Nach den Beben in Venezuela
Ein bröckelnder Staat und die Belastungsprobe für die Opposition
Innerhalb von nur vierzig Sekunden erschütterten am 24. Juni 2026 zwei schwere Erdbeben der Stärken 7,2 und 7,5 Venezuela. Bis zum 2. Juli stieg die offizielle Zahl der Todesopfer auf über 2.295. Mehr als 38.600 Menschen gelten weiterhin als vermisst. Während Satellitenbilder zeigen, dass die Beben 58.000 Gebäude beschädigt oder zerstört haben, prognostizieren statistische Modelle, dass die tatsächliche Opferzahl letztlich in die Zehntausende gehen könnte.
Bei Zahlen dieser Größenordnung droht das menschliche Leid hinter einer reinen Statistik zu verschwinden. Wer die Katastrophe in Caracas jedoch selbst miterlebt hat und die Menschen verzweifelt um Hilfe schreien sah, für den wird der schleichende Verfall des Staates zur bitteren Gewissheit. In La Guaira, dem Küstenbundesstaat nördlich von Caracas, tötete eine katastrophale Schlammlawine bereits im Jahr 1999 Tausende. 27 Jahre später blickt man in derselben Region wieder nur auf Trümmerlandschaften und provisorische Zeltlager. Die Einwohner:innen berichten, dass Nachbar:innen und Fremde ihnen schneller und besser halfen als jede staatliche Stelle. Nur wenige Stunden vor den Beben trafen 146 aus den USA abgeschobene Venezolaner:innen in Caracas ein. Sie übernachteten in einem bewachten Hotel, als die Erde bebte. Mehrere von ihnen starben.
Eine Demokratie fußt auf weit mehr als nur auf Wahlen und Gewaltenteilung. Sie lebt ebenso von gesellschaftlichem Vertrauen, einem funktionierenden Staat mit handlungsfähigen Verwaltungen und der grundlegenden Erwartung, dass kollektive Probleme durch öffentliche Institutionen gelöst werden können. Innerhalb weniger Stunden offenbarten die Erdbeben, wie stark dieses Fundament in Venezuela bereits erodiert ist.
Sie offenbarten zudem eine dreifache Asymmetrie: einen Staat, der zwar weiterhin über das Gewaltmonopol verfügt, dem es jedoch an administrativer Handlungsfähigkeit fehlt; eine Opposition mit demokratischer Legitimität, deren institutionell verankerte Regierungs- und Verwaltungskompetenzen jedoch begrenzt sind; und eine ausländische Regierung – die Vereinigten Staaten –, die zwar über erhebliche Hebelwirkung verfügt, deren Engagement für einen Demokratisierungsprozess jedoch ungewiss ist.
Zwang statt Leistungsfähigkeit
Die ersten Stunden nach der Katastrophe zeigten eine Realität, die den Venezolaner:innen nur allzu vertraut ist: Angehörige, Nachbar:innen, Freiwillige, Kirchen, lokale Betriebe und informelle Netzwerke organisierten die Such- und Rettungsmaßnahmen fast komplett allein. Die ersten professionellen Rettungsteams trafen vor allem aus den Nachbarländern und aus Europa ein. Erst spät mobilisierten die Behörden eigene Ressourcen; die Übergangsregierung unter Delcy Rodríguez rief schließlich den Notstand aus und kündigte einen Wiederaufbaufonds von 200 Millionen Dollar an. Doch diese erste Reaktion bewies nur, was Millionen von Venezolaner:innen seit Jahren wissen: Der Staat verfügt zwar nach wie vor über den gesamten Repressionsapparat, um die Bevölkerung zu kontrollieren, hat aber seine Fähigkeit verloren, die Bürger:innen im Alltag zu verwalten und zu schützen.
Venezuela ist kein gescheiterter Staat, in dem rivalisierende Warlords das Land unter sich aufteilen und der Regierung das Gewaltmonopol entgleitet. Der Staat existiert noch. Wenn auch ungleichmäßig, so patrouillieren die Sicherheitskräfte weiterhin, Gerichte fällen Urteile, Ministerien unterzeichnen Verträge und das Ausland erkennt die Regierung wieder weitgehend an.
Die Lage in Venezuela offenbart jedoch etwas viel Gefährlicheres: Der Staat hat seine repressiven Fähigkeiten perfektioniert, während er seine Verwaltungskompetenzen systematisch verliert. Das erklärt, warum die Regierung den politischen Raum weitgehend kontrollieren kann, sich aber schwertut, Rettungsausrüstung, medizinisches Material und verlässliche Informationen nach La Guaira und in andere betroffene Gebiete zu bringen.
Seit mehr als zwei Jahrzehnten zentralisiert die Regierung die politische Macht. Dieser Prozess beschleunigte sich dramatisch, nachdem die Opposition die Parlamentswahlen 2015 gewonnen hatte. Das Regime entmachtete das Parlament und hebelte dessen Kontrollfunktion aus. Von der Opposition kontrollierte Regional- und Kommunalregierungen wurden unterdrückt und ihrer Befugnisse, Ressourcen und Autonomie beraubt. Die öffentliche Verwaltung wurde zunehmend und stark politisiert. Korruption, Vetternwirtschaft und die Massenflucht der Bevölkerung ließen professionelle Bürokratien verkommen. Notstandsbefugnisse und das Regieren per Dekret wurden zum normalen Regierungsalltag.
Kurzum: Die verfassungsmäßige Ordnung Venezuelas wich einem permanenten Ausnahmezustand, der alle institutionellen Kontrollmechanismen systematisch demontierte. Die Erdbeben haben allerdings noch eine weitere Dimension dieses Prozesses sichtbar gemacht. Autoritäre Zentralisierung hat zur Handlungsunfähigkeit des Staates beigetragen. Wer die Macht an einem einzigen Ort bündelt, gewinnt zwar die tägliche Kontrolle, vernichtet aber sein eigenes „Sicherheitsnetz“. Dezentralisierung ist kein rein demokratischer Wunsch, sondern in der Praxis eine lebenswichtige „verfassungsrechtliche Absicherung“. Wenn Regionalregierungen, der Zivilschutz, Gerichte, erfahrene Beamt:innen oder Verbände unabhängig agieren können, fängt eine Institution die andere auf, falls das Zentrum blockiert ist. Doch die venezolanische Regierung hat diese Absicherungen über Jahrzehnte gezielt geschwächt.
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Die Folgen traten offen zutage, als Bürger:innen unter eingestürzten Häusern festsaßen: Es gab keine funktionierenden Notrufe und keine klaren Kommunikationswege von der Basis zur Zentralregierung. In vielen Fällen organisierten die Menschen ihre Rettung Block für Block selbst, weil die staatliche Infrastruktur fehlte oder viel zu langsam eintraf.
Die Schwäche der Institutionen liegt aber nicht nur am Autoritarismus, sondern auch an der allgegenwärtigen Korruption. Weil Eliten über Jahrzehnte öffentliche Gelder veruntreuten, verfielen die Infrastruktur, der soziale Wohnungsbau, das Gesundheitssystem und die Katastrophenvorsorge. Diese korrupten Praktiken blieben dabei nicht auf die Ministerien beschränkt. Illegale Absprachen, Klientelismus und tiefes Misstrauen bestimmen mittlerweile den Alltag der Menschen und dienen als reine Überlebensstrategie. Die Solidarität untereinander existiert und ist wichtig – aber sie kann eine funktionierende und vertrauenswürdige Verwaltung nicht ersetzen.
Die Folgen einer ausgelagerten Opposition
Die internationale Debatte über die venezolanische Opposition drehte sich jahrelang um Repression, Strategiefragen und Legitimität. Diese Themen bleiben wichtig, doch die Erdbeben werfen eine ganz andere Frage auf: Welche institutionellen Fähigkeiten besitzt die Opposition nach über zwanzig Jahren Kampf überhaupt noch?
In den letzten zwei Jahrzehnten setzten einflussreiche Strömungen innerhalb der Opposition auf eine riskante Strategie: Sie glaubten, dass ein demokratischer Wandel nur durch Kräfte außerhalb des konventionellen Politikbetriebs gelingen könne – angefangen vom Putschversuch und dem Ölstreik im Jahr 2002 bis hin zur internationalen Anerkennungskampagne ab 2019.
Den jüngsten Boykott der Kommunal- und Parlamentswahlen im Jahr 2025 trieb der führende Flügel der Opposition voran – und das, nachdem er die (weder freie noch faire) Präsidentschaftswahl 2024 gewonnen hatte. Die Begründung: Eine Teilnahme würde das gefälschte Präsidentschaftsergebnis legitimieren. Das folgte der alten Logik: Um die Regierung zu besiegen, muss man jegliche Zusammenarbeit mit ihren Institutionen vollständig verweigern. Druck von außen – durch Wahlenthaltung, Sanktionen oder eine ausländische Intervention – würde das Chavista-Regime stürzen.
Doch nicht alle trugen den Boykott mit; einige Oppositionspolitiker distanzierten sich davon. Während das Regierungsbündnis die Kontrolle über die Regionen behielt und dort fast konkurrenzlos regierte, hielt die Opposition nur eine Handvoll Gemeinden, darunter die Bezirke Chacao und Baruta in Caracas.
Diese Strategien entstanden nicht grundlos. Massive Ungleichheit, manipulierte Institutionen, Repression und Kooptation prägen den politischen Wettbewerb in Venezuela seit langem. Unter solchen Bedingungen wirkt der Versuch, über normale Wege etwas zu verändern, fast aussichtslos.
Dennoch hinterlassen strategische Entscheidungen Spuren. Ein großer Teil der Opposition lagerte das Problem des demokratischen Wandels schlichtweg ins Ausland aus. Sie hofften, dass ausländische Regierungen, Sanktionen und diplomatische Isolation das autoritäre Regime zu Fall bringen würden. Weil Wahlboykotte die Regierung delegitimieren sollten, gaben viele Oppositionsakteur:innen die schwierige Aufgabe auf, sich überhaupt Stützpunkte vor Ort zu erhalten.
Wie fatal das war, zeigte sich nach dem Erdbeben. Bürgermeister:innen und lokale Politiker:innen mit einer echten Basis vor Ort konnten Hilfen organisieren, Freiwillige koordinieren und mit internationalen Helfern verhandeln. Die Opposition hingegen, denen eine lokale Verankerung fehlte und die rein vom Ausland abhingen, konnten den Menschen in dieser Tragödie kaum helfen.
Dabei mangelt es der Opposition eigentlich nicht an Organisationstalent. Das bewies ihr Einsatz bei der Wahl 2024: Ein riesiges Netzwerk aus Helfer:innen und Wahlbeobachter:innen sammelte und veröffentlichte Tausende von Wahllokal-Protokollen. Sie sicherten den echten Volkswillen, als die staatlichen Institutionen genau das verhindern wollten. Doch Wähler:innen zu mobilisieren ist etwas anderes, als ein Land zu regieren.
Seit August 2024 gilt Edmundo González Urrutia für viele Venezolaner:innen und den Westen als der rechtmäßige demokratische Führer. In der Realität fehlt dieser Legitimität bisher jedoch ein funktionstüchtiger Unterbau. Beispielsweise ist bislang keine inklusive, parteiübergreifende Plattform erkennbar, die gemeinsame politische Ziele koordiniert; es gibt keine oppositionelle Instanz, die einen strukturierten Dialog mit gesellschaftlichen Sektoren im Land aufrechterhält und/oder die administrativen, rechtlichen und politischen Grundlagen für einen möglichen Übergang vorbereitet.
Dass González Urrutia im Exil lebt und das Regime reihenweise Oppositionelle verhaften und systematisch verfolgen lässt, erklärt teilweise dieses strukturelle Defizit. Das ändert aber nichts daran, dass eine funktionierende Struktur unerlässlich ist, um zu regieren, sobald sich die Chance dazu bietet.
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Auch das Schicksal von María Corina Machado zeigt ein weiteres Dilemma. Mit ihrer Rückkehr in die institutionelle Politik nach ihrer Teilnahme an und ihrem Erfolg bei den oppositionellen Vorwahlen 2023 wurde Machado zur führenden Entscheidungsträgerin und Strategin der Opposition. Nach dem Wahlbetrug von 2024 stellte ihre Strategie durchgehend die Illegitimität der autoritären Institutionen sowie die Notwendigkeit einer externen Intervention zur Herbeiführung eines politischen Wandels in den Vordergrund. Berichten zufolge bat Machado nach den Erdbeben die USA um Unterstützung für eine Rückkehr nach Venezuela, doch hochrangige US-Regierungsvertreter:innen sollen zur Zurückhaltung geraten haben, unter Verweis auf die akute humanitäre Krise. Die Trump-Administration unterstützt Delcy Rodríguez weiterhin als Übergangspräsidentin des Landes.
Dieser Vorfall legt die strukturelle Schwäche einer Opposition offen, die zu stark auf das Ausland setzt. Wer sich von ausländischen Partnern abhängig macht, wird anfällig, sobald diese ihre Prioritäten ändern. Die Folgen liegen auf der Hand: Die Fraktionen, die am konsequentesten dafür plädiert haben, dass ein demokratischer Wandel eine internationale Intervention erfordere, stehen nun vor dem Risiko, dass internationale Akteure, allen voran die derzeitige US-Regierung, autoritäre Stabilität im Austausch für bevorzugten, intransparenten Zugang zu Venezuelas natürlichen Ressourcen in Kauf nehmen könnten.
Das heißt keineswegs, dass die Beteiligung der Opposition an autoritär geführten Institutionen automatisch den Weg in die Demokratie ebnet. Aber ein demokratischer Widerstand muss langfristig eigene Institutionen sowie Fähigkeiten aufbauen und absichern, selbst wenn er das Regime bekämpft. Ein Übergang zur Demokratie gelingt nicht allein durch Legitimität. Es braucht Wissen, Netzwerke und die Erfahrung von Verwaltungsbeamten, lokalen Kräften und Menschen, die wissen, wie man einen Staat lenkt.
Vom demokratischen Wandel zur autoritären Stabilität als Deal?
Fast ein Jahrzehnt lang folgte die internationale Politik gegenüber Venezuela einer einfachen Logik. Man könne das autoritäre Regime durch einen demokratischen Übergang rasch ersetzen, wobei internationaler Druck den Prozess beschleunigen sollte. Von diesem Konsens ist heute wenig übrig.
Die Ereignisse nach dem Machtverlust von Nicolás Maduro im Januar 2026 verdeutlichen diesen Wandel. Statt auf Demokratisierung zu drängen, setzen wichtige internationale Akteure, insbesondere die USA, auf ein stabiles Regime, Migrationskontrolle, Energiekooperationen und den Zugriff auf Rohstoffe. Zwar betont Washington rhetorisch weiterhin Demokratie und Menschenrechte, arbeitet aber weiter pragmatisch mit der Regierung von Delcy Rodríguez zusammen.
Dieser Kurswechsel überrascht kaum. Staaten stellen strategische Interessen regelmäßig über demokratische Werte. Die Folgen dieses Kalküls reichen weit über Washington hinaus. Jahrelang war der internationale Druck für die Venezolaner:innen eine Art Sicherheitsnetz – ein Mechanismus, der eine Lösung erzwingen sollte, wenn die nationale und lokale Politik versagte. Genau dieses Netz haben die Erdbeben zerrissen. Als Machados Flugzeug mitten im Flug umkehren musste – scheinbar nicht auf Befehl der verhassten Regierung in Caracas, sondern auf Wunsch genau der US-Regierung, auf die sie gesetzt hatte –, war die Botschaft unmissverständlich: Das Ausland, in das viele Venezolaner:innen so große Hoffnungen gesetzt hatten, stuft scheinbar ihre demokratischen Träume nicht mehr als dringlich ein.
Die Menschen in Venezuela stehen vor drei Problemen gleichzeitig, von denen jedes die Lösung der anderen blockiert: Ein Staat, der seine eigenen Bürger:innen weder schützen noch versorgen kann. Eine Opposition, deren Handlungsspielraum völlig von ausländischer Unterstützung abhängt. Und die Regierung der Vereinigten Staaten – der internationale Akteur mit dem derzeit größten Einfluss –, die die aktuelle Situation offenbar einer demokratischen Wende vorzieht, obwohl sie diese eigentlich unterstützen sollte.
Trotz allem haben die Venezolaner:innen sich selbst und der Welt bewiesen, dass sie in der Krise zusammenhalten. Die spontane Hilfe in den Gemeinden zeigt ein gesellschaftliches Fundament, das jahrelangem Druck getrotzt hat. Dieses Netz ersetzt zwar keine handlungsfähige Regierung, und das Ausland ersetzt keine gut organisierte Opposition – aber dieses Fundament kann der Keim für etwas Größeres sein. Ein neuer Kampf um Souveränität und die Sehnsucht, wieder in einem demokratischen Staat zu leben. Einem Staat, der schützt, verwaltet und Vertrauen verdient – dezentralisiert genug, um sofort zu handeln, professionell genug, um zu liefern, und pluralistisch genug, damit ihm alle vertrauen können.
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Editor’s Pick
von JANA TRAPP

Wie sieht eine Gesellschaft aus, in der Künstliche Intelligenz immer wichtiger wird? Häufig gehen solche Fragen mit dystopischen Untergangsszenarien einher. Dass es auch Antworten jenseits von Terminator und Tech-Diktatur gibt, zeigt das Buch „Die offene Zukunft und ihre Feinde“ von Matthias Pfeffer, Paul Nemitz und Jürgen Pfeffer. Das Buch ist ein leidenschaftliches Plädoyer dafür, den digitalen Wandel demokratisch zu gestalten. Mit scharfem Blick und ganz ohne technologische Schwarzmalerei machen sich die Autoren Gedanken darüber, wie wir den rasanten Entwicklungen künstlicher Intelligenz begegnen können, ohne unsere verfassungsrechtlichen und ethischen Grundwerte zu opfern. Herausgekommen ist eine dezidiert europäische Perspektive auf das Spannungsfeld von Freiheit, Macht und Regulierung. Wer das Buch liest, findet keine pfannenfertigen Antworten auf verfassungsrechtliche Problemstellungen – wohl aber viele kluge Gedanken und zahlreiche Anregungen, die richtigen Fragen zu stellen.
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Die schweren Erdbeben in Venezuela legen eine tiefere Regierungskrise offen. In Albanien tut ein Luxusbauprojekt Ähnliches. Dort hat ein Projekt mit Verbindungen zu Jared Kushner und Ivanka Trump die sogenannte „Flamingo Revolution“ ausgelöst: Flamingos besiedeln das Schutzgebiet Vjosë-Nartë, wo das Projekt geplant ist. „Albania is not for sale“, so die Parole der Proteste. Das Land ist seit 2014 EU-Beitrittskandidat, und so schöpften die Protestierenden Hoffnung, als das Europäische Parlament eine Resolution verabschiedete, die ein Moratorium für jegliche Bauvorhaben im Vjosë-Nartë fordert. DARINKA PIQANI (EN) dämpft die Hoffnung und erklärt, an welche Grenzen die EU-Konditionalität beim Umweltschutz stößt.
Nationale Gerichte sind da eher Grund zur Hoffnung. Am 25. Juni entschied das Tribunal judiciaire de Paris, dass TotalEnergies’ Klimasorgfaltspflicht die zunehmend in den Fokus der Gerichte rückenden Scope-3-Emissionen umfasst – jenen CO₂-Ausstoß also, der entsteht, wenn Kund:innen den verkauften Brennstoff verbrennen. ALESSANDRA LEHMEN (EN) erklärt, was die Architektur des Urteils über Frankreich hinaus bedeutet, während MARTA TORRE-SCHAUB (EN) zeigt, das Urteil im französischen Recht kontextualisiert. Beide Beiträge sind Teil unseres neuen Spotlights „Law and Climate“ (EN) – mit inzwischen 284 Beiträgen, and counting!
Währenddessen wurden acht Anti-ICE-Protestierende im Prairieland Detention Center in Texas zu insgesamt 450 Jahren Haft verurteilt. Es ist absurd: Dreißig Jahre für das Beiseiteschaffen einer Kiste Flugblätter. Fünfzig für das Erscheinen bei einer Demonstration in schwarzer Kleidung. Der Terrorismusbegriff ist seit den 1990er Jahren durch Gesetzgebung ausgehöhlt worden, die für vergleichsweise banale Handlungen massive Strafen ermöglicht. GREGORY MOSE (EN) nennt das „semantic hijacking“ und zeichnet nach, wie Antiterrorismus-Gesetze zu einer Waffe gegen abweichende Stimmen werden – nicht nur in den USA, sondern auch in Europa.
Auch das Staatsangehörigkeitsrecht kann als solche Waffe dienen. Nachdem das VG Berlin es für rechtmäßig hielt, dass das Landesamt für Einwanderung Abdallah A. – einem staatenlosen Palästinenser, der seit seinem zweiten Lebensmonat in Deutschland lebt – wegen zweier umstrittener Instagram-Posts die deutsche Staatsangehörigkeit entzog, hat der Prozessvertreter Beschwerde angekündigt. FERDINAND WEBER (DE) meint: Die Meinungsfreiheit wird dadurch nicht eingeschränkt – im neuen Staatsangehörigkeitsrecht bleiben aber dennoch viele Fragen offen.
Diese Woche lief die Frist für Anträge unter Spaniens außergewöhnlichem Regularisierungsprogramm ab, das im Januar 2026 weltweit Schlagzeilen machte. Das Programm bereitet Hunderttausenden bereits im Land lebenden Migrant:innen ohne Papiere den Weg zum legalen Aufenthaltsstatus und ist die größte Regularisierungsinitiative in Spaniens Geschichte. PEDRO SANZ DÍAZ (EN) zeigt daran, dass Vulnerabilität kein vorgegebenes persönliches Merkmal ist – sondern gerade von jener Migrationspolitik hervorgebracht wird, die sie definiert und reguliert.
Wer keinen deutschen Pass hat, darf auf Bundesebene nicht wählen – unabhängig davon, wie lange man in Deutschland lebt. YAĞMUR ÖZKAN (DE) argumentiert, dass dies nicht nur eine Frage demokratischer Legitimation, sondern auch ein gleichheitsrechtliches Problem sei: Der Ausschluss von Millionen Menschen vom Wahlrecht stellt eine strukturelle Diskriminierung dar, die gerechtfertigt werden muss.
Anschlussfrage: Wenn sie gewählt sind, wie viel Zeit brauchen Abgeordnete im Gesetzgebungsverfahren, damit der Bundestag mehr ist als ein bloßes Vollzugsorgan exekutiver Vorgaben? Im Februar plädierte JOHANNES GALLON (DE) für richterliche Zurückhaltung: „Schnell ist nicht zu schnell“. Anlässlich des Heizungsgesetz-Verfahrens vor dem BVerfG widerspricht CHRISTIAN BURHOLT (DE): Das BVerfG muss prozedurale Mindeststandards einfordern.
Um prozedurale Mindeststandards ging es auch vor dem EGMR. In Minteh v. France entschied der Gerichtshof jüngst, dass die Verpflichtung einer verdächtigen Person, das Passwort ihres Mobiltelefons preiszugeben, nicht gegen den Schutz vor Selbstbelastung verstößt. JAVIER ESCOBAR VEAS (EN) argumentiert, dass die Herausgabe eines Passworts sich grundlegend von der Abnahme von Fingerabdrücken unterscheidet – und fordert einen anderen Ansatz.
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Europe’s Foundation and its Future: The EU Charter in Focus
Jakob Gašperin Wischhoff (ed.)
The fundamental rights in the EU have undergone a remarkable journey, evolving from soft, abstract legal principles into a legally binding EU Charter with transformative force, shaping EU law. This edited volume reflects this journey and addresses the most contemporary challenges of the EU Charter in fully realizing the potential of fundamental rights in the Union.
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Handys können auch anders belasten: Künstliche Intelligenz soll Handyverstöße am Steuer effizient aufdecken – doch das OLG Koblenz setzt dem Einsatz der MonoCam enge verfassungsrechtliche Grenzen. Bedeutet das das Aus für KI-gestützte Ermittlungen im Ordnungswidrigkeitenrecht? Nicht unbedingt, meinen SIMON PSCHORR und JANINE BLOCHER (DE): Entscheidend ist nicht, dass KI eingesetzt wird, sondern wie.
Mit dem Wie hat sich zuletzt auch der EuGH befasst, als es um Plattformregulierung ging. Was passiert, wenn eine Plattform fremde, rechtswidrige Inhalte über Algorithmen verbreitet? Bislang galt das sogenannte Haftungsprivileg: Plattformbetreiber sind für solche Inhalte bis zur Kenntnis der Rechtswidrigkeit nicht verantwortlich. NIKOLAUS VON BERNUTH (DE) zeigt, warum eine aktuelle EuGH-Entscheidung das ändern könnte – und warum das keine gute Nachricht für die Meinungs- und Informationsfreiheit ist.
Bemerkenswerte Nachrichten kommen aus der Tschechischen Republik: Das Verhältnis zwischen Präsident Petr Pavel und dem Kabinett von Premierminister Andrej Babiš hat sich seit fast dem Moment verschlechtert, als es im Dezember 2025 sein Amt antrat. Die Regierung wollte Pavel sogar daran hindern, am NATO-Gipfel in Ankara teilzunehmen. Pavel zog dagegen vor das Verfassungsgericht, das letzte Woche eine einstweilige Anordnung erließ. GOR VARTAZARYAN (EN) erläutert die Anordnung.
Diese Woche haben wir auch unser Symposium „Inter-Judicial Dialogue on Climate Change and Human Rights“ (EN) fortgesetzt. RACHAEL KONDAK argumentiert, dass die vergleichende Rechtswissenschaft im Klimarecht potenziell stärker wirken kann als in anderen Rechtsgebieten. MILAGROS MUTSIOS RAMSAY beschreibt aus der Perspektive des Interamerikanischen Gerichtshofs, wie sich das Verhältnis zwischen den regionalen Menschenrechtsgerichten verändert hat – mit Blick auf die drei Dimensionen, in denen Kooperation tatsächlich stattfindet. SILVIA STEININGER teilt Beobachtungen zur Entstehung eines regionalen Klimarechts und ruft dazu auf, diese regionale Perspektive über das hinaus ernst zu nehmen, was üblicherweise als inter-judizieller Dialog verstanden wird.
Auch unser Symposium „European Society After Commission v Hungary“ (EN) ging weiter. In seiner Entscheidung zum ungarischen Anti-LGBTIQ+-Gesetz hat der EuGH „europäische Gesellschaft“ als pluralistisch definiert und ins Zentrum der EU-Rechtsordnung gerückt. Das hat unbeabsichtigte Folgen für die Zivilgesellschaftsförderung der Kommission, wie JAKOB PIEP zeigt. MARTIN HÖPNER argumentiert, die Annahme, die EU teile ein gemeinsames Wertesystem, sei theoretisch unüberzeugend, empirisch unhaltbar und politisch gefährlich. Dabei ist gegenseitiges Vertrauen nicht nur ein technisches Prinzip zwischenstaatlicher Anerkennung – es ist auch ein sozialer Mechanismus; JASPER SIEGERT argumentiert, dass Commission v Hungary die Voraussetzungen schafft, auf denen dieses Vertrauen beruht. Gleichstellung der Geschlechter ist ein Wert nach Art. 2 EUV – in Commission v Hungary aber fast abwesend. Mittels Feminist Re-Reading fragen SILVIA STEININGER und SEONA KIM, was eine nicht-patriarchale europäische Gesellschaft eigentlich verlangen würde. Aus einer queeren Perspektive hinterfragt DAVIDE TOMASELLI die liberale Annahme, Vielfalt und Pluralität allein würden volle Gleichheit garantieren. AURÉLIE VILLANUEVA argumentiert, dass das Urteil in Commission v Hungary nicht darauf zielt, die auseinanderdriftenden kulturellen Bedeutungen von Gender und sexueller Vielfalt zu versöhnen. SOPHIA EFFINGER zeigt, wie das Urteil Commission v Hungary die Reverse-Solange Doktrin operationalisiert.
Und schließlich porträtiert TAMSIN PAIGE (EN) die Völkerrechtlerin Dianne Otto für unsere Reihe „Outstanding Women of International, European, and Constitutional Law“ (EN) – in Kooperation mit der Universität Hamburg. Otto ist eine Vordenkerin nicht nur feministischer und queerer Zugänge zum Völkerrecht, sondern auch von menschlicheren Zugängen zur völkerrechtlichen Wissenschaft. Tamsin Paige schreibt:
„She has modelled an academic life for every international law scholar working in feminist and queer spaces that is underpinned by joy, hope, and kindness. She has shown all of us that rigour in scholarship and determination in activism for a better world do not require a sacrifice of any of these traits – indeed, scholastic rigour and determined activism are rather strengthened by joy, hope, and kindness.“
In einer Welt, die unsere Freude, Hoffnung und Güte mit alltäglichen Katastrophen und Grausamkeiten auf die Probe stellt, inspiriert uns Dianne Otto, diese magischen Eigenschaften umso freudvoller zu kultivieren.
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Das war’s für diese Woche.
Ihnen alles Gute!
Ihr
Verfassungsblog-Team





