N. BETÜL HALILOĞLU PAKDIL & ÜLKÜ OLCAY UYKUN ALTINTAŞ bezweifeln, dass dies mit der Verfassung der Türkei vereinbar war.

Am 13. Juni hat das Europäische Parlament die EU-Verordnung über elektronische Beweismittel angenommen. VALERIE ALBUS findet problematisch, dass die Verordnung Schnelligkeit und Effizienz vor dem Schutz der Grundrechte von Verdächtigen priorisiere.

++++++++++Anzeige++++++++

The Max Planck Institute for Social Law and Social Policy is offering PhD Positions in Law for its new doctoral research group „Growing Up in the Welfare State“. Applicants should hold an excellent degree in law, have an interest in questions of social protection relating to children and youths, and have the ability to work in a team. Please find further information here.

++++++++++++++++++++++

Der BGH steht vor der Frage, ob EU-Recht in internationalen Schiedsgerichtsverfahren zwischen EU-Investor*innen und EU-Mitgliedsstaaten immer vor geht. CHRISTIAN TIETJE legt dar, warum das Völkerrecht hier Vorrang haben muss.

In einem Verfahren gegen einen Aktivisten der „letzten Generation“ hat das Landgericht Berlin keine Nötigung (§240 StGB), wohl aber den Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§113 StGB) für erfüllt gehalten. MARTIN HEGER ist der Ansicht, dass hier der Gewaltbegriff des §113 StGB möglicherweise nicht richtig ausgelegt wurde.

Vor zwei Wochen kesselte die Polizei in Leipzig etwa 1000 Menschen ein, die für die Versammlungsfreiheit demonstrierten. TORE VETTER rekonstruiert das Geschehen und kommt zum Schluss, dass dies in allen Belangen unverhältnismäßig gewesen sei.

Können Auseinandersetzungen im Nahen Osten eine „unmittelbare Gefahr“ in Berlin begründen? Obwohl CHRISTOPH GUSY die Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügungen zweier pro-palästinensischer Versammlungen zum Nakba-Tag zweifelhaft findet, meint er, dass diese schwierige und ungeklärte Rechtsfragen aufwerfen.

Nachdem ein rechter Rechtsreferendar in Sachsen zu Examen zugelassen wurde, scheint die Landesjustizministerkonferenz den Zugang zum Examen über eine Reform der Bundesrechtsanwaltsverordnung (BRAO) einschränken zu wollen. JONAS DEYDA meint, damit lege die Ministerkonferenz die Axt an die freie Advokatur an und erweise dem Kampf gegen Rechts einen Bärendienst.

Ist das Urteil des BVerwG zur Freiburger Bewohnerparkgebühr ein Rückschlag für die Verkehrswende? „Nur teilweise“ sagen YOANN THIEMANN & ASTRID NAUNDORF – hohe Parkgebühren je nach Fahrzeuglänge blieben möglich, sie müssten nur anders verpackt werden.

Zuletzt: zwei neue Blogdebatten haben begonnen und eine dritte wurde fortgesetzt.

Zunächst begann diese Woche die Blogdebatte Shifting Paradigms of European Media Regulation mit Beiträgen von NEUS VIDAL MARTI, VIKTORIA KRAETZIG, CHRISTINA ETTELDORF, JUDIT BAYER & KATI CSERES, JANNIS LENNARTZ, ANNA WÓJCIK, TOBIAS MAST, PAULINA MILEWSKA und NATALIJA BITIUKOVA.

Außerdem wurde die Debatte Nachhaltigkeit in Zeiten planetarer Krisen mit Beiträgen von ROMY KLIMKE, LEAH WETENKAMP & CLEMENS DAHLKE und CHARLOTTE MAIER eröffnet.

Zu guter Letzt setzten STEFAN SCHLEGEL & ODILE AMMANN unsere Blogdebatte Open / Closed zum Thema Open Access fort.

*

Soweit für diese Woche. Ihnen alles Gute und bis zum nächsten Mal!

Ihr

Max Steinbeis

Wenn Sie das wöchentliche Editorial als Email zugesandt bekommen wollen, können Sie es hier bestellen.