04 April 2020

Noch lange kein Polizeistaat

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Wenn eine Naturkatastrophe über eine Gesellschaft hereinbricht, lässt man erstmal alles liegen und stehen. Was gerade noch wichtig und dringlich war, tritt in den Hintergrund. Alle Energien werden gebraucht, um der akuten Not zu wehren. Alles andere hat zu warten. So ist es auch bei der Coronakrise und bis vor kurzem erschien es so, dass dies auch für das Thema gilt, das hier auf dem Verfassungsblog bislang die Szene bestimmt hat: der Vormarsch der autoritär-populistischen Rechten.

Aber das stimmt nicht. Im Gegenteil. Wie heil wir durch die Krise kommen, hängt maßgeblich davon ab, wie viel, oder besser: wie wenig Einfluss wir den Rechten dabei zugestehen.

Auf verschiedenen rechten Internetseiten wird gerade der Freiburger Staatsrechts-Emeritus Dietrich Murswiek herumgereicht, bekannt aus Eurorettungs-Tagen als Peter Gauweilers Prozessvertreter in Karlsruhe und im Verfassungsrecht – aus mir nicht vollständig begreiflichen Gründen – ein von vielen immer noch durchaus hoch geschätzter Mann. Murswieks Standpunkt könnte man, naiv betrachtet, leicht mit einer kraftvoll liberalen Positionierung gegen die autoritäre Selbstermächtigung der Exekutive im Notstand verwechseln: Was die Regierungen in Deutschland an Maßnahmen gegen den Virus ergriffen haben, so Murswiek, habe das Land in einen “Ausnahmezustand” versetzt, in dem alle möglichen Grundrechte flächendeckend und auf unbestimmte Zeit suspendiert sind. Das sei alles vollkommen unverhältnismäßig, weshalb der Shutdown des öffentlichen Lebens von Verfassungs wegen unverzüglich zu enden habe.

Hier braut sich, abermals mit Hilfe deutschen Staatsrechtslehrertums, erneut ein Narrativ zusammen, das dem der vorangegangenen Krisen bemerkenswert ähnlich sieht: Das Krisenmanagement der Regierung wird pauschal zum “Politikversagen” stilisiert, weil es dem ganz normalen deutschen Staatsbürger Lasten auferlegt, nur um irgendwelche fremden Leute vor irgendwelchen unerfreulichen Schicksalen zu retten. Danke, Merkel!

Der Skandal besteht, so gesehen, nicht etwa darin, dass allerhand Spahns oder Söders oder Laschets in der Stunde der Not vielleicht versucht sein könnten, sich mehr Macht zu verschaffen, als die Verfassung ihnen zugestehen will. Nein, es geht primär um die eigenen “Grundrechte”: Herr Professor wünschen ungestört von der Zumutung, mit Gefährdeteren als seinesgleichen womöglich Solidarität üben zu müssen, seinen Wohlstand genießen und in die Oper gehen und von seiner allgemeinen Handlungsfreiheit Gebrauch machen zu dürfen. Und wofür hat man schließlich Staatsrecht studiert, wenn nicht zu dem Zweck, stets und in jeder Lebenslage in der luftigen Abstraktionshöhe des Verfassungsrechts solcherlei Wünsche in ein striktes Gebot des Grundgesetzes umzuzimmern? Es ist doch am Ende immer die gleiche Verfassungs-Mimikry. Irgendwo sitzt wahrscheinlich gerade Ulrich Vosgerau und ruft bienenfleißig die “Herrschaft des Unrechts” aus.

Fern sei mir, irgendetwas zu beschönigen. Dies ist auch eine Krise des Rechts- und Verfassungsstaates, kein Zweifel. Aber eine Krise ist nicht dasselbe wie eine Katastrophe. Sie geht ihr voraus. Die Krise ist der Moment, wo sich entscheidet, ob der Patient stirbt oder den Weg der Genesung einschlägt. Noch weiß man nichts Genaues, aber für den Augenblick jedenfalls scheint mir eigentlich mehr für den Weg der Besserung zu sprechen als für den bevorstehenden Exitus.

Wie sich zeigt, ist unsere pluralistische, offene Gesellschaft zu einem Respekt gebietenden Maß an Selbstbeschränkung bereit und in der Lage, um Verletzliche zu schützen. Sicherlich, Jens Spahns maßlose Selbstermächtigungen zu Lasten von Parlament und Bundesstaat haben es ins geltende Infektionsschutzgesetz geschafft. Aber immerhin gibt es noch eine kritische Öffentlichkeit, die das bemerkt, bemängelt und auch in der Not mitnichten in autoritären Gleichschritt verfällt. Sicherlich, die Krise ruft unappetitliches Denunziatentum auf den Plan, und der Sicherheitsapparat legt eine gelegentlich schwer zu ertragende Lust am Verbieten an den Tag. Aber noch hat die Polizeistreife, die einzelne, niemand gefährdende Leute von Parkbänken und Picknickdecken verscheucht, zu erwarten, dass ihr dafür rechtfertigende Gründe abverlangt werden. Noch gibt es keinen Grund, daran zu zweifeln, dass gegebenenfalls die Verwaltungsgerichte gebührenden Schutz gewähren werden. Die autoritäre Versuchung ist da, man spürt sie mit Macht – aber die liberale Gegenkraft nicht minder.

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Es gibt auch und gerade in der Krise genügend Anlass, argwöhnisch zu bleiben gegenüber der Exekutivgewalt, die nur zu gern die Gelegenheit nutzt, jetzt allerhand Hühnchen zu rupfen, auf deren Federn sie auch ohne die aktuelle Krise scharf gewesen wäre (looking at you, Bundespolizeichef Romann). Nicht weiter bemerkenswert erscheint es mir indessen, wenn libertäre Mir-doch-egal-Machos, die ihren ungestörten Freiheitsgenuss über alles stellen, es in Zeiten wie diesen mit der Polizei zu tun bekommen. Zu deren Einhegung ist die Polizei schließlich da. Um so bemerkenswerter ist vielmehr, dass so viele Menschen gerade aus Einsicht in die Notwendigkeit und ohne jeden exekutiven Zwang das Richtige tun und zuhause bleiben und Atemmasken tragen und sich die Hände waschen und was Doktor Drosten halt sonst noch alles empfiehlt. Wir sind eben kein Polizeistaat. Wir sind das Gegenteil davon.

(Hoffentlich gilt das alles auch noch, wenn die Corona-Krise ihre volle Wucht entfaltet.)

Ungarn, Polen, Russland, Frankreich, Türkei

Es fehlt in Europa im Moment wahrhaftig nicht an Anschauungsmaterial, wie es aussieht, wenn der Autoritarismus sich aus Anlass der Krise eines Staates bemächtigt. Ungarn ist dafür vielleicht gar nicht mal unbedingt das allerbeste Beispiel. Zwar führt Viktor Orbáns Notstandsgesetz, wie KIM LANE SCHEPPELE es formuliert, Ungarn “an den Rand der Diktatur” mit seinen drakonischen Strafen für “Fake News” und Militärs, die in Fabriken und Kliniken die Kontrolle übernehmen – Ermächtigungen, die womöglich so lange in Kraft bleiben wie sie Orbán nützlich erscheinen, auch wenn die Krise lange vorbei ist. Aber das, so Scheppele, ist womöglich eher ein Zeichen von Schwäche als von Stärke:

Hungary is more vulnerable than most countries in the developed world because its health care system was in a state of near collapse even before this virus appeared on Hungary’s doorstep.  The underfunded and understaffed hospital system may well fall into dysfunctional chaos with even a mild outbreak of this virus in the country.    And that would be a real emergency.   The threat of coronavirus in Hungary is serious and Orbán no doubt knows that the country is not ready to handle it. 

Bemerkenswert an Orbáns Ermächtigungsgesetz ist nicht zuletzt, dass es offenlegt, was die ganze Zeit schon durch den mehr oder weniger sorgfältig gewahrten Anschein demokratischer Rechtsstaatlichkeit verdeckt der Fall gewesen war: dass Orbán und seine FIDESZ-Zweidrittelmehrheit unbehindert von parlamentarischer und justizieller Kontrolle machen kann, was er will, und weil er es will. Der Anschein ist jetzt weg, die autokratische Natur des Orbán-Regimes liegt offen und ungeschützt zutage. Auch das kann man womöglich als Zeichen der Schwäche interpretieren.

In Polen hätte die PiS gern den Alleinanspruch auf die Macht, den FIDESZ jetzt schon hat. Entscheidend dafür ist, dass sie im Mai erneut die Präsidentschaftswahl gewinnt, und auf dem Weg dahin scheint sie in der Coronakrise eine große Chance zu wittern. Mit welchen verfassungswidrigen Mitteln sie dabei vorgeht, schildert KATARZYNA NOVICKA. Doch auch ihre Position ist weniger robust, als man meinen könnte: Womöglich geht über die Frage der Präsidentschaftswahl und ihrer Verschiebung ihre Regierungskoalition in die Brüche.

Eine vergleichende Betrachtung der ungarischen und der polnischen Notstandsgesetzgebung liefern TÍMEA DRINOCZI und AGNIESZKA BIEŃ-KACAŁA.

In Russland hat Präsident Putin seine “Verfassungsreform” schon vor der Coronakrise angekündigt und durchgezogen, aber ob und wie sie in Kraft treten kann, steht in den Sternen: Dazu ist eine Volksabstimmung nötig und die kann jetzt erst einmal nicht stattfinden. Die Vorgeschichte und Auswirkungen und Verwicklungen durch die Pandemie entwirren CAROLINE VON GALL und LAURA JÄCKEL.

Stellenausschreibung

Am Lehrstuhl von Prof. Dr. Silja Vöneky, sind derzeit mehrere spannende Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d) zu besetzen.

Für das Drittmittelprojekt „Data Access and Data Use in Medical Institutional and Consumer Health Settings” werden Mitarbeiter*innen gesucht, die Interesse und Freude an den rechtlichen Fragen rund um die Forschung mit gesundheitsbezogenen Daten haben.

Diese 25-100%-Stellen, sowie eine 37%-Stelle am Lehrstuhl, sind mit der Gelegenheit zur Promotion verbunden.

In Frankreich legt nach Ansicht von CATHERINE HAGUENAU-MOIZARD der aktuelle état d’urgence sanitaire Mängel der Verfassung offen, die auch ohne ihn bestünden: Der Macht des Präsidenten steht keine adäquate Macht des Parlaments gegenüber, das ihn politisch kontrolliert. “It seems that over the years, and especially since 2015, French governments are getting used to governing through fear.”

Nirgends ist man staatlicher Herrschaft und dem Ansteckungsrisiko umfassender und schutzloser ausgeliefert als im Gefängnis. EMRE TURKUT und ALI YILDIZ erinnern an die Schutzpflichten, die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention in Hinblick auf Gefangene ergeben, und berichten von Plänen der türkischen Regierung, ein Drittel aus der Haft zu entlassen – ausgenommen aber politische Gefangene.

Und wo ist die EU bei all dem? Ja, wo ist sie? In unserem “Corona-Constitutional”-Podcast habe ich mit PAULINE ENDRES DE OLIVEIRA über die Infektions-Hotspots auf den griechischen Inseln und das EuGH-Urteil über Relocation von Flüchtlingen gesprochen, und mit WALTER MICHL über die Optionen, auf die Entwicklung in Ungarn zu reagieren, darunter die bemerkenswert selten thematisierte Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Ungarn vor dem EuGH zu verklagen – eigentlich der Job der Kommission, würde Präsidentin Ursula von der Leyen den ihren einigermaßen zufriedenstellend erledigen. Aber jeder von uns kann auch seine eigene Regierung in die Pflicht nehmen. Luxemburg zum Beispiel: Klagt! Ihr könnt das. Steht in Artikel 259 AEUV.

Aus Sicht von ANNA KATHARINA MANGOLD bündeln sich in der Coronakrise alle vorangegangenen Krisen der EU – die Euro- und Finanzkrise, die Flucht- und Migrationskrise, die Rechtstaatlichkeits- und Demokratiekrise – in existenzbedrohender Weise. Damit auf die Krise die Katharsis folgt, müsse die EU sich reformieren, dem Parlament endlich das ohnehin versprochene Initiativrecht geben und die politische und soziale Integration zu ihren Tragpfeilern machen. Auf “Corona Constitutional” haben wir das heute noch einmal ein bisschen vertieft.

Die Stunde der Politik

Und in Deutschland? Murswiek und seinesgleichen wähnen das Land im “Ausnahmezustand”, und zwar im anklagenden Sinne. Auf dem Verfassungsblog fällt dagegen die Diagnose überwiegend anders aus.

SOPHIE SCHÖNBERGER hört die “Stunde der Politik” schlagen: “Die Corona-Pandemie führt uns die Problematik einer Politik der Alternativlosigkeit … vor Augen, weil sich hier niemand auf gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zurückziehen kann …. Das bedeutet für uns als demokratische Gemeinschaft, dass wir wieder lernen müssen, mit den Unsicherheiten und Ungewissheiten demokratischer Entscheidungen zu leben”. MICHAEL MEYER-RESENDE widerspricht Bundesinnenminister Seehofers Sachzwang-Rhetorik und fordert, auch und gerade in der Krise politischen Streit zuzulassen. Der Zweck der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung mag unstrittig sein, betont JONAS HELLER – die Maßnahmen selbst sind es nicht. Zumal, wie ANUSCHEH FARAHAT unterstreicht, die Krise uns mehr denn je zwingt, uns – von wegen Stunde der Exekutive – kontrovers mit sozialer Gerechtigkeit und internationaler Solidarität auseinanderzusetzen.

Für JASPER FINKE taugt die Ausnahme-Rhetorik schon als solche nicht viel: “Die Konstruktion eines prinzipiellen Unterschieds zwischen Normalität und Ausnahme ist die Grundlage dafür, sich mit dem, was im Ausnahmezustand passiert, aus juristischer Perspektive nicht auseinandersetzen zu müssen. Die vermeintlichen Krisenphänomene werden externalisiert und erlauben die Aufrechterhaltung eines idealisierten Rechtsverständnisses, das für sich in Anspruch nimmt, die tatsächlichen Verhältnisse zu prägen, statt von ihnen geprägt zu werden.”

Ob die “Bilderlosigkeit der Politik” in Zeiten von home office und leeren Parlamentsplenen zu einem demokratietheoretischen Problem werden könnte, untersucht LENNART KOKOTT, wenngleich mit versöhnlichem Schluss. MATTHIAS FRIEHE warnt wiederum die eigene Zunft davor, sich allzu sehr auf ihre Urteilskraft in solch ungewissen Zeiten wie diesen zu verlassen. Der Kampf gegen die Pandemie finde unter Bedingungen extremer Ungewissheit statt, was es entsprechend schwer mache, über seine Verhältnismäßigkeit zu urteilen. Und JULIAN KRÜPER hat ganz generell die Nase voll von “selbstberauschten” Juraprofessoren und ihrem “akademisch sublimierten Katastrophentourismus” und fordert ohne Furcht vor performativem Selbstwiderspruch, im Zweifel doch einfach mal die Klappe zu halten: “Es wird sowieso zu viel geschrieben.”

Krüpers Text ist hübsch geschrieben und liest sich sehr flott und es wäre sicherlich schade um ihn gewesen, wäre er nicht geschrieben worden. Das gilt noch viel mehr für solche, die tun, was Öff-Rechtler_innen am besten können, nämlich staatliches Handeln am Maßstab des Rechts messen. Und in der Tat, unter den Maßnahmen der Exekutive lässt sich allerhand finden, das dem kritischen Jurist_innenblick nicht so richtig stand hält. Dass man in Berlin beispielsweise jetzt immer seinen Ausweis dabei haben muss: welchem Zweck soll das dienen, zu dem man diese Pflicht ins Verhältnis setzen kann? JAN FÄHRMANN, CLEMENS ARZT und HARTMUT ADEN finden keine zufriedenstellende Antwort auf diese Frage.

Menschenwürde

Was aber, wenn wirklich, wie in Italien und Spanien, auch in Deutschland massenhaft die Menschen sterben? Wenn sie in größerer Zahl an die Beatmungsgeräte drängen als Geräte verfügbar sind? LINO MUNARETTO unternimmt den Versuch, dem Normalfall staatlicher Schutzpflichten den Ausnahmefall der Unmöglichkeit gegenüber zu stellen, und schlägt vor, dem Staat in der Pandemie einen “Vorbehalt des Möglichen” zuzugestehen. MATHIAS HONG verweist dagegen auf den Menschenwürdekern des Grundrechts auf Leben, der nicht mit anderen Rechtspositionen aufgerechnet werden dürfe: “Entscheidend für die Wahrung der Menschenwürde ist, dass nicht auf eine zu erwartende „Restlebensdauer“ abgestellt werden darf, sondern nur auf die Überlebenswahrscheinlichkeiten und Heilungschancen des konkreten Patienten.” Auch HANNO KUBE mahnt, die Menschenwürde insbesondere Alter und Schwacher nicht aus dem Blick zu verlieren, und betont, “dass dem Verlangen nach freier und gleicher Persönlichkeitsentfaltung in Würde sehr deutlich und grundrechtsintensiv die Würde des Lebens der in besonderer Weise gefährdeten Älteren und Schwachen gegenübersteht”.

Call for Applications: re:constitution Fellowship 2020/21

Democratic values and the rule of law are increasingly contested in the EU, and political interventions trigger debates on how to respond to these tendencies. re:constitution offers room for discussions on current and paramount European challenges. The programme promotes exchange and analysis on democracy and the rule of law in Europe and invites applications for 20 fellowships:

The call for applications can be found here. Deadline: 24 May 2020.

re:constitution is a joint programme of Forum Transregionale Studien and Democracy Reporting International, funded by Stiftung Mercator.

Mit NIKOLAUS MARSCH diskutiere ich im “Corona Constitutional”-Podcast, ob die Existenz technologischer Fixes, etwa einer sog. Tracking App, das Verhältnismäßigkeitskalkül verändert. Und in der Tat hält Marsch, anders als andere, hier sogar eine App-Pflicht für verfassungsrechtlich vorstellbar.

Wie gut hält das Grundgesetz dem Stresstest der Coronakrise stand? PIERRE THIELBÖRGER und BENEDIKT BEHLERT haben dies vor kurzem (es fühlt sich an, als sei es Monate her) hier analysiert, und die Probleme, die sie dabei diagnostiziert haben, sind seither nicht geringer geworden.

Zu den Grundrechten, die in dieser Krise weniger oft im Rampenlicht stehen, zählt die Wissenschaftsfreiheit. Sie ist einerseits besonders gefragt, wenn es um Impfstoffe geht, andererseits aber durch Dual-Use-Vorschriften für virologische Forschung eingeschränkt. Das kann uns noch auf die Füße fallen, warnt BARBARA GERMANN.

Die Welt, man glaubt es kaum, dreht sich ja auch außerhalb des Coronakrisenkosmos weiter, und was da passiert, verdient wahr und ernst genommen zu werden. Das gilt nicht zuletzt für die Pläne der britischen Regierung, sich künftig bei Auslandseinsätzen ihrer Streitkräfte nicht mehr wie bisher der Europäischen Menschenrechtskonvention unterwerfen zu wollen. ALEXANDRA FOWLER untersucht, was es damit auf sich hat.

Damit wäre ich durch für diese Woche. Ihnen weiterhin Gesundheit und alles Gute!

Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Noch lange kein Polizeistaat, VerfBlog, 2020/4/04, https://verfassungsblog.de/noch-lange-kein-polizeistaat/, DOI: 10.17176/20200407-153108-0.

2 Comments

  1. Dietrich Murswiek Thu 9 Apr 2020 at 20:33 - Reply

    Über sachliche Kritik an meinem Beitrag, sehr geehrter Herr Steinbeis, hätte ich mich gefreut. Ihre absurden Unterstellungen ad personam tragen zur Diskussion nichts bei. Schade, dass Sie vergessen haben, meinen Beitrag („Raus aus dem Ausnahmezustand!“) zu verlinken; es gibt doch sicherlich Leser, die sich gern selbst ein Bild davon machen wollen, ob an Ihrer Polemik gegen mich etwas dran ist. Beispielsweise könnten die Leser dann sehen, dass ich nicht das Krisenmanagement der Bundesregierung „pauschal zum ‚Politikversagen‘ stilisiere“, sondern dass ich die nicht hinreichende Begründung der in der Geschichte der Bundesrepublik in diesem Umfang nie dagewesenen Freiheitseinschränkungen sowie die unterbliebene beziehungsweise unzureichende Abwägung rüge. Dass man nicht einfach „das Leben“ gegen „die Freiheit“ abwägen darf, sondern Umfang und Intensität konkreter Freiheitseinschränkungen in Relation zur Abwehr konkreter Risiken setzen muss, versteht sich für Verfassungsrechtler von selbst; Oliver Lepsius hat nachdrücklich daran erinnert. – Im übrigen erstaunt es mich schon ein wenig, dass Sie daran Anstoß nehmen, dass ich die totale Suspendierung der Versammlungsfreiheit, die totalen Gottesdienstverbote und die sehr weitgehende Einschränkung etlicher anderer Grundrechte für die gesamte Bevölkerung als „Ausnahmezustand“ bezeichne, der so schnell wie möglich durch Rückkehr zum Normalzustand beendet werden müsse. Mit Rückkehr zum „Normalzustand“ meine ich doch nicht die ersatzlose Beendigung aller Corona-Schutz-Maßnahmen, sondern die Ablösung flächendeckend-pauschaler Grundrechtseinschränkungen durch differenzierende, zielgenauere und zugleich freiheitsschonende Maßnahmen. Ihnen wird nicht entgangen sein, dass genau diese Forderung inzwischen von etlichen Juristen, Journalisten und nicht zuletzt Virologen erhoben wird. Vernünftig streiten kann man doch nur darüber, in welcher zeitlichen Abfolge und in welchen Schritten man aus dem allgemeinen Shutdown herauskommt beziehungsweise wie die allgemeinen Verbote aufgelockert und / oder durch präziser wirkende Maßnahmen ersetzt werden. Die Bundesregierung versucht immer noch, diese Debatte zu vermeiden; in der Öffentlichkeit findet sie zum Glück jetzt statt.

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