06 July 2018
Tertium datur – causa finita? Zum Dritten Geschlecht in Österreich
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 hat nun auch der österreichische Verfassungsgerichtshof erkannt, dass intergeschlechtliche Menschen das Recht auf eine adäquate, ihrer Geschlechtsidentität entsprechende Bezeichnung im Personenstandsregister haben. Dafür bedarf es keiner Aufhebung bestehender gesetzlicher Bestimmungen: Das Ergebnis kann (und muss) vielmehr durch verfassungskonforme Auslegung des einfachen Rechts erreicht werden. Continue reading >>
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17 December 2012
Ich will verhüllt auf die Straße gehen dürfen
Ich will nicht gezwungen werden können, mich zu erkennen zu […] Continue reading >>14 October 2010
Gleiches Recht für Väter
Elternzeit für Mütter zu ermöglichen, nicht aber für Väter ist […] Continue reading >>30 September 2010