EGMR erkennt Rechte der Angehörigen von Sterbewilligen an
Die deutsche Justiz wird sich noch intensiver als bisher mit dem Recht auf einen würdigen Tod auseinanderzusetzen haben. Das ist die Folge eines heute verkündeten Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Das Straßburger Gericht hat darin festgestellt, dass auch Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen im eigenen Namen klagen können, wenn der Staat rechtliche Hindernisse errichtet. Ob sie damit Erfolg haben, ist eine andere Frage.
Damit geht der EGMR nach dem Urteil Haas einen weiteren Schritt in Richtung eines Rechts auf Suizid.
Foto: Dayna Bateman, Flickr Creative Commons