14 February 2010

Hartz IV: Papiers Vermächtnis

Hans-Jürgen Papier steht kurz vor dem Abschied aus Karlsruhe und gibt zu guter Letzt noch ein Interview, in dem er das Hartz-IV-Urteil erläutert. Das hätte es früher auch nicht gegeben, dass der Senatsvorsitzende so kurz nach der Urteilsverkündung noch einmal an die Öffentlichkeit geht, um dieser zum rechten Verständnis des selbst gefällten Richterspruches zu verhelfen. Aber ich will das mal als Zeichen eines geschärften Bewusstseins für die politische Dimension des Verfassungsrichteramtes werten.

Interessant sind dabei nicht zuletzt die Fragen, die der Kollege in dem Interview stellt: Er klagt, dass das Urteil nicht zu den “salomonischen” Richtersprüchen gehört habe, die eine “Debatte mit einem Schlag befriedet” hätten. Und dass in den Urteilsgründen “kein Satz” dazu stehe, wie hoch die Regelsätze sein müssten.

Das kontert Papier ganz gut:

Unseren Entscheidungen wird nicht selten Zweierlei entgegengehalten: Mal sind wir zu strikt, zu rigide, zu detailgenau, was die Vorgaben an die Politik anbelangt. Mal sind wir zu offen, zu zurückhaltend und geben angeblich der Politik ‘Steine statt Brot’ – also zu viel Gestaltungsraum.

Am 1. März endet seine Amtszeit regulär, aber es gibt immer noch keinen Namen für den Nachfolger. Ich bin sicher, dass hinter den Kulissen an dieser Personalie mit Hochdruck gearbeitet wird. Aber man hört nichts.

Ginge es um den stellvertretenden haushaltspolitischen Sprecher der Fraktion der Linkspartei, dann würde die Gerüchteküche unter den Berliner Kollegen längst fröhlich vor sich hin blubbern und allerhand Namen ausspucken. Aber hier? Interessiert keinen Menschen.

Richter und Politiker

Verfassungsrichter sind nicht dazu da, die öffentliche Auseinandersetzung zwischen hart aufeinanderstoßenden Interessen durch expertokratische Juristenweisheit zu substituieren und den gewählten Politikern jede Verantwortung für heikle politische Entscheidungen abzunehmen. Das Hartz-IV-Urteil ist in der Rechtsprechung des BVerfG dafür ein ziemlich positives Beispiel: Es hält sich mit materiellen Festsetzungen zurück, nimmt aber den Gesetzgeber um so härter an die Kandare, wenn er mit faulen Methoden arbeitet.

Der Politik ist das gar nicht recht: Ihr wäre es viel lieber, wenn sie in den heiklen materiellen Fragen die Verantwortung nach Karlsruhe abschieben und dafür prozedural mehr Freiräume genießen könnte. Da rührt die Kritik an dem Urteil im Wesentlichen her. Das braucht man nicht ernst zu nehmen.

Es gibt aber, wie Papier ja freimütig einräumt, genügend Beispiele dafür, wo die die Verfassungsrichter der Lust an der Letztentscheidung erlegen sind und im großen Stil politische Fragen aus eigener Machtvollkommenheit heraus festgeklopft haben, bisweilen sogar mit dem Vorschlaghammer der Ewigkeitsgarantie (Lissabon, ceterum censeo…).

Solange das so ist, so lange bleibt es ein undemokratischer Missstand, dass wir alle Jahre wieder unsere Verfassungsrichter ohne jede politische Debatte vorgesetzt bekommen.

Update: Klaus F. Röhl kommt im RSozBlog zu wesentlich düsteren Schlussfolgerungen, was den Gestaltungsspielraum der Politik nach dem Hartz-IV-Urteil betrifft.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Hartz IV: Papiers Vermächtnis, VerfBlog, 2010/2/14, https://verfassungsblog.de/hartz-iv-papiers-vermchtnis/, DOI: 10.17176/20181008-142715-0.

4 Comments

  1. RA Michael Langhans Mon 15 Feb 2010 at 07:21 - Reply

    Danke für den Beitrag.

  2. Max Steinbeis Mon 15 Feb 2010 at 07:28 - Reply

    Bitte sehr 🙂

  3. Kudo Mon 15 Feb 2010 at 13:59 - Reply

    Es gibt viele Aspekte, die im Zusammenhang mit diesem Urteil Fragen aufwerfen. Erstaunlich fand ich jedoch die deutlichen Vorwürfe in Richtung Politik, wie dort mit den Grundrechten der Menschen umgegangen wird. Formulierungen wie “Schätzung ins Blaue hinein” oder “willkürlich” habe ich bislang noch nicht gehört von einem Bundesverfassungsrichter. Betritt das BVerfG damit eine neue Stufe oder ist die Qualität der Gesetzgebung wirklich derart ungenügend, dass man es so deutlich formulieren muss?

  4. Wolf Albin Mon 15 Feb 2010 at 14:26 - Reply

    Hier steht ja schon einiges dazu: http://www.handelsblatt.com/bundesverfassungsgericht-warten-auf-fuenf-neue-richter;2505580

    😉

    Da in diesem Jahr mehr als nur ein Posten in Karlsruhe frei wird, bin ich mir fast sicher, dass augenblicklich an einem großen Paket geschnürt wird. Die FDP hat dazu schon im Vorfeld ein wenig Druck ausgeübt, um ausreichend berücksichtigt zu werden. Dass nichts nach Draussen dringt, ist wahrscheinlich weniger an der fehlenden Neugier, als der Tatsache geschuldet, dass die handelnen Personen dicht halten. Der informellen Findungskommission sind nur eine Handvoll Personen zuzurechnen, die in der Frühphase der Koalition (die 100 Tage sind ja gerade erst dabei) kein Interesse an Ausplappern von Namen haben. Das macht man bekanntlich nur, wenn man gezielt Kandiaten der anderen Seite verbrennen will. Daran werden aber weder Union noch FDP ein Interesse habe. Die streiten sich zwar seit 100 Tagen, plaudern aber ertaunlich wenig aus. Für mich stellt sich vielmehr die Frage ” was macht eigentlich… die SPD”- die besetzt ja Dank einer glücklichen Fügung trotz fehlenden Fraktionsdrittels noch ein Drittel der Posten im Richterwahlausschuss des Bundestages.

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