16 June 2023

Das Thüringen-Projekt

Länder sind uninteressant. Das denken jedenfalls viele. Landespolitik, Landesrecht, Landesverfassungen – das hat etwas Kümmerliches und Schattendaseinshaftes, und das nicht nur wegen ihres begrenzten Geltungsraums. Die Länder, würde ich mal zu behaupten wagen, werden von den meisten Deutschen im Grunde als Verwaltungseinheiten empfunden und erfahren, höchstens noch als Aufzuchtbecken für politisches Reservepersonal und Vorratsbehälter für dialektgefärbtes Landesväter- und -müttertum. Aber sie in ihrer so genannten Eigenstaatlichkeit so richtig ernst zu nehmen, scheint mir jedenfalls nördlich der Donau meistenteils kein allzu tief verwurzelter Gedanke.

Im Herbst nächsten Jahres wird in Sachsen, in Brandenburg und in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Und wenn ich auf diese Wahlen blicke, dann habe ich das würgende Gefühl, dass wir dringend anfangen sollten, die Länder als Einheiten legitimierter Machtausübung ernst zu nehmen. Dass wir dabei keinen Tag länger zu verlieren haben eigentlich.

Wer eine Landesregierung kontrolliert, der kontrolliert eine Menge. Organisation und Personal der Justiz beispielsweise. Die Medienaufsicht und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Universitäten, Schulen, Theater, Museen. Und nicht zuletzt die Polizei.

Autoritär-populistische Parteien, das hat die Erfahrung des letzten Jahrzehnts nun wirklich zur Genüge gezeigt, sind von der Tendenz gekennzeichnet, die einmal gewonnene Macht zu nutzen, um sie nicht mehr hergeben zu müssen. Um das Wahlrecht zu manipulieren, die inner- und außerparlamentarische Opposition zu ersticken, Verwaltung und Justiz mit ihren Leuten voll zu packen, Medien, Wissenschafts- und Kulturinstitutionen von ihrem Willen abhängig zu machen. Sie entwickeln großes Geschick, Stellschrauben ausfindig zu machen und an ihnen zu drehen, um die Wahrscheinlichkeit des Machtverlusts in Fall veränderter Mehrheitsverhältnisse so weit wie möglich zu minimieren. Sie lernen dabei voneinander. Das sind oft sehr technische und wenig spektakuläre Dinge, deren Relevanz erst ins Auge sticht, wenn es zur Gegenwehr längst zu spät ist. Nicht alles, was in Polen und Ungarn, was in Florida und Texas funktioniert, lässt sich auf andere Verfassungskontexte übertragen. Aber vieles.

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Am Lehrstuhl für Öffentliches Recht III mit Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Michael Fehling, LL.M.) an der Bucerius Law School in Hamburg ist zum 1. August 2023, ggf. auch später, eine Stelle zur wissenschaftlichen Mitarbeit (m/w/d) mit 20 Wochenstunden ausgeschrieben. Im Rahmen des Center for Interdisciplinary Research on Energy, Climate and Sustainability (CECS) gehört die wissenschaftliche Unterstützung der Arbeit des Centers im Bereich des Energie- und Klimaschutzrechts zu Ihren Aufgaben. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 10. Juli 2023. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

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Nehmen wir Thüringen. Angenommen, in Thüringen bekäme eine autoritär-populistische Partei (ich muss mich da auf gar keine bestimmte festlegen) staatliche Machtmittel in die Hand: Wie würde sie vorgehen? Was für legale Spielräume hätte sie? Welche Schwachstellen könnten sie ausnutzen? Wie resilient wären Demokratie und Rechtsstaat in einem solchen Szenario? Das sind Fragen, die wir uns stellen müssen. Und auf die wir zumeist bisher keine Antwort haben.

Welche Möglichkeiten hätte der Bund, sich einem solchen Szenario entgegen zu stellen? Was käme auf das Bundesverfassungsgericht zu? Was könnten solche halb vergessenen, vernachlässigten und unerprobten Institutionen wie der Bundeszwang nach Art. 37 GG ausrichten? Was ließe die Finanzverfassung an Möglichkeiten zu, eine autoritär-populistische Landesregierung gegebenenfalls finanziell zu sanktionieren?

Als 2010/11 Ungarn in die Fänge einer autoritär-populistischen Partei geriet, traf das die europäischen Institutionen und die europäische Gesellschaft total unvorbereitet. Als vier Jahre später das gleiche in Polen passierte, war es kaum besser. Erst im Nachvollzug der autoritär-populistischen Machtübernahme in diesen beiden Mitgliedstaaten hat Europa überhaupt (wenn überhaupt) sich damit zu beschäftigen begonnen, was da passiert und wie sehr es ganz Europa zum Schlechteren verändert. Das sollte uns, wenn sich dergleichen jetzt womöglich im bundesdeutschen Maßstab schon sehr bald zu wiederholen droht, nicht noch mal passieren. Wenn wir mit der Suche auf Antworten auf diese Fragen erst beginnen, während das Land bereits nach allen Regeln der Kunst durchorbanisiert wird, dann ist es zu spät. Dann rennt man nur noch hinterher.

Wir starten daher das Thüringen-Projekt, und wir starten es jetzt. Am Beispiel Thüringen werden wir diesen Fragen auf den Grund gehen.

Bevor es andere tun.

Dies ist zu allererst ein Forschungsprojekt. Wir wollen Wissen generieren und öffentlich machen, damit wir es haben, wenn wir es brauchen. Hoffentlich werden wir es niemals brauchen. Aber auf diese Hoffnung, denke ich, sollte sich niemand mehr verlassen.

Wir haben ein Jahr Zeit. Das ist nicht viel.

Wir brauchen für dieses Projekt zusätzliches Geld. Das können wir mit nicht nebenher machen. Wir müssen Leute dafür ab- bzw. einstellen. Wir haben daher eine Crowdfunding-Kampagne auf Betterplace.org gestartet.

Wenn Sie das Thema genauso umtreibt wie uns, dann wären zwei Dinge toll:

Erstens: Bitte spenden Sie.

Zweitens: Bitte verbreiten Sie den Link betterplace.org/p122637 auf all Ihren Kanälen. Kennen Sie Leute, von denen Sie glauben, dass sie für dieses Projekt ihre Taschen öffnen würden? Dann schicken Sie ihnen bitte den Link per Email, Whatsapp, Signal oder auf welchem Weg auch immer. Bitte teilen Sie den Link auch auf Ihren Social-Media-Accounts.

Dann haben wir eine Chance, dass wir dieses Projekt schnell vom Boden bekommen. Wie gesagt, wir haben keine Zeit zu verlieren.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

… zusammengefasst von PAULA SCHMIETA:

Wegen der polnischen „Lex Tusk“ hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet, das sich auf Artikel 2 und 10 EUV stützt – eine noch nicht erprobte Kombination. NORA VISSERS hält diese neuen juristischen Gewässer für eher flach. FRANCA MARIA FEISEL hingegen begrüßt den Wandel hin zu einer wehrhaften Demokratie (Art. 10 EUV).

In der vergangenen Woche hat der EuGH sein Urteil in Bezug auf das polnische „Maulkorbgesetz“ gefällt, das Richter*innen, die das EU-Rechtsstaatsgebot ernst nehmen, mit Disziplinierung bedroht. LAURENT PECH gibt einen Überblick über die Entscheidung.

In Bulgarien droht die Grenze zwischen organisiertem Verbrechen, der Justiz und dem politischen Apparat zu verwischen. Laut RADOSVETA VASSILEVA ist dies (auch) darauf zurückzuführen, dass die Europäische Kommission bei Bulgarien ein Auge zudrückt.

94 Menschen haben beim „Schiffsunglück von Crotone“ 200 Meter vor der italienischen Küste ihr Leben verloren. NASSIM MADJIDIAN meint, die Tragödie hätte verhindert werden können, wenn Frontex und die italienischen Behörden ihre Such- und Rettungspflichten nicht verletzt hätten.

Anfang Mai entschied der Oberste Gerichtshof Griechenlands, dass die neonazistische Hellenische Nationalpartei nicht an den griechischen Parlamentswahlen teilnehmen darf. Damit, so AFRODITI MARKETOU, habe der Gerichtshof eine völlig neue Vision von Demokratie entworfen worden, die die künftige Rechtsprechung beeinflussen werde.

Für kurze Zeit waren 15 türkische Minister*innen zugleich Minister*innen und Mitglieder des Parlaments. AYLIN ÇIRAKCI, N. BETÜL HALILOĞLU PAKDIL & ÜLKÜ OLCAY UYKUN ALTINTAŞ bezweifeln, dass dies mit der Verfassung der Türkei vereinbar war.

Am 13. Juni hat das Europäische Parlament die EU-Verordnung über elektronische Beweismittel angenommen. VALERIE ALBUS findet problematisch, dass die Verordnung Schnelligkeit und Effizienz vor dem Schutz der Grundrechte von Verdächtigen priorisiere.

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The Max Planck Institute for Social Law and Social Policy is offering PhD Positions in Law for its new doctoral research group „Growing Up in the Welfare State“. Applicants should hold an excellent degree in law, have an interest in questions of social protection relating to children and youths, and have the ability to work in a team. Please find further information here.

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Der BGH steht vor der Frage, ob EU-Recht in internationalen Schiedsgerichtsverfahren zwischen EU-Investor*innen und EU-Mitgliedsstaaten immer vor geht. CHRISTIAN TIETJE legt dar, warum das Völkerrecht hier Vorrang haben muss.

In einem Verfahren gegen einen Aktivisten der „letzten Generation“ hat das Landgericht Berlin keine Nötigung (§240 StGB), wohl aber den Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§113 StGB) für erfüllt gehalten. MARTIN HEGER ist der Ansicht, dass hier der Gewaltbegriff des §113 StGB möglicherweise nicht richtig ausgelegt wurde.

Vor zwei Wochen kesselte die Polizei in Leipzig etwa 1000 Menschen ein, die für die Versammlungsfreiheit demonstrierten. TORE VETTER rekonstruiert das Geschehen und kommt zum Schluss, dass dies in allen Belangen unverhältnismäßig gewesen sei.

Können Auseinandersetzungen im Nahen Osten eine „unmittelbare Gefahr“ in Berlin begründen? Obwohl CHRISTOPH GUSY die Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügungen zweier pro-palästinensischer Versammlungen zum Nakba-Tag zweifelhaft findet, meint er, dass diese schwierige und ungeklärte Rechtsfragen aufwerfen.

Nachdem ein rechter Rechtsreferendar in Sachsen zu Examen zugelassen wurde, scheint die Landesjustizministerkonferenz den Zugang zum Examen über eine Reform der Bundesrechtsanwaltsverordnung (BRAO) einschränken zu wollen. JONAS DEYDA meint, damit lege die Ministerkonferenz die Axt an die freie Advokatur an und erweise dem Kampf gegen Rechts einen Bärendienst.

Ist das Urteil des BVerwG zur Freiburger Bewohnerparkgebühr ein Rückschlag für die Verkehrswende? „Nur teilweise“ sagen YOANN THIEMANN & ASTRID NAUNDORF – hohe Parkgebühren je nach Fahrzeuglänge blieben möglich, sie müssten nur anders verpackt werden.

Zuletzt: zwei neue Blogdebatten haben begonnen und eine dritte wurde fortgesetzt.

Zunächst begann diese Woche die Blogdebatte Shifting Paradigms of European Media Regulation mit Beiträgen von NEUS VIDAL MARTI, VIKTORIA KRAETZIG, CHRISTINA ETTELDORF, JUDIT BAYER & KATI CSERES, JANNIS LENNARTZ, ANNA WÓJCIK, TOBIAS MAST, PAULINA MILEWSKA und NATALIJA BITIUKOVA.

Außerdem wurde die Debatte Nachhaltigkeit in Zeiten planetarer Krisen mit Beiträgen von ROMY KLIMKE, LEAH WETENKAMP & CLEMENS DAHLKE und CHARLOTTE MAIER eröffnet.

Zu guter Letzt setzten STEFAN SCHLEGEL & ODILE AMMANN unsere Blogdebatte Open / Closed zum Thema Open Access fort.

*

Soweit für diese Woche. Ihnen alles Gute und bis zum nächsten Mal!

Ihr

Max Steinbeis

Wenn Sie das wöchentliche Editorial als Email zugesandt bekommen wollen, können Sie es hier bestellen.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Das Thüringen-Projekt, VerfBlog, 2023/6/16, https://verfassungsblog.de/editorial-thuringen-projekt/, DOI: 10.17176/20231011-233630-0.

13 Comments

  1. JGerigk Sat 17 Jun 2023 at 11:51 - Reply

    Begrüßenswertes Projekt, zumal das Grundgesetz ja im Kern der Weimarer Verfassung entspricht und das Schicksal der BRD nicht von dem von Weimar abweichen sollte. Wie zu erwarten, treiben die demokratischen Parteien wieder die Wähler in die Arme der Extremisten. Der deutschen obrigkeitsstaatlichen Tradition ist demokratische Pluralität sowieso wesensfremd. Wie einfach das Grundgesetz auszuhebeln ist, hat kürzlich Prof. Meyer, Uni Bielefeld, skizziert: https://www.deutschlandfunk.de/wehrhafte-demokratie-franz-mayer-ueber-schwachstellen-unserer-verfassung-dlf-51f4859b-100.html. Da sollten auch auf Landesebene genügend Ideen abfallen.

    Polen und Ungarn sind Staaten, die verstanden haben, welche Möglichkeiten der europäische Rechtsrahmen gibt. Hier heute auf die eigene fachliche Inkompetenz zu verweisen, ist nachvollziehbar, ändert aber nichts an der Alleinschuld einer Expertokratie. Beim nächsten Versuch sich dann mal trauen, das Werk demokratisch legitimieren zu lassen.

    Interessanter als eine Dokumentation des Scheiterns wäre es, Dysfunktionalitäten der deutschen Rechtsordnung als logische Folge von GG-Regelungen aufzuarbeiten und gegen strukturelle Ursachen vorzugehen. Bezeichnend, dass es in Deutschland dazu keine Diskussion gibt, mein feiert lieber demnächst 75 Jahre Erfolgsgeschichte, bei der im Ergebnis ein Staat steht, der nicht wehrfähig ist, international Heimstatt von Konzernen mit höchsten Strafzahlungen ist, als Geldwäscheparadies Drehscheibe internationalen Verbrechens ist und kein sonderliches Interesse am langfristigen ökologischen Fortbestand zeigt. Extremistische Parteien sind nicht Problem, sondern logische Konsequenz eines überforderten Systems.

  2. T. M. Sat 17 Jun 2023 at 21:42 - Reply

    Weil der Bundeszwang schon angesprochen wurde, möchte ich – wenn nicht schon bekannt – die Dissertation “Der Bundeszwang” von Antje Weiss (unter https://bundeszwang.de) empfehlen. Eignet sich – trotz des sehr abstrakten aber auch bedeutvollen Gegenstands – auch zu Kaffee und Kuchen.

  3. beitragende Sun 18 Jun 2023 at 13:51 - Reply

    Fragen, die mich in dem Zusammenhang interessieren:

    1) Wie nah oder wie fern stehen so manch etablierte, “bürgerliche Parteien der Mitte” in ihrem Programm und ihrem Tun den “autoritär-populistischen Parteien”? Im Blick auf das gesamte Spektrum relevanter politischer Fragen.

    2) Was genau sind die kritischen Merkmale, die eine Partei zu einer solchen machen, die unser Zusammenleben (Demokratie) gefährdet?

    3) Schaffen manche (Landes-)Regierungen nicht genau die Werkzeuge, die bereits jetzt (mehr als) fragwürdig sind und vor denen wir zu Recht umso mehr Angst zu haben brauchen, wenn sie in die “falschen” Hände fallen? Ich denke an die Verschärfung einiger Polizeiaufgabengesetze in den letzten Jahren.

    Und, sind so manche Verfassungsgerichte (der Länder) nicht schon jetzt bereit, die Gefahren, die darin liegen, hinzunehmen? (Vgl. das jüngste Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum bayer. PAG)

    • Maximilian Steinbeis Sun 18 Jun 2023 at 14:07 - Reply

      1) Es geht nicht darum, wie nah oder fern diese Partei jener Partei ist, sondern ob eine Partei im Fall eines Wahlsiegs die dadurch gewonnenen Machtmittel einsetzt, um sich gegen die Möglichkeit einer Wahlniederlage zu immunisieren. Das kann theoretisch jede Partei sein, ob sie es praktisch ist, entscheidet die Partei selber.
      2) s. 1
      3) klar, die abstrakte Gefahr besteht immer.

    • R.S. Sat 1 Jul 2023 at 18:55 - Reply

      Sie schreiben, dass die EU vom Aufstieg Orbans unvorbereitet getroffen worden sei. Das stimmt m.E. so nicht. Als Schüssel sich mit Haider 2000 zusammentat, war die Reaktion klar und hart. Als Orban kam, war die Situation nur eine andere: die EVP gerade unter dem Einfluss Manfred Webers (CSU) war entschlossen, dem zu huldigen. Sie haben dann jede scharfe Reaktion auf die Entdemokratisierung Ungarns verschleppt, bis in Polen die PIS an die Macht kam und die beiden Regimes sich seitdem gegenseitig decken können. Gerade die deutschen Rechtskonservativen päppeln die Populisten und schwärmen dafür, jetzt wallfahrten sie ja zu DeSantis.
      Die europäische Gemeinschaft war also nicht unvorbereitet, die europäischen Werte wurden und werden aber von deutschen konservativen Politikern boykottiert.

  4. Pyrrhon von Elis Sun 18 Jun 2023 at 14:53 - Reply

    Es ist ja spätestens seit Habermas und frühestens seit Adorno in der Bundesrepublik verpöhnt, in politischen Kontexten von einer Technokratie zu reden bzw., neuerdings, von einer “Expertokratie”. Allerdings würde, so denke ich zumindest, eine solche Richtung eigentlich gut und erfrischend sein.

    Meiner persönlichen Meinung nach könnte man die allgemeine Politikverdrossenheit und den Aufschwung rechter Parteien letztlich nur dadurch verhindern, dass man sich dezidiert lösbaren Sachfragen widmet und möglichst wenig von abstrakten Werten schwadroniert.

    Der Grund, aus dem rechte Parteien einen so großen Aufschwung gewinnen, dürfte im Kern sein, dass viele Personen, auch aus der sog. “bürgerlichen Mitte”, das Gefühl haben, es ginge etablierten Parteien darum, ihnen ein Moralgefüge durch politische Machtmittel aufzuoktroyieren, das sie nicht teilen bzw., dem sie womöglich vehement entgegengesetzt sind. Da muss etwas in der Kommunikation gemacht werden, insbesondere im Bereich des Klimawandels, der teilweise sogar in wissenschaftlichen Aufsätzen erstaunlich moralisierend begleitet wird.

    Die empirische Wahlforschung belegt, dass die meisten Personen entweder nach punktuellen Eigeninteressen wählen oder aufgrund einer groben Sicht über die Parteilandschaft. Wenn diese den Eindruck macht, sich nicht auf Sachfragen zu konzentrieren, sondern darauf versessen wirkt, letztlich irrelevante moralische Fragen zu lösen, werden die entsprechenden Wähler zu den Gruppen abdriften, die für sich reklamieren, das Gegenteil zu vertreten, unabhängig davon, ob sie es tatsächlich tun.

    Letztlich bin ich der Meinung, dass ein bürokratischer Erbsenzähler, der mir solide versprechen kann, dass ich wegen seiner ausgeklügelten Haushaltspläne mehr Geld in den Taschen habe und der mir klipp und klar sagt, warum eine Energiereform notwendig und in meinem Eigeninteresse ist, mehr Erfolg haben wird als jemand, der mir etwas von Opfern für das Allgemeinwohl erzählt. Zumindest dürfte der auch mehr Erfolg haben als Faschisten, die teilweise auch aus Trotz gewählt werden, weil einem andere, plakativ gesagt, auf den Sack gehen.

    Vielleicht sollte das Motto letztlich doch “Mehr Technokratie wagen” sein?

  5. J. Berndt Thu 29 Jun 2023 at 10:21 - Reply

    Ich hätte Ihr Thüringen-Projekt mit einer Spende unterstützt, tu es aber nicht, weil das Spendenkonto bei der Deutschen Bank ist. (Auch diese “Winzigkeiten” sind wichtig.)

    • Maximilian Steinbeis Thu 29 Jun 2023 at 14:05 - Reply

      Unser Spendenkonto ist bei der GLS-Bank, die hat mit der Deutschen Bank nichts zu tun.

  6. Jens Nagel Mon 3 Jul 2023 at 11:45 - Reply

    Ich habe leider keine email gefunden zum Projekt “Thüringen”.
    ( bitte mal beim Projerkt mit einrichten)
    lebe seit 55 Jahren in TH. mal ein paar Gedanken…
    Bitte,bitte beteiligen Sie eine Bildungs- Institution us Thüringen an Ihrem Projekt. Ich denke an die Uni Erfurt. Ich sag mal allein wegen der Akzeptanz hier im Osten und auch der “Vorortkompetenz” und verschiedentlicher Synenergien (Studenten, Politikwissentschaftler die es meines Wissens an dieser Uni gibt) Durch ehrenamtlichkeit etc. Vielleicht ne Bachelor oder Masterarbeit zu diesem Thema? Da kann mans gleich drucken und verbreiten da ich dieses Thema für wichtig bis existenziell für die Demokratie in D halte.

    weiterhin möchte ich anregen das Sie sich mal mit einer Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtes kundig machen sollten als Präampel zum Thüringen Thema
    “”Im Juli 2020 erklärte der VerfGH das Thüringer Paritätsgesetz auf eine Klage der AfD-Landtagsfraktion hin als nichtig. Die Pflicht, Wahllisten zur Landtagswahl abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen, verstoße gegen die Landesverfassung””
    ein Paradebeispiel einer meiner Meinung nach höchstrichterlichen extrem problematischen Rechtsauslegung der Thüringer Verfassung. So fängt das ganze nämlich an……
    ( Siehe auch den sehr guten Kommentar der “Wessirichterin” am TH VerfGH dazu)
    Bitte nicht übelnehmen aber am Thüringer VerfGH entscheiden an dieser obigen Entscheidung beispielhaft: 7 wessis ( Mit westdeutschen “Migrationshintergrund” und westdeutscher Sozialisation bis hin zu verfestigten Katholischen Weltbildern) und 2 Ossis über ein wirklich gutes und wichtiges Paritätsgesetz.
    Als Geschmäckle finde ich 7 Männer und 2 Frauen waren beteiligt soviel zur “gechlechterspezifischen” Befangenheit. wer wie entschieden hat brauche ich wohl nicht zu erwähnen. ziehe meinen Hut aber vor den 2 Ossis er +sie und der Wessirichterin..Chapeau ( 6:3 war das Ergebnis)
    Diese Verfassungsgerichtsbesetzung in TH nach rund 30 Jahren Verfassung ist in sich ein Verfassungswiderspruch in Bezug auf eine paritätische Besetzung desselben( es waren 30 Jahre Zeit der Verfassung in geschlechterspezifischer Sicht Genüge zu tun)
    Und noch was nach 33 Einheit ist es nicht möglich den Thüringer VerfGH mit Mehrheitlich!! Thüringern Juristen zu besetzen ?? Gibt es keine ? wurden, werden keine ausgebildet? Da bin ich als interessierter Ossi dann doch etwas konsterniert und würe sagen im Freistaat Bayern wär das nicht passiert das dort alles “Saupreissen” sitzen Lach
    wenn ich ne email finde gibt es den Text nochmaloder vielleicht liest es ja doch jemand viel Glück und Erfolg mit dem Thüringen Vorhaben

  7. M.W. Fri 11 Aug 2023 at 18:36 - Reply

    Gelungenes Framing. Weiterhin viel Erfolg.

  8. C. Hochhäusler Tue 10 Oct 2023 at 00:43 - Reply

    Danke für die Initiative. Frage: wie stellt man sicher, dass die Forschungsergebnisse nicht Gebrauchsanweisung für jene Manipulationen wird, die man verhindern will? C

    • Maximilian Steinbeis Tue 10 Oct 2023 at 17:41 - Reply

      Danke für die Frage, die wir oft gestellt bekommen und uns auch selber stellen. Zum einen sieht es nicht so aus, als ob diejenigen, die solche Manipulationen nützlich finden, dafür noch uns brauchen, dass wir ihnen die Gebrauchsanweisung dafür schreiben. Die denken darüber schon viel länger und intensiver nach; es ist vielmehr der Rest der Gesellschaft, der das noch viel zu wenig tut. Zum anderen wird der Output des Projekts nicht sein, welche Knöpfe da ein Evil Mastermind drücken muss, damit das Verhängnis seinen Lauf nimmt, sondern es geht vielmehr darum zu markieren, an welchen Stellen wer alles mitwirken muss, damit die Machtübernahme funktioniert – oder halt nicht mitwirkt und damit die Machtübernahme teurer und schwerer macht. Das wird kein Kochbuch für Autoritäre, das wir da schreiben, das muss definitiv gewährleistet sein, insofern haben Sie mit Ihrer Sorge völlig Recht.

      • C. Hochhäusler Tue 10 Oct 2023 at 20:46 - Reply

        Danke für die Antwort.

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