Alte Regierung, neuer Haushalt
Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 hat politisch wie rechtlich für großes Aufsehen gesorgt. Bis zum Ende des Jahres 2026 muss der Landtag von Sachsen-Anhalt einen Landeshaushalt für das Jahr 2027 verabschieden. Noch ist unklar, ob und wann sich eine neue Landesregierung bilden wird. Sollte sich die Regierungsbildung über den Jahreswechsel hinausziehen, müsste die geschäftsführende Landesregierung einen Haushaltsentwurf in den Landtag einbringen. Dieser Entwurf muss dann allerdings eine parlamentarische Mehrheit finden. Sollte der Landtag bis zum Ablauf des Jahres 2026 kein Haushaltsgesetz für das Jahr 2027 verabschieden, bleibt lediglich die vorläufige Haushaltsführung als Notlösung.
Continue reading >>Zwangloses Konstituieren
Spätestens 30 Tage nach der Landtagswahl muss sich das sachsen-anhaltische Parlament konstituieren. Spätestens meint, dass es auch früher geht, wenn die neu gewählten Abgeordneten das wollen. Vereinzelt wird darüber nachgedacht, ob die AfD dies als Winkelzug nutzen könnte, um Unruhe zu stiften und die anderen Parteien unter Zugzwang zu setzen. Doch wie viele der Abgeordneten müssten das wollen? Könnte eine einzelne (Vor-)Fraktion die anderen Abgeordneten so schnell wie möglich nach dem Wahltag zur Konstituierung zwingen? Selbst wenn sie das Recht dazu hätte, würde das vermutlich ohnehin nicht zu einer deutlich früheren konstituierenden Sitzung führen, da der Parlamentspräsident die konstituierende Sitzung unverzüglich, nicht sofort einberufen muss.
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