04 November 2022

An ihren Taten

In den USA finden am Dienstag Kongresswahlen statt, und dabei geht es nicht nur um die Mehrheitsverhältnisse in Senat und Repräsentantenhaus, sondern um die Zukunft der amerikanischen Demokratie. Seit Monaten säen die MAGA-Republikaner planmäßig Zweifel am Wahlsystem, um dort, wo sie die Wahl verlieren, ihre Niederlage nicht anerkennen zu müssen. Das ist der Moment, in dem Elon Musk, nachdem er für die Abschaffung der Content-Moderation auf Twitter 44 Milliarden Dollar ausgegeben hat, die Content-Moderation auf Twitter auf ein Minimum herunter fahren lässt. Ein großer Teil seiner Angestellten wurde heute früh gefeuert. Die Tools zur Kontrolle von Desinformation und Hassrede sind für den größten Teil der verbleibenden Belegschaft nicht mehr zugänglich. Seine Leute verbreiten, das sei während eines Unternehmensumbaus ganz normal, “to reduce opportunities for insider risk“.

In Israel hat in dieser Woche eine Parteienkoalition die Parlamentswahlen gewonnen, die einen Volksverhetzer, Terroristenverehrer und Gewalttäter namens Itamar Ben-Gvir vermutlich zum neuen Polizeiminister machen wird. In der Bundespressekonferenz wurde das Auswärtige Amt gefragt, was es zu den Rechtsradikalen in der israelischen Koalition sage. Die Sprecherin wies nicht nur die Frage, sondern auch “das, was in dieser Frage mitschwingt”, zurück: “Das machen wir uns nicht zueigen”. Ein bekannter deutscher Historiker und Israelkenner schreibt in der Berliner Zeitung, die Personalie – wenngleich “wirklich höchst unerfreulich” – sei mitnichten der Weltuntergang, sondern als “Reaktion auf die Strategie der palästinensischen Führung” gut erklärlich.

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In Brüssel wurde die neue italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni von den Präsident*innen von Rat, Kommission und Parlament empfangen. Die Atmosphäre war offenbar toll und alle ganz erleichtert, weil die Postfaschistin überhaupt keinen Ärger machte. Zu Hause in Italien droht ihre Regierung unterdessen Organisator*innen und Teilnehmer*innen “illegaler Versammlungen” – aus Anlass einer Rave-Party in Modena – 3 bis 6 Jahre Gefängnis an.

Lasst sie doch erst mal machen, hört man immer wieder: Elon Musk hat doch grad erst angefangen. Itamar Ben-Gvir ist noch gar nicht im Amt. Giorgia Meloni ist doch eigentlich gar nicht so unsympathisch. Wartet doch erst mal ab. Messt sie an ihren Taten, nicht an ihren Worten. Vielleicht wird alles nicht so schlimm.

Das klingt besonnen und vernünftig und ich verstehe die Versuchung, in diesen unruhigen Zeiten eine solche Position einzunehmen. Im harten Licht der Erfahrungen der letzten Jahre schwindet diese Illusion allerdings rapide. Wenn die Taten, an denen man sie messen soll, so beschaffen sind, dass sie das An-ihren-Taten-Messen selbst betreffen, dann ist das weder besonnen noch vernünftig. Dann ist diese Position kein Zeichen von kühlem Kopf, sondern von weichen Knien.

Elon Musk hat sich offensichtlich völlig verlaufen in seinen halbgaren Ideen von Free Speech und libertärer Freiheit. Er hat nicht verstanden, dass er für seine 44 Fantastilliarden Dollar kein Stück Code, sondern ein Stück öffentlichen Raum gekauft hat. Das wird ihn womöglich die Existenz kosten, was viele mit grimmigem Vergnügen erfüllt. Nur, dass das nicht nur ihn die Existenz kosten kann, sondern auch dieses Stück öffentlicher Raum.

Was ein schwer zu ermessender Verlust wäre. Ich nutze Twitter seit Februar 2008. Über diese eineinhalb Jahrzehnte ist der Account auf gut 30.000 Follower gewachsen. Mir selber sind fast noch wichtiger die 831 Accounts, denen wir folgen: Journalist*innen, Wissenschaftler*innen, Organisationen und andere aus aller Welt, die mir über Jahre durch originelle, gewinnbringende, verlässliche Posts bekannt sind, und auch hier und da ganz andere Vögel, die ich mir halte, damit das Gezwitscher nicht zu harmonisch wird. Auf ihren fortlaufenden Input, was passiert in der Welt und was davon zu halten ist und was sich zu lesen lohnt, verzichten zu müssen, kann ich mir kaum mehr vorstellen.

Wenn es aber so kommt? Dann wäre der Weg frei für eine dezentrale, gemeinwirtschaftliche, offene Plattform, die kein Milliardär zur Pflege seines Ego einfach mal kaufen kann und die nicht einfach mal kaputt geht, wenn dieser sich verkalkuliert hat. Dann würde ich meine 831 Accounts vermutlich schnell alle auf Mastodon antreffen. Dort sind wir übrigens hier zu finden.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

… zusammengefasst von PAULINE SPATZ:

Klimaaktivist*innen bewarfen in Potsdam einen Monet mit Kartoffelbrei. SAMIRA AKBARIAN meint, die Intervention verhandele facettenreich die Verteilung von Aufmerksamkeit und Sorge im Verhältnis zwischen Mensch, Natur und Kultur.

PAULA RHEIN-FISCHER beschäftigt sich mit den Problemen der Reform des Volksverhetzungstatbestands nach § 130 IV StGB n.F auf verfassungs- und  europarechtlicher Ebene.

Die ungarische Regierung will Einstellungen von (Korruptions-)Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft gerichtlich überprüfbar machen, um die EU-Kommission zu befrieden. SÁNDOR ÉSIK zeigt aus seiner Sicht als praktizierender Strafverteidiger, warum dieser Vorschlag eine Finte ist.

Was die neue Kammer nach Abschaffung der Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof Polens in der Realität verändert hat, untersucht PAWEŁ MARCISZ .

ESTER HERLIN-KARNELL erörtert das Ergebnis der schwedischen Wahlen und prüft das neue politische Programm der Mitte-Rechts-Koalition mit Blick auf das EU-Recht.

Für Julian Assange ist der Rechtsweg in Großbritannien bald erschöpft. HENNING GOEKE beleuchtet, welche Folgen eine Anrufung des EGMR im Fall Assange haben könnte.

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Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht lädt in Kooperation mit der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart zu der Vortragsreihe „Ukraine?!- Völkerrecht am Ende?” ein. Am 08.11.2022, 18h, widmet sich Silvia Steininger der Frage „Russlands Ausschluss aus dem Europarat: Welche Zukunft für die Menschenrechte?”

Informationen zum Programm und zur Teilnahme in der WLB gibt es hier.

Hier geht es zur Online-Teilnahme. 

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Der Kommentar von EuGH-Richter THOMAS VON DANWITZ zur Grundsatzfrage nach der Zuordnung und der Verteilung justizieller Macht in der EU ist jetzt auch auf englisch verfügbar.

Chinesische Polizeistationen in ausländischen Städten verstoßen eindeutig gegen internationale Konventionen. RAPHAEL OIDTMANN argumentiert, dass sie nur die Spitze des Eisbergs sind.

Unsere Blog-Debatte in Kooperation mit dem Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Stiftung Wissenschaft und Demokratie zu Wahlprüfung in der Prüfung geht weiter mit Texten von HALINA WAWZYNIAK, JAN-MARCEL DROSSEL, LAURA JUNG, ALEXANDER BRADE, ANNA VON NOTZ und ROBERT FRAU.

In unsere neuen Blog-Debatte zur Umsetzung des DSA in die Praxis: Durchsetzung, Zugang zum Recht und globale Auswirkungen erörtern JORIS VAN HOBOKEN, ILARIA BURI, JOÃO PEDRO QUINTAIS, RONAN FAHY, NAOMI APPELMAN & MARLENE STRAUB, ILARIA BURI, JULIAN JAURSCH, ALESSANDRO MANTELERO, ASHA ALLEN, FOLKERT WILMAN, NICOLO ZINGALES, TOMIWA ILORI, ALEKSANDRA KUCZERAWY, CATALINA GOANTA und NAYANATARA RANGANTHAN, ob und unter welchen Bedingungen das Gesetz über digitale Dienstleistungen die in es gesetzten Erwartungen erfüllen wird.

So viel für diesmal. Ihnen alles Gute und bis nächste Woche!

Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: An ihren Taten, VerfBlog, 2022/11/04, https://verfassungsblog.de/an-ihren-taten/, DOI: 10.17176/20221105-095538-0.

2 Comments

  1. Marx Glättli Sat 5 Nov 2022 at 15:38 - Reply

    Ich stelle in der Argumentation rund um Twitter eine gewisse Inkonsistenz fest: Als Trump und andere Charaktere von der Plattform verbannt wurden, wurde dies häufig damit begründet, dass dies das Perogativ der privaten Unternehmung Twitter sei. Jetzt wo Musk die Content Moderationsregeln u.U. ändern will, ist Twitter auf einmal ein öffentlicher Raum, der allen gehört. Verfassungsrechtlich (was ja eigentlich der Anspruch der Argumentation dieses Blogs ist) ist es in den USA klar: Twitter ist unter dem First Amendment berechtigt, selber zu entscheiden, wen es auf die Plattform lassen will. Wenn andere Länder andere Rechtslagen vorweisen, dann sollen sie diese doch bitte durchsetzen.

    • Lala Thu 10 Nov 2022 at 16:43 - Reply

      Bin ich auch grad drüber gestolpert. Solange es der eigenen Sicht dient, durfte auf Plattformen immer gern auch Hausrecht gelten: das Entfernen legaler Inhalte war ok, wenn es die „falsche“ Meinung war. Aber wehe wenn nicht, dann handelt es sich natürlich um einen öffentlicher Raum, sprich: es darf nur das Gesetz gelten und kein Hausrecht einer Firma (oder eines Milliardärs).
      Ist es nicht eigentlich so: es gibt beides, aber übergeordnetes Recht schlägt untergeordnetes Recht.

      Gerne sollen die Plattformen klar national als öffentlicher Raum reguliert werden, dann aber bitte konsequent und auch für ungeliebte Meinungen.

      Ein weiterer Punkt fiel mir auf: oben behauptet der Autor, dass die pöhse MAGA-Fraktion die Legitimität der Wahl angreift, aber was haben die Demokraten nach ihrer Niederlage gegen Trump gemacht? Mit einer massiven verlogenen Kampagne die Legitimität der Wahl in Frage gestellt, die pöhsen Russen und Trump Blablabla.

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