Warum die britische “Bill of Rights”-Diskussion uns alle angeht
Die Briten haben in diesen Tagen Gelegenheit, sich zu einer ziemlich fundamentalen verfassungspolitischen Frage Gedanken zu machen: Braucht Großbritannien gesetzlich garantierte Grundrechte?
Dazu findet gerade eine Konsultation statt, die bis morgen läuft. Aufgerufen hatte dazu eine Regierungskommission, die genau diese Frage beantworten soll: Soll es künftig eine “UK Bill of Rights” geben oder nicht?
Die Briten haben bekanntlich keine geschriebene Verfassung, und damit auch nichts unserem Grundrechtekatalog in Art. 1-19 GG Vergleichbares. Ihre ungeschriebene Verfassung wiederum sieht als einen tragenden Pfeiler vor, dass das Parlament in Westminster souverän ist: Kein Gesetz, das es erlässt, bindet das Parlament für die Zukunft. Kein Gericht kann ein Gesetz, das vom Parlament erlassen wurde, kippen, weil es höherem Recht widerspricht. Es gibt kein höheres Recht.
Dorn im Verfassungsfleisch
Aber das stimmt so eigentlich schon lange nicht mehr: Es gibt das EU-Recht, das Anwendungsvorrang beansprucht. Und es gibt die Europäische Menschenrechtskonvention. Über die wacht der EGMR, und wenn das Parlament zu Westminster etwas beschließt, was die Menschenrechte verletzt, dann wird es in Straßburg verurteilt. Was gar nicht selten vorkommt.
Seit 1998, als Tony Blair noch nicht lang im Amt war und noch überall als cooler Typ durchging, gibt es den Human Rights Act: Der macht die EMRK zu bindendem nationalem Recht, mit der Folge, dass auch britische Gerichte Verstöße feststellen können. Die Straßburger Rechtsprechung haben sie dabei zu berücksichtigen.
Soweit sie aber ein Gesetz für EMRK-widrig halten, dürfen sie es nicht einfach ignorieren – da sei dann doch die Parlamentssouveränität vor. Sie müssen eine “Declaration of Incompatibility” verkünden – also den Konventionsverstoß quasi amtlich feststellen, damit das Parlament ihn dann beheben kann.
So gesehen haben die Briten schon längst Grundrechte. Aber halt keine britischen.
Tony Blair ist Geschichte. Jetzt regieren, wenn auch in Koalition mit dem Liberaldemokraten, die Tories. Die mögen Europa bekanntlich nicht so. Die würden den Straßburger Usurpatoren gern wieder ihr Rule, Britannia! entgegenschmettern. In dem Kontext steht die Überlegung, den hässlichen Europa-Human-Rights-Act durch eine erz- und urbritische Bill of Rights zu ersetzen.
Den EGMR zurückpfeifen
Das soll uns alles recht sein. Für uns relevant wird das aber dadurch, dass der britische Ehrgeiz, grundrechtspolitische Souveränität zurückzugewinnen, nicht bei der eigenen Bill of Rights halt macht.
Die Briten führen seit Montag den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats. Dort wird seit Jahren diskutiert, wie man den EGMR mit seinem Verfahrensrückstau von über 100.000 Fällen effizienter machen kann. Und diese Diskussion wollen die Briten erklärtermaßen dazu hernehmen, den EGMR zurückzupfeifen.
Justizminister Kenneth Clarke und Attorney General Dominic Grieve haben angekündigt, sich während ihres Vorsitzes im Europarat dafür stark machen zu wollen, dem “Subsidiaritätsprinzip” mehr Geltung verschaffen zu wollen.
Was das heißen soll, ist nicht recht klar: Subsidiarität heißt eigentlich, dass die Umsetzung der Urteile des EGMR in der Hand der Mitgliedsstaaten verbleibt. Das tun sie ja eh. Mir scheint, da geht es um etwas anderes: Da soll am Margin of Appreciation gedreht werden. Der EGMR soll darauf festgelegt werden, den Mitgliedsstaaten auch dann, wenn er einen gemeinsamen europäischen Standard des Menschenrechtsschutzes feststellt, einen Beurteilungsspielraum zu lassen.
Nun verschafft der Vorsitz im Ministerkomitee den Briten noch keine Mehrheit unter den 47 Mitgliedsstaaten, die Konvention zu ändern, zumal das ohnehin Jahre dauern würde. Aber für eine gemeinsame Erklärung könnte es reichen, und der würde seine Wirkung auf Straßburg auch nicht verfehlen.
Dazu kommt, dass mittlerweile auch andere Regierungen den britischen EGMR-Skeptizismus teilen, und zwar solche aus Ländern, die bisher zu den Treuesten der Treuen gezählt haben, wie den Niederlanden.
Verantwortung der Mitgliedsstaaten
Nun ist es nicht so, dass an dem Verdruss der Briten und Niederländer nicht auch etwas dran wäre. Der EGMR hat nicht immer das allersensibelste Gefühl dafür, was er mit seinem Urteil in den einzelnen Staaten anrichtet. Wer ein Gesetz kassiert, das ein demokratisch legitimiertes Parlament beschlossen hat, sollte schon echt gute Gründe dafür anführen können, und das ist nicht immer der Fall.
Aber das ist die Verantwortung der Richter. Die Mitgliedsstaaten haben aber ihren Teil dazu beizutragen, dass der EGMR seinen Job machen kann.
Das Ministerkomitee überwacht, ob die Urteile aus Straßburg auch umgesetzt werden. Das tun Länder wie Russland oder die Türkei gelegentlich höchst ungern. In diesem Fall fährt das Ministerkomitee eine Name-and-Shame-Strategie, veröffentlicht Beschlüsse, das das Umsetzungsversäumnis Jahr für Jahr in immer schärferer Form feststellt, bis das dem Sünderstaat irgendwann so peinlich wird, dass er das Urteil am Ende umsetzt. Das hat bisher noch immer funktioniert, auch wenn es teilweise Jahre dauerte.
Aber wenn das Ministerkomitee anfängt, lau zu werden und selbst mehr am EGMR herumzumeckern als ihn zu unterstützen – dann wird das nicht mehr funktionieren. Dann können es sich die verurteilten Regierung gemütlich machen. Dann können die Mütter verschwundener Tschetschenen und die Insassen griechischer Flüchtlingslager klagen, bis sie schwarz werden.
Und dazu dürfen wir es nicht kommen lassen.
Warum denn so unkritisch gegenüber dem EGMR? Zum Bundesverfassungsgericht schreibst du:
“Völlig zu Recht [schildert ein Autor] das BVerfG als einen Ort, wo “die Republik … wie eine Klasse von ABC-Schützen … das demokratische Alphabet lernte”. Aber … wie ist das eigentlich heute? Was ist eigentlich im Jahr 2011, wo Adenauer schon bald ein halbes Jahrhundert tot ist, so wahnsinnig demokratisch daran, ein Gelehrten-Gremium aus 16 weisen Männern und Frauen, das im Geheimen debattiert und seine Ratschlüsse ex cathedra verkündet, mehr zu verehren als das eigene Parlament?”
Der EGMR ist doch im Prinzip nichts anderes. Sind also die Briten, die Niederländer, die Russen und die Griechen noch die ABC-Schützen, denen man ab und an auf die Finger hauen muss? Wohingegen wir in Deutschland quasi kurz vorm Abi stehen, sodass wir auf den strengen Vater BVerfG und dessen Bevormundung gut verzichten können?
Ich bin dem EGMR gegenüber nicht unkritisch. Dass wir diese Diskussion jetzt haben, das hat er schon auch selber mitverschuldet. Aber das ändert nichts daran, dass mir diese Diskussion höchst suspekt ist: Die Mitgliedsstaaten, und zwar auch den westlichen, haben da noch ganz andere Interessen am Start, z.B. immigrationspolitische, und gegen die wünsche ich mir definitiv eine starke Individualbeschwerde, und wenn da womöglich was ins Rutschen kommt, dann beunruhigt mich diese Vorstellung.
Ich würde auch nie sagen, dass wir die Verfassungsbeschwerde zurückstutzen sollten, nur weil ich manchmal kritisch gegenüber dem BVerfG bin. Überhaupt ist das nicht gut vergleichbar, finde ich. Das BVerfG hatte in den 50er und 60er Jahren das Verdienst, den deutschen Etatismus aufzuknacken und pluralismusfähiger zu machen. Die Situation haben wir jetzt nicht mehr.
Der ECHR-Blog hat einen sehr detailreichen Gastbeitrag dazu gebracht:
http://echrblog.blogspot.com/2011/11/guest-post-on-british-echr-reform-plans.html
[…] Hintergrund der Geschichte ist eine Kampagne der Tories, den Zugriff des EGMR auf britische Fälle zu lockern. Darüber habe ich hier schon öfter berichtet. […]
[…] sind jedoch ein demokratisches Problem. Deutlich wird das bei der in England diskutierten Frage nach einem demokratischem Vorbehalt (democratic override) für die Befolgung von Urteilen des EGMR. […]
[…] == "undefined"){ addthis_share = [];}Die britische Regierung macht Ernst mit ihrer Ankündigung, ihren gegenwärtigen Vorsitz im Ministerkomittee des Europarats dazu zu nutzen, den Europäischen […]
[…] gewählten Motto: Mia braucha koa Gericht, weil mia san scho Menschenrechtsschützer. Mehr dazu hier und […]