19 April 2024

Ein komplexer Konflikt

Ein Brief aus Melbourne

Seit dem Ausbruch des Konflikts im April 2023 hat der Bürgerkrieg im Sudan weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Teile der Gesellschaft. Dazu zählen unter anderem die Zerstörung sozialer Strukturen, die erdrückende wirtschaftliche Situation, politische Instabilität und eine katastrophale humanitäre Lage.

Besonders verheerend sind die Folgen in der westlich gelegenen sudanesischen Region Darfur. Die Region ist seit der Herrschaft von Al Bashir ein Brennpunkt politischer Gewalt und gefangen in einem Netz aus Feindseligkeiten zahlreicher Milizen und Regierungstruppen. Die Kämpfe wurzeln in politischen und militärischen Auseinandersetzungen zwischen den ehemaligen Koalitionstruppen der sudanesischen Streitkräfte (SAF) und den schnellen Unterstützungskräften (Rapid Support Forces RSF) nach dem Sturz des langjährigen autoritären Führers des Landes, Omar Hassan al Bashir, im Jahr 2019. Trotz aller Anstrengungen, die Ursachen der Streitigkeiten zu beseitigen und Frieden zu schaffen, ist die Lage nach wie vor desaströs, wobei die Zivilbevölkerung die Hauptlast zu tragen hat. Da kein Ende der Eskalation absehbar ist, darf die Rolle der internationalen Gemeinschaft für die Deeskalation der Feindseligkeiten nicht vernachlässigt werden. Die komplexe Dimension, die der Konflikt angenommen hat, wirkt sich zunehmend auf das Wohlergehen der Zivilbevölkerung im Sudan aus. Während eine Lösung im Land selbst im Vordergrund steht, haben die Auseinandersetzungen auch folgenschwere Auswirkungen auf Nachbarländer wie den Südsudan, Tschad, Ägypten sowie angrenzende Regionen.

Soziale Strukturen entlang ethnischer Grenzen

Die sozialen Folgen des Krieges sind tiefgreifend und umfassen Vertreibung, verlorene Menschenleben und eine Traumatisierung von Gemeinschaften im ganzen Land. Laut Human Rights Watch (2021) hat der Konflikt zur Zwangsumsiedlung von Millionen von Menschen innerhalb des Landes und zum Zusammenbruch sozialer Strukturen und Netzwerke geführt. Für den vertriebenen Teil der Bevölkerung ist es oft schwer, Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Bildung und Gesundheitsversorgung zu erhalten, was soziale Ungleichheiten und Schwächen verstärkt. Amnesty International stellte fest, dass die gezielte Tötung von Zivilisten, einschließlich Frauen und Kindern, weit verbreitet ist. Die aus dem Konflikt entstandene dichotome ethnische und regionale Spaltung untergräbt die Harmonie und das Vertrauen in die Gemeinschaft. Der Einsatz von sexueller Gewalt als Kriegswaffe hat verheerende Folgen für das physische und psychische Wohlbefinden der Überlebenden und trägt zu einer Kultur der Angst und Unsicherheit unter den gefährdeten Bevölkerungsgruppen bei. Diese und viele andere Faktoren haben zu einer innenpolitischen Krise immensen Ausmaßes geführt, in der viele Menschen keinen Zugang zu elementaren Grundlagen wie Nahrung, Wasser und gesundheitlicher Versorgung haben.

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Wirtschaftliche Konsequenzen

Da der Sudan stark von Öleinnahmen abhängig ist, hat die Unterbrechung der Ölproduktion die Fähigkeit des Landes, auf Wirtschaftseinbrüche zu reagieren, , deutlich verringert. Nach Angaben der Weltbank haben die Auseinandersetzungen zur Zerstörung von Ackerland, zur Vertreibung von Bauern und zur Disruption von Handelsströmen geführt. Gemeinsam mit dem fehlenden Zugang zu Märkten, Finanzdienstleistungen und Beschäftigungsmöglichkeiten hat sich die Armut und Ungleichheit in den betroffenen Gebieten weiter verschärft. Darüber hinaus belastet die Umleitung von Ressourcen für Militärausgaben und konfliktbezogene Aktivitäten die Wirtschaft des Landes. Die Konsequenz sind Haushaltsdefizite, Inflation und geringere öffentliche Investitionen in wichtige Dienstleistungen wie Gesundheit und Bildung. Diese wirtschaftlichen Umstände haben langfristige Auswirkungen auf die Entwicklung und den Wohlstand des Landes und behindern die Bemühungen, Armut zu bekämpfen und ein nachhaltiges Wachstum zu schaffen. Dabei hatte das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) vor Ausbruch des Konflikts dank der langsamen wirtschaftlichen Fortschritte des Landes bereits ein Rahmenprogramm basierend auf drei Säulen und fünf Portfolios entwickelt, um die Entwicklungsziele in den 18 sudanesischen Bundesstaaten voranzutreiben.

Politische Instabilität

Der Konflikt im Sudan hat auch die politische Landschaft des Landes entsprechend beeinflusst und zu Instabilität, Regierungsproblemen und Machtkämpfen zwischen verschiedenen Akteuren geführt. Das Fehlen eines umfassenden Friedensabkommens und eines inklusiven politischen Prozesses behindert die Bemühungen zur Beseitigung der Konfliktursachen und zur Schaffung eines dauerhaften Friedens. Die Zersplitterung von bewaffneten Gruppen, Milizen und Regierungstruppen verkompliziert die politische Dynamik weiter und erschwert einen kohärenten Ansatz für Friedenskonsolidierung und Versöhnung. Nach dem Sturz Al-Bashirs 2019 wurde die Rückkehr zu einer zivil geführten sudanesischen Regierung angestrebt. In Bashirs Amtszeit kam es zu verschiedenen Menschenrechtsverletzungen. Aus diesem Grund liegt gegen ihn ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vor.

Nach dem Staatsstreich von 2019 wurde eine Übergangsregierung unter der gemeinsamen Führung von al-Burhan als Vertreter des Militärs und Abdalla Hamdok als Premierminister des Sudans eingesetzt. Das Fehlen effektiver Regierungsstrukturen und Konfliktlösungsmechanismen hielt jedoch den Kreislauf von Gewalt und Straflosigkeit aufrecht und untergrub Rechtsstaatlichkeit und Rechenschaftspflichten. Die ruhige Phase nach dem politischen Ende Al Bashirs war damit leider nur von kurzer Dauer, da das Militär 2021 die kooptierte zivil-militärische Regierung auflöste.

Der Wettbewerb um Ressourcen, Macht und Einfluss schürt politische Spannungen und Rivalitäten, die Fortschritte auf dem Weg zu einer friedlichen und inklusiven Gesellschaft im Sudan behindern. Ein regional und international unterstützter Dialog und eine Aussöhnung zwischen der SAF und der RSF sind daher für eine politische Lösung des Konflikts unerlässlich. Dies würde es dem Land ermöglichen, sich vom Trauma des Krieges zu erholen und gleichzeitig eine stabilere und demokratischere Zukunft für den Sudan fördern, wie die International Crisis Group feststellte.

Humanitäre Krise

Auch die humanitären Folgen des Konflikts sind erschütternd: Millionen von Menschen benötigen dringend Hilfe und Schutz. Nach Angaben des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UNOCHA) brauchen mehr als 24,8 Millionen Menschen im Sudan humanitäre Unterstützung, darunter Nahrungsmittel, Wasser, Unterkünfte und medizinische Versorgung. Der fehlende Zugang zu dieser Unterstützung, Schutz und Grundversorgung hat dazu geführt, dass viele gefährdete Bevölkerungsgruppen von Unterernährung, Krankheit und Vertreibung bedroht sind. Im März 2024 ging die Internationale Organisation für Migration (IOM) von 6,5 Millionen Binnenvertriebenen Menschen aus. Darüber hinaus haben gezielte Angriffe auf Mitarbeiter humanitärer Organisationen, Zugangsbeschränkungen und Finanzierungsengpässe die Versorgung Bedürftiger mit Hilfsgütern behindert und so die Krise in den vom Konflikt betroffenen Gebieten verschärft. Hilfsorganisationen haben Schwierigkeiten, die Bevölkerung in abgelegenen und unsicheren Gebieten zu erreichen, was die lebenswichtige Unterstützung und den Schutz der Zivilbevölkerung weiter erschwert. Angesichts dieser schweren humanitären Krise muss die internationale Gemeinschaft dem Schutz der Zivilbevölkerung Vorrang einräumen, humanitäre Arbeit unterstützen und sich für eine friedliche Lösung des Konflikts einsetzen. Nur so sind die dringenden Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung zu erfüllen.

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Was kommt als nächstes?

Nach meinen Beobachtungen hat der Konflikt zweifellos vielfältigen Einfluss auf die soziale, wirtschaftliche, politische und humanitäre Dimension der sudanesischen Gesellschaft. Die Situation hat zu weit verbreitetem Leid und Entbehrung in der Zivilbevölkerung geführt, insbesondere bei Frauen, Kindern und älteren Menschen. Daher kann ein dringend benötigtes Eingreifen der internationalen Gemeinschaft, z.B. der Vereinten Nationen, nicht nur dazu beitragen, die Ursachen des Konflikts zu bekämpfen, sondern sollte auch eine dauerhafte politische Lösung durch einen umfassenden Dialog zwischen den Kriegsparteien herbeiführen.

Ich glaube, dass die Unterstützung humanitärer Organisationen vor Ort ein wichtiger Schritt zum Wiederaufbau eines friedlicheren Sudans ist. Die Bewältigung der schwerwiegenden Folgen des Krieges sind für das allgemeine Wohlergehen des sudanesischen Volkes von zentraler Bedeutung und haben Vorrang vor den politischen Interessen der Kriegsparteien. Angesichts der katastrophalen wirtschaftlichen und humanitären Lage, die der Konflikt verursacht hat, muss sich die internationale Gemeinschaft solidarisch mit dem sudanesischen Volk zeigen, um die Gewalt zu beenden. Darüber hinaus sind gemeinsame Anstrengungen von SAF, RSF und der internationalen Gemeinschaft zum Schutz der Menschenrechte und zur Förderung von Frieden und Stabilität im Land notwendig, um das Leid der betroffenen Menschen zu lindern.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

Diese Woche war viel los im Reproduktions- und Familienrecht:

Am Montag hat die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ endlich ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin hält sie die Eizellspende für zulässig. MAREN KLEIN geht das nicht weit genug – die Gesetzgebung sei sogar verpflichtet, die Eizellspende zu legalisieren. (Altruistische) Leihmutterschaft will die Kommission dagegen nur unter strengen Bedingungen zulassen. LAURA ANNA KLEIN beschreibt, welche Bedingungen das sind, und legt die dahinterstehenden Vorstellungen von Familien und Mutterschaft frei.

Um diese normativen Vorstellungen geht es auch im Beitrag von BETTINA HEIDERHOFF, mit dem sie die BVerfG-Entscheidung zur Vaterschaftsanfechtung von letzter Woche kommentiert. Die Entscheidung sei vor allem deshalb interessant, weil sie sich als Hinweisgeber zur Abstammungsreform lesen lässt – und dieser den Weg frei mache.

Auf die Abstammungsreform dränge auch das Selbstbestimmungsgesetz, das letzten Freitag nach zähen Verhandlungen endlich verabschiedet worden ist, sagt  SUSANNA ROSSBACH. Nachdem das Bundesverfassungsgericht vom Transsexuellengesetz über die Jahre nur noch ein Gerippe übrig gelassen habe, sei mit dem Gesetz ein historischer Meilenstein erreicht worden. Sie weist aber auf grundrechtlich bedenkliche Regelungen hin, die im Gesetz stehen geblieben sind.

Im Zuge der Covid Pandemie durchlebte die EU ihren ‘Hamilton Moment’ (so zumindest ein gewisser Olaf Scholz). Nun fragen sich manche, insbesondere PÄIVI LEINO-SANBERG, wo das ganze Geld hingeflossen ist und nach welchen Verfahren es verauslagt wurde. Was eigentlich ein glorreicher Schritt europäischer Integration hätte sein sollen, wird nun, so scheint es, von der Kommission weitestgehend geheim gehalten. Keine Dokumente, keine Auskunft, kein gar nichts. Wir – bzw. Päivi Leino-Sanberger – bleiben dran!

Die maltesische EU-Staatsbürgerschaft zu verkaufen, quelle horreur! Ich höre sie mit Abscheu und Empörung spotten. Die Klage der Kommission gegen Malta soll noch in diesem Jahr vor dem EuGH verhandelt werden. Doch wer von beiden, Malta oder die Europäische Kommission, verkauft wirklich die europäischen Werte? JOSEPH H.H. WEILER deckt die Doppelmoral auf und fordert vom EuGH, gerichtliche Zurückhaltung zu üben. MERIJN CHAMON ist anderer Meinung. In seiner Erwiderung argumentiert er, dass der Grundsatz, dass ein Mitgliedstaat bei der Verleihung der nationalen Staatsbürgerschaft nach EU-Recht keinen uneingeschränkten Ermessensspielraum habe, durchaus haltbar erscheine.

Angesichts der frustrierenden Verzögerungen aus Brüssel bei der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit schlägt HENRY BARRETT einen Nicht-EU-Rechenschaftsmechanismus – eine so genannte Rechtsstaatlichkeitskommission – vor, um das Engagement der europäischen Staaten in Fragen der Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen und zu stärken. Vielleicht wird ein solches Gremium die Europäische Kommission endlich dazu anspornen, ihrer Rolle als “Hüterin der Verträge” gerecht zu werden.

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The University of Amsterdam is currently looking for a Full Professor of European Studies, with a focus on EU Law in the Humanities, who has a proven track record of interdisciplinary research and teaching. The Chair’s research should contribute to academic and public debates on timely topics. The chair holder will be asked to develop a cogent vision of the relevance of EU Law in the Humanities and to propose an inspiring agenda that positions legal scholarship within a Humanities faculty.

Please find more information here.

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BERNHARD WEGENER bezieht anlässlich der Klimafälle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klar Stellung gegen die „zuckersüße Illusion von Climate Justice“. Der Text wurde nun auch auf Englisch vorgelegt. MANUELA NIEHAUS nimmt die Kritik Wegeners auf und argumentiert, dass die Klimaklage ein wichtiges Instrument in den Händen der Zivilgesellschaft ist, um den Wandel voranzutreiben, und dass unabhängige Gerichte ein geeignetes Forum für dieses Thema sind. BERNHARD WEGENER führt das Gespräch weiter und verteidigt sein Argument, dass die Komplexität des Klimawandels nicht vor internationalen Menschenrechtsgerichten verhandelt werden sollte, sondern eine Aufgabe für demokratisch legitimierte Gesetzgeber ist.

In der Debatte um einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts gibt es mit dem Arbeitsentwurf des BMJ mittlerweile eine Diskussionsgrundlage. MICHAEL EICHBERGER begrüßt diesen ersten Schritt, fordert aber zwei weitere, um das normative Fundament des Gerichts ausreichend zu stärken.

Welches Missbrauchspotenzial bietet das Begnadigungsrecht einem autoritär-populistischen Ministerpräsident:in in Thüringen? VIVIAN KUBE und HANNAH VOS nehmen die jüngste Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg zur Auskunftspflicht des Bundespräsidenten über Gnadenentscheidungen zum Anlass, eine Szenarioanalyse durchzuführen.

Das BVerfG hat auf eine Verfassungsbeschwerde des Onlinejournalisten Julian Reichelt hin am Dienstag nach sehr kurzer Verfahrensdauer eine ihn betreffende einstweilige Anordnung des Berliner Kammergerichts materiellrechtlich überzeugend aufgehoben. TOBIAS MAST und WOLFGANG SCHULZ haben sich die Entscheidung der Kammer angesehen.

IBRAHIM KANALAN kritisiert, dass Berlin geflüchtete Kinder und Jugendliche zunehmend in gesonderten Schulen unterrichtet. Diese Segregation sei rechtswidrig, da sie unter anderem das grundgesetzliche Recht auf Bildung, aber auch Normen des Europa- und Völkerrechts verletzt. Die Berliner Praxis erinnere außerdem an die US-amerikanische Doktrin separate but equal, nach der schwarze und weiße Kinder und Jugendliche bis ins Jahr 1954 in getrennten Schulen unterrichtet wurden.

Nachdem MARTIN NETTESHEIM in der vergangenen Woche seinen Beitrag zur ausufernden sozialpolitischen Aufladung des Datenschutzrechts in deutscher Sprache vorgelegt hat, folgt nun die englische Fassung. Wer weiß, vielleicht sind Digitalthemen der nächste Bereich, in dem der EU eine Grundsatzdebatte zu Integrationstiefe und -form ins Haus steht.

Und schließlich ging es diese Woche in gleich vier unserer Blog-Symposien weiter. 

CORINA HERI, PATRICK ABEL, JOHANNES REICH und MARTA TORRE-SCHAUB steuern weitere Perspektiven auf die Transformation europäischer Klimaklagen bei.

SAPTARSHI MANDAL, GAURI PILLAI und GAURAV MUKHERJEE beteiligen sich an der Reflexion zum Stand der indischen Verfassungsstaatlichkeit unter Narendra Modi

Die Kriminalisierung von humanitärer Hilfe ist mittlerweile ein weit verbreitetes Problem innerhalb der EU. Dies wird durch anstehende Reformen wahrscheinlich noch verschärft werden. VIOLETA MORENO-LAX argumentiert im Blog Symposium “Rethinking the Law and Politics of Migration”, dass der EU-Gesetzgeber aus Gründen der Legitimität nur begrenzt in der Lage ist, Handlungen zu kriminalisieren, die der Wahrung der Menschenrechte von Migranten dienen. 

Und schließlich kommt GIUSEPPE DONATO in unserem Symposium “Das Parteiverbot in Deutschland und Europa” mit einer Perspektive aus Italien zu dem Schluss, dass Parteiverbote dort keine ernsthafte Gefahr für neofaschistische Bewegungen darstellen. Ihre Anwendung ist bislang auf Vereinigungen von geringer Größe und Bedeutung beschränkt.

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Das wär’s für diese Woche! Ihnen alles Gute,

Ihr

Verfassungsblog-Editorial-Team

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SUGGESTED CITATION  Leek, David: Ein komplexer Konflikt: Ein Brief aus Melbourne, VerfBlog, 2024/4/19, https://verfassungsblog.de/ein-komplexer-konflikt/, DOI: 10.59704/8af6b27352e77adc.

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