12 February 2021

Demokratie im Gegensatz wozu?

So, jetzt ist es raus: Die Demokratie ist schuld. Der Romanschriftsteller Thomas Brussig hat in dieser Woche in einem Gastbeitrag in der “Süddeutschen Zeitung” ausgesprochen, was vermutlich viele denken, nämlich dass hier gerade eine ganze Staatsform durchs Examen fällt. Demokratien, so Brussigs These, seien wegen ihres Demokratie-Seins unfähig, die Pandemie in den Griff zu bekommen, und deshalb sei es an der Zeit, mal wieder “mehr Diktatur (zu) wagen” und “Überzeugungen über Bord zu werfen, die uns daran hindern, das Nötige zu tun. Wären wir dazu in der Lage, läge Covid-19 längst hinter uns. Die Rezepte sind bekannt.”

Mal unterstellt, der Text will überhaupt ernst genommen werden und ist nicht überhaupt als (insoweit erfolgreicher) Versuch intendiert, libertäre Querdenker zu trollen, nach dem Motto: ich zeig euch mal Coronadiktatur: Es gibt eine Menge zu kritisieren an ihm, und das ist in den Social Media wie auch in der Süddeutschen selber bereits ausgiebig geschehen. Eins würde ich Brussig aber immerhin zugestehen. Er hat damit, wenngleich mit unzureichenden Mitteln, einen Beitrag zur Wiederbelebung einer Textgattung geleistet, die nach Jahren und Jahrzehnten angeblicher Alternativlosigkeit schon fast ausgestorben schien: politische Systemkritik.

Gerade in Deutschland hat der Blick auf die Demokratie, die man sozusagen nur auf Bewährung akzeptiert, eine lange Tradition: das Kaiserreich, die Nazis, der Kommunismus – in den letzten 100 Jahren stand die längste Zeit zum demokratischen System ein tangibles und plausibles Gegensystem parat. Das hätte es beim Kaiser, beim Adolf oder beim Erich nicht gegeben, konnte seufzen, wer mit den Leistungen des demokratisch verfassten Staates unzufrieden war. Demokratie ist ja schön und gut, aber sie muss dann schon auch liefern. Wenn nicht: Wir können auch anders.

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Das wirkt in beide Richtungen. Wenn es auf die Frage “Demokratie im Gegensatz wozu?” eine klare und nahe liegende Antwort gibt, dann hat da auch die Demokratie etwas davon: Sie gewinnt Kontur, Trennschärfe, ein Gesicht. Kennedy im Gegensatz zur Chruschtschow. Ebert im Gegensatz zu Hitler und Hindenburg. SPD im Gegensatz zu KPD. Adenauer im Gegensatz zu Ulbricht. Man kann sich etwas vorstellen. Man hat etwas vor Augen. Und die Demokratie muss sich beständig an seinen eigenen Abgrenzungen gegenüber ihrem Systemgegensatz messen lassen. Ein alter Freund meines Vaters erzählte gerne, dass er in seinen Bundeswehr-Tagen Ende der 50er Jahre nur “Ist doch alles scheiße hier, ich geh doch rüber in die DDR” sagen musste, und schon war der ekelhafte Unteroffizier plötzlich wieder ganz korrekt.

Seit 1989 (dem Jahr, um das sich Brussigs literarisches Schaffen in weiten Teilen dreht) gibt es diese Art Gegensatz nicht mehr. Fast alle Länder ringsum sind ja irgendwie Demokratien oder behaupten das jedenfalls von sich, und wer das nicht tut, taugt zumeist schon von vornherein nicht als Alternative. Nicht mal China. Ich bin noch niemandem begegnet, der jenseits von unverbindlichem Autoritarismusgezwinker ernsthaft argumentiert, dass das chinesische Regierungssystem für die Bundesrepublik irgendetwas Vorbildhaftes bereit hielte. (Umgekehrt schon eher.)

Das schafft ein Mangelgefühl, ein Vakuum. Einen regelrechten Sog. Es muss doch irgendwo ein Außen zu diesem Innen geben, einen Punkt, von dem aus man das ganze System in den Blick bekommt, einen archimedischen Standpunkt. In normalen Zeiten hält man ihn schon aus, diesen Unterdruck. Aber nicht in der Krise. Da wird der Sog zu stark, da entlädt er sich: und, zack!, ist er da, der magische Ausnahmezustand. Endlich heraustreten können aus dem Normalen, aus dem Normierten, aus dem System! Souverän sein! Erlösung!

Vor lauter Sog kann es da schon mal passieren, dass man sich gar nicht mehr so sehr dafür interessiert, wofür genau man  eigentlich den Ausnahmezustand benötigt, weil die Regel das nicht hergibt. Ja, wofür denn? Harter Lockdown vielleicht? Zero Covid? Radikale Abriegelung und Isolierung von Infektionsausbrüchen? Wie, das ginge alles auch jetzt schon? Egal, es muss gehandelt werden! Weg mit den Einwänden und Bedenken und Verfahren und Regeln und Normen! Wir wollen Taten sehen! Mehr Diktatur wagen!

Es bedarf keiner weiteren Erwähnung, dass es natürlich viele gute Gründe gibt, die Corona-Politik der deutschen und vieler anderer demokratischer Regierungen hart zu kritisieren. Ich halte es auch für vollkommen legitim, in Zweifel zu ziehen, dass der aktuelle staatsorganisations- und grundrechtliche Normenbestand die effektive Bekämpfung der Seuche möglich macht, beim Datenschutz beispielsweise. Das ist erlaubt, dafür gibt es Verfahren, das kann man ändern. Wenn nötig, auch das Grundgesetz.

Aber nur in einer Demokratie.

Wer indessen einen wirklich harten Systemgegensatz zwischen Demokratie und ihrem Gegenteil sehen will, der sollte nach Amerika schauen. Dort steht im Senat grad einer vor Gericht.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

In der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht des C.H.-Beck-Verlags ist ein Kommentar erschienen, der ein Maß an Rassismus offenbart, das viele in der Rechtswissenschaft und -praxis fassungslos gemacht hat. Ein offener Brief an den Verlag, aber nicht nur an ihn, hat Hunderte von Unterschriften generiert.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht hat im PSPP-Verfahren sein neues Mitglied Astrid Wallrabenstein ausgeschlossen, weil diese sich in einem Zeitungsinterview angeblich auf eine Weise zu dem Verfahren geäußert habe, die ihre Befangenheit befürchten lasse. FLORIAN MEINEL und CHRISTIAN NEUMEIER nehmen den Beschluss unter die Lupe und finden ihn in mehrfacher Hinsicht ziemlich fragwürdig.

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Wie lässt sich die “Vorsorge” gegen mögliche künftige Gefahren durch Corona-Mutanten überhaupt noch rechtlich eingrenzen? Diese Frage stellt HINNERK WISSMANN und macht sich über die Antwort große Sorgen.

Zum 1. April fallen viele der gesetzlichen Grundlagen für die Corona-Maßnahmen weg. Statt die bisherigen Regelungen einfach zu verlängern, sollte der Gesetzgeber endlich eine verfassungskonforme Pandemie-Bewältigungsgesetzgebung schaffen, meint ANNA-LENA HOLLO.

Seit bald einem Jahr koordinieren Bund und Länder die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Dass die politischen Entscheidungen dabei ohne Beteiligung der Öffentlichkeit gefällt werden, hält JOHANNES GALLON für ein Problem.

In der CDU/CSU-Fraktion wird über eine Prüfung nachgedacht, ob ein Moscheeregister in Deutschland verfassungskonform eingeführt werden kann. Dass dies gelingt, ist jedoch unwahrscheinlich, meint MARYAM KAMIL ABDUSALAM.

Das Justizministerium plant, einen neuen  Straftatbestand für die Verbreitung von „Feindeslisten“ vorzuschlagen. SEBASTIAN GOLLA hält den Entwurf für problematisch und plädiert für ein kohärentes Datenschutzstrafrecht.

Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch Funktionsträger eines ausländischen Staats in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie im Ausland Menschen gefoltert haben. MARTEN BREUER analysiert die Implikationen dieser Entscheidung.

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Der Verfassungsblog sucht eine

Redakteur_in / Wissenschaftliche Mitarbeiter_in (m/w/d, Teilzeit 50%)

für Konzeption und Durchführung der Studie zu Gründen und Ausprägungen der OA-Skepsis in der Rechtswissenschaft sowie für die Entwicklung neuer OA-Publikationsformate.

Für diese Stelle suchen eine engagierte und neugierige Person mit Interesse am Thema Open Access und am Themenspektrum des Verfassungsblogs und Bereitschaft zur Übernahme von Projektverantwortung. Wichtig wären uns ein abgeschlossenes juristisches und/oder sozialwissenschaftliches Hochschulstudium und Vorkenntnisse in empirischer sozialwissenschaftlicher Forschungsarbeit.

Wir suchen ferner eine

Verlagsmanager_in (m/w/d, Vollzeit) 

für die Errichtung und Implementierung eines stabilen und nachhaltigen OA-Finanzierungsmodells für den Verfassungsblog und die entsprechenden Gespräche mit deutschen und europäischen Wissenschaftsinstitutionen.

Hierfür suchen eine engagierte und neugierige Person mit Interesse an moderner Wissenschaftspublizistik und am Themenspektrum des Verfassungsblogs und Bereitschaft zur Übernahme von Projektverantwortung. Wir stellen uns ein abgeschlossenes rechts-, wirtschafts-, bibliotheks- und/oder buchwissenschaftliches Hochschulstudium oder entspr. Ausbildung sowie Berufserfahrung bzw. Vorkenntnisse im Wissenschafts-Publishing bzw. wissenschaftlichen Bibliothekswesen vor.

Das Gehalt orientiert sich in beiden Fällen an TV-L E13. Beide Stelle sind zunächst auf die Laufzeit des Projektes bis Februar 2023 befristet.

Wenn Sie eine dieser Stellen interessiert, freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme oder auch gleich Ihre Bewerbung! Mail an jobs@verfassungsblog.de genügt.

Mehr Informationen zu unserem OZOR-Projekt gibt es hier.

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Neues aus Polen: Die PiS-Regierung plant, die privaten Medien mit einer Werbesteuer zu belasten und so auf Linie zu bringen, ganz nach Viktor Orbáns ungarischem Drehbuch. Allerdings ist die Frage, ob die Koalitionspartner der PiS das mitmachen. Zuvor hatte ein bizarrer Streit in einer der Koalitionsparteien für Aufsehen gesorgt. PAWEŁ MARCISZ erklärt die Hintergründe.

An der EU-Außengrenze wird unverändert geltendes Recht missachtet – bis zu einem Punkt, an dem es nach Ansicht von CHRISTOPH TOMETTEN gerechtfertigt ist, von einer Herrschaft des Unrechts zu sprechen.

Am 27. Januar kündigte Frontex an, seine Aktivitäten in Ungarn einzustellen. Dieser beispiellose Schritt ist aber kein eindeutiges Zeichen der EU Kommission, für Rechtsstaatlichkeit einzutreten, findet FRANCESCO LUIGI GATTA. Es sei auch kein Ausdruck einer Absicht, die Verwicklung der Agentur in Menschenrechtsverletzungen zu beenden, sondern lediglich der Versuch, den bereits kompromittierten Ruf von Frontex zu schützen.

In Deutschland dauern die Asylverfahren viel zu lange. Was Deutschland in dieser Hinsicht von der Schweiz lernen könnte, schildert DIETRICH THRÄNHARDT.

Die jüngste Episode in der jahrzehntelangen Saga um Julian Assange und seinen Kampf gegen die Auslieferung an die Vereinigten Staaten fand am 4. Januar 2021 statt. Ein Gericht in England zeigte sich zwar von seiner Verteidigung nicht überzeugt, entschied wegen menschenrechtlicher Bedenken aber gegen Assanges Auslieferung in die USA. STELIOS ANDREADAKIS und DIMITRIOS KAFTERANIS vermuten, dass diese Saga sich damit ihrem Ende nähert.

Nach dem Militärputsch in Myanmar am 1. Feburar sehen sich Deutschland und andere westliche Staaten mit großen Unsicherheiten bezüglich ihres Engagements in der Region konfrontiert. Deutschland wird seine Myanmar-Strategien überdenken müssen. JONATHAN LILJEBLAD erklärt, welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.

Das Facebook Oversight Board sollte eigentlich das Lex Facebook anwenden – intern gesetzte Regelwerke wie Community Standards. Doch nach Ansicht von LORENZO GRADONI zeigen die ersten Entscheidungen, dass das Board, gewappnet mit Menschenrechtsnormen, viel weitreichendere Kritik an den Moderationspraktiken von Facebook äußern kann als gedacht.

Das wär’s dann wieder.

Wie immer noch der Hinweis auf die Möglichkeit, zum Erhalt des Verfassungsblogs Ihren finanziellen Beitrag zu leisten: dauerhaft hier und einmalig hier.

Dafür und für Ihre Aufmerksamkeit vielen Dank und bis nächste Woche!

Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Demokratie im Gegensatz wozu?, VerfBlog, 2021/2/12, https://verfassungsblog.de/demokratie-im-gegensatz-wozu/, DOI: 10.17176/20210213-052433-0.

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