So ist das halt gebaut
The Future of the European Security Architecture war der Titel einer äußerst faszinierenden Konferenz, die ich diese Woche in Amsterdam besucht habe. Deren Erträge werden demnächst als Blog-Symposium auf dem Verfassungsblog veröffentlicht; ich will hier nicht schon zu viel verraten. Interessant finde ich aber schon den Titel, insbesondere das scheinbar unauffälligste Wort darin: Architektur.
Die Europäische Sicherheitsarchitektur. Das hört man in diesen Tagen oft. Er scheint intuitiv Sinn zu machen, dieser Begriff, vor allem in Verbindung mit Europa. Aber tut er das? Was genau wird damit eigentlich bezeichnet? Was wird damit angedeutet? Und zu welchem Zweck?
Offensichtlich ist das Wort Architektur hier eine Metapher. Es ist ein Bild, eine Analogie. Es fordert uns auf, uns die Sache, von deren “Architektur” die Rede ist, in Form eines Gebäudes vorzustellen.
Gebäudemetaphern sind natürlich nichts Neues, wenn es um Staat und Regierung geht. Ich bin alt genug, um mich an die drei Säulen zu erinnern, die ein giebelförmiges Tempeldach stützen, mit denen sich die Europäische Union zu beschreiben pflegte und die im heutigen Aufbau der EU immer noch sichtbar sind wie die altgriechischen Säulen in den Wänden der Kathedrale von Syrakus. Die Mehr-Ebenen-Struktur des EU-Governance-Systems scheint sich besonders gut für diese architektonische Metaphorik zu eignen: Das komplexe Zusammenspiel zahlreicher Institutionen und Agenturen auf nationaler und supranationaler Ebene, ein verwirrendes Geflecht von Befugnissen und Zuständigkeiten, Bögen und Säulen, sorgfältig und kunstvoll aufeinander abgestimmt, sich gegenseitig abzustützen und Halt zu verleihen, suggeriert die Metapher, und es so möglich machen, immer höher in den Himmel zu bauen, turmhoch emporragende Säulen, die auseinander treten und Platz lassen für das Licht, das zwischen ihnen in den Innenraum fällt durch prächtige farbige Glasfenster ad maiorem gloriam dei. Und es ist keineswegs sicher, dass es Menschen sind und nicht ein höheres Wesen, dessen Existenz Glaubenssache ist, die am Ende in diesem Gebäude leben sollen.
Es ist obendrein ein sehr statisches Bild, das diese architektonische Metapher hervorruft. Gebäude sind aus Stein, Beton und Stahl gebaut. Unbeweglich, eine Immobilie im wörtlichen Sinne, hoch und aufrecht, zum Überdauern gebaut. Über ihre Gestaltung, ihre Funktionalität, ihre Ästhetik kann man selbstverständlich diskutieren: Architekturkritiker*innen sind herzlich eingeladen, ihre Meinung zu äußern. Aber sie tatsächlich zu verändern, ist eine andere Sache. Die gesamte Struktur, ihre Statik, ihre Ver- und Entsorgungsleitungen folgen einem großen rationalen Plan, an dem nicht herumgebastelt, der nicht einfach angepasst und weiterentwickelt werden kann, wie es die Situation erfordert, ohne die Dysfunktionalität oder gar den Zusammenbruch der gesamten Struktur zu riskieren. Zumindest müssen die Eigentümer und die Bewohner, wenn sie eine solche Anpassung in Erwägung ziehen, erst mal die Architekten konsultieren, die diesen Bauplan ursprünglich gezeichnet haben oder zumindest qua Ausbildung und Erfahrung qualifiziert sind, ihn korrekt zu lesen und zu handhaben.
Schließlich, und das ist vielleicht das Wichtigste, evoziert die Architekturmetapher das Bild eines Hauses, eines sicheren Raums für diejenigen, die ihn bewohnen, weshalb sie im Kontext von Sicherheit vielleicht besonders plausibel erscheint. Europa als Haus ist ein sehr alter Gemeinplatz, viel älter als die heutige Europäische Union. Da fällt einem natürlich gleich Michail Gorbatschow ein, der 1987 in Prag, zweieinhalb Jahre vor dem Fall der Berliner Mauer und fünf Jahre vor der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht, vom “gemeinsamen europäischen Haus” sprach, mit vielen Zimmern unter einem gemeinsamen Dach, in dem die europäischen Völker als friedliche Nachbarn Tür an Tür leben sollten. Der erste, der meines Wissens von Europa als einem Haus sprach, war ein Humanist aus Siena namens Enea Silvio Piccolomini, der 1454, ein Jahr nach der Einnahme Konstantinopels durch die Türken, vor dem Frankfurter Reichstag in einem leidenschaftlichen Appell zur Verteidigung des europäischen Hauses gegen die asiatischen und afrikanischen Invasoren im Südosten aufrief, die den Sitz des Römischen Reiches erobert hatten, nobis tacentibus, ne dicam dormientibus, während wir schwiegen, um nicht zu sagen schliefen. Vier Jahre später wurde Piccolomini zu Papst Pius II., Bischof von Rom und Nachfolger Petri, des Steins, auf die katholische Kirche gebaut ist, und selbst ein Städtebauer von hohem Rang, wie jeder weiß, der die von ihm gebaute und nach ihm benannte malerische toskanische Stadt Pienza besucht hat. Etwa zur gleichen Zeit, weit im Osten, hob Großfürst Iwan von Moskau die auf dem Boden rollende orthodoxe Kaiserkrone auf und setzte sie sich selbst aufs Haupt, um sich und seine Erben für immer Zar zu nennen.
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Das europäische Haus also. Ein Haus hat Mauern und ein Dach, um die widrigen Elemente abzuwehren und die Menschen im Inneren gemütlich und sicher zu halten. So auch die europäische Sicherheitsarchitektur. Die Mauern werden gebaut, just in diesem Moment, während ich dies hier schreibe. Die europäische Außengrenze wird befestigt, wie die europäischen Grundbesitzer / Architekten auf dem EU-Gipfel letzte Woche bestätigten, und all diese Migranten aus Asien und Afrika werden als widrige Elemente betrachtet, als schlechtes Wetter sozusagen, und ihre Gemütlichkeit und Sicherheit in den polnischen Wäldern, in den bosnischen Bergen, auf den griechischen Inseln und in den libyschen Foltergefängnissen sind für die gemütlichen und sicheren Bewohner im Inneren des Hauses nicht mehr von Belang als Regentropfen auf der Fensterscheibe. Arbeit, Energie, Waren und Dienstleistungen werden durch unsichtbare Rohre ein- und ausgeleitet, während die Bewohner ihren Geschäften nachgehen, ohne eine Sorge auf der Welt, die so wohl geordnet und sicher ist dank der Weitsicht und der Kompetenz jener wohlwollenden modernistischen Architekten, die sie so gestaltet haben, dass sie all ihren Bedürfnissen entspricht.
Europa, so suggeriert die Metapher weiterhin, ist ein Grundstück, ein Stück real estate, zu entwickeln nach dem Willen und zum Nutzen derer, denen es gehört, im Unterschied zu denen, denen es nicht gehört. Die Architekten sind natürlich beauftragt, Türen einzuplanen und Empfangsbereiche, Schnittstellen mit der Umwelt außerhalb der Mauern und Grenzen des Grundstücks. Aber das Grundeigentum selbst ist vorgegeben, eine Voraussetzung dafür, dass auf dem Gelände überhaupt gebaut werden kann. Wer sind die Eigentümer, wer sind die Mieter, wer sind die Eindringlinge? Das muss geklärt sein, bevor überhaupt gebaut werden kann. Das wird in das Gebäude eingebaut. In Stein, Beton und Stahl. Die Architekten arbeiten nach dem Willen ihrer Auftraggeber. Sie haben kein Eigentum an dem Gebäude, und sie wohnen auch nicht darin.
Metaphern heben bestimmte Dinge hervor, auf Kosten anderer Dinge. Sie verdunkeln ebenso viel wie sie erhellen. Das europäische Haus, das wir bewohnen, ist, wenn wir bei dieser Metapher bleiben wollen, ein Haus voller fürchterlicher Streitigkeiten und Konflikte. Einige der Wohnungen in dem gemeinsamen europäischen Haus werden von Leuten bewohnt, die nichts Gutes im Schilde führen. Und die über einen wachsenden Anteil an dem Immobilienfonds verfügen, dem das ganze Haus gehört. Und die Versuche des Managements, sie zur Ordnung zu rufen, scheinen die meiste Zeit schrecklich zweideutig und bestenfalls halbherzig zu sein.
Hinzu kommt, dass die Umwelt, die draußen zu halten wir all diese Mauern und Dächer gebaut haben, sich keineswegs mehr damit zufrieden gibt, Umwelt zu sein. Klimawandel findet statt. Der Boden, auf dem wir gebaut haben, rutscht uns unter den Füßen weg. Das Dach wird uns über unseren Köpfen weggeblasen. Welchen Raum wir auch immer bewohnen werden, er wird ganz sicher nicht gemütlich und sicher sein. Und je offensichtlicher dies wird, desto verzweifelter schreien einige nach immer mehr Befestigung, immer höheren und stärkeren Mauern, und desto heftiger wird der Konflikt zwischen ihnen und denen, die eine Neukalibrierung dieser ganzen Innen-Außen-Geschichte fordern, die ihrerseits immer verzweifelter werden, je mehr sich das Klima verschlechtert und ihre Zukunft und ihre Hoffnung auf Gemütlichkeit und Sicherheit sich verflüchtigen, die sie sich auf dem Grund und Boden festkleben und den reibungslosen Fluss von Waren und Menschen behindern, wer also ist jetzt eine Gefahr und wer ein Schutz für die europäische Sicherheit?
Wie sollen wir also das nennen, was wir Europäische Sicherheitsarchitektur nennen, wenn wir es nicht mehr Architektur nennen? Darauf habe ich keine Antwort. Es ist ja auch nur eine Metapher. Was ich sagen will: Machen wir uns nichts vor. Niemand hat einen Plan. Der Raum, den wir bewohnen, wird anpassungsfähig sein müssen, entwicklungsoffen in einer sich schnell und drastisch verändernden Umwelt, einschließlich einer Neubewertung dessen, was unter diesem Begriff Umwelt zu verstehen ist, wenn er zumindest noch eine Weile bestehen bleiben will. Sie wird enorme Konflikte verkraften müssen, die ausgetragen werden müssen und nicht verhindert, so gefährlich, beängstigend und bestürzend sie auch sein mögen.
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Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht lädt in Kooperation mit der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart zu der Vortragsreihe „Ukraine?!- Völkerrecht am Ende?” ein. Am 01.03.2023, 18h, widmet sich Silvia Steininger der Frage „Russlands Ausschluss aus dem Europarat: Welche Zukunft für die Menschenrechte?”
Informationen zum Programm und zur Teilnahme in der WLB
Link zur Online-Teilnahme
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Europarechtler*innen, so scheint mir, sind oft nicht besonders politisch heutzutage (die Konferenz in Amsterdam war in dieser Hinsicht übrigens eine deutliche Ausnahme). Zumindest in Deutschland sind Europarechtler*innen, die sich als public intellectuals zu Wort melden, im Vergleich zu vor zehn Jahren ziemlich selten geworden, ist mein Eindruck. Ich könnte mir vorstellen, dass der Grund dafür eine Art Verfassungsmüdigkeit ist, die sich unter ihnen ausgebreitet hat, und bis zu einem gewissen Grad könnte ich das nach all den endlosen Frustrationen der letzten krisengeschüttelten Jahrzehnte sogar nachvollziehen. Auch der Konflikt zwischen Euroskeptikern und Europhilen scheint weitgehend erledigt, da selbst die Postfaschisten mittlerweile zu dem Schluss gekommen sind, dass Europa, auf gewisse Art und Weise gehandhabt, ihren Zwecken fabelhaft dienlich sein kann. Das ist alles so verdammt frustrierend. Warum sich also nicht auf Regulierungsfeinheiten und das Zählen von Erwägungsgründen konzentrieren wie in den guten alten Zeiten, bevor alles so kompliziert wurde?
In der Zwischenzeit, nobis tacentibus, ne dicam dormientibus, verwandelt sich die Europäische Union womöglich gerade in etwas Böses. Wenn das passiert, dann nicht, weil sie so gebaut ist. Sondern weil wir es zulassen.
Die Woche auf dem Verfassungsblog
… zusammengefasst von PAULA SCHMIETA:
Ein Jahr nach dem Beginn russischen Invasion in der Ukraine denkt ANDREAS SCHÜLLER über die Möglichkeiten nach, die von Russland begangenen internationalen Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Anstatt ein Sondertribunal einzurichten, schlägt er vor, das Römische Statut zu ändern oder eine hybride ukrainisch-internationale Institution zu gründen. HANNAH BIRKENKÖTTER bewertet die mit dem russischen Krieg in der Ukraine zusammenhängenden Verfahren innerhalb der UNO und konzentriert sich dabei auf die Dringlichkeitssondersitzung der Generalversammlung. Obwohl keines der Verfahren eine unmittelbare Auswirkung auf den Krieg hatte oder haben dürfte, bekräftigen sie die geltende internationale Rechtsordnung. Und genau darauf komme es beim Völkerrecht an.
Im Jahr 2022 wurde der spanischen Lagune Mar Menor und ihrem Bassin durch das “Mar Menor-Gesetz” Rechtspersönlichkeit verliehen. In Europa ist die Lagune die erste Naturentität mit subjektiven Rechten. MARIE-CHRISTINE FUCHS analysiert die rechtlichen Grundlagen des Gesetzes, die derzeit vor dem spanischen Verfassungsgericht angefochten werden.
JEAN-PHILIPPE FOEGLE bespricht das Urteil des EGMR zum Whistleblowing-Fall Raphael Halet. Foegle zufolge bietet der Straßburger Gerichtshof Whistleblowern weiterhin keine sichere Möglichkeit, ihre Bedenken öffentlich zu äußern.
Die Wiedereinführung und Aufrechterhaltung von Grenzkontrollen durch Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens lege die Axt an die Freizügigkeit. ANNA KATHARINA MANGOLD & ANNA KOMPATSCHER befassen sich mit der Situation an der deutsch-dänischen Grenze.
Um den Jahreswechsel von 2022 auf 2023 verkündeten Schweden und Dänemark, dass die Eroberung Afghanistans durch die Taliban das Leben der afghanischen Frauen und Mädchen so schwer gemacht hat, dass ihnen allein aufgrund ihres Geschlechts der Flüchtlingsstatus zuerkannt werden muss. ANNA HØJBERG HØGENHAUG erkundet die sich verändernde Asylrechtslandschaft in Dänemark und Schweden.
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JANNES DRESLER beschäftigt sich mit der kürzlich veröffentlichten Klageschrift der EU-Kommission gegen Ungarn. Inhaltlich geht es um das ungarische Anti-LGBTQ-Gesetz. Die Klage schlage einen neuen Weg ein, der das Potential habe, das Verhältnis zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten neu zu strukturieren und ein gemeinsames Wertefundament zu sichern.
ESZTER POLGÁRI & TAMÁS DOMBOS kommentieren die Entscheidung des ungarischen Verfassungsgerichts zur gesetzlichen Geschlechtsanerkennung. Diese sei eine feige, da sie im Einklang mit politischen Erwartungen stehe, unverhohlen den Interessen der Regierungsmehrheit diene und deren Fixierung auf das biologisch bestimmte Geschlecht widerspiegele.
In Bezug auf den Vorschlag zur Europäischen Digitalen Identität argumentiert JESSICA SCHROERS, dass die Einführung einer eindeutigen und dauerhaften Kennung für jeden EU-Bürger zwar aus praktischer Sicht verständlich ist, aber aufgrund ihrer Risiken nicht akzeptiert werden kann.
In den Nachrichten über die Pläne der israelischen Knesset zur Justizreform gehen zwei israelische Gesetze unter, die die Befugnisse der Regierung zum Entzug der Staatsbürgerschaft und zur anschließenden Abschiebung bestimmter palästinensischer Bürger erheblich ausweiten. ANJA BOSSOW & STAV ZEITOUNI untersuchen und bewerten die Begründungen, mit denen diese neuen Befugnisse gerechtfertigt werden, und legen dar, warum ihre derzeitige Gestaltung so verhängnisvoll ist.
In den letzten zwei Wochen wurden mehr als 300 nicaraguanischen Dissident*innen die Staatsbürgerschaft entzogen. Was hier bestraft werde sei nichts anderes als die anhaltende Kritik dieser Bürger*innen an der Ortega/Murillo-Diktatur. KAI AMBOS spricht von einem beispiellosen Schritt in der modernen Geschichte des Völkerrechts.
JULIO RÍOS-FIGUEIROA ist der Ansicht, dass Mexikos Präsident López Obrador zum Klub der Demokratiefeinde gehört, die versuchen, die politischen Institutionen, die eine bestehende Demokratie tragen, von innen heraus zu schwächen oder zu beseitigen. Er argumentiert, dass die Wahlreform von López Obrador die Grenze ist, ab der sich alles ändern könnte.
In zwei aktuellen kolumbianischen Fällen benutzten Richter ChatGPT während der Urteilsfindung. JUAN DAVID GUTIÉRREZ erörtert die Vorfälle und plädiert für ein Gespräch über die digitale Kompetenz der Richterschaft.
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The Max Planck Institute for Legal History and Legal Theory in Frankfurt/Main is a world leading research institute with a staff of more than 150. Its three departments with more than 70 scholars, the unrivalled collections of its specialized library and its numerous national and international co-operations make it the central research hub for a global scientific community investigating the past, present and future of legal regimes.
The Department for European and Comparative Legal History is looking to recruit, from 1 July 2023, or as soon as possible thereafter,
Doctoral Students (m/f/d) + Postdoctoral Research Fellows (m/f/d)
for the two research fields Legal History of the European Union and Legal Transfer in the Common Law World and, for doctoral students (m/f/d), also for the Fellowship project ‘The History of European Union Employment Law’.
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Antisemitismus und Rassismus unterscheiden sich in ihrer Struktur. LUKAS DAUM, JEREMIAS DÜRING & CONSTANTIN LUFT plädieren dafür bei der verfassungsrechtlichen Bekämpfung des modernen Antisemitismus dogmatisch neue Wege zu gehen.
ALEXANDER HOBUSCH befasst sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung parteinaher Stiftungen aus dieser Woche. Einerseits entpuppe sich der Sieg der AfD bei näherer Betrachtung als Pyrrhussieg. Und andererseits stehe der Gesetzgeber mit der Neuregelung der Stiftungsfinanzierung und der Parteienfinanzierung nun vor umfangreichen Aufgaben. MICHAEL KOß & JAKOB SCHWÖRER begrüßen, dass das Gericht die etablierten Parteien in die Pflicht nimmt, demokratische Kriterien für die Stiftungsfinanzierung zu definieren. Sie sprechen von einem Unfall in Zeitlupe, auf den die Parteien seit Jahren zusteuerten: Potenziell antidemokratische Umtriebe können unter der Rubrik „politische Bildungsarbeit“ gefördert werden. Einen Unfall, den sich die Parteien selbst zuzuschreiben hätten.
Das Bundesverwaltungsgerichte entschied 2022, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verpflichtet sind Inhalte auf ihren Social Media-Präsenzen zu moderieren und Nutzendenkommentare ohne hinreichenden Sendungsbezug zu löschen. Nun liegt auch die Begründung des Urteils vor. TOBIAS MAST & WOLFGANG SCHULZ sehen darin eine vertane Chance und warnen, dass damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk gegenüber Plattformen wie Facebook, Instagram oder TikTok geschwächt werde.
Die hessische Koalitionsregierung plant ein Versammlungs“freiheits“gesetz. Der Haken an der Sache? Es dürfte an der hessischen Verfassung scheitern. CLEMENS ARZT nimmt den Entwurf unter die Lupe.
Das wäre es dann wieder für diesmal. Ihnen alles Gute und bis nächste Woche! Bitte versäumen Sie nicht zu spenden!
Ihr
Max Steinbeis
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