24 November 2023

Wenn das Recht versagt

Letzte Woche hat der oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs den Ruanda Plan der Regierung für rechtswidrig erklärt. Dem politischen Abkommen zu Folge sollten Asylbewerber:innen aus dem Vereinigten Königreich nach Ruanda überführt werden, wo ihre Anträge bearbeitet und ggf. bewilligt werden sollten. Das Gericht stützte sein Urteil auf eine international anerkannte rechtliche Grundlage: Das Verbot der Zurückweisung, d. h. die Rückführung von Personen in einen Staat, in dem ihnen wahrscheinlich Folter oder andere unmenschliche Behandlung droht. Dieses Verbot ist ein Grundpfeiler des internationalen Rechtssystems zur Regelung der Migration. Das Ruanda-Abkommen hat dieses so offensichtlich verletzt, dass es fast schon beleidigend war, dass der Gerichtshof dies überhaupt klarstellen musste. Aber er hat es. Und nun? Rishi Sunak, der britische Premier Minister, hat jetzt erklärt, dass er die Rechtswidrigkeit einfach per Gesetz aufheben wird. Hierzu soll Ruanda gesetzlich zu einem sicheren Drittland erklärt werden. Und wenn nötig, tritt das Vereinigte Königreich eben auch aus den internationalen Verträgen aus, um das Rückweisungsverbot zu umgehen.

Man kann diese Äußerungen Sunaks lediglich als ein politisches Manöver im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen in 2024 sehen. Schließlich ist die Einwanderungskontrolle das politische Top-Thema unserer Zeit. Es ist mittlerweile eine erfolgreiche Wahlkampfstrategie – s. das Wahlergebnis in den Niederlanden oder in Italien –, fremdenfeindliche Ängste zu schüren und populistische Versprechen abzugeben, anstatt echte Lösungen für die mit der Migration verbundenen Herausforderungen zu bieten. Hinzu kommt, dass diese Art von kalkulierter Rechtsbrechung vielleicht tatsächlich nichts Neues ist. Immerhin haben die Regierungen demokratischer Rechtssysteme schon immer ein beträchtliches Maß an Scheinheiligkeit an den Tag gelegt. Somit verstoßen sie manchmal offen und häufig subtil gegen die Normen, Werte und Regeln, zu deren Einhaltung sie sich selbst verpflichten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es um Personen geht, die Regierungen nach eigenem Ermessen rechtmäßig von ihren Rechtssystemen und normativen Idealen ausschließen dürfen.

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Jahrzehntelang war es politischer Konsens, trotz der Migrationsproblematik an der begrenzenden Funktion des Rechts festzuhalten. Natürlich wurde das Recht schon immer gebogen und geformt, seine Grundsätze gedehnt, deformiert und missbraucht. Jedoch bestand nach wie vor die Überzeugung, dass das, was das Recht erlaubt und verbietet, letztlich Bedeutung hat und dass es eine unverzichtbare Rolle dabei spielt, wie wir uns selbst regieren und andere behandeln. Entscheidend ist, dass die Rolle des Rechts nie darauf reduziert wurde, nur ein Instrument zur Ausübung staatlicher Macht zu sein. Stattdessen ist es auch immer ein Instrument gewesen, mit dem die legitimen Grenzen dieser Macht bestimmt und somit die Einhaltung hart erkämpfter moralischer Ideale sichergestellt wurde.

Zunehmend scheinen viele Regierungen diese Sicht der dualen Funktion des Rechtes nicht mehr zu teilen. In ihren Augen ist die regulierende und einschränkende Rolle des Rechtes ein Hindernis für eine gute Politik und nicht ein notwendiger und unverzichtbarer Bestandteil davon. Zumindest ist dies im Bereich der Einwanderungskontrolle der Fall, wo rechtliche Beschränkungen der Regierungsgewalt immer häufiger entweder gebrochen oder per Gesetz außer Kraft gesetzt werden. In der Tat befindet sich Sunak in guter Gesellschaft. Auch Italien setzt sich mit seiner rechtspopulistischen Regierung über das begrenzende Recht hinweg und reagiert mit massiven Einschüchterungen, wenn die eigenen Gerichte Widerstand leisten. Zu einem gewissen Grad hat auch die EU begonnen, dasselbe Spiel zu spielen. So wird jedes Mal, wenn seit langem bestehende Rechtsgrundsätze durch neue Richtlinien außer Kraft gesetzt werden, die begrenzende Kraft des Rechts geschwächt.

Diese Ablehnung des Rechts in seiner begrenzenden Dimension hängt damit zusammen, wie “gute” Politik im Zusammenhang mit der Einwanderungskontrolle zunehmend definiert wird. In einem liberalen verfassungsrechtlichen Rahmen kann und sollte “gute” Politik nicht ausschließlich an einem Maßstab der Effizienz gemessen werden. Noch kann sie ein jedes Regierungsziel, das eine Mehrheit gerade für wünschenswert hält, verfolgen. Es muss demokratischer Grundkonsens sein, dass die Ziele und Praktiken der Regierung mit den normativen Idealen der Gleichheit, der Menschenwürde und der Freiheit übereinstimmen und durch die Rechtsnormen dementsprechend begrenzt werden. Das ist der Maßstab, an dem wir die Legitimität jeder staatlichen Praxis und des ihr zugrunde liegenden Ziels messen oder besser gesagt messen sollten. Es scheint heutzutage notwendig zu sein, zu erklären, dass wir diese Werte nicht willkürlich ausgewählt haben. Stattdessen haben wir sie in unseren Verfassungen verankert, weil wir gesehen haben, welche Zerstörung und welches Leid folgen, wenn wir politische Macht in den Händen der Mehrheit konzentrieren und nicht ausreichend regulieren.

Das Streben nach universeller Gleichheit und Menschenwürde scheint nicht mehr die Grundlage für “gutes” Regieren im Bereich der Einwanderung zu sein. Gut ist stattdessen das, was “uns” dient, wobei das “uns” so definiert wird, dass es die kulturelle, ethnische und religiöse Vielfalt, die unsere politischen Gemeinschaften kennzeichnet, nicht nur leugnet, sondern als Bedrohung betrachtet. Und der Regierungsapparat soll nicht nur “uns” dienen – er soll uns um jeden Preis dienen. Dabei scheint es keine Rolle mehr zu spielen, ob dieser Preis in unzähligen Menschenleben besteht oder der Zerstörung ebenjener Prinzipien, für die wir uns selbst entschieden haben, um gerade derartiges menschliches Leid zu verhindern.

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Wahrscheinlich ist diese Art von ethnonationalistischem Denken nie aus der Politik nach dem Zweiten Weltkrieg verschwunden. Vielmehr war sie immer im Hintergrund vorhanden und wurde durch den Zeitgeist gestärkt, bis sie wieder einen Platz in unserer kollektiven politischen Überzeugung finden konnte. Seit der ersten europäischen Migrationskrise scheint dieser Punkt gekommen zu sein. Und mit der Erstarkung dieser ethnonationalistischen Sicht der Staatsgewalt sehen wir jetzt, dass sich zunehmend eine Sicht des Rechts einnistet, die es nur noch als ein Instrument der Macht sieht, und nicht mehr als ein Ideal der verantwortlichen und begrenzten Machtausübung.

Die Unmenschlichkeit, die diese Logik hervorbringt, ist in Trumps kürzlich vorgestellter Einwanderungsagenda deutlich sichtbar. Trumps Bestreben, die Politik der Familientrennung, das Einreiseverbot von Muslimen, Massenabschiebungen, militarisierte Grenzen und riesige Massenhaftlager nicht nur wieder einzuführen, sondern auszuweiten, geht Hand in Hand mit seiner wohlbekannten Denunziation des Rechts als eine begrenzende Kraft der staatlichen Macht.

Deutschland muss aufpassen, dass es nicht diesem Beispiel folgt. Es ist in dieser Hinsicht besorgniserregend, dass das britische Ruanda-Modell auch hier Anklang findet, und unser Kanzler der Meinung ist, dass wir „endlich in großem Stil abschieben müssen.“ Vielleicht hat er Recht, dass eine gewisse Härte in der Migrationspolitik uns nicht unbedingt zu Unmenschen macht. Aber um dies sicherzustellen, muss er zumindest weiterhin das Recht nicht als Hindernis sondern als Garant guter Politik wahrnehmen, selbst oder gerade vor allem dann wenn es seiner geplanten Härte im Weg steht.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

… zusammengefasst von MAXIMILIAN STEINBEIS

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Haushalts- und Klimapolitik der Ampel-Koalition dreht die Debatte ins Verfassungspolitische: War es ein Fehler, die Schuldenbremse im Grundgesetz zu verankern? So wie sie das BVerfG ausgestaltet hat, sei sie ein “Todesstoß für politisches Denken in langfristigen Zusammenhängen”, finden LUKAS MÄRTIN und CARL MÜHLBACH und widersprechen der Ansicht, das Urteil habe kaum anders entscheiden können. LENNART STARKE beklagt, die Richter*innen hätten “die Chance verpasst, die haushaltsverfassungsrechtliche Dogmatik in Anknüpfung an den Klimabeschluss – wohlgemerkt des Ersten Senats – fortzuentwickeln und Leitplanken für das Verhältnis von Klimaschutz und Haushaltsverfassung zu formulieren”.

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The Institute for European Policymaking @ Bocconi University, Milan invites applications for a post-doc position in EU Law.

The research project aims at identifying the changes to the material Constitution of the EU, deriving from the management of recent crises, with a focus on the EU Commission and European Council. The project is expected to put forward concrete reform proposals for European governance and candidates will be working under the direct supervision of prof. Eleanor Spaventa.

Job details and application form are available here.

Deadline 9 January 2024

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Darf die Schule im Zeugnis vermerken, dass die Rechtschreibleistungen eine Schüler*in wegen ihrer Legasthenie nicht bewertet wurden? Das Bundesverfassungsgericht hat dazu eine ambivalente Entscheidung gefällt, die ISABEL LISCHEWSKI kritisch kommentiert.

Die Bundeswehr kann künftig verfassungsfeindliche Soldat*innen schneller aus dem Dienst entlassen, nämlich qua Verwaltungsakt und nicht erst am Ende eines langwierigen und riskanten Disziplinarverfahrens. KATHRIN GROH argwöhnt, dass der Gesetzgeber hier im Anwendungsfall mehr will als er verfassungsrechtlich darf.

In Hessen will die künftige CDU/SPD-Koalition Behörden, aber auch Schulen, Universitäten und Rundfunk das “Gendern mit Sonderzeichen” verbieten. “Egal, wie die persönliche Haltung zu geschlechtergerechter Sprache aussehen mag”, so ULRIKE LEMBKE, “die Diskriminierung von Frauen und geschlechtlichen Minderheiten als Politikform ist eine Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat”.

Im Bundestag wird über das Selbstbestimmungsgesetz beraten, das den Wechsel des rechtlich zugeschriebenen Geschlechts erleichtern soll. Dass man dabei aber auch seinen Vornamen aufgeben und einen dem neuen Geschlecht zugeordneten Vornamen annehmen muss, verrät nach Ansicht von BETTINA RENTSCH, wie schwer dem Gesetzgeber der Abschied von der staatlichen Zuschreibung des Geschlechtes immer noch fällt.

Das Urteil des britischen Obersten Gerichtshofs, dass der Ruanda-Plan der Sunak-Regierung nicht rechtmäßig ist, feiern CATHRYN COSTELLO und CATHERINE BRIDDICK als tadellos argumentierte “supreme judgecraft”, in scharfem Kontrast zur Reaktion der Regierung. DAVID OWEN beobachtet einen Konflikt innerhalb der regierenden konservativen Partei zwischen dem “socially liberal technocratic nationalism” des Premierministers Sunak und dem “illiberal ‘culture war’ nationalism” seiner unmittelbar vor dem Urteil gefeuerten Innenministerin Braverman und vermutet, dass das Urteil den Einsatz in diesem Konflikt erhöht, weil es dem Braverman-Lager Munition liefert – wobei das Publikum dieses Konflikts, das britische Wahlvolk, von der ganzen Farce schon lange genug hat und nur noch hofft, dass über dem Desaster der Tory-Herrschaft seit 2015 möglichst bald der Vorhang fällt.

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This volume presents the distinctive Italian approach to the most significant current constitutional issues: separation of powers, protection of rights, constitutional adjudication, democracy and pluralism, constitutional identity vis à vis the EU. It is both a handbook for students seeking an advanced explanation of the Italian system; and a comprehensive attempt at placing a major European post-war democracy within the coordinates of comparative and transnational doctrinal discourse.

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Die Verfassungskrise in der Türkei, ausgelöst durch den Ungehorsam des Kassationsgerichts gegenüber dem Verfassungsgericht in der Frage der Freilassung des inhaftierten Oppositionspolitikers Can Atalay, könnte in einer drastischen Verkürzung des Verfassungsrechtsschutzes, wenn nicht gar im Ende der türkischen Verfassungsstaatlichkeit überhaupt münden. EMRE TURKUT und ALI YILDIZ rekonstruieren die Vorgeschichte dieser Tragödie.

In der Verfassung Griechenlands gibt es eine selten beachtete, aber um so merkwürdigere Norm, die den Text der Heiligen Schrift vor unautorisierten Übersetzungen schützt – allerdings nur den “offiziellen”, also autorisierten Text. Was es mit diesem Verfassungsnorm gewordenen, aber nichts mehr normierenden Zirkelschluss auf sich hat, erläutert SOTIRIS MITRALEXIS.

In Banja Luka, der Hauptstadt de