Die ostdeutsche Wagenburg
Wie föderale Sanktionen zur Mobilisierungsressource der AfD werden könnten
Gelingt der AfD in Sachsen-Anhalt der Einzug in die Magdeburger Staatskanzlei, droht das Land, zum Modellprojekt eines autoritären Umbaus staatlicher Institutionen zu werden. Dabei könnte eine AfD-Landesregierung in Konflikt mit Landes-, Bundes- oder Europarecht geraten. Es wäre dann zu prüfen, ob man die Landesregierung sanktionieren könnte, und ob diese Sanktionen auch geboten wären, um demokratische Institutionen und Werte zu schützen. Ob Sanktionen auch politisch zielführend sind, steht auf einem anderen Blatt.
Denn diese Sanktionen könnten einen nicht intendierten Effekt haben: Sie könnten Wähler*innen für die AfD mobilisieren. Denkbar ist dieses Szenario, wenn es der Partei gelingt, mögliche Sanktionen nicht als Folge eigener Rechtsbrüche, sondern als weitere Benachteiligung der ostdeutschen Bevölkerung zu deuten. Diese Dynamik lässt sich mit dem Begriff der Wagenburgmentalität fassen, der sowohl die Abschottung als auch die interne Solidarisierung einer Gruppe gegenüber einer von außen empfundenen Bedrohung beschreibt. Die AfD hat für dieses Narrativ in den letzten Jahren als aktive Bewirtschafterin ostdeutscher Identitäten den Boden bereitet. Und die Chancen für eine solche Umdeutung stehen auch vor dem Hintergrund vergleichbarer Dynamiken der letzten Jahre im europäischen Kontext nicht schlecht.
Bewirtschafterin ostdeutscher Identität
Wurde in den letzten Jahren über Ostdeutschland diskutiert, war die Frage nach den Ursachen für den Aufstieg der AfD nicht weit. Verschiedene disziplinäre Zugänge haben deutlich gemacht, dass die Partei neben für sie günstigen sozialstrukturellen und ökonomischen Faktoren in den neuen Bundesländern auch von ostdeutschen Identitätshintergründen profitiert. Diese beziehen sich auf den Osten als „spezifischen Erfahrungs-, Sozial- und Kulturraum“, der neben dem Leben in der DDR auch die anschließende Transformationsphase umfasst. Die AfD profitiert hier insbesondere von Statusängsten, die auf die Massenarbeitslosigkeit der 1990er und 2000er Jahre zurückgehen, sowie von anhaltenden Anerkennungsdefiziten der Ostdeutschen im gesamtdeutschen Diskurs.
Entscheidend ist aber, dass die AfD nicht nur Nutznießerin dieser Ausgangslage ist, sondern gezielt als Bewirtschafterin ostdeutscher Identität auftritt. So veranstaltet der Landesverband Sachsen-Anhalt um den Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund im Wahlkampf gemeinsame Ausfahrten mit Simson-Motorrädern der ehemaligen DDR-Marke, die besonders junge Wähler*innen mit starker Ostidentität mobilisieren sollen. Gleichzeitig nutzt die Partei die DDR-Vergangenheit als Vergleichsfolie, um vermeintliche Missstände in der heutigen demokratischen Architektur des Landes zu kritisieren. So vergleicht das Wahlprogramm des Landesverbandes die angebliche Unterdrückung der AfD und ihrer Wähler*innen durch die Regierung mit der Niederschlagung des Volksaufstandes in der DDR vom 17. Juni 1953, während die aktuelle Schwäche der „Altparteien“ den Fraktionsvorsitzenden Oliver Kirchner an den 40. Jahrestag der DDR und ihren baldigen Untergang erinnert. Die Stoßrichtung ist also klar: Die AfD versucht, den Ostdeutschen ein besonders gutes Gespür für Unterdrückung und die Fähigkeit zum Widerstand aufgrund von Diktatur- und Revolutionserfahrungen zu attestieren, um sich sogleich als legitime Nachfolgerin dieser historischen Bewegungen zu inszenieren.
Wie erfolgreich diese Erzählung ist, machen Zahlen des Sachsen-Anhalt-Monitors für 2025 deutlich: Anhänger*innen der AfD zeigen im Vergleich zu den Unterstützer*innen anderer Parteien die ausgeprägteste Verbundenheit mit Ostdeutschland, während die Identifikation mit Gesamtdeutschland am geringsten ausfällt. Die Strategie einer Delegitimierung der Institutionen der Berliner Republik zugunsten eines vermeintlichen ostdeutschen Widerstandsgeistes zeigt somit bei den Anhänger*innen der Partei bereits Wirkung. Die Daten markieren aber auch ein weiteres Mobilisierungspotenzial über die Kernwählerschaft der Partei hinaus: Denn das Gefühl, als Ostdeutsche Bürger*innen zweiter Klasse zu sein, ist zwar bei den Anhänger*innen der AfD besonders stark ausgeprägt, insgesamt fühlen sich aber 62 % aller Befragten in Sachsen-Anhalt gegenüber Westdeutschland als zweitrangig. Dieses spezifisch ostdeutsche Benachteiligungsgefühl könnte eine AfD-Landesregierung daher möglicherweise auch über ihre Kernwählerschaft hinaus für ihre Zwecke nutzbar machen.
Vom Rechtsbruch zur Wagenburg
Dieser Hinweis auf mögliche Instrumentalisierung soll aber nicht heißen, dass der Rechtsstaat auf seine Mittel verzichten sollte. Bricht eine AfD-Landesregierung das Recht, muss das im deutschen Föderalstaat Konsequenzen haben. Das gilt nicht zuletzt, um eine weitere Normalisierung der AfD nicht zu begünstigen. Denn könnte die Partei in Sachsen-Anhalt Rechtsbrüche ohne jegliche Gegenwehr umsetzen, würden sich rechtsradikale Politiken weiter normalisieren und das Land könnte tatsächlich zum Modellprojekt autoritären Regierens werden. Mögliche Sanktionen sind daher auch weiterhin ein wichtiger Hebel, um die demokratischen Institutionen und die politische Kultur zu schützen.
Die Frage ist jedoch nicht nur, ob solche Sanktionen rechtlich geboten sind, sondern wie sie politisch wirken und ob eine AfD-Landesregierung sie nicht gerade dazu nutzen könnte, die eigene Opfererzählung zu stärken. Wie könnte es aber einer rechtsradikalen Landesregierung konkret gelingen, ihren eigenen Rechtsbruch und die darauffolgenden Sanktionen so umzudeuten, dass sich die Wahlbevölkerung nicht von ihr abkehrt? Ein Blick in die Literatur zu den Folgen von europäischen Sanktionen gegen autoritäre Regierungen in einzelnen Staaten führt zum sogenannten blame effect. Dieser beschreibt, dass die Akzeptanz von Sanktionen in der Bevölkerung eines betroffenen Landes sinken kann, wenn die jeweilige Regierung diese als unzulässigen Eingriff in die eigene Souveränität beschreibt und dazu beispielsweise ins Feld führt, dass die EU länderspezifische Verständnisse von Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit nicht ausreichend beachtet. Zwar lässt sich die Dynamik des europäischen Mehrebenensystems nicht umfassend auf den deutschen Föderalismus übertragen, doch sind Analogien erkennbar.
Benachteiligung und Fremdbestimmung
Angenommen, eine AfD-Landesregierung in Sachsen-Anhalt etablierte eine radikale Umstrukturierung von Lehrplänen, würde das zum Beispiel im Fach Geschichte zu einer fundamentalen Verschiebung in der Erinnerungskultur führen (AfD-Bildungspolitiker Tillschneider: „Mehr Bismarck, weniger Hitler“). Ebenjene erinnerungskulturelle Verschiebung in der Geschichtspolitik könnte mit Blick auf mögliche Entscheidungen der Kultusministerkonferenz weitreichende Folgen nach sich ziehen, indem andere Bundesländer aufgrund fehlender Vergleichbarkeit und zu starker Abweichungen in den Lehrplänen Bildungsabschlüsse aus Sachsen-Anhalt nicht mehr anerkennen und dem kooperativen Föderalismus in diesem Fall Grenzen setzen könnten (vgl. Hanschel/Schwegat). Das würde der AfD einerseits die Möglichkeit geben, diese Sanktion als weitere Benachteiligung oder Fremdbestimmung Sachsen-Anhalts zu interpretieren. Andererseits wäre aber auch eine Anknüpfung an spezifisch ostdeutsche Erfahrungshintergründe denkbar: So verglich der Berliner Landesverband der Partei bereits in der Corona-Pandemie die Bund-Länder-Koordination der Ministerpräsidentenkonferenz und anderer Fachministerkonferenzen mit dem Zentralkomitee der DDR, um diese zu delegitimieren und auf angeblich undemokratische Entscheidungsfindungen und eine fehlende verfassungsrechtliche Verankerung hinzuweisen (Rede des Abgeordneten Pazderski).
Weitere Sanktionen und ihre Folgen
Doch nicht nur bildungspolitische Maßnahmen bieten Mobilisierungspotenziale für die AfD. Auch mögliche finanzielle Sanktionen gegenüber Sachsen-Anhalt, die entweder aus Voraussetzungen von EU-Fördermitteln oder gar einer Veränderung der Architektur des Länderfinanzausgleichs entstehen könnten (vgl. Dobner/Zwingmann), könnte die AfD für ihre Zwecke instrumentalisieren. Die Förderlogik von EU-Mitteln könnte zu undurchsichtig sein und damit verhindern, dass Wähler*innen klar die Verantwortung ihrer Landesregierung für ein Ende des Mittelzuflusses erkennen. Gleichzeitig könnte eine Anpassung des Länderfinanzausgleichs, immerhin ein zentraler Solidaritätsmechanismus auch zugunsten der finanzschwachen ostdeutschen Länder, auch in das Narrativ ostdeutscher Benachteiligungsgefühle fallen. Würden sich die Rechtsbrüche einer AfD-Landesregierung intensivieren und die Bundesregierung im äußersten Fall gar den Bundeszwang einsetzen, würde dies das bundesstaatliche Gefüge fundamental erschüttern. Die AfD Sachsen-Anhalt könnte sich dann in ihrer im Wahlprogramm formulierten Prognose einer „Diktatur der Altparteien“ scheinbar bestätigt sehen und sich endgültig als einzig wahre Vertreterin demokratischer Interessen gegenüber einem übergriffigen Bundesstaat inszenieren. Dass die Partei und ihr Vorfeld den Bundeszwang als mögliches Instrument bereits mitdenken und dementsprechend potenzielle Gegenstrategien entwickeln könnten, macht eine kürzlich erschienene Analyse eines Mitarbeiters einer AfD-Landtagsfraktion in der neurechten Zeitschrift „Sezession“ deutlich. Der Bundeszwang erscheint daher nicht nur aus juristischer Perspektive schwer umsetzbar (vgl. Leber), sondern auch politisch äußerst riskant.
Zu ergänzen ist, dass sich die von einer AfD-Landesregierung erzeugte Wagenburgmentalität nicht nur auf Sachsen-Anhalt beschränken müsste. Die Sozialstruktur und Erfahrungshintergründe in den anderen ostdeutschen Bundesländern sind ähnlich. Die Wagenburg Sachsen-Anhalt könnte also ausstrahlen und politische Dominoeffekte erzeugen – besonders da die Parteiensysteme der Nachbarbundesländer ebenfalls ein geringes Maß an Stabilität aufweisen. Das Ziel, Sachsen-Anhalt zum Ausgangspunkt einer zunächst ostdeutschen und später gesamtdeutschen Machtübernahme zu machen, bekräftigten die Vorsitzenden der ostdeutschen AfD-Landesverbände dabei im Januar 2026 auf der „Konferenz Ost“.
Drei Handlungsvorschläge
Um aber eine politische Wirkung zu entfalten und das Szenario einer ostdeutschen Wagenburg zu verhindern, müssten Sanktionen zum Erhalt demokratischer Infrastruktur möglichst präzise auf die verantwortlichen Akteure der Landesregierung zielen und kommunikativ durch eine klare, konsistente Unterscheidung von Regierung und Bevölkerung in Sachsen-Anhalt begleitet werden. Dazu wären folgende Maßnahmen denkbar:
- Der Bund muss die direkte Finanzierung zivilgesellschaftlicher Träger deutlich intensivieren, damit die antidemokratischen Vorhaben der AfD (die insbesondere im Ausschluss von Minderheiten durch gezielte Definanzierung der Zivilgesellschaft bestehen) nicht folgenlos bleiben und die Bevölkerung Sachsen-Anhalts gleichzeitig nicht aus dem Blick gerät. So würden demokratische Infrastrukturen – Beratungsstellen, Bildungsträger, Aktionsbündnisse – erhalten, die andernfalls durch gezielte Kürzungen der AfD-Regierung bedroht wären. Die Möglichkeiten demokratischer Teilhabe würden somit aufrechterhalten. Dazu könnte auch eine klare Demokratiefördergesetzgebung auf Bundesebene beitragen, die eine direkte und dauerhafte Finanzierung zivilgesellschaftlicher Träger durch den Bund auch rechtlich absichern würde.
- Stabilisierte zivilgesellschaftliche Bündnisse und Initiativen könnten dann als lokale Gegenöffentlichkeiten fungieren, die mögliche Rechtsbrüche einer AfD-Regierung aus dem Bundesland heraus skandalisieren würden. Bei möglichen Sanktionen gegen Sachsen-Anhalt würde das die Opfererzählung der AfD massiv schwächen: So zeigt auch hier die Forschung zu Sanktionen auf europäischer Ebene, dass die Beschuldigungen nationaler Regierungen gegenüber der EU (blame effect) an Wirkung verlieren, wenn das Fehlverhalten der Nationalstaaten nicht primär aus dem Ausland, sondern von Organisationen und Bürger*innen aus dem Inland kritisiert wird (source effect).
- Demokratische Akteur*innen sollten der AfD ihr Monopol auf die Bewirtschaftung ostdeutscher Identitäten streitig machen. Dazu müsste klarer durchdringen, dass die autoritär-populistische Partei keinesfalls ehrliche Vertreterin ostdeutscher Interessen ist, sondern den Osten gezielt als Macht- und Legitimationsraum für ein schlussendlich bundesdeutsches autoritäres Projekt nutzt. Kurzfristig ist der AfD dafür die Fokussierung auf ostdeutsche Belange nützlich, mittel- und langfristig sind aber bundesdeutsche Wahlsiege das Ziel, für die eine primäre Fokussierung auf Ostdeutschland sogar abträglich ist. Diesen Widerspruch kann die demokratische Zivilgesellschaft sichtbar machen, aber auch die anderen ostdeutschen Landesregierungen wären dann besonders gefragt. Sie müssten die Gleichsetzung der AfD mit „dem Osten“ immer wieder in Frage stellen, sich selbst mit glaubwürdigen Alternativkonzepten in Stellung bringen und beispielsweise deutlich machen, dass eine isolierte und unkooperative Landesregierung in Magdeburg die Stellung Ostdeutschlands im gesamtdeutschen Gefüge schwächt. Über diese strategischen Ansätze hinaus bleiben aber alle demokratischen Akteure weiterhin in der Verantwortung, sich intensiv mit Geschichte und Ursachen ostdeutscher Benachteiligungsgefühle auseinanderzusetzen und tragfähige Politikkonzepte zu entwickeln, um selbst wieder an Glaubwürdigkeit zu gewinnen.
Sanktionen gegen eine rechtswidrig handelnde AfD-Landesregierung bleiben also notwendig, aber nicht hinreichend. Wer Rechtsbrüche folgenlos lässt, normalisiert sie. Wer sie aber sanktioniert, muss zwingend die spezifischen Erfahrungshintergründe in Sachsen-Anhalt und Ostdeutschland berücksichtigen. Bleibt diese Perspektive aus, öffnet das der AfD Tür und Tor für die Inszenierung einer Wagenburgmentalität im Bundesland und die intendierten Wirkungen von Sanktionen riskieren, ins Gegenteil umzuschlagen.



