18 December 2012

Ein komplett neues Set von Grundrechten für die Briten?

Ist das permanente öffentliche Herumgemecker an einem Verfassungsgesetz, mit dem eigentlich soweit erst mal alles völlig in Ordnung ist, Grund genug, es zu ersetzen? Diese Frage stellt sich den Briten in Bezug auf ihre nationalen Grundrechte. Heute hat eine von der britischen Regierung eingesetzte hochrangige Expertenkommission einen mehrere hundert Seiten starken Bericht veröffentlicht. Und darin beantwortet die Mehrheit der Kommissionsmitglieder diese Frage mit Ja.

Es ist nicht leicht zu verstehen, was eigentlich los ist mit den Briten und ihren Grundrechten. Das Vereinigte Königreich hat (anders als die kontinentalen Demokratien) keine geschriebene Verfassung und obendrein (anders als die meisten Commonwealth-Staaten) auch keine eigene Bill of Rights. Dafür hat es ein Gesetz, den Human Rights Act, der der Europäischen Menschenrechtskonvention zu einer Art unmittelbaren Geltung in UK verhilft.

Grundrechte made in Europe: Das ist im heutigen innen- und europapolitischen Klima in UK natürlich ganz schlecht.

Dazu kommen aber mindestens zwei weitere Aspekte: Zum einen ist da der permanente Ärger vieler Briten über den EGMR und seine Rechtsprechung (hier schon öfter thematisiert). Zum anderen ist da ein generelles Gefühl weit verbreitet, dass etwas Grundsätzliches schief läuft mit den Grund- bzw. Menschenrechten. Und das nicht nur bei Politikern, denen man leicht unterstellen könnte, sie wollten sich nur der lästigen Fesseln ihrer Macht entledigen. Sondern auch bei hoch geachteten Juristen wie etwa Lord Justice Laws, der jüngst in einem Vortrag den Standpunkt vertrat, die Achtung der Rechte seiner Bürger sei nur eine von mehreren Verantwortlichkeiten, die der Staat zu liefern habe, neben Sicherheit, Gesundheitsversorgung, Erziehung und anderen konkurrierenden öffentlichen Gütern mehr. Auch in den Medien ist die Position weit verbreitet, Human Rights seien etwas für Islamisten, Sex Offenders und andere eklige Gestalten und nur dazu da, das Königreich zu würdelosen Kompromissen und Weicheiereien zu zwingen.

Vor diesem Hintergrund kommt die Mehrheit der Kommissionsmitglieder zu dem Schluss, es fehle der britischen Öffentlichkeit an “ownership” gegenüber dem Human Rights Act, weshalb sie empfehlen, eine neue britische “Bill of Rights” zu erarbeiten.

Das dürfte aber aus zweierlei Gründen schwierig werden.

Erstens bleibt Großbritannien an die EMRK gebunden (außer sie treten aus, natürlich). Das heißt, diese ganzen ärgerlichen Strafgefangenen und Ausländer mit ihrem unbritischen Sense of Entitlement werden nicht aufhören zu nerven, ebenso wenig der Straßburger Gerichtshof.

Zweitens ist die Frage, wer diese Bill of Rights in Zeiten von Devolution und möglicher schottischer Unabhängigkeit eigentlich beschließen soll. Das Parlament in Westminster? Die Schotten, Waliser und Nordiren werden das nicht akzeptieren.

Das heißt, soweit hinter dem Unbehagen der Briten an ihren Grundrechten die Sehnsucht nach einer nationalen Selbstvergewisserung steckt, nach einem verfassungspolitischen Restatement britischer Eigenart und Werte, könnte der Schuss genau nach hinten losgehen.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Ein komplett neues Set von Grundrechten für die Briten?, VerfBlog, 2012/12/18, https://verfassungsblog.de/ein-komplett-neues-set-von-grundrechten-fur-die-briten/, DOI: 10.17176/20181005-174927-0.

One Comment

  1. Maximilian Jermies Sun 23 Dec 2012 at 11:16 - Reply

    Großbritannien bleibt vielleicht an die EMRK gebunden solange sie nicht austreten, aber eine konservative Regierung der Zukunft könnte den Human Rights Act aus dem Jahr 1998 widerrufen. In diesem Fall könnten britische Gerichte die EMRK nicht mehr direkt in der Interpretation von britischen Gesetzen anwenden oder Unvereinbarkeitserklärungen verfassen. Die Straßburg Rechtsprechung würde wohl deutlich an Gewicht verlieren und potentielle Kläger würden weniger “nerven”.

    Dass schrittweise mehr Macht an Schotten/Waliser/Nordiren abgegeben wird, spricht meiner Meinung nach nicht unbedingt gegen eine Bill of Rights. Falls es dort Widerstand gibt, könnten sicherlich Ausnahmen bezüglich einer Bill of Rights für diese Gebiete eingeführt werden.

    Selbst wenn dieser merkwürdige Schritt weg von Europa funktioniert, wird die Rechtsprechung des EGMR in den Köpfen der Richter präsent sein und europäischer Menschenrechtsschutz weiterleben. Ganz egal wie sehr Cameron meckert.

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