03 March 2023
Bezirksämter ohne Legitimation
mit deutlichen Worten hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Mitte November vergangenen Jahres die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin vom 26. September 2021 für ungültig erklärt. Aufgrund der Wiederholungwahl, die daraufhin am 12. Februar 2023 stattfand, haben sich nicht nur die Mehrheitsverhältnisse im Abgeordnetenhaus, sondern auch in einigen Bezirksverordnetenversammlungen verschoben. Dass sich diese Stärkeverhältnisse durch die Wiederholungswahl verändert haben, wirft die Frage auf, ob die Wiederholungswahl auch Auswirkungen auf die Wahl der Mitglieder des Bezirksamtes hat. Offenbar führt es zu einem demokratietheoretischen „Störgefühl“, dass die Bezirksbürgermeister / innen (und die anderen Mitglieder des Bezirksamtes) gleichwohl für die verbleibende Dauer der Wahlperiode – ca. 3,5 Jahre – im Amt bleiben sollen. Continue reading >>
0