07 February 2017

Visa für Aleppo

Es gehört zu den großen Perversionen des europäischen Flüchtlingsregimes, dass es die Flüchtlinge, die hier Schutz bekommen, quasi automatisch zu Rechtsbrechern macht. Man kann noch so akut von Tod und Folter bedroht sein – Asyl kann nur beantragen, wer sich bereits im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedsstaats befindet. Dort kommt man aber, wenn man aus Aleppo kommt oder aus Mossul oder aus Kunduz, auf legalem Weg nicht hin. Man kann sich, einmal angekommen, als der schutzberechtigtste Mensch der Welt herausstellen. Aber auf dem Weg dahin muss man sich erstmal notwendig zum Illegalen gemacht haben. Man hat vielleicht das Recht auf Schutz, aber man hatte kein Recht zum Grenzübertritt. Jeder, der hier Schutz will, kommt bereits als Rechtsbrecher hier an, hat sich einzureihen in das Angstbild der besorgten Bürger von der abgerissenen Migrantenmasse der Verzweifelten, der rechtlich Unkanalisierbaren, der inhärent Bedrohlichen.

Zumindest ein Rädchen im großen europäischen Justizmotor will diese große Perversion nicht mehr mitspielen. Ob es ihm gelingt, sie am Ende zu stoppen, ist noch offen. Aber immerhin. Die heute veröffentlichten Schlussanträge des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, Paolo Mengozzi, sind ein Dokument, von dem wir noch lange reden werden, ob sie es nun in die amtlichen Urteilsgründe schaffen oder nicht.

In dem Fall geht es um eine Familie aus Aleppo, deren Vater von einer Terrorgruppe entführt und gefoltert worden war und die wegen ihres christlich-orthodoxen Glaubens in der verwüsteten Stadt ihres Lebens nicht mehr sicher sein konnte. Die Grenzen zu den benachbarten Ländern sind zu, bleiben können sie nicht – also beantragen sie in Beirut in der belgischen Botschaft ein Visum, um nach Belgien zu fliehen. Das wurde abgelehnt: Wer Asyl beantragen will, dem wird nicht geglaubt, dass er nach Ablauf des Visums wieder ausreist.

Ist Belgien bei der Entscheidung, wem es Visa erteilt und wem nicht, überhaupt durch europäisches Recht in seinem Beurteilungsspielraum beschränkt? Das ist es nach Ansicht von Generalanwalt Mengozzi in der Tat. Jedenfalls müssen die belgischen Behörden dabei die EU-Grundrechtecharta beachten, die in Art. 4 verlangt, niemanden der Gefahr von Folter oder unmenschlicher Behandlung auszusetzen. Was Mengozzi verlangt, ist nicht unbedingt ein Fern-Asylverfahren, aber doch ein Offenhalten der Visaerteilung für Extremfälle: Wenn wie in diesem Fall wirklich klar ist, dass man von unmenschlicher Behandlung schwerster Art unmittelbar bedroht ist und ohne Visum um sein Recht auf internationalen Schutz gebracht würde, dann muss Belgien das Visum erteilen. Irgendeine Beziehung zu Belgien müsse der Geflüchtete nicht vorweisen: Die Grundrechtecharta kenne kein Prinzip der Territorialität.

Ob das im Detail alles europarechtlich unbedingt zwingend ist, mögen Kundigere beurteilen. Meine Vermutung wäre, dass Mengozzi diese Schlussanträge zumindest auch als Appell an die EU-Mitgliedsstaaten intendiert hat, dass sie so einfach nicht weitermachen können.

Es ist in meinen Augen ausschlaggebend, dass in diesem Moment, da Grenzen geschlossen und Mauern errichtet werden, die Mitgliedsstaaten nicht vor ihrer Verantwortung davonlaufen, die sich aus dem Recht der Union oder, wenn mir diese Ausdrucksweise erlaubt ist, von ihrer und unserer Union ergibt [Übersetzung aus dem Französischen von mir],

schreibt der Generalanwalt zu Beginn in Anspielung auf Trump.

In der RNr. 157 wird Belgien, stellvertretend für alle EU-Mitgliedsstaaten, geradezu zum Angeklagten und Mengozzi zum Staatsanwalt:

Welche Alternativen, um das ganz klar auszusprechen, stünden denn den Klägern zur Verfügung? In Syrien bleiben? Unvorstellbar. Sich unter Lebensgefahr skrupellosen Schleusern ausliefern und die Küsten Italiens oder Griechenland zu erreichen suchen? Unerträglich. Sich damit begnügen, illegale Flüchtlinge im Libanon zu werden, ohne Perspektive auf internationalen Schutz, sogar unter dem Risiko, nach Syrien zurückgeschoben zu werden? Unzulässig [Übersetzung von mir].

Ob der EuGH den Mut aufbringen wird, Mengozzi zu folgen? Was dann los wäre, kann man sich vorstellen. Einstweilen aber besteht der Wert dieser Schlussanträge darin, aktenkundig zu machen, wie sehr die Mitgliedsstaaten mitsamt ihrer heiligen Souveränität über ihre Grenzen versagt haben. Sie haben versagt im Angesicht der Menschheitskatastrophe von Aleppo. Sie haben sich, über folgenloses Händeringen und Zeigefingerschwenken hinaus, ihrem Anteil an einer gerechten Verteilung der Verantwortung verweigert. Sie daran zu hindern, dazu ist das Europarecht da – sofern es die Kraft dazu noch aufbringt.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Visa für Aleppo, VerfBlog, 2017/2/07, https://verfassungsblog.de/visa-fuer-aleppo/, DOI: 10.17176/20170208-092501.

25 Comments

  1. Maria Tue 7 Feb 2017 at 21:28 - Reply

    Ich bin mir nicht sicher, ob das Europarecht tatsächlich das richtige Mittel ist, um einen moralischen Appel durchzusetzen. Jedenfalls wäre es wohl (aus rein europarechtlicher Sicht!) die größte Kompetenzanmaßung seit COSTA/ENEL, wenn der EuGH tatsächlich an der domaine reservé, der heiligen Kuh eines jeden souveränen Staates, kratzen und sich in die mitgliedstaatliche Praxis der Visa-Erteilung einmischen würde. Das wäre eine Kompetenzüberschreitung, die sofort das BVerfG mit seiner Identitätskontrolle bzw. ultra vires-Kontrolle auf den Plan rufen würde (die hat es sich ja auch in Mangold noch vorbehalten).

  2. Jessica Lourdes Pearson Tue 7 Feb 2017 at 21:41 - Reply

    Liebe Maria, schön wäre es, wenn die Behauptung einer (bislang hypothetischen) Kompetenzüberschreitung auch noch von rechtlichen Argumenten begleitet würde: Der Generalanwalt legt dar, dass die belgischen Behörden im Ausgangsfall “in Durchführung” des EU-Visakodex (VO Nr. 810/2009) gehandelt haben, also nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 GRCh die Europäische Grundrechtecharta beachten mussten. Sehen Sie das anders und, wenn ja, warum?

  3. Maria Tue 7 Feb 2017 at 23:25 - Reply

    Liebe Jessica, das ergibt sich i.m.h.o. aus Art. 77 Abs. 2 AEUV, der nur die Verfahrensmodalitäten bei der Visaerteilung harmonisiert, nicht aber die materiellen Voraussetzungen (anders als bei der legalen Einwanderung, wo bereits materiell-rechtl.
    harmonisiert wird). Siehe auch EG 2 des Visakodex: nach Art. 77 AEUV (ex-Art 62 EGV) werden “Vorschriften über Visa … einschließlich der Verfahren und Voraussetzungen für die Visumerteilung durch die Mitgliedstaaten festgelegt.”

    Das ist sicher nicht in Stein gemeisselt und entspricht auch nicht unbedingt meiner Meinung. Ich gehe aber nicht davon aus, dass das materielle Asylrecht über die RL zum subsidiären Schutz, der Aufnahme- und Unterbringungs-RL hinaus nach den geltenden Verträgen harmonisiert werden kann.
    Lieben Gruß!

  4. Bernd Tue 7 Feb 2017 at 23:50 - Reply

    Ich musste laut lachen, als ich die Meldung eben gelesen habe. Wie weltfremd kann man eigentlich sein?

  5. Sonderlocken Wed 8 Feb 2017 at 00:25 - Reply

    @Jessica Lourdes Pearson,
    wie wäre es mit ein paar faktischen Argumenten?
    Wer im Libanon, das eine Religionsproporz bei der Besetzung der Staatsämter hat, in dem tausende Flüchtlinge, registriert und mit Aufenthaltstitel ausgestattet, von der UNO versorgt, leben, in einer fremden Botschaft ein Visum beantragt, kann kein Kriegsflüchtling im rechtlichen Sinn sein.

    Er war im Libanon nicht verfolgt.
    Er befindet sich in einem sicheren Land, wenn es auch eines der Dritten Welt ist. (Wie Milliarden Andere.)
    Bei seiner Flucht hat er auch darauf verzichtet sich Asyl in Damaskus, einer Stadt in seinem Heimatland, zu suchen, auch dort leben Millionen Menschen, Christen jeglicher Couleurs, Juden, Moslems (Sunniten und Schiiten), Drusen, Katholiken, Alewiten, usw. usf. in relativer Ruhe und Frieden zusammen, wie es übrigens Tausende andere getan haben.

    Der Antragsteller wollte sich scheinbar aber nicht an die Gepflogenheiten des Gastlandes halten und sich registrieren lassen, als Voraussetzung um von der UNO versorgt zu werden und hat sich um Sonderbehandlung bemüht.

    Auf welcher rechtlichen Basis?

    Noch eins: In Aleppo ist nun Frieden, da die vom Westen unterstützten Kopfabschneider von der legitimen Armee und Regierung vertrieben wurden.
    Der Grund für die Flucht hat sich damit erledigt.

    Was also will der Mann mit Familie hier?

    Abschließend: in diesen Ländern der südlichen Welt (die in diesem Fall schon hinter den Alpen beginnt) aber auch in Brasilien, Philippinen oder Südafrika, Niger oder Mali gehört das entführt werden nun mal zum normalen Lebensrisiko eines reichen Mannes.
    Dieses Risiko ist auch nicht Gott gemacht, sondern Werk von den dort lebenden Menschen, die ich nicht gerne in Europa/Deutschland hätte.

  6. Sonderlocken Wed 8 Feb 2017 at 00:59 - Reply

    @Maximilian Steinbeis,
    ich verstehe ja Ihr mitfühlendes Herz, aber hier irren Sie gewaltig.

    “Es gehört zu den großen Perversionen des europäischen Flüchtlingsregimes, dass es die Flüchtlinge, die hier Schutz bekommen, quasi automatisch zu Rechtsbrechern macht.”

    Es ist genau anders herum, sie bekommen hier unberechtigt Schutz, obwohl sie Rechtsbrecher sind.

    Jeder Kriegsflüchtling hat die Möglichkeit sich bei Grenzübertritt in die Obhut der deutschen Staatsorgane zu begeben und Asyl zu beantragen und ihm wird kein Haar gekrümmt, wenn seine Angaben vollständig, wahrheitsgemäß sind und er berechtigt Asyl beantragt.

    Die Leute an unsere Grenze sind keine Kriegsflüchtlinge. Mir ist jedenfalls nicht bekannt das in Österreich Krieg herrscht.

    Wenn sie trotzdem als solche Kriegsflüchtlinge behandelt werden, ist das doppelter Rechtsbruch. Von unserer Regierung und von den Zugereisten.
    ~~~~
    Ein anderer Gedanke.
    Wer einer Regierung, einem Staat den Schutz seiner Grenzen versagt, zwingt den Staat zur Kapitulation.

    Ein solcher Staat ist nicht mehr in der Lage seine Bürger nach innen und außen zu schützen (und will es scheinbar auch nicht) und zerstört damit sein Existenzrecht.

    Bei einer solchen Regierung ist es des Bürgers Recht sich auch gewaltsam zu widersetzen, wie es im GG steht, um den Erhalt und die Funktion des Staates zu sichern.

    Aber das wissen sie ja.

  7. The Populist Wed 8 Feb 2017 at 05:52 - Reply

    Kann man sich in etwa vorstellen wie lang die Schlangen for Botschaften und Konsulaten der EU-Staaten weltweit sein würden, wenn es einen Rechtsanspruch auf ein “Asylantragsvisa in EU-Staaten” geben würde?

    Das offenbare Ansinnen, die weltweiten Flüchtlings-, Armuts- und Menschenrechtsprobleme durch Einwanderung auf das Territorium der EU-Staaten zu lösen, ist nichts anderes als ein von Angela Merkel begründeter, moralischer Größenwahn, der bei Umsetzung in einen Chaos enden würde.

    Seit 70 Jahren befinden sich mehrere hundertausend palästinensische Flüchtlinge im Libanon. Niemand kam in diesen siebzig Jahren auch nur auf die Idee die Länder Europas und deren Bürger für deren Schicksal verantwortlich zu machen und ihnen ein Versagen vorzuwerfen.
    Ebenso traut sich niemand dem syrischen Nachbarstaat und Kriegspartei Israel, das nahezu keine Flüchtlinge aufgenommen hat, irgendeinen Vorwurf zu machen.

    Krokodilstränen!

  8. Maria Wed 8 Feb 2017 at 07:43 - Reply

    @Bernd, Sonderlocken und Populist: finden Sie es nicht erschreckend langweilig, dauernd eine Verschwörung zu wittern? Und nur mal zur Info an die Ideologen, aber es geht hier um Europarecht und nicht um irgendwelche ungeschriebenen “Gepfolgenheiten” eines Gastlandes. Ich finde es erbärmlich, wenn Sie hier Ihren beschränkten Horizont feiern, dabei waren sie wohl nie jenseits der Grenze, wissen aber genau, wie es den Menschen in Krisengebieten geht… Zur Zeit hat das Land einen Überschuss an Asylexperten. Lassen Sie auch mal die Angriffe gegen Herrn Steinbeis, der hier lediglich EuGH-Schlussanträge wiedergibt (Don’t shoot the messenger”). Aber schon dieses Genre ist Ihnen wohl fremd.

  9. Bernd Wed 8 Feb 2017 at 08:07 - Reply

    @Maria: Verschwörung? Nein, ich lache über die Weltfremdheit. Hahahahaaaa.

  10. Leser Wed 8 Feb 2017 at 09:21 - Reply

    Man muss ich m. E. fragen, ob es politisch besonders opportun ist, diese rechtliche These aufzustellen.

    Genau wie die Forderung nach Kopftuchfreiheit in Klassenzimmer und Gerichtssaal mag dies eine Radikalisierung der Gegenseite bewirken.

    Genau wie für Asylbewerber und Moslems wäre es m. E. für die EU gegenwärtig opportun, sehr, sehr leise aufzutreten, gerade in Flüchtlingsfragen.

    Für mich, der ich für Asyl und für EU bin, wäre eine solche Entscheidung üble Kröte.

    Wenn man die Asylprüfung generell ins Ausland verlagern möchte – bitte, gern, so würde auch das (in der Tat bestehende) Problem illegale Einreise/Asylantrag behoben werden. Daneben spart es Kosten für Abschiebung und Aufenthalt während des Asylverfahrens.

    Aber zweigleisig? Jeder sicher/wahrscheinlich/potentiell Asylberechtigte soll zuvor auch noch aus dem Ausland ein Visum bekommen? Mir erscheint das unnötig kompliziert und ein wenig gefährlich.

  11. Jessica Lourdes Pearson Wed 8 Feb 2017 at 09:31 - Reply

    @Maria: Fully agree!

  12. Tim K. Wed 8 Feb 2017 at 10:57 - Reply

    Liebe Maria,

    Sie kritisieren mit harten Worten verschiedene Beiträge als “erbärmlich” und diagnostizieren einen “beschränkten Horizont”. Vielleicht sollten Sie aber besser vor dem Absenden eigener Beiträge selbige zuvor auf ihren (postfaktischen) Gehalt prüfen…

    (1) Verschwörung

    Keiner der Kommentatoren hat sich in diese Richtung geäußert. Sie versuchen hier die Ihnen missliebigen Beiträge durch unterschwellige Suggestionen außerhalb des seriösen Diskurses zu stellen, ohne sich selbst auf die argumentative Ebene zu begeben.

    (2) “waren sie wohl nie jenseits der Grenze”

    Ihrer Meinung nach darf sich wohl nur immer derjenige zu aktuellen Vorgängen der Weltpolitik äußern, der selbst vor Ort bzw. unmittelbar hiervon betroffen ist? By the way: Waren Sie schon in den jweiligen Krisengebieten?

    (3) “Dont´t shoot the messenger”

    Der Beitrag von Herrn Steinbeis ist ziemlich offensichtlich keine objektiv-neutrale Wiedergabe der Schlussanträge. Dies wird bereits anhand der deutlichen Wertung im allerersten Halbsatz des Beitrages offenbar “Es gehört zu den großen Perversionen des europäischen Flüchtlingsregimes….”

  13. Sonderlocke Wed 8 Feb 2017 at 11:32 - Reply

    Hallo Tim K.,

    jetzt sind Sie aber aber auch ein Verschwörer wie ich.
    Danke für die angenehme Gesellschaft.

  14. Sonderlocke Wed 8 Feb 2017 at 11:45 - Reply

    @Maria,

    Sie sprechen von es “geht hier um Europarecht”.

    Denken Sie doch bitte einmal darüber nach.
    Europarecht das die Grenzen der Staatensprengen soll?
    Recht das von welchen Volk formuliert und demokratisch legitimiert worden ist?

    Welches Volk beschließt den die Zerstörung seines eigenen Staates?

    Das was Sie als gewünschtes Europarecht bezeichnen ist Napoléon Bonaparte, der Verderber Europas, in einer Richterroben.

    Das Deutsche Volk hat für solche Gelegenheiten einen Johann David Ludwig von Yorck, einen Carl von Clausewitz oder einen Heinrich vom und zum Stein.

  15. Maximilian Steinbeis Wed 8 Feb 2017 at 11:46 - Reply

    Maria hat völlig Recht, wenn sie bei Herrn Sonderlocke einen beschränkten Horizont diagnostiziert. Ich war letztes Jahr im Libanon und kann Ihnen sagen: So wie Herr Sonderlocke die Lage dort beschreibt, sieht sie mit viel gutem Willen vielleicht vom Fernsehsofa aus betrachtet aus, aber mit der Wirklichkeit hat das nichts zu tun.

    Mein Thema ist aber nicht, Herrn Sofalocke mit der Wirklichkeit im Libanon vertraut zu machen (von der Wirklichkeit im “befreiten” Aleppo und im Assad-Syrien ganz zu schweigen), da soll er sich anderswo informieren, wenn er hier als Diskussionspartner ernst genommen werden will. Mein Thema ist, die europarechtliche Argumentation des Generalanwalts zu stellen und in Bezug zu setzen zu dem schlanken Fuß, den sich die meisten EU-Mitgliedsstaaten in punkto Verantwortungsverteilung für die Flüchtlinge aus Aleppo machen.

    Ich bin absolut nicht sicher, @Leser, ob das Europarecht und der EuGH politisch noch die Kraft aufbringen kann, die Mitgliedsstaaten hier in die Verantwortung zu nehmen, jedenfalls nicht ohne enorme europapolitische Backlash-Risiken, da bin ich schon bei Ihnen. Aber das, was Sonderlocke von sich gibt, scheint mir von der Absicht getrieben zu sein, sich von dieser Verantwortung von vornherein die Sofagemütlichkeit nicht streitig machen zu lassen und sich die Situation in Syrien und den benachbarten Ländern durch solch denkfaule Topoi wie “so sinse halt in der Dritten Welt” und “soll sich mal nicht so anstellen, ist doch alles supi in Aleppo” vom Leib zu halten, auf dass sie ihn im Speziellen und uns alle hier in Europa im Allgemeinen nichts angehen möge. Das kann er alleine machen, auf der Basis diskutiere ich nicht.

    Was ich Herrn Sonderlocke aber anbieten kann, da er zuletzt auf Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz und das dort niedergelegte Recht auf Widerstand gegen die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung hinweist, ist ein kleiner Artikel zu diesem Thema, zu finden hier: https://verfassungsblog.de/aus-anlass-polens-einige-ueberlegungen-zum-recht-auf-widerstand/. Vielleicht interessant?

  16. Timo Schwander Wed 8 Feb 2017 at 12:31 - Reply

    Den Schlussantrag als Vorschlag für eine massive Kompetenzerweiterung des EuGH à la Costa/ENEL oder Akerberg Fransson zu sehen, geht m.E. in die falsche Richtung. Es geht doch letztlich um zwei Fragen: Handeln die Mitgliedsstaaten bei der Visavergabe im Anwendungsbereich des Unionsrechts? Und wenn ja: Zwingt die Charta sie ggf. zur Visavergabe? Die erste Frage kann man in Hinblick auf die reine Verfahrensausgestaltung verneinen, aber dies anders zu sehen ist jedenfalls keine sonderlich extreme Schlussfolgerung des GA. Und wenn wir die andere Frage mal abstrakt betrachten, ist die “klassische Argumentation”: Es besteht eine Grundrechtsbindung, die aber erst greifen soll, wenn die Leute hier sind, also tun die Mitgliedsstaaten – ebenso wie die Union – alles, um genau das zu verhindern. Die Argumentation “Du kannst dich auf Grundrechte berufen, wenn du es hierher schaffst, aber wir verhindern einfach, dass du das schaffst” würden wir bei keinem anderen Rechtsgebiet akzeptieren. Kein Mensch käme auf die Idee, das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz unter den Vorbehalt zu stellen, dass man es bis zum Briefkasten des Gerichts schafft, und dem Staat zugleich zu erlauben, um den Briefkasten herum Stacheldraht aufzubauen.

  17. Sonderlocke Wed 8 Feb 2017 at 12:37 - Reply

    @Steinbeis,

    werden Sie jetzt persönlich?
    Weil die Argumente fehlen?

    Was Ihren Hinweis auf den Verfassungsblogartikel betrifft, erinnert mich das an Franz Kafka: Der Prozeß – Kapitel 15. http://gutenberg.spiegel.de/buch/-157/15

    Zur Sofagemütlichkeit: Über den Punkt sind wir doch lange darüber hinaus.
    Sie sind doch dafür, dass wir die Gemütlichkeit in Deutschland, in Europa auf Spiel setzen.

    Verstehen Sie mich richtig, Sie könne das gerne mit in Ihrem eigen Eigentum, auf eigene Kosten tun.
    Geben Sie einfach eine Verpflichtungserklärung nach § 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG)ab, und schön können Sie Ihr eigenes Haus, Hof und Garten mit “Schutzsuchenden” überschwemmen.

    Aber nicht, dann wenn es drauf ankommt kneifen, wie es die Herrschaften hier versucht haben.
    http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-urteil-1-c-10-16-fluechtlinge-verpflichtungserklaerung-aufenthaltstitel/

    Wenn Sie das aber auf Kosten der Allgemeinheit tun wollen müssen Sie sich auf Gegenwehr einstellen.
    Und wie es aussieht, werden Sie verlieren. Aber auch das wissen Sie.

    Was den Libanon angeht: Sie waren zu Besuch, ich habe dort gelebt!

  18. 5 Cent Wed 8 Feb 2017 at 13:02 - Reply

    Als Staat, in dem die Mehrheitsbevölkerung politischen Widerstand gegen die Aufnahme von Flüchtlingen formiert und dies ein immer polarisierenderes Thema wird und man als Regierungsverantwortliche die kritische Stimmung gegen die EU und Regierung nicht weiter aufwiegeln will, müsste man dann Botschaften schließen oder aus der EU austreten. Das wären dann wohl die verbleibenden politischen Optionen.

  19. Leser Wed 8 Feb 2017 at 13:37 - Reply

    Kann Ihnen nur zustimmen, Herr Steinbeis.

    Man kann kritisch zu Asylrecht und Asylpraxis, zu EU und CDU/CSU sein – unbenommen. Aber einige der Thesen, die hier und anderswo dazu verbreitet werden, kommen nicht nur aus der ganz rechten Ecke, sondern werden leider auch noch mit ganz dumpfen Argumenten unterlegt.

    Bitte, bitte, bitte, liebe Mitmenschen beider Seiten:

    Gebrüll und überzogene Forderungen schaden der eigenen Sache. Der einen Seite “Fake news” vorzuwerfen, selbst aber falsch zitierte oder falsch verstandene Statistiken anzuführen, ist nicht überzeugend.

  20. Maria Wed 8 Feb 2017 at 13:43 - Reply

    Meine Güte, Sonderlocke, die Betonung lag bei EuropaRECHT im Unterschied zu -POLITIK die Ihresgleichen gleich ins Felde führt…

  21. Fischreuse Wed 8 Feb 2017 at 13:58 - Reply

    > … Widerstand gegen die Aufnahme von Flüchtlingen formiert …

    Es gibt nahezu keinen Widerstand gegen die Aufnahme von Flüchtlingen. Es gibt Widerstand, gegen die Aufnahme von ungeprüften Migranten und unter denen sich nachweislich Terroristen und Straftäter befinden.

    Was will eine Regierung wohl erreichen, die die Einreise bei fehlenden Papieren gestattet und die Ausreise bei fehlenden Papieren, selbst bei überführten, schweren Straftätern, verhindert?

  22. Bernd Lauert Wed 8 Feb 2017 at 14:33 - Reply

    Herr Steinbeis, Sie bezeichnen das europäische Flüchtlingsregime als eine Perversion. Diese These unterstreichen Sie mit einem kaum verallgemeinerbarem Einzelfall. Sie werden kaum jemanden finden, der sich gegen die Aufnahme einer christlichen Familie, die gerade im Libanon ausharrt, ausspricht.

    Das ist aber nicht die Realität des “Flüchtlings”stroms und das wissen Sie auch. Der Großteil derjenigen die kommen, sind junge muslimische Männer, die nach Österreich, Deutschland und Schweden wollen, aber andere Länder, die keine vergleichbaren Sozialleistungen zahlen, meiden.

    “Flüchtlinge” werden kaum geprüft, obwohl die Pässe häufig – wie das BAMF selbst mitteilt – Fälschungen sind, und abgeschoben wird auch fast nicht, Sozialleistungen aber trotzdem weiter bezahlt.

    Die Realität ist also: das europäische Flüchtlingsregime ist nicht pervers, sondern großzügig wie kein anderes auf der Welt.

    Und zu Aleppo: Die Stadt ist sicher, ob Ihnen das passt oder nicht. Es wurde bereits öffentlich Weihnachten gefeiert und Fussballspiele abgehalten. Die angeblichen Massenerschießungen nach der Befreiung waren fake news.

  23. Heinrich Niklaus Wed 8 Feb 2017 at 14:43 - Reply

    „Wenn der Gerichtshof der Meinung des Generalanwalts folgt, dann explodiert eine Bombe“, sagte der auf Migrationsrecht spezialisierte Juraprofessor Philippe De Bruycker von der Freien Universität Brüssel der Nachrichtenagentur dpa. (Focus-Online, 08.01.17)

  24. Leser Wed 8 Feb 2017 at 16:07 - Reply

    Bernd Lauert hat geschrieben:

    “Sie werden kaum jemanden finden, der sich gegen die Aufnahme einer christlichen Familie, die gerade im Libanon ausharrt, ausspricht.”

    Also Herr Mayer von der CSU spricht sich wohl dagegen aus:

    “Der innenpolitische Sprecher der CDU-/CSU-Fraktion im Bundestag, Stephan Mayer, äußerte ebenfalls harsche Kritik. “Die Ansicht des italienischen Generalanwalts ist grotesk”, sagte Mayer zu FOCUS Online. Die betroffenen Syrer hätten im “sicheren Libanon” einen Antrag bei der belgischen Botschaft gestellt und seien dann freiwillig nach Syrien zurückgekehrt, sagte der Innenpolitiker.”

    Ist der Ihnen jetzt zu asylkritisch?

  25. Bernd Wed 8 Feb 2017 at 19:15 - Reply

    Ich lache mich noch immer tot. Hahaha. Weeeeeeeeeeltfremd. Hahaha.

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