Ab heute hat der Verfassungsblog wieder geöffnet
Nach einem Jahr ziemlich intensiver Verfassungsbloggerei hatte ich eine ausgedehntere Pause nötig. Ich konnte nicht wissen, dass die in Karlsruhe gleich so beleidigt reagieren und mir in meinen Sommerurlaub einen Knaller nach dem anderen hinterherschmeißen: Arbeitszimmer, Sorgerecht (oder “Obsorge“, wie die Österreicher wunderbarerweise sagen), Rauchverbot, Untreuetatbestand, Abgeordnetenpauschale.
Da hätte ich gut zu tun gehabt. Dazu noch das Urteil aus Kalifornien zur Homo-Ehe (yes!) …
Zumal mich mittenrein das FAZ-Feuilleton mit einem etwas gönnerhaften, aber dennoch natürlich sehr ehrenhaften Vergleich mit dem titanischen SCOTUS Blog würdigt.
Solchermaßen angespornt starte ich mit Lust und Schwung in mein zweites Verfassungsbloggerjahr. Ich hoffe, Sie bleiben mir gewogen.
ja, das war schade, zu alledem nichts gebloggt zu kriegen. Auf ein Neues!
Von “bleiben” kann ich jetzt nicht reden, denn ich bin zum ersten Mal hier. Aber zumindest scheine ich dafür eine günstige Zeit erwischt zu haben. Ich bin gespannt, wie es weitergeht.
Glückwunsch zum Einjährigen! Bei den Vorlagen aus Karlsruhe in der Zwischenzeit erwartet die Leserschaft natürlich ein Blogfeuerwerk 😉
Ja, bitte weiter so! Ich empfehle auch die Anmeldung bei flattr.com – siehe auch http://www.heise.de/newsticker/meldung/Belohndienst-Flattr-fuer-jeden-1059148.html, fände ich nur angemessen für die Mühe! Was zu überlegen wäre: den Blog nochmal visuell leicht überarbeiten? 🙂