Ruvi Ziegler
The franchise for the ,Brexit' referendum will mostly follow eligibility for voting in a UK general election. This invites serious reflection on the anomalies of the current general election franchise in the UK: Citizens living abroad are not allowed to vote, and neither are EU citizens from other countries – unless they are Irish, Cypriots or Maltese who are enfranchised as citizens of member states of the Commonwealth. Could this be challenged under EU or ECHR law?
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Roman Lehner
Ein Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ist zur realen Möglichkeit geworden. Dies sollte eine Frage in den Fokus rücken, die sowohl im politischen als auch im rechtswissenschaftlichen Diskurs bislang keine große Rolle spielt: Was wird eigentlich aus den (Unions-) Bürgern? Mit Vollzug des Austritts leben Unionsbürger aus fremden Staaten, die sich in dem austretenden Staat niedergelassen haben, plötzlich außerhalb des Unionsgebiets, womit ihre Unionsbürgerrechte hier keine Geltung mehr finden. Umgekehrt mutieren die Bürger des Austrittsstaates im Verhältnis zu Rest-Union eo ipso zu Drittstaatsangehörigen, was zum Verlust des Unionsbürgerstatus überhaupt führt.Diese ungeheuerliche Konsequenz ist weder theoretisch noch dogmatisch hinreichend reflektiert. Im Fall eines „Brexits“ wird sie sich aber unmittelbar stellen. Dies könnte Anlass sein, das Verhältnis zwischen nationaler (Volks-) Souveränität und den Rechten der Unionsbürger zu neu zu denken. Ist der Unionsbürger nicht am Ende (auch) ein Souverän?
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