Die Beamtenschaft zwischen Courage und Pflicht
In den nächsten Wochen stehen in diversen Bundesländern Kommunalwahlen an, im September in Brandenburg, Sachsen und Thüringen Landtagswahlen. Welche Reaktionsmöglichkeiten oder gar -pflichten bestehen für die Beamtenschaft, falls Funktionäre einer autoritär-populistischen Partei in höchste Verwaltungspositionen gelangen und in der Folgezeit im Dienst juristisch bedenkliche Anordnungen erteilen sollten? Wie die Beamtengesetze zeigen, können Beamt:innen in solchen Konstellationen in rechtliche und emotionale Unsicherheits- und Konfliktsituationen geraten, die nicht unterschätzt werden sollten.
Continue reading >>Mehr Sicherheit für den Sicherheitsapparat
Wie Thüringens Polizei und Verfassungsschutz besser vor einer autoritären Regierung geschützt werden könnten
Continue reading >>Thüringer Tendenzen nach der Causa Sesselmann
Im Juni 2024 stehen in acht Bundesländern Kommunalwahlen an, die viele Personen in kommunale Ämter spülen dürften, deren Verfassungstreue zweifelhaft ist. Der Umgang damit stellt eine wehrhafte Verfassungsordnung vor größte Herausforderungen. Das Thüringer Innenministerium adressiert diese Schwierigkeiten nun auch in einem Handlungsleitfaden, den es Anfang November an das Landesverwaltungsamt und die zuständigen Wahlausschüsse verschickt hat und der die Prüfkriterien der Rechtsprechung aufbereitet. Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, ob nicht nur für das Beamtenrecht mit der „Causa Sesselmann“ ein problematischer Präzedenzfall geschaffen worden ist.
Continue reading >>Systemwechsel im Wehrdienstrecht
Am 17. November 2023 hat der Bundestag ein Gesetz „zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr“ beschlossen. Dieses Gesetz setzt zusammen mit dem gleichgelagerten Gesetzesbeschluss zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung das Koalitionsversprechen der Ampel um, Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem Öffentlichen Dienst und damit auch aus der Bundeswehr zu entlassen, nämlich durch Verwaltungsakt statt durch Disziplinarklage. Formal ist dieser Systemwechsel vom Richtervorbehalt zur Dienstherrenentlassung im Soldatenrecht verfassungsrechtlich unbedenklich.
Continue reading >>Verlockung der Macht
Ein Ministerium mit den „eigenen Leuten“ zu besetzen, ist eine Verlockung für jede Regierungspartei. Am Beispiel Thüringen lässt sich derzeit das breite Arsenal der sauberen und der unsauberen Praktiken nachvollziehen, die Beamtenapparate mit dem parteieigenen Öl gefügig zu machen. Während das beamtenrechtliche Korsett um die politischen Beamten an den Spitzen der Ministerien locker sitzt, ist das Einschleusen von (partei-)politisch rekrutiertem Personal in den ministerialen Beamtenapparat auf unteren Ebenen viel bedenklicher, spielt er sich doch unter dem Radar des medialen Interesses ab.
Continue reading >>Eindruck von einem Richter
Dem BGH zu Folge reicht es für die Versetzung einer Richter:in in den Ruhestand nach § 31 DRiG aus, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person der Richter:in oder in ihre Amtsführung in hohem Maße Schaden genommen hat. Fundamentale Eingriffe in die richterliche Unabhängigkeit hängen danach von der öffentlichen Meinung ab. Was im Grundsatz richtig ist, kann ohne Grenzziehungen durch das Grundgesetz missbrauchsanfällig sein.
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