05 January 2010

Wenn Staatsanwälte Beweise fälschen

Heute ist wieder einer dieser supergruseligen US-Fälle entschieden bzw. eben gerade nicht entschieden worden, bei denen man sich nur schaudernd abwenden kann – und hoffen, dass dergleichen bei uns nie passiert: Terry Harrington und Curtis McGhee, zwei schwarze Teenager, waren 26 Jahre hinter Gittern gesessen wegen eines Mordes, den sie nicht begangen hatten und der ihnen von Strafermittlern, die dringend eine Verurteilung brauchten, mit falschen Zeugen angehängt worden war. Als das herauskam, wollten sie Schadensersatz von den schuldigen Staatsanwälten haben.

Polizisten, die Beweise fälschen, können unter Umständen dafür zivilrechtlich haftbar gemacht werden – Staatsanwälte bislang nicht. Das ist weniger bizarr als es den Anschein hat: Wenn die Ermittler beispielsweise in einem Wirtschaftsstrafrechtsverfahren befürchten müssten, mit Schadensersatzklagen überzogen zu werden – ob zu Recht oder zu Unrecht -, dann kann das nicht im Interesse der Gerechtigkeit sein.

Wie der Supreme Court entschieden hätte, wäre bestimmt spannend geworden. Doch zu einem Urteil wird es nicht kommen. Die beiden Kläger haben für 12 Millionen Dollar einem Vergleich zugestimmt; damit ist das Verfahren erledigt.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Wenn Staatsanwälte Beweise fälschen, VerfBlog, 2010/1/05, https://verfassungsblog.de/wenn-staatsanwlte-beweise-flschen/.

5 Comments

  1. egal Tue 5 Jan 2010 at 03:38 - Reply

    Woher die beiden Staatsanwälte wohl das Geld haben für den Vergleich?

  2. Detlev Beutner Tue 5 Jan 2010 at 15:32 - Reply

    “Das ist weniger bizarr als es den Anschein hat” – Die Logik, die folgt, kann ich nicht nachvollziehen. Den Begründungsgedanken schon – dafür existiert etwa im deutschen Strafrecht die Sperrwirkung des § 139 StGB (Rechtsbeugung). Was aber hier nichts anderes heißen würde, als dass ein Staatsanwalt, der Beweise fälscht, selbstredend wegen Verfolgung Unschuldiger (hier sind Konkurrenz und damit Sperrwirkung des 139 umstritten – mE macht’s hier keinen Sinn), ggf. weiterer Delikte, verfolgt werden könnte…

  3. Max Steinbeis Tue 5 Jan 2010 at 15:48 - Reply

    Es geht hier um zivilrechtliche Haftung, nicht um Strafbarkeit – die steht auf einem anderen Blatt, ich vermute, dass die US-Staatsanwälte schon tüchtig Ärger gekriegt haben, aber ich weiß es nicht, weil es nicht Gegenstand des beim SC anhängigen Verfahrens war. Und die Logik hinter der zivilrechtlichen Enthaftung ist, dass man vermeiden möchte, dass Kriminelle die Strafverfolger mit grundlosen, aber millionenschweren und damit wegen der Anwaltskosten für den Defendant so oder so extrem teuren Punitive-Damage-Schadensersatzklagen einschüchtern, wie dies ja ansonsten in den USA durchaus üblich ist.
    Rechtsbeugung ist übrigens 339 StGB.
    Wie ist das eigentlich, gilt die Sperrwirkung in Deutschland auch für die zivilrechtliche Haftung? Gibt es wahrscheinlich gar kein Fallmaterial dazu…

  4. Hans Sat 9 Jan 2010 at 20:24 - Reply

    Mir ist ja etwas unverständlich, warum die Staatsanwälte direkt belangt werden und nicht die Staatsanwaltschaft als Institution – aber evt. fehlt es mir da am Hintergrundwissen zur US-Rechts-Organisation. Die Behörde dürfte ja deutlich weniger angreifbar sein, als die Ermittler in persona, oder? Quasi eine Teilenthaftung.

  5. Andreas Weiss Sun 11 Jul 2010 at 17:03 - Reply

    Mir ging es ähnlich wie Helmut oder dem anderen Opfer.
    Falsche Behautpungen der Polizei bei anderen Behörden, aufgehetzte und weiter gereichte Beschuldigte – und der dem BVerfG bekannte Fall der Petra Heller mit kuriosen Unterbringungen in BA hätte sich bei mir fast wiederholt.
    Man ließ mich alleine, bis sich der Stress in einen Herzinfarkt entlud.
    Da ich, immerhin Ex-Quelle, seit 10 Jahren mit den Behörden in BA derartige Probleme habe, schweige ich nicht mehr.
    Plötzlich taucht, ohne vorige Vernehmung – eine Anklage auf.
    Mittlerweile mit dem 3. “Gutachten” – diesmal aus der Ferne – möchte die StA BA, die die Angelegenheit “nicht nachvollziehbar” findet, basierend auf ignorierten Hilfeschreien wiederholt schriftlich, dass ihr Opfer spinnt…
    Dies alles trug sich zu, wenige Tage nach Klarstellung, dass nach o.g. Vorfällen eine Schmerzensgeldklage gegen die Polizei zu erwarten ist.
    Plötzlich alles nie passiert, entgegen vorliegenden Akten…
    Nun werden wieder Täter und Opfer vertauscht, das Opfer soll nicht zu Wort kommen, und in einem mehr als kuriosen Strafprozess offenbar festgestellt werden, dass das Opfer von Polizei und Justiz nicht ganz dicht ist…
    Mittlerweile gibt es diesen, meinen Fall auch als Buch.
    Nähere Infos zu den Zuständen in den Behörden in BA also auf meiner Website.

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
Freiheitsstrafe, Justiz, Strafrecht, USA, supreme court


Other posts about this region:
USA