29 May 2013

Von der begrenzten Anzapfbarkeit der Kreditwürdigkeit künftiger Profis

Mich lässt die Frage nicht los, warum mich der gestrige Beschluss aus Karlsruhe zum Thema Studiengebühren so unbefriedigt zurückgelassen hat.

Noch mal kurz zur Rekapitulation: Der Erste Senat des BVerfG hat in dem Beschluss Grundsätze festgelegt, wonach prinzipiell nichts dagegen einzuwenden ist, Studierende an den Kosten ihrer Ausbildung zu beteiligen, aber innerhalb bestimmter Leitplanken – die Beiträge dürfen nicht prohibitiv hoch sein und müssen auf die soziale Situation der Betroffenen Rücksicht nehmen.

Das klingt doch erst einmal sehr vernünftig, weshalb zuvor das Bundesverwaltungsgericht auch allein schon zu ganz ähnlichen Schlüssen gekommen war. Es deckt den naheliegendsten Einwand gegen Studiengebühren ab, nämlich dass es nicht dazu kommen darf, dass man in Berufe, in denen man gut Geld verdient, nur reinkommt, wenn man bereits gut Geld besitzt.

Ich frage mich aber, ob die Gefahr, dass sozial Schwächere nicht mehr studieren können, wirklich der einzige und entscheidende Punkt ist beim Thema Studiengebühren.

Was die Entscheidung nicht besonders problematisiert, ist der Aspekt, dass von den Studierenden überhaupt erwartet wird, sich zu verschulden.

Studiengebühren heißt, dass wir die zukünftig erwarteten Einkünfte der Studierenden als Ressource anzapfen, um eine öffentliche Aufgabe zu bezahlen, nämlich die Ausbildung von Ärzten, Lehrern, Juristen, Ingenieuren und allen möglichen anderen Profis, die wir dringend brauchen.

Man darf sich diese Ressource aber nicht wie ein neu entdecktes Ölfeld vorstellen. In ihr stecken bereits jede Menge Zapfhähne, aus denen wir einen erheblichen Teil unseres Reichtums sprudeln lassen. Die Kreditwürdigkeit der künftigen Profis finanziert jetzt bereits zu großen Teilen unser Sozialsystem, unserer Infrastruktur, unserer Sicherheit, eigentlich alle öffentlichen Güter, die wir uns hier und heute leisten.

Mehr noch, die Ressource ist eigentlich schon weitgehend verfrühstückt. Es ist kaum noch etwas davon da. Die künftigen Profis, wie auch die gegenwärtigen, hätten vielleicht selbst gern etwas davon in Anspruch genommen, um irgendwann einmal ihre eigene Risikoabsicherung und Altersvorsorge zu finanzieren. Aber daraus wird sowieso nichts, bei Zinsen nahe Null Prozent. Wer jetzt etwas sparen will, muss feststellen, dass das Geld längst ausgegeben ist, und zwar von anderen.

In dieser Situation den künftigen Profis zu sagen: hört mal, ihr werdet später so große Reichtümer anhäufen, dass ihr ruhig schon mal für die Schaffung der Voraussetzungen dafür mitbezahlen könnt – das ist auf eine Weise ungerecht, die eigentlich auch und gerade Neoliberale empören müsste.

Was hat diese Ungerechtigkeit mit dem Grundgesetz zu tun? Nach gegenwärtigem Stand der Forschung nicht viel. Es gibt zwar allerhand lofty talk über Generationengerechtigkeit und so, aber verfassungsrechtlich operabel ist das bisher kaum. Das ist auch kein Wunder, denn natürlich stellen sich sofort eine Reihe höchst schwierig zu beantwortender Fragen: Ist die Finanzverfassung der richtige Ort, um nach Lösungen für dieses Problem zu suchen? Oder erhöhen nicht womöglich im Gegenteil Schuldenbremsen für den Staat sogar noch den Anreiz, die Schulden zu privatisieren oder auf sonstige Weise andere zu suchen, denen man die Last auf die Schultern laden kann? Sollte man das Problem grundrechtlich zu fassen versuchen? Oder wäre ein solcher Versuch, es als Problem von selbst, unmittelbar und gegenwärtig in ihren Rechten verletzten Individuen darzustellen, zur Themaverfehlung verurteilt?

Ich bin weit davon entfernt, auf diese und alle weiteren aufgeworfenen Fragen Antworten zu wissen, und ich erwarte auch vom Bundesverfassungsgericht nicht, dass es welche aus dem Ärmel schüttelt, (so rege seine Fantasie auch gewesen sein mag, als es etwa darum ging, den  Halbteilungsgrundsatz oder die Individualbeschwerde gegen europäische Verträge in die Welt zu setzen). Aber wenn wir eines Tages Antworten haben wollen, sollten wir jedenfalls mal anfangen, die dazugehörigen Fragen zu stellen.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Von der begrenzten Anzapfbarkeit der Kreditwürdigkeit künftiger Profis, VerfBlog, 2013/5/29, https://verfassungsblog.de/von-der-begrenzten-anzapfbarkeit-der-kreditwurdigkeit-kunftiger-profis/, DOI: 10.17176/20170819-143535.

4 Comments

  1. Jens Wed 29 May 2013 at 22:52 - Reply

    Gemessen an den beim Staat insgesamt anfallenden Kosten einer Hochschulausbioldung (aber auch in Relation zu dem, was Studierende in anderen Staaten so zu den Kosten ihres Studiums beitragen müssen) sind oder besser waren die € 1.000 jährlich eher eine Art Schutzgebühr, von Aufbürdung der Kosten einer staatlichen Aufgabe kann nun wirklich nicht sprechen.

  2. rumpelmunkel Thu 30 May 2013 at 08:24 - Reply

    Hm, man möchte die finanziell Bessergestellten an den Kosten der Ausbildung beteiligen…. Gab es da nicht mal was, in grauer Vorzeit? Nannte sich wohl Steuer und hatte die Eigenschaft – wenn klug eingesetzt und gekonnt ausformuliert – genau dies zu leisten. Hatte auch den Vorteil, dass jemand der studiert, dann aber aus welchen Gründen auch immer doch kein dickes Geld verdient, nicht den Rest seines Lebens Schuldzinsen anhäuft.

  3. Theophil Fri 31 May 2013 at 15:07 - Reply

    Die OECD hat Zahlen zu den privaten und öffentlichen Gewinnen aus einem Studium. Im Prinzip geht es um die Frage, wie sich die verteilen. Einerseits soll man mehr Geld bekommen, wenn man gut ausgebildet ist, andererseits muss man die Ausbildungskosten bezahlen und aufgrund der progressiven Besteuerung auch das Gemeinwesen finanzieren.

    Im OECD Vergleich (http://theophilsblog.com/post/35560746614/und-so-setzen-sich-die-privaten-kosten-und-gewinne) zahlen dt Absolventen deutlich mehr Einkommenssteuer und Sozialbeiträge.

    Der dt Staat ist also ganz gut darin, von Uniabsolventen Geld einzutreiben. Deutschland ist wohl eines der wenigen Länder, in denen die Öffentlichkeit finanziell gesehen mehr von einem Uniabschluss profitiert, als der Absolvent selbst (auch lt OECD).

    Deshalb komme ich zu einem ähnlichen Schluss. Ich fände Studiengebühren eigentlich gut (wenn nachgelagert & finanzierbar etc) z.B. weil ich die Zahlungsbereitschaft für etwas konkretes wie die eigene Uni für höher halte, weil ich die Steuerungswirkung von Gebühren für wichtig halte und weil wir (wenn möglich) nicht den Erfolg besteuern sollten, sondern die Kosten der dafür nötigen Ausbildung.

    Andererseits halte ich Studiengebühren ohne anderweitige Entlastung für eine unfaire zusätzliche Belastung.

  4. Johannes Korn Tue 4 Jun 2013 at 07:52 - Reply

    Ich möchte zu bedenken geben, dass Studiengebühren ja nicht nur Ärzte und Ingenieure treffen, sondern auch Sozialpädagogen und andere Berufe, die eine wichtige Bereicherung für die Gesellschaft darstellen, aber in denen zeitlebens kaum 2000€ brutto zu verdienen sein werden.

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