Dieter Gosewinkel
Was bedeutet Geschichtlichkeit für das Verständnis des Verfassungsstaats? Im Jahre 1972 stellte sich ein Professor des Staatsrechts an der Universität Bielefeld dieses Thema und entwickelte Überlegungen zum Verhältnis von Rechts- und Geschichtswissenschaft.
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Mirjam Künkler, Tine Stein
Ernst-Wolfgang Böckenförde’s work has received extensive scholarly attention beyond Germany in recent years, with incisive discussions of his legal and constitutional theory, his theorization of the relation between politics, law and religion, and his intellectual mentors. But amid Brexit and the run-up to the European elections in May 2019, it is worthwhile returning to some of the finest moments of Böckenförde the public intellectual.
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Anna Katharina Mangold
Selten gelingt einem Juristen eine Formulierung, die auch jenseits der Disziplin und im öffentlichen Diskurs derartigen Widerhall erzeugt.
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Mathias Hong
Whenever Carl Schmitt is discussed, Böckenförde’s reading of him should be taken into account.
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Mathias Hong
Wann immer Carl Schmitts Lehren rezipiert werden, darf eine Auseinandersetzung mit Böckenfördes Deutung nicht fehlen.
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Gertrude Lübbe-Wolff
The current surge of populist movements, the anti-democratic reflections of a wide-spread feeling that something is going fundamentally wrong (even) in democratic societies – are they symptoms of fundamental deficits in representative democracy? Can Böckenförde`s theory of democracy help us understand what is going on?
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Joachim Wieland
Ernst-Wolfgang Böckenförde hat den Sozialstaat als historisch zwingende Weiterentwicklung des bürgerlichen Rechtsstaats verstanden und daraus weitreichende Folgerungen für die Interpretation des Grundgesetzes gezogen, die bis heute von nicht zu unterschätzender Aktualität sind.
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Ute Sacksofsky
Eine wichtige Facette des Wirkens von Ernst-Wolfgang Böckenförde ist die Entfaltung des freiheitlichen Charakters des Grundgesetzes. Sein zentrales Anliegen war es, Freiheitlichkeit nicht nur auf Angehörige des Mainstream zu beschränken, sondern auch die Freiheit der Andersdenkenden zu schützen. Gerade in den 1960er und 1970er Jahren war diese konsequente Liberalität von kaum zu unterschätzender Bedeutung, denn es gab nicht viele, die sich in diesem Sinne äußerten.
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Christoph Enders
Gewöhnlich erregt die Neu-Kommentierung einer Gesetzesnorm, selbst wenn es sich um eine zentrale Vorschrift des Grundgesetzes handelt, kein größeres Aufsehen jenseits der Fachwelt. Anders 2003: In einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung griff Ernst-Wolfgang Böckenförde Matthias Herdegens Kommentierung des Art. 1 GG, der Verfassungsbestimmung, die die Unantastbarkeit der Würde des Menschen proklamiert, empört und mit scharfen Worten an.
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Benjamin Rusteberg
Böckenförde entwickelte seine wesentlichen Positionen zu Grundrechtstheorie, Grundrechtsinterpretation und Grundrechtsdogmatik in vier Aufsätzen, die er über 30 Jahren veröffentlichte. Diese vier Aufsätze behandeln letztlich alle dasselbe Grundthema, dem er sich jedoch in jedem der Aufsätze aus einer anderen Perspektive nähert und so immer weitere Facetten dieses Themas aufdeckt.
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Frieder Guenther
Wie sind die ungewöhnlich scharfen Reaktionen auf Böckenfördes Debattenbeiträge zu erklären? Und wie war er zu seinen Ideen gelangt, die offensichtlich nicht dem Mainstream in der Staatsrechtslehre entsprachen? Frieder Günther über Ernst-Wolfgang Böckenförde und die bundesdeutsche Staatsrechtslehre.
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Anna Katharina Mangold, Benjamin Rusteberg
Am 24. Februar dieses Jahres verstarb Ernst-Wolfgang Böckenförde. Böckenförde prägte wie kaum ein anderer die staatsrechtlichen Debatten der Bundesrepublik Deutschland, als Wissenschaftler, Bundesverfassungsrichter und public intellectual. Mit diesem Symposium möchte der Verfassungsblog Werk und Person Ernst-Wolfgang Böckenfördes würdigen und seiner gedenken.
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