Ich will verhüllt auf die Straße gehen dürfen
Ich will nicht gezwungen werden können, mich zu erkennen zu geben, sobald ich mein Haus verlasse. Ich will, wenn mir danach ist, mein Gesicht verbergen, eine große Sonnenbrille aufsetzen, einen Schal um mein Gesicht schlingen und unerkannt herumlaufen dürfen. Mir ist die Vorstellung ganz unerträglich, dass mir das verboten sein soll. Darauf bestehe ich. Das ist mein Recht.
Und deshalb entsetzt mich – ganz unabhängig von den religions-, gender- und sicherheitspolitischen Aspekten, die es aufwirft – das jüngste Urteil des belgischen Verfassungsgerichtshofs in Sachen Burkaverbot zutiefst.
Das belgische Burkaverbot ist (wie auch das französische) ein, wie wir Bayern sagen, richtig hinterfotziges Stück Gesetzgebung. Es bedroht jeden mit Geld- oder Haftstrafe, der sich an öffentlich zugänglichen Orten ganz oder teilweise das Gesicht verhüllt, so dass er/sie nicht mehr erkannt werden kann. Ganz neutral. Geht gar nicht speziell gegen Muslime. Gilt ja für jeden. (Also dann wohl auch für Pussy Riot, sollten die nach ihrer Haftentlassung mal einen Gastauftritt in St. Gudule planen.)
Nach den Feststellungen des Verfassungsgerichtshofs stützt sich dieses Verbot auf drei Argumente: Öffentliche Sicherheit, Gleichheit von Mann und Frau sowie etwas, das ich seiner frankophonen Schönheit wegen unübersetzt zitieren möchte, nämlich
une certaine conception du « vivre ensemble » dans la société.
Zu den ersten beiden Aspekten mache ich es kurz:
Öffentliche Sicherheit heißt in diesem Zusammenhang, dass, wer sich verbirgt, verdächtig und womöglich ein potenzieller Terrorist ist. Wenn Polizisten träumen, dann träumen sie von einer Welt, wo sie mit so einem Argument durchkommen. Die Anti-Islam-Hysterie beschert ihnen ein seliges Aufwachen, und der belgische Verfassungsgerichtshof zupft die Harfe dazu.
Gleichheit von Mann und Frau heißt in diesem Zusammenhang, dass verschleierte Frauen dann halt hinter verriegelter Tür zu Hause bleiben müssen. Mit dieser gottgefälligen Gesetzesfolge wird der salafistische Ehemann sicher das allergeringste Problem von allen haben. Ein Riesenerfolg für die Gleichheit der Geschlechter, den der belgische Gesetzgeber da erzielt und nach der belgischen Verfassung, so die Verfassungsrichter, auch erzielen durfte:
l’égalité des sexes, que le législateur considère à juste titre comme une valeur fondamentale de la société démocratique, justifie que l’Etat puisse s’opposer, dans la sphère publique, à la manifestation d’une conviction religieuse par un comportement non conciliable avec ce principe d’égalité entre l’homme et la femme.
Damit wären wir beim Kern der Sache, dem “vivre ensemble”.
Die Argumentation des Verfassungsgerichts scheint mir in nuce (mit allerhand leeren Pompositäten wie “valeurs essentielles”, “bésoin social impérieux dans une societé démocratique” etc. aufgebrezelt) diese zu sein: Das Gesicht gehöre notwendig zur Individualität einer Person dazu. Ohne die Sichtbarkeit des Gesichts sei diese Individualität “gar nicht begreifbar” (ne peut se concevoir). Wer sich von seiner individuellen Freiheit, seine Religiosität auszudrücken, durch Verhüllen des Gesichts Gebrauch mache, begibt sich also gleichsam in Widerspruch zur Bedingung seiner Individualität selbst.
Das ist alles sozialantropologisch sicher höchst faszinierend, aber trotzdem ein rechter Schmarren. Natürlich gehört es genauso zu meiner Individualität dazu, die Grenzen meiner Individualisierbarkeit bestimmen zu können. Ich kann mich in schrille Klamotten werfen oder grau bis zur Unkenntlichkeit anziehen. Ich kann in einer Bar alle Gäste anquatschen oder stumm und finster allein mein Bier trinken. Ich kann fröhlich und kommunikativ durch den Park laufen oder als anonym beobachtender Niemand. Und natürlich kann ich, ohne mich im Mindesten in Widerspruch zu mir selbst zu begeben, mit meiner Kleidung, mit meiner Miene oder mit was auch immer zum Ausdruck bringen: Ich will bitte schön hier und jetzt und von Euch nicht individualisiert werden.
Oder, mit anderen Worten: Auch ein verhülltes Gesicht ist ein Gesicht.
Dass der Verfassungsgerichtshof das leugnet und stattdessen bereitwillig erklärt, die Gesellschaft dürfe legitimerweise jedem, der sich in ihr bewegt, die Sonnenbrille von der Nase reißen, finde ich entsetzlich.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht diese Argumentation genauso einleuchtend gefunden hätte, wenn es nicht um Burkas, sondern um, sagen wir mal, Kapuzenpullis oder Mundschutzmasken gegangen wäre. Aber das macht die Sache kein bisschen besser.
Verletzt es etwa nicht die säkularen Gefühle eines jeden, der eine Frau mit Burka sieht? Religiöse Attribute sind aus der Öffentlichkeit zu entfernen!
Strafrecht zum Schutz “säkularer Gefühle”? Bitte.
Ein Gesicht zeigt Feindseeligkeit oder Freundlichkeit und erlaubt so dem Gegenüber eine Einschätzung der eigenen Situation.
Ein Gesicht hilft zu identifizieren und wer nicht anonym ist wird zurückhaltender sein, Straft- oder Schandtaten zu begehen.
Die Maskierung um das Gesicht unkenntlich zu machen ist ein typisches Verbrecherverhalten, signalisiert dem Gegenüber deshalb Gefahr und führt so in der Folge zu dessen objektiv begründetem Unwohlsein.
Millionen Menschen werden wegen islamistischer Terrorgefahr auf öffentlichen Plätzen videoüberwacht – und die Islamisten entziehen sich der Überwachung?
Speziell eine Burka steht für eine in ihrer Radikalität menschenverachtende Religion und kann insoweit durchaus berechtigt als verfassungsfeindliches Symbol verstanden werden.
Man könnte auch argumentieren, dass es ebenfalls verboten ist nackt und/oder mit Hakenkreuz um den Hals herumzulaufen.
Aber selbst wenn das erlaubt wäre, dann bestände immer noch ein Unterschied zur Burka, denn da könnte ich mein Gegenüber identifizieren und eine mögliche Bedrohung für mich anhand seiner Mimik einschätzen.
Ich denke deshalb, dass es gute Gründe für ein Verbot speziell der Burkas gibt.
Ich sage speziell der Burkas, weil sich wohl niemand von jemand bedroht fühlt, weil er sich im Winter gegen die Kälte einmummelt. Da signalisiert die Kleidung “es ist saukalt” und wer sich in diese Situation versetzt kann nachvollziehen, dass niemand der friert wegen einem Schal, der das Gesicht verdeckt, als potentiell gefährlich eingeschätzt wird.
Die obige Argumentation läuft auf Freiheitsrechte des Einzelnen raus – auch für jene, die selbst anderen keinerlei Freiheit zugestehen.
Ich sehe die Problematik aber in der Abwägung und vor dem Hintergrund der von mir angeführten Argumente halte ich ein Burkaverbot derzeit für richtig und angebracht.
Eine andere Bewertung kann sich ergeben, wenn die Gruppe der Burkaträger mehrheitlich nicht mehr für eine massive Bedrohung von Menschenrechten und Verfassung und die konkrete Gefährdung auch von Einzelpersonen steht.
Derzeit erscheint mir im Hinblick auf radikale Islamisten, deren typisches Symbol die Burka ist, eine Relativierung unangebracht. Das Verbot des wohl typischsten Symbols der Radikalislamisten, die weltweit Menschenrechte verletzen und Menschen bedrohen, erscheint mir deshalb – bei allen Bedenken – derzeit ein richtiges und wichtiges Zeichen.
Deshalb ist dieses Gesetz in meinen Augen ein mutiger Schritt in die richtige Richtung die da lautet: Es gibt auch Dinge, die stehen so massiv im Widerspruch zu allen Werten für die unsere Gesellschaft steht, dass man sie nicht akzeptieren kann – nicht im Namen der Religionsfreiheit, nicht im Namen der individuellen Freiheit oder des Minderheitenschutzes und auch sonst mit keiner Begründung.
Und die Burka ist nach meiner Überzeugung derzeit Symbol genau solcher Werte, für die es eben keine Akzeptanz oder Toleranz geben kann sondern gegen die man sich klar stellen muss, wenn man es ernst meint mit den eigenen Werten.
Ich sehe das Problem mit dem Verbot aber in der aktuellen Situation erscheint es mir angesichts der objektiv konkreten und massiven Bedrohung für die Burkas symbolisch stehen richtig.
Gott behüte uns vor Leuten, die sich ihrer Werte erst sicher fühlen, wenn sie andren was verbieten können.
@ Maximilian Steinbeis
Der Kommentar wirkt jetzt auf mich schnell geschossen und wenig differenziert, enn ich tue mir im Gegenteil verdammt schwer damit jemand was zu verbieten, wo dieser nicht anderen konkreten Schaden zufügt, denn das halte ich eigentlich für ein sehr gutes Kriterium.
Ich bin für ein Demonstrationsrecht von Nazis, Islamisten und wem auch immer sonst. Warum ich speziell mit der Burka ein Problem habe, habe ich ausführlich dargelegt, nicht ohne Bauchschmerzen aber das ist derzeit Stand meiner Überlegungen.
Den Kommentar dazu verstehe ich deshalb nicht, ich denke nicht dass der meiner Stellungnahme gerecht wird.
v.a. möchte ich im winter nicht, dass irgendjemand meckert, ich solle den schal nicht so ins gesicht ziehen. wie ist das eigentlich an fasching mit diversen masken? die könnte man ja aus sicherheitsgründen auch verbieten.
@Till Benz:
Tschuldigung.
Ich beziehe mich auf diese Passage: “Es gibt auch Dinge, die stehen so massiv im Widerspruch zu allen Werten für die unsere Gesellschaft steht, dass man sie nicht akzeptieren kann – nicht im Namen der Religionsfreiheit, nicht im Namen der individuellen Freiheit oder des Minderheitenschutzes und auch sonst mit keiner Begründung.
Und die Burka ist nach meiner Überzeugung derzeit Symbol genau solcher Werte, für die es eben keine Akzeptanz oder Toleranz geben kann sondern gegen die man sich klar stellen muss, wenn man es ernst meint mit den eigenen Werten.”
Auf der Liste zumindest meiner eigenen Werte stehen Religionsfreiheit, individuelle Freiheit, Minderheitenschutz ziemlich weit oben. Gleichheit der Geschlechter übrigens auch. Kulturkämpferische Symbolpolitik, strafrechtlich aufgerüstet, die im Ergebnis dazu führt, dass Frauen nicht mehr auf die Straße gehen und Law-and-Order-Politiker allen Bürgern flächendeckende Identifizierbarkeit vorschreiben und Religionsfreiheit und MInderheitenschutz plötzlich als relativistische Appeasement-Argumente für Schwächlinge erscheinen – das steht dagegen auf der Liste ziemlich weit unten.
Das Burka-Verbot schützt auch die Burka-Trägerin. Dass sie die Burka tragen “will”, darf man in freiheitlichen Gesellschaften nicht einfach schlucken. Schließlich “will” sie wahrscheinlich auch das Züchtigungsrechts des Mannes in der Ehe…
@ Till Benz
“Ein Gesicht zeigt Feindseeligkeit oder Freundlichkeit