23 Oktober 2022
Wehrhafte Hochschulen und Wissenschaftsfreiheit
Hochschulen sind keine Arena für den politischen Meinungskampf, sie sind Orte wissenschaftlicher Forschung und Lehre. Sie werden gerade als institutionelle Ankerplätze für eine vorpolitische Rationalität benötigt und müssen glaubwürdig Distanz zu allgemeinpolitischen Auseinandersetzungen halten. Um die Integrität der und das Vertrauen in die Wissenschaft zu sichern, müssen sich Hochschulen dann auch gegen diejenigen wehren, die ihre epistemische Amtsautorität missbrauchen und mit dem Anschein von Wissenschaft Falschbehauptungen, unhaltbare Spekulationen oder krude Verschwörungstheorien verbreiten. Die Hochschulen sind es der Glaubwürdigkeit von Wissenschaft schuldig. Continue reading >>
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13 Juni 2018
Klar und stringent: Beamte dürfen nicht streiken – acht Thesen zur gestrigen Entscheidung des BVerfG
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung von großer Tragweite für das Berufsbeamtentum in Deutschland getroffen: Es hat das Streikverbot für Beamte bestätigt – ausnahmslos. Dabei ist es dem Gericht gelungen, das deutsche Beamtenstreikverbot nicht nur verfassungsrechtlich zu fundieren, sondern es auch mit der Rechtsprechung des EGMR in Einklang zu bringen. Continue reading >>18 Januar 2018
Streikrecht für Staatsdiener? – Spagat am Bundesverfassungsgericht
Inoffiziell heißt es schon lange, dass das Streikverbot für Beamte überholungsbedürftig sei. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit, etwas daran zu ändern. Aber auch dann, wenn sich das Bundesverfassungsgericht gegen das Beamtenstreikverbot entscheidet, ist eines deutlich geworden. Europarechtliche Vorgaben lassen sich nicht ohne weiteres ignorieren, auch nicht in Karlsruhe. Continue reading >>28 Februar 2014
Streikverbot vor dem Bundesverwaltungsgericht: Auf dem Weg zur supranationalen EMRK?
Beamte dürfen nur noch für eine Übergangszeit generell vom Streikrecht ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27.02.2014 unter Berufung auf die EMRK und die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entschieden (Az. 2 C 1.13). Damit wird nicht nur eine über hundertjährige Tradition in Deutschland gekippt. Das Urteil aus Leipzig dokumentiert auch einen Bedeutungsverlust des Bundesverfassungsgerichts, der den Richtern in Karlsruhe alles andere als gleichgültig sein dürfte. Sie sind die eigentlichen Verlierer im institutionellen Dreiecksverhältnis zwischen Leipzig, Karlsruhe und Straßburg. Continue reading >>
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