16 November 2016

Präsident Trump und der US Supreme Court

Schneller als erwartet fängt Donald Trump an, seine Versprechungen, mit denen er sich die Stimmen der radikalen Rechten im Wahlkampf erkauft hat, einzulösen. Und er scheint die Möglichkeit der Befriedung der Ultra-Rechten gefunden zu haben: die Nominierung eines neuen Richters am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, dem Supreme Court.

Durch den Tod des Supreme Court Richters Antonin Scalia im Februar 2016 ist die Stelle des neunten (entscheidenden) Richters am Obersten Gerichtshof neu zu besetzen. Der Sitz des konservativen Richters ist seit Februar und so lange wie seit über 40 Jahren nicht mehr unbesetzt, weil die Republikaner im Senat sich geweigert hatten, den Kandidaten Obamas, Merrick Garland, anzuhören und über seine Nominierung zum Supreme Court zu entscheiden. Dies ist eine Blockadehaltung von nicht gekannter Qualität. Der Republikaner John McCain versprach gar im Verlauf des Wahlkampfes alle Kandidaten einer möglichen Präsidentin Clinton im Senat blockieren zu wollen.

Anders als in Deutschland, wo immer wieder eine mangelnde Transparenz im Verfahren der Wahl von Richtern zum Bundesverfassungsgericht beklagt wird, ist nicht nur die Personalie an sich, sondern auch der Nominierungsprozess hoch politisiert. Dies hat historische Gründe:

Gemäß Art. II § 2 Abs. 2 der amerikanischen Verfassung nominiert der Präsident eine Kandidatin oder einen Kandidaten für einen vakanten Richterposten im Supreme Court auf Anraten und mit Zustimmung des Senats. Die tatsächliche Rolle des Senats im Verfahren der Berufung der obersten Bundesrichterinnen in den Vereinigten Staaten ist jedoch seit Anbeginn Gegenstand von Debatten. Es besteht nach wie vor Uneinigkeit darüber, ob die Prärogative des Präsidenten dem Senat nur eine Prüfung des vorgeschlagenen Kandidaten auf offensichtliche Untauglichkeit hin zugesteht, oder ob der Senat eine voll- und eigenständige Tauglichkeitsprüfung der Kandidaten vollziehen darf.

Hintergrund der Debatte ist die historische Stellung des Senats im politischen System der Vereinigten Staaten von Amerika. Vor der Implementierung des 17. Zusatzartikels in die amerikanischen Verfassung im Jahre 1913 wurden die Senatoren von der Legislative der Bundesstaaten gewählt und stammten infolgedessen in den allermeisten Fällen von derselben Partei wie die Regierungen der Bundesstaaten. Dementsprechend war, wie immer im Verhältnis zwischen Politik und Rechtsprechung, das Bedürfnis groß, Einfluss auf die Berufung der Bundesrichter für ihren Entsendestaat zu nehmen. Es entwickelte sich schnell eine Praxis der “Congressional Courtesy”, die den Senatoren der jeweiligen Bundesstaaten ein erhebliches Mitbestimmungsrecht in der Berufung der Bundesrichter zusicherte.

Mit der Machtverlagerung, weg von der Legislative und hin zur Exekutive zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde der Senat jedoch wesentlich hierarchischer. Das Parteibuch der Senatoren spielte eine geringere Rolle und die Berufung von Bundes- und Supreme-Court-Richtern wurde immer häufiger in informellen Gesprächen zwischen wenigen mächtigen Senatoren und Präsidenten verhandelt.

Auch wenn bereits im Jahr 1925 erstmals ein Kandidat für die Berufung als Richter zum Supreme Court zur Befragung vor den Senat geladen wurde , sind die sogenannten “Confirmation Hearings” vor dem Senat in der Form wie sie sich heute abspielen ein Phänomen, das erst in den 1960er Jahren entstanden ist. Während es zuvor in den Anhörungen um die persönliche und ethisch-moralische Eignung der durch den Präsidenten nominierten Kandidaten für die Richterposten am Supreme Court ging, entwickelte sich seit den 1960er Jahren eine Prüfung ihrer juristischen und politischen Positionen. Die detaillierte Befragung der Kandidaten für die Richterposten am Supreme Court wurde üblich, nachdem der mehrheitlich konservativ besetzte Senat einer Nominierung von Abe Fortas für den Posten des Vorsitzenden Richters durch Präsident Johnson nicht ohne weiteres folgen wollte. Fortas war bereits unter Earl Warren als beigeordneter Richter an maßgeblichen Entscheidungen beteiligt, wie der Erklärung der Verfassungswidrigkeit eines Verbotes von sogenannten “gemischtrassigen” Ehen und der Notwendigkeit einer Belehrung eines Verdächtigen vor der polizeilichen Vernehmung. Der republikanische Senat verweigerte Fortas die Zustimmung aufgrund seiner offensichtlichen liberalen Ausrichtung und seiner Nähe zu Präsident Johnson und markierte damit den Beginn einer Praxis von langwierigen und nicht selten konfrontativen und polarisierenden Anhörungen.

So ist nun zu erwarten, dass die Frage der Nominierung eines Supreme Court Richters eine der ersten Amtshandlungen des designierten Präsidenten Trump sein wird. In seinem Interview mit „60 Minutes“ betonte er die Wichtigkeit der Nominierung und dass er einen „pro-life“-Kandidaten nominieren würde. Damit ist gemeint, dass die zukünftige Richterin oder der zukünftige Richter das Recht auf Abtreibung ablehnen wird. Dieses Recht ist in den Vereinigten Staaten von Amerika seit der Entscheidung Roe v. Wade im Jahr 1973 etabliert – eine Veränderung bedürfe der Aufhebung (overrule) einer der wichtigsten Entscheidungen des Supreme Courts. Dies ist jedoch nur unter strengen Voraussetzungen möglich, nämlich wenn die Richter entscheiden, dass die Argumentation der aufzuhebenden Entscheidung tatsächlich oder rechtlich falsch ist.

Dafür braucht es aber auch in einem Post-Trump Supreme Court eine Mehrheit von fünf Supreme Court Richtern. Selbst wenn Trump also einen Kandidaten nominiert, der „pro-life“ ist, so bedeutet dies nicht notwendigerweise, dass das Recht von Frauen in Amerika sich aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu entscheiden ernsthaft in Gefahr ist. Denn es bestünde zunächst nach wie vor eine Parität aus konservativen und liberalen Richtern in Washington. Und Anthony Kennedy, der von Präsident Reagan nominiert wurde und als sog. “swing vote“ keinem Flügel zuzuordnen ist, hat sich in Entscheidungen zu Individualrechten als Unterstützer der liberalen Position gezeigt. Sollte aber der Fall eintreten, dass Trump in seiner Legislatur auch noch einen weiteren Sitz, beispielsweise den der liberalen Richterin Ruth Bader-Ginsburg, zu besetzen hat, so würde das Verhältnis der Supreme-Court-Richter dramatisch nach rechts verschieben.

Die Frage die sich nun stellt, ist, ob sich die Blockadehaltung der Republikaner hinsichtlich des von Präsident Obama nominierten Merrick Garland, nunmehr gegen sie selbst kehrt. Denn möglicherweise werde die Demokraten eben diese Art des Filibuster nunmehr auch gegenüber einem Supreme Court Kandidaten eines Präsidenten Trump verwenden, dann mit Hinweis auf Verwehrung der Anhörung von Garland. In der derzeitigen Situation in der sich die Demokraten befinden ist dies durchaus keine abwegige Möglichkeit. Denn sie haben nicht nur die Präsidentschaftswahl verloren, sondern auch erhebliche Verluste im Repräsentantenhaus hinnehmen müssen. So bleibt der Senat derzeit eine der wenigen Möglichkeiten Macht auszuüben. Und die Republikaner haben die entsprechende Vorlage geliefert. Hiermit könnten sie möglicherweise zumindest dafür sorgen, dass, nachdem ein rechts-konservativer Kandidat im Senat (durch filibustern) gescheitert ist, ein Kandidat oder eine Kandidatin im konservativen Zentrum, wie es Sandra Day-O’Connor oder Anthony Kennedy waren, das Rennen macht.


SUGGESTED CITATION  Fischer, Lea: Präsident Trump und der US Supreme Court, VerfBlog, 2016/11/16, https://verfassungsblog.de/praesident-trump-und-der-us-supreme-court/, DOI: 10.17176/20161116-095941.

6 Comments

  1. susi Wed 16 Nov 2016 at 11:55 - Reply

    Der letzte Satz ist grammatikalisch komplett misslungen.

  2. Moritz Kienzler Thu 17 Nov 2016 at 09:08 - Reply

    Streiche “Trump” und “komplett” wirkt plötzlich sehr überzogen.

  3. Dominic Schelling Sun 20 Nov 2016 at 09:40 - Reply

    Die Demokraten haben im Repräsentantenhaus keine Verluste eingefahren, sondern haben leicht zugelegt.Im Senat verfügen die Republikaner zum Glück nur noch über eine kleine Mehrheit nach den Wahlen.

  4. Dominic Schelling Sun 20 Nov 2016 at 19:53 - Reply

    Alle Sozialprogramme und Sozialversicherungen welche von der Bundesregierung in Washington finanziert werden,verfügen theoretisch nicht über eine verfaasungsmässige Grundlage. Entweder wurden sie durch die Handelsklausel der US-Verfassung abgesichert oder wie im Falle von “Obama-Care”, durch das Recht des Kongresses auf das erheben von Steuern. Der US-Supreme Court war also sehr kreativ in der Auslegung der US-Verfassung. Die US-Verfassung wurde in der heutigen Form hauptsächlich Ende des 18 und in der zweiten Hälfte des 19 Jahrhunderts geschaffen bzw. durch Anfügungen ergänzt. Eine Änderung der Verfassung ist ausserordentlich aufwendig und erfordert Supermehrheiten auf Bundes- wie Staatenebene. Für Sozialstaatsklauseln, welche europäische Verfassungen kennen, gab es in den USA nie die notwendigen Mehrheiten und somit war der Supreme Court, wie oben beschrieben, sehr kreativ im absichern diese Gesetze. Sollte Trump z.B. Ruth Bader Ginsburg und Stephen Breyer ersetzen können, wäre es theoretisch möglich, dass der Supreme Court die bisherige Sozialgesetzgebung für Verfassungswidrig erklärt. Es ist zwar eher unwahrscheinlich aber ganz auszuschließen ist es nicht. Die Rechte in den USA hat sich bis heute nicht mit den meisten Sozialgesetzgebungen anfreunden können, somit ist diese leider immer gefährdet.

  5. Martin Keller Tue 22 Nov 2016 at 19:52 - Reply

    Leider haben Bader Ginsburg und Breyer die Gelegenheit verpasst, frühzeitig während Obamas Präsidentschaft ihre Ämter niederzulegen, um ihm die Möglichkeit zu geben, liberale Nachfolger zu nominieren. Durch ihr Kleben am Stuhl sind sie dafür mitverantwortlich, wenn der Supreme Court demnächst von konservativen Richtern dominiert werden sollte.

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