07 June 2016

Über Antisemiten, und wen man als solchen bezeichnen darf

2016-06-06 IsraelDas muss man doch sagen dürfen: Spätestens wenn dieser Satz fällt, ist in Diskussionen über Israel in der Regel das Ende des Erkenntnisfortschritts erreicht. Geäußert wird er zumeist im Anschluss an Äußerungen, die israelische Regierungspolitik und/oder Staatsräson kritisieren. Als bedürften solche Äußerungen gleichsam Geleitschutz. Als müsse man ihnen den Raum, auf dem sie existieren, erst postulativ abstecken und absichern. Als gebe es da etwas, das sonst diesen Raum zusammendrückt und alles darauf erstickt.

Das, was da angeblich so bedrückend und erstickend auf die Meinungsfreiheit wirkt, ist der Antisemitismusvorwurf.

Heute hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Kammerurteil veröffentlicht, wonach es mit der Meinungsfreiheit kein Problem gibt, wenn ein Israelkritiker einer jüdischen Organisation, die diesen Vorwurf erhebt, denselben kurzerhand verbieten lässt.

Israel et l’Autre

Der Fall spielt in Genf. Dort hatte ein Politikprofessor in einem Buch unter dem Titel “Israel et l’Autre” folgende Sätze geschrieben:

Dadurch, dass Israel sehr bewusst zu einem jüdischen Staat geworden ist, hat es sich die vereinte Last all jener Fragen auf die Schultern geladen, die die jüdische Grundfrage explizit machen. (…) Die Identifikation von Israel mit dem Judentum verdoppelt jede politische, diplomatische und militärische Aktivität in einen Test, in eine Versetzungsprüfung für das Judentum. Sehen wir also (…). Unter diesen Bedingungen ist es vollkommen vergeblich, Israel wie irgendeinen anderen Staat zu betrachten: Seine Hände sind gebunden von der Definition, die es selbst sich gegeben hat. Wenn Israel sich auf der internationalen Bühne exponiert, dann es es das Judentum, das sich gleichzeitig exponiert.

(…)

Auch im politischen Bereich gibt es wenig derartig eindrucksvolle Beispiele aktiver Präsenz auf allen Ebenen eines starken und interventionistischen Staates wie der Staat Israel es ist, ein Staat, der so vollständig die Moral der “schmutzigen Hände” annimmt (vor allem die Abriegelung von Territorien, die Zerstörung ziviler Gebäude, die gezielte Ermordung mutmaßlich verantwortlicher Terroristen), im Interesse der Sicherheit seiner Bürger (Übersetzung – laienhaft – aus dem Französischen von mir).

Diese Sätze nahm eine Genfer Organisation namens CICAD zum Anlass, dem Politologen (der offenbar selbst über seine Mutter jüdischer Herkunft ist) vorzuwerfen, “unumwunden in Richtung Antisemitismus abzugleiten”. Dieser klagte und bekam durch drei Instanzen bis hinauf zum Bundesgericht Recht: Zwar seien Werturteile keinem Wahrheitsbeweis zugänglich, aber dennoch nach “anerkannten Kriterien” zu beurteilen, deren Verletzung ein solches Werturteil unzulässig mache. Der Autor habe sich mitnichten antisemitisch geäußert, und zwar auch dann nicht, wenn man unter Antisemitismus nicht nur offene Beschimpfung von Juden versteht, sondern nach der Definition der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auch subtilere Spielarten erfasst – etwa die Juden insgesamt für das Handeln Israels verantwortlich zu machen, oder Israel nach einem strengeren Maßstab zu beurteilen als andere demokratische Nationen. Beides habe der Autor erkennbar nicht getan, und deshalb sei die Behauptung, er habe sich antisemitisch geäußert, als Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes zu verbieten.

CICAD sah das überhaupt nicht ein und zog nach Straßburg, wo bekanntlich sogar Genozidleugner schon Schutz für ihr Recht erhalten haben, ihre Meinung frei zu äußern.

In diesem Fall konnte der Gerichtshof indessen in den Erwägungen der Schweizer Justiz keinen Fehler finden. Das Bundesgericht habe zu Recht befunden, dass dem Werturteil des Antisemitismus im konkreten Fall jede Faktengrundlage fehle. Zwar sei nur unter extrem engen Voraussetzungen erlaubt, in politische Debatten wie die um den Nahostkonflikt mit Redeverboten einzugreifen, aber die seien hier gegeben: Der Politologieprofessor habe nichts geschrieben, das “verletzend oder beleidigend für das jüdische Volk” sei. Es habe vielmehr den Anschein, dass CICAD den Gehalt seiner Worte übertrieben aufgeladen habe, um einen antisemitischen Sinn hineinlegen zu können.

Das, so der Gerichtshof weiter, sei auch deshalb besonders gravierend, weil nach schweizerischem Strafrecht rassistische Äußerungen strafbar sein können. Auch wenn CICAD eine solche strafrechtliche Relevanz niemals impliziert habe, mache dies den Vorwurf besonders toxisch.

Außerdem hätte CICAD auch die Technik ins Kalkül ziehen müssen, über die es den Vorwurf in die Welt gesetzt hat, nämlich das Internet. Das, so der Gerichtshof, könne ja dann über eine bloße Google-Recherche jeder lesen, und nicht nur die paar Abonnenten ihres Newsletters.

Schließlich findet der Gerichtshof auch in punkto Verhältnismäßigkeit nichts an dem Verbot auszusetzen. Von Zensur könne keine Rede sein, weil CICAD nicht gehindert werde, “seine Meinung betreffend den Staat Israel kundzutun und seine satzungsgemäßen Ziele zu verfolgen”. Auch sei die Sanktion, die gegen CICAD verhängt wurde, nur zivilrechtlicher und nicht strafrechtlicher Natur und daher nicht so schlimm.

Das muss man sagen dürfen

Wenn es um Meinungsfreiheit geht in Straßburg, muss man öfter mal ein bisschen den Atem anhalten, und so geht es mir auch hier.

Ich will mich überhaupt nicht in eine Diskussion verstricken lassen, ob man nun die Passage des Genfer Politologen antisemitisch interpretieren kann oder nicht, und was genau, und gemäß welcher Definition. Ich weiß aber – abstrakt gesprochen – jedenfalls so viel über den Antisemitismus, dass Antisemiten sich selbst oft lautersten Herzens als vollkommen immun gegen Antisemitismus wähnen (“Ich finde Juden ganz toll, weil sie so intelligent und erfolgreich sind!”). So wie sich Sexisten immun gegen Sexismus wähnen (“Ich liebe Frauen, kriege gar nicht genug von ihnen!”) und Rassisten gegen Rassismus (“Im Urlaub hatten wir einen rabenschwarzen Kellner, der war ganz reizend, so gute Manieren hatte der!”). Es ist geradezu kennzeichnend für diskriminierendes Reden, dass man sich so gemütlich und normal und freundlich und breit dabei fühlt beim sich Äußern, dass man überhaupt nicht mitbekommt, wie man dabei von der anderen, von der diskriminierten Seite aus betrachtet aussieht.

Was ich damit sagen will, ist nicht, dass ich CICAD in ihrem Urteil im konkreten Fall Recht gebe, sondern dass es nicht so einfach ist, ein Werturteil wie Antisemitismus neben die vorgefundene Faktenlage zu halten und zu sagen, stimmt oder stimmt nicht. Eine Äußerung antisemitisch zu finden, ist keine Subsumption eines Sachverhalts unter bestimmte Tatbestandsmerkmale, sondern ein Ausschlagen einer aus einem Diskriminierungskontext entstandenen Schmerznadel. Und es ist oft gerade diese blöde, freundliche, normale Blindheit des Äußernden gegenüber diesem Diskriminierungskontext, in dem er sich äußert, die diese Ausschläge der Schmerznadel provoziert.

Und gerade deshalb muss ich mit dem Äußernden streiten dürfen. Ich muss ihm, der da so brunzgemütlich über Juden oder sonst wen daherfabuliert, klar machen können, dass bei mir alle Nadeln verrückt spielen, wenn ich so etwas höre. Oh, er meint das gar nicht antisemitisch? Keine Spur von Blindheit, er hat diesen Kontext genau reflektiert und kommt trotzdem zu den besagten Schlüssen und kann die gewählten Formulierungen trotzdem gut begründen? Fein. Genau darüber können wir dann ja streiten. Aber das können wir nicht, wenn er mir die Aussage, dass meine Nadeln ausschlagen, von vornherein gerichtlich verbieten lässt.

Das gilt auch und besonders für Israelkritik. Es gibt abstrakt 5000 zwingend gute Gründe, sich über Netanjahu und Lieberman, über die Diskriminierung der arabischstämmigen Israelis und das Los der Bewohner der besetzten Gebiete zu empören. Aber bevor ich das konkret tue, bin ich gehalten, sehr sorgfältig zu reflektieren, als wer ich das tue und warum, mit welchen Worten und mit welchen Gefühlen und mit welchen Motiven. Ich muss mich befragt haben, ob mir vielleicht die Untaten der Israelis auch deshalb besonders skandalös erscheinen, weil ich mich dann als Deutscher beim Anprangern umso besser fühle, oder auch nur als christlicher Europäer. Ich muss mich auseinandergesetzt haben mit dem Resonanzboden, der ins Schwingen gerät, wenn ich bestimmte Sprachbilder verwende und bestimmte historische Parallelen ziehe, und auch mit der Frage, aus welchen Gründen die mir überhaupt in the first place einfallen. All das muss ich gründlich reflektiert haben, bevor ich mich aufrege. Und dann, und nur dann, brauche ich auch keine Angst zu haben, wenn mich jemand des Antisemitismus bezichtigt. Denn dann, und nur dann, habe ich eine Antwort darauf. Und kann mich streiten, und wenn hinter dem Antisemitismusvorwurf nur die Absicht steckt, sich gegen Kritik zu immunisieren, dann kann ich diesen Streit gewinnen.

Und wenn nicht? Dann werde ich den Vorwurf wohl aushalten müssen.

Denn das muss man sagen dürfen.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Über Antisemiten, und wen man als solchen bezeichnen darf, VerfBlog, 2016/6/07, https://verfassungsblog.de/ueber-antisemiten-und-wen-man-als-solchen-bezeichnen-darf/, DOI: 10.17176/20160608-103425.

14 Comments

  1. Florian Wed 8 Jun 2016 at 00:01 - Reply

    Danke für den guten Kommentar. Hat ja auch in Deutschland rechtliche Aktualität, wie man an dem Elsässer ./. Ditfurth Prozess sieht (tl;dr: darf sie ihn einen “glühenden Antisemiten” nennen oder nicht).

  2. Cosmo Cramer Wed 8 Jun 2016 at 08:33 - Reply

    Der Autor sollte mal den Derrida weglegen und lieber richtige Philosophie lesen.

    GERADE bei kontroversen Meinungsäußerungen müssen sich objektivierbare Maßstäbe finden lassen.
    Diese ständige Kontextualisierung ist einfach unwürdig und führt im Kampf gegen vermeintliche Privilegien nur dazu, dass die Meinungsfreiheit von Gruppen, die sich keiner traurigen Diskriminierungsgeschichte rühmen können ausgehöhlt wird.

  3. Maximilian Steinbeis Wed 8 Jun 2016 at 08:41 - Reply

    @Florian: danke, stimmt, an den Elsässer-Fall hatte ich gar nicht gedacht.

    @Cramer: “unwürdig” – interessante Wortwahl. Das hätten Sie wohl gerne, was?

  4. ars cogitandi Thu 9 Jun 2016 at 14:36 - Reply

    Sehr geehrter Herr Steinbeis!

    Angesichts der Tatsache, dass Sie es nicht so einfach finden “ein Werturteil wie Antisemitismus neben die vorgefundene Faktenlage zu halten und zu sagen, stimmt oder stimmt nicht” sowie Sie Antisemitismus keiner “Subsumption eines Sachverhalts unter bestimmte Tatbestandsmerkmale” zugänglich erachten, erlaube ich mir zu fragen, ob Sie sich mit solchen Äußerungen nicht in eine gefährliche Nähe zum Täterstrafrecht begeben?

    Der Begriff sollte vorläufig als Anregung zur Selbstkritik ausreichen. Ach ja, ich werde wohl noch sagen dürfen, dass Sie mir in Beantwortung der Frage meine Fehlbarkeit nicht dadurch aufzeigen mögen, indem Sie mich unlauterer Motive bezichtigen, um dadurch vom Kern der Frage abzulenken.

  5. Maximilian Steinbeis Thu 9 Jun 2016 at 14:59 - Reply

    @Ars Cogitandi: Ihre Frage kommt mE bisschen verschwurbelt daher, aber ich will gern versuchen, sie zu beantworten.

    Täterstrafrecht: Sie hätten völlig Recht, wenn ich mich auf das Strafrecht bezöge, aber das tue ich nicht. Hier geht es zum einen um einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch mit einem nur sehr mittelbaren strafrechtlichen Hintergrund, nämlich § 261 bis des Schweizer Strafgesetzbuchs, den der Äußernde aber gar nicht invoziert hat. Zum anderen geht es dem Äußernden nicht (unbedingt) um Repression und Bestrafung, wenn er Antisemitismus schreit, sondern um das besagte Ausschlagen einer Schmerznadel im Diskurs. Das ist schon was anderes.
    Mir scheint dieser Fall sogar womöglich eher ein generelles rechtspolitisches Argument gegen die Kriminalisierung von antisemitischen/rassistischen/etc. Äußerungen zu liefern: Das drückt das ganze Phänomen in Richtung subsumier- und beweisbare Sachverhalte und macht das Äußern von Schmerznadelausschlägen nur entsprechend schwerer.

    Unlautere Motive: fällt mir gar nicht ein. Ist auch nicht meine Art, oder?

  6. Hella Thu 9 Jun 2016 at 19:47 - Reply

    @Cosmo Cramer: “GERADE bei kontroversen Meinungsäußerungen müssen sich objektivierbare Maßstäbe finden lassen.”
    Weshalb “GERADE” in diesem Zusammenhang? Und darf ich annehmen, dass Sie im Sinne der Diskursregulierung sprechen, d.h. objektivierende Maßstäbe meinen? Die Objektivierbarkeit von Maßstäben ist ja erst die Anschlussfrage, über die eigens verhandelt werden müsste.

    “Diese ständige Kontextualisierung ist einfach unwürdig und führt im Kampf gegen vermeintliche Privilegien nur dazu, dass die Meinungsfreiheit von Gruppen, die sich keiner traurigen Diskriminierungsgeschichte rühmen können ausgehöhlt wird.”

    Damit kommen Sie aber nicht weit, zumal Kontext zu den zwingenden Entstehungsbedingungen von Information und Wissen gehört. Hatten Sie nicht gerade nach nach mehr Objektivität verlangt? Wenn wir darunter relativ stabile Differenz verstehen, können wir auf Kontext nicht verzichten. Vermutlich sagen Sie ‘unwürdig’ und meinen ‘anstrengend’.
    Im Übrigen verstehe ich Ihr Aushöhlungsargument nicht. Wenn Kontext dazu führt, eine stabilisierte Differenz zu irritieren, dann sind wir doch genau dort, wo wir mit der Meinungsfreiheit hinwollen, nicht?

  7. Johannes P. Fri 10 Jun 2016 at 08:38 - Reply

    Interessante Metapher. Ich halte es für eine Grundvoraussetzung zivilisierter Diskussion, desto ruhiger und sachlicher zu bleiben, je stärker die eigene “Schmerznadel” sich regt. Wer diese Selbstbeherrschung nicht zu leisten imstande ist, kann nicht zur Klärung beitragen und disqualifiziert sich als Gesprächspartner.

  8. Maximilian Steinbeis Fri 10 Jun 2016 at 08:42 - Reply

    @Johannes P: hm. Zu einfach, glaube ich. Meine Schmerznadel allein mein Problem sein zu lassen und mir “Ruhe und Sachlichkeit” anzuempfehlen, ist das was anderes als eine Silencing-Technik?

  9. Weichtier Fri 10 Jun 2016 at 16:26 - Reply

    MS: „Meine Schmerznadel allein mein Problem sein zu lassen und mir „Ruhe und Sachlichkeit“ anzuempfehlen, ist das was anderes als eine Silencing-Technik?“

    Der Ausschlag der Schmerznadel entsteht laut MS aus einem Diskriminierungskontext: „und es ist oft gerade diese blöde, freundliche, normale Blindheit des Äußernden gegenüber diesem Diskriminierungskontext, in dem er sich äußert, die diese Ausschläge der Schmerznadel provoziert.“

    Wenn jetzt der Diskriminierungskontext für die rechtliche Beachtlichkeit des Ausschlags der Schmerznadel entscheidend ist, muss dann nicht ein unterschiedlicher Diskriminierungskontext intersubjektiv nachvollziehbar sein? Ist der Ausschlag der Schmerznadel bei Juden relevanter als bei Roma und Sinti oder Homosexuellen oder den Zeugen Jehovas, weil der Diskriminierungskontext anders ausgeprägt ist? Ist der Ausschlag der Schmerznadel bei Frauen beachtlicher als bei Männern?

  10. Grundgesetz Sat 11 Jun 2016 at 16:04 - Reply

    Man kann auch nach diesen Urteil dem Gegenüber seine “Schmerznadel” zeigen. Man kontaktiert einfach die Person und erläutert seine Bedenken. Aber man posaunt nicht einen Antisemitismusvorwurf in’s Internet einfach so raus.

    “Ich muss mich befragt haben, ob mir vielleicht die Untaten der Israelis auch deshalb besonders skandalös erscheinen, weil ich mich dann als Deutscher beim Anprangern umso besser fühle, oder auch nur als christlicher Europäer. Ich muss mich auseinandergesetzt haben mit dem Resonanzboden, der ins Schwingen gerät, wenn ich bestimmte Sprachbilder verwende und bestimmte historische Parallelen ziehe, und auch mit der Frage, aus welchen Gründen die mir überhaupt in the first place einfallen. All das muss ich gründlich reflektiert haben, bevor ich mich aufrege.”

    Das erinnert mir herrlich an einen Monty Phython Film (Ein Fisch Namens Wanda).
    Sinngemäß: Die Engländer sind so steif, weil sie bei jeder Äußerung Angst haben, in ein Fettnäpfchen zu treten.

  11. Weichtier Sun 12 Jun 2016 at 00:14 - Reply

    Zuerst Derrida, dann soziales Kontrukt. Das lässt mich schon ziemlich ratlos zurück. Jetzt fehlt nur noch der Hinweis auf Kontingenz.

    Aber bei der Frage nach der Möglichkeit eines “copy/paste-Fehlers” stehe ich endgültig im Dunklen.

  12. VJS Sun 12 Jun 2016 at 22:08 - Reply

    “Und dann, und nur dann, brauche ich auch keine Angst zu haben, wenn mich jemand des Antisemitismus bezichtigt. Denn dann, und nur dann, habe ich eine Antwort darauf. Und kann mich streiten, und wenn hinter dem Antisemitismusvorwurf nur die Absicht steckt, sich gegen Kritik zu immunisieren, dann kann ich diesen Streit gewinnen.”

    @MS: Alles schön und gut und wünschenswert. Aber finden Sie das nicht etwas zu einfach? Wer entscheidet denn in der Realität (bzw. im öffentlichen Diskurs), wer einen Streit gewonnen hat? Doch wohl nicht der neutrale, allwissende und einfühlsame Solomon, den Sie hier an die Wand malen. Wenn der Antisemitismusvorwurf mal im Raum (konkret: Internet) steht, dann laufen Prozesse ab, die mit dem aufgeklärten repektvollen Meinungsaustausch, den Sie hier beschreiben, sehr wenig zu tun haben. Der Vorwurf dient doch häufig gerade dazu, einer Person, die ihre Meinung äußert, genau jene Absichten zu unterstellen die Sie als Maßstab für die Legitimität eben dieser Äußerung vorschlagen. Denn auf die wahren, rein subjektiven Motive, die Sie hier als vermeintlich objektive Kriterien anbieten, lassen die allermeisten Äußerungen nicht schließen. Und damit drehen wir uns schon im Kreis.

    Vor diesem Hintergrund muss man sich zumindest fragen, ob es nicht angemessenere und weniger gefährliche Arten gibt, das “Ausschlagen der Nadel” zu artikulieren.

    Die besprochene Entscheidung bleibt auch vor diesem Hintergrund noch problematisch – keine Frage. Aber Ihr Beitrag klingt doch etwas zu sehr nach intellektuellem Salon als nach Straße (= Internet).

  13. VJS Sun 12 Jun 2016 at 22:10 - Reply

    *Salomon*

  14. jansalterego Mon 20 Jun 2016 at 18:12 - Reply

    @VJS: Ist denn umgekehrt die Forderung nach “angemesseneren/weniger gefährlichen” Artikulationsarten für das “Ausschlagen der Nadel” straßen- bzw. netztauglich?

    Ich finde es eher problematisch, der/dem Empörten, schlimmer noch der/dem Betroffenen mit dem Tonargument zu begegnen (denn das ist es ja letztlich). Nicht zuletzt weil es, gerade wenn jemand den Diskriminierungskontext nicht reflektiert hat, erfahrungsgemäß eines erheblichen Rüttlers bedarf, um den sich Äußernden in seiner vielfach bräsigen Selbstgerechtheit zu erschüttern.

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