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24 June 2020

Was wir von Gütersloh für das Ordnungsrecht lernen können

Infektionsschutzrecht ist Sonderordnungsrecht. Aber dessen etablierte Kriterien passen auf Pandemien nicht immer gut. Pandemien ohne Drehbuch brauchen andere Kriterien, nur welche? Continue reading >>
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23 June 2020

Von Auserwählten und Systemrelevanten

Anspielungen auf Carl Schmitt sind in diesen Zeiten verständlicherweise groß in Mode. Trotz der massiven und in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartigen Grundrechtseinschränkungen erleb(t)en wir jedoch höchstens einen Ausnahmezustand nach einer moderaten Definition, nicht nach dem radikalen Schmittschen Begriffsverständnis. Dieser Beitrag geht von der Annahme aus, dass Schmitts vor knapp 100 Jahren erstmals erschienenes Werk „Politische Theologie“ in Teilen eine fruchtbare analytische Hintergrundfolie bietet, um jenseits des fast schon überstrapazierten Begriffs des Ausnahmezustands zentrale Aspekte und Phänomene der „Corona-Gesellschaft“ aus einer rechtspolitologischen Perspektive besser zu beleuchten. Continue reading >>
12 May 2020

Carl Schmitt und die Pandemie. Teil II

Angesichts häufiger Bezugnahmen Bezugnahmen auf Carl Schmitt im Kontext der Corona-Krise ist es sinnvoll, noch einmal genauer auf Schmitts Leben und Werk zu blicken. Hier sollen einige von Schmitts Kategorien für die Analyse der deutschen Corona-Politik adaptiert werden. Da die verfassungsrechtliche Bewertung der Corona-Politik noch aussteht und auch keineswegs einfach und eindeutig ist, ist die neuerliche Auseinandersetzung mit Schmitts Verfassungslehre im Kontext der Corona-Politik sinnvoll. Deren Kategorien können freilich die differenzierte dogmatische Beschreibung nicht ersetzen. Continue reading >>
11 May 2020

Carl Schmitt und die Pandemie. Teil I

Unsere gegenwärtigen Corona-Zeiten werden weithin alltagssprachlich als große Katastrophe, Krise und „Ausnahmezustand“ wahrgenommen. Deshalb verwundert es nicht, dass in den Debatten gelegentlich auch der Name Carl Schmitts fällt. Sein Werk steht vor und nach 1933 für die extensive Rechtfertigung diktatorischer „Maßnahmen“ im „Ausnahmezustand“. Mit seiner Theorie und „Verfassungslehre“ verbindet sich die Erwartung, grundbegriffliche Orientierung in den Lücken des Gesetzes, rechtsfreien Räumen und im unübersichtlichen Gelände zu finden. Im ersten Teil dieses Beitrags werden als Basis einer Auseinandersetzung mit der Anwendung von Schmitts Kategorien auf Maßnahmen in der Corona-Pandemie die biographischen Bezüge Schmitts zur Spanischen Grippe beleuchtet. Continue reading >>
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