Eine wirkliche Gefahr für die Verfassung
Recht und Gesetz sind keine Garanten dafür, dass sich staatliche Akteure an demokratische Spielregeln halten. Friedhelm Hufen hat in der FAZ kürzlich einen Text veröffentlicht, in dem er implizit das Gegenteil behauptet: Potenzielle Wahlerfolge der AfD in einem deutschen Bundesland seien keine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung, weil die „Mechanismen der streitbaren Demokratie” und die Gewaltenteilung Schutz genug sind. Aber Hufen verfehlt den Kern der Debatte. Here is why.
Seit Orbáns formal-legalistischen „Verfassungsreformen”, mit denen er durch Änderungen der Verfassung die Kompetenzen des Verfassungsgerichts, die Pressefreiheit und die Wissenschaftsfreiheit beschränkt hat, steht von der ungarischen Demokratie nur noch die Fassade. Die Regierung wird zwar durch demokratische Wahlen legitimiert, kann aber praktisch nicht mehr abgewählt werden. Gerichte urteilen weiter in Verfassungsfragen, aber die Gewaltenteilung ist de facto abgeschafft. Statt die liberale Demokratie offen zu bekämpfen, hat Orbán sie langsam von innen ausgehöhlt, und das ebenso still wie „legal”: In Einklang mit, und ohne Verstoß gegen die Gesetze und Gerichtsentscheidungen des demokratischen Systems.
Deutschland ist kein europäischer Spezialfall
Autoritär-populistische Parteien missbrauchen ihre demokratischen Rechte, um die demokratischen Rechte der Opposition und der Zivilgesellschaft im Namen des „Volkes” abzuschaffen. Sie arbeiten aktiv gegen gesellschaftliche und politische Pluralität. Ihr Verhältnis zur Verfassung und den rechtsstaatlichen Institutionen ist instrumentell: Sie achten und respektieren sie nicht, wie es von staatlichen Akteuren erwartet wird, sondern nutzen sie als Mittel zum Zweck: dem eigenen Machterhalt. Sie arbeiten nicht gegen die demokratische Verfassung, sondern mit ihr.
Auch in Polen, Österreich, Italien und der Türkei konnten und können wir beobachten, wie autoritäre Populist*innen den Rechtsstaat Schritt für Schritt unterminieren. Weltweit wählen Bürger*innen die Gegner der liberalen Demokratie in ihre Parlamente. Die Rechtsextremismus-Expertin Natascha Strobl warnt deswegen davor, Deutschland für einen europäischen Spezialfall zu halten, das sich dem Aufstieg antidemokratischer Akteure einfach entziehen kann.
Kann es nicht – aus drei Gründen: Erstens agieren autoritär-populistische Parteien nicht in einem Vakuum; die AfD lernt von Fidesz, Trump und der PiS-Partei, lässt sich beraten, übernimmt Strategien, die funktionieren. Zweitens sind unser Recht und das Gesetz keine Garanten dafür, dass sich staatliche Akteure an die demokratischen Spielregeln halten. Der dritte Grund liegt in der öffentlichen Debatte um eine „Machtergreifung” der AfD selbst, an die sich auch Hufen anschließt: Selbstberuhigungsthesen wie „Zentralstaaten sind weit anfälliger für Putsch und Verfassungsbruch” lenken davon ab, was mit einer AfD-Landesregierung auf Zivilgesellschaft und Opposition zukäme – ohne Putsch und Verfassungsbruch.
Ein Blick in den Thüringer Landtag zeigt, dass einige der nicht mehr „ganz fernliegende[n]“ Szenarien, die Hufen in seinem Beitrag bespricht, längst politische Realität sind: Schon 2020 besaß die Thüringer AfD-Fraktion ein faktisches Veto in Entscheidungsprozessen. Sie blockierte den Richterwahlausschuss und zwang die anderen Parteien so dazu, einen AfD-Abgeordneten ins Landtagspräsidium zu wählen. Dafür brauchte sie nicht einmal eine Sperrminorität. Kurz zuvor schickte die AfD den Freistaat gezielt in eine Regierungskrise, weil sie bei der Wahl des Ministerpräsidenten im dritten Wahlgang nicht ihren eigenen Kandidaten wählte, sondern wider Erwarten den von der FDP. Bis die Minderheitsregierung einen Monat später ihre Arbeit aufnahm, hatte Thüringen keine Minister*innen und war nicht im Bundesrat vertreten.
Eine Analyse von solchen oder ähnlichen Szenarien dient nicht der Entwarnung: Gehen wir über die bloße Ausgangsbedingung hinaus und beschreiben wir, was bei einer AfD-geführten Landesregierung tatsächlich im Einzelnen passiert, im Kontext der Gesetzeslage und der politischen Realtität, finden wir sehr wohl realistische Gefährdungslagen für Rechtsstaat und Demokratie. Diese Gefährdungslagen sind allein deswegen realistisch, weil sie sich in anderen europäischen Ländern bereits so oder so ähnlich empirisch beobachten lassen. Auch in unserer demokratischen Verfassung sind Ansatzpunkte zu finden, die autoritär-populistische Parteien missbrauchen können, um der Demokratie zu schaden. Zum Beispiel kann der Thüringer Ministerpräsident im Alleingang sämtliche Medien- und Rundfunkstaatsverträge kündigen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk damit gezielt vor große Herausforderungen stellen, indem er seine Finanzierung gefährdet, Menschen entlassen und Gremien neu besetzt werden müssen.
Sind juristisch und politisch plausible Szenarien identifiziert, erkennen wir Gefahren für Demokratie und Rechtstaat, bevor sie politische Realität werden. Dann können wir uns auf sie vorbereiten, gegebenenfalls mit Gesetzen gegensteuern und als Zivilgesellschaft demokratisches Engagement mobilisieren.
Hufens „Sicherheitsschlösser” sind Luftschlösser
Friedhelm Hufen identifiziert „keine wirkliche Gefahr für die Verfassung”, weil er in seinen „Szenarien” übersieht, dass autoritär-populistische Parteien bewusst und proaktiv mit denselben demokratischen Konventionen brechen, auf denen unser Rechtsstaat fußt. Sie blockieren parlamentarische Abstimmungen, fluten Gerichte mit Anträgen, bringen Verwaltung und Regierung mit ihren Kleinen Anfragen zur Belastungsgrenze und nähren damit ihre Erzählung von den versagenden „Eliten”. Die Thüringer AfD sät Chaos, bietet sich als einzig wahre Kraft für Recht und Ordnung an und erntet bei den kommenden Landtagswahlen im September die Früchte: stärkste Fraktion im Landtag, Vorschlagsrecht für die Landtagspräsident*in, Sperrminorität. Mit einem Drittel der Stimmen im Landtag lässt sich sehr viel mehr Sand ins parlamentarische Getriebe streuen. Ohne die AfD gibt es dann keine Verfassungsänderungen mehr, ohne sie kann sich die parlamentarische Kontrollkommission nicht mehr konstituieren, ohne sie kann der Landtag keine Verfassungsrichter*innen mehr ernennen.
Bricht eine autoritär-populistische Partei mit demokratischen Konventionen oder ignoriert sie sogar Verfassungsgrundsätze, heißt das nicht, dass sie damit auch durchkommt – aber auch hier verschätzt sich Hufen in der schützenden Wirkung unserer demokratischen Grundordnung. Es ist ein Kurzschluss, zu denken, dass alles Recht, das in der Verfassung steht, automatisch Wirklichkeit wird. Prozesse dauern, manche gerichtliche Verfahren ziehen sich über sieben oder acht Jahre – gerade solche, die sich vor dem Bundesverfassungsgericht abspielen. Beteiligt sich die AfD an einer Landesregierung, können wir uns nicht auf den Kompetenzen der Verfassungsrichter*innen ausruhen – in vielen Fällen ziehen sie die Grenzen, die die AfD überschreiten wird, erst im Nachhinein. So könnte Höcke mit einem verfassungswidrigen Gesetz politische Tatsachen schaffen, bevor ein Gericht es kassiert. Er könnte sogar Grundrechte verletzen, was ein Gericht in der Regel allenfalls feststellen, aber nicht ungeschehen machen kann.
Unabhängig davon hält das Recht nicht für jede Situation eine eindeutige Antwort parat. Das gilt im Besonderen für Szenarien, die bisher noch nicht in dieser Weise vorgekommen sind. Was passiert, wenn ein Bundesland ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ignoriert? Welche Durchsetzungsbefugnisse hat der Bund gegenüber einem einzelnen Bundesland? Bisher ist für die Rechtswissenschaft in weiten Teilen unklar, wann und wie der Bundeszwang des Art. 37 GG anzuwenden ist, welche Maßnahmen rechtmäßig wären und inwiefern diese in der Verfassungswirklichkeit funktionieren. Auch die Frage, inwiefern der Bund finanzpolitisch und -verfassungsrechtlich auf Verfassungsmissbrauch in einzelnen Ländern reagieren könnte, ist noch offen.
Hufen argumentiert nicht nur an der politischen und rechtlichen Praxis vorbei, sondern auch an der Lebensrealität vieler (ost)deutscher Bürger*innen. Hufen nennt die Bundesländer „Sicherheitsschlösser streitbarer Demokratie“, in denen eine „extremistische Partei […] auf allen Ebenen der Staatlichkeit in Einzelfällen viel Unheil anrichten” kann. Es ist bemerkenswert, wie viel über die „Einzelfälle” Thüringen, Sachsen und Brandenburg gesprochen wird, ohne, dass über Thüringen, Sachsen und Brandenburg gesprochen wird. Um die Zivilgesellschaft dieser Länder in ihren Grundrechten einzuschränken, die Arbeit der politischen Opposition zu behindern und Mitarbeiter*innen an Schulen, Medien und kulturellen Einrichtungen unter Druck zu setzen, muss eine autoritär-populistische Ministerpräsident*in das Grundgesetz nicht ändern. Wer die Debatte um eine erstarkende autoritär-populistische Partei auf die Bundesebene verkürzt, trägt die Folgen auf dem Rücken derer aus, die sich bereits jahrelang für die liberale Demokratie engagieren. Menschen, die in einer Diktatur gelebt haben. Menschen, die auf Listen rechtsextremistischer Organisationen stehen und nun zum ersten Mal überlegen, zu gehen.
Man hätte zur Liste der “autoritären Populist*innen”, die den Rechtsstaat Schritt für Schritt unterminieren, auch noch weitere Kandidaten hinzufügen können. Etwa die sozialistische Regierung Spaniens, die derzeit versucht, mit einem Amnestiegesetz zugunsten von Separatisten die Gewaltenteilung auszuhebeln – begleitet von einer klar rechtsstaatsfeindlichen Rhetorik (Richter als “Putschisten in Roben”, FAZ vom 01.02.2024). Oder die sozialdemokratische Regierung der Slowakei, die – wohl nicht ganz uneigennützig – die Verfolgung von Korruptionsdelikten erheblich erschwert. Oder die neue polnische Regierung, deren (vorsichtig formuliert) unkonventionelles Vorgehen gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder dem Verfassungsgericht nicht wirklich rechtsstaatlichen Prinzipien entspricht.
Aber gut, diese Beispiele passen natürlich nicht so recht ins Konzept, denn die autoritären Populisten sitzen ja bekanntlich immer auf der rechten Seite. Da ist es nur konsequent, sie lieber nicht zu erwähnen. Andernfalls könnte das die einfache Formel “links gut, rechts böse” womöglich noch erschüttert werden.
Es geht in diesem Artikel ausdrücklich um die Frage, welche Gefahr die Wahlerfolge der AfD für unsere Demokratie bedeuten könnten – bitte lesen Sie dazu die einleitenden Sätze.
Für mich sieht es ganz so aus, als versuchen Sie mit Whataboutism die Gefahr, die von der AfD ausgeht, zu relativieren – dies ist eine gern genutzte Strategie von Rechtsextremisten mit dem Ziel, selbigen zu verharmlosen und rechtsextremistische Parteien als “normal” darzustellen. Warum tun Sie das? Für mich gibt es hierfür nur eine Erklärung: Sie unterstützen die AfD und sind verärgert, dass hier über die Gefahren, die ein AfD-Wahlerfolg mit sich bringen könnte, aufgeklärt wird.
Ich hingegen bin dankbar, denn die Menschen sollten wissen, was ihr Kreuzchen bei der Wahl für Folgen haben kann.
Die Gefahr, die von der AfD ausgeht, wird nicht dadurch relativiert, dass es in der Welt auch linksgerichtete Regierungen gibt, die fragwürdig arbeiten. Jedenfalls in Deutschland gibt es schlicht keine linkspopulistische Partei, die in gleicher Weise die Verfassung gefährdet, wie die AfD das tut. Das Raunen über vermeintlich einfache Formeln ist daher fehl am Platz.
Es wird so oft von der “Gefahr, die von der AfD” ausgeht, gesprochen. Wäre es nicht vielleicht eine Möglichleit, diese Partei politisch onsolot zu machen anstatatt diese Kämpfe durchweg juristisch ausfechten zu wollen? Warum möchten derzeit knapp 20% diese Partei an der Macht sehen, warum ist es (z.B. der SPD) nicht gelungen diese Partei zu halbieren?
So sehr man die AfD aus dem (politischen) Meinungsspektrum ausschließen möchte, hat man damit noch keinerlei Lösung für die Beweggründe gefunden, welche diese Partei für viele Wähler überhaupt erst attraktiv macht.
Wer will denn “durchweg juristisch” gegen die AfD angehen? Es gibt kein Parteiverbotsverfahren, es gibt kein Verfahren zum Ausschluß aus der Parteienfinanzierung, es gibt kein Verfahren zum Grundrechteentzug gegen Höcke (more’s the pity). Die wehrhafte Demokratie hat bisher völlig darauf verzichtet, von ihren Selbstverteidigungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen.
Weshalb die AfD gewählt wird, ist unterm Strich relativ simpel. Die AfD bietet in einer komplexen Zeit mit multiplen Krisen einfache Antworten und einfache Lösungen, wie alle populistischen Parteien. Dass diese Antworten wenig mit der Realität zu tun haben, kümmert die AfD nicht.
Alle von Ihnen angesprochenen Punkte werden derzeit doch diskutiert (es gibt teilweise sogar Petitionen). und nichts anderes ist doch auch Sinn und Ziel des Thüringen Projekts – juristisch gegen die AfD.
ich verstehe sehr gut, warum die AfD (bedauerlicherweise) so stark werden können wenn sich die Analyse des Problems/Aufstiegs in “simplen” Ausführungen wie den Ihrigen erschöpft.
was bitte ist an der neuen polnischen Regierung links?
Dummland hat noch nicht einmal eine Verfassung sondern nur ein Grundgesetz. Warum wohl? WARUM?!?!?
@ Corona Hotspot
Das Grundgesetz hatte tatsächlich früher einen provisorischen Charakter, jedoch: Seit der deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990 gilt es als Verfassung für “das gesamte deutsche Volk”.
Was finden Sie daran bedenklich? Weshalb äußern Sie dies nicht und werfen lediglich die Frage nach dem Warum auf? Klingt sehr nach Reichsbürgerszene und dass man dort ein Problem damit hat, wenn darüber aufgeklärt wird, welche Gefahren von rechtsextremistischen Parteien für unsere Demokratie ausgehen, ist klar.
Ja, warum?
Da das Grundgesetz offensichtlich eine Verfassung ist, hat Deutschland durchaus eine Verfassung.
selbst wenn es stimmen würde, dass Deutschland “keine Verfassung” hätte:
Ihnen ist scho bewusst, dass es Demokratien gibt ohne geschriebene Verfassung?
mit spanien hat es noch anderswo rechtsextreme als richter u. juristisches personal,.nicht nur in der brd.das wäre sicher erwähnenswert,ebenso die frage wie den so etwas in der brd überhaupt möglich… rechtsextremistische beamten und angestelltedes staates..
“Kurz zuvor schickte die AfD den Freistaat gezielt in eine Regierungskrise, weil sie bei der Wahl des Ministerpräsidenten im dritten Wahlgang nicht ihren eigenen Kandidaten wählte, sondern wider Erwarten den von der FDP. Bis die Minderheitsregierung einen Monat später ihre Arbeit aufnahm, hatte Thüringen keine Minister*innen und war nicht im Bundesrat vertreten.”
Die “Regierungskrise” ergab sich wohl kaum aus der Wahl, sondern vielmehr aus dem Rücktritt des FDP-Kandidaten, der zunächst die Wahl angenommen hatte und dann wegen des medialen Aufschreis und nach Intervention der Bundespolitik einen Rückzieher machte.
Dass Abgeordnete den Kandidaten einer anderen Partei wählen, ist ein selbstverständlicher Akt im Prozess der Mehrheitsfindung.
Wie Sie die Causa Kemmerich hier darstellen, ist schon starker Tobak.
die abtrünnigkeit von den menschenrechten,ca. 12 % DER BEVÖLKERUNG…?
sollen ein rechtsextremes weltbild vertreten.wird berichtet.dazu wären die zu zählen die das begrüßen,begünstigen,duldend fördern,ect. die die derartiges wählen und zu wahlen zu lassen.
die bekämpfung des rechtsextremismus ist nicht in erster linie sache der nation,sondern die verpflichtung aller staatlichkeit in der brd und europa
,aus 1. legalisierungspflicht. ein staat der sich dem entzieht ob anteilig oder grundsätzlich ist nicht nur delegitim sondern auch illegal.ein fall für den eugh für menschenrechte.
Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Wenn Sie dazu einige Fragen / Anmerkungen gestatten:
Warum wird “legal” bei Ihnen in Anführungszeichen gesetzt und was ist unter “formal-legalistisch” zu verstehen?
Außerdem ist mir aufgefallen, dass Sie in Ihrem Beitrag die Unterschiede von Demokratie und Rechtstaatlichkeit nicht herausarbeiten, sondern diese vielmehr vermengen. Besteht nicht ein fundamentaler Unterschied zwischen Demokratie und Rechtsstaat? Ist Zweck letzteren nicht die Einhegung ersterens?
Hallo zusammen,
ich bin kein Jurist, eine Frage zum Staats- bzw. Verfassungsrecht umtreibt mich geradezu. In der Annahme dieses Thema müsste auf einer sehr theoretischen Ebene angegangen werden, frage ich mich also: “wenn das Volk sich eine Verfassung gibt oder ein Grundgesetz als zumindest gleichwertig anerkennt und in diesem sozusagen die Regeln der Staatsorgane und der in dieser wirkenden Personen festlegt, wie kann es sein, dass eben jene Regeln von den wirkenden Personen geändert, gelöscht oder sonst angegegangen werden können? Insbesondere Regelungen, die die Arbeitsweise, Befugnisse, Entlohnung usw. .. laienhaft die Spielregeln, die das Volk, von dem die Staatsgewalt eigentlich ausgehen soll bestimmte?
Über eine Antwort, die auch Nicht-Juristen nachvollziehen können würde ich mich sehr freuen.