20 April 2010

Fehlurteile, und woran man sie erkennt

An der FU Berlin läuft ein spannendes und spektakuläres Forschungsprojekt, das auch die Leser des Verfassungsblogs interessieren müste: www.watchthecourt.org.

Es handelt sich um einen Blog unter Federführung des Zivil- und Zivilprozessrechtlers Martin Schwab:

Es gibt Urteile von Gerichten, die schlichtweg nicht nachvollziehbar und auf den ersten Blick rechtswidrig sind. Diese führen dazu, dass Anwälte in Erklärungsnot kommen können, da sie ihrem Mandanten die offensichtliche Rechtslage nicht mehr vermitteln können. Gerichtsprozesse, die für die Beteiligten meistens ebenfalls eine Belastung darstellen, verlängern sich und höhere Instanzen müssen ein Prozess neu verhandeln, der bei sauberer Arbeit der unteren Instanzen längst abgeschlossen wäre. Außerdem müssen die Beteiligten oftmals lange auf den Ausgang eines Verfahrens warten und in Strafverfahren genügt die Einstellung von Verfahren des Öfteren nicht zur Rehabilitierung der Betroffenen.

Warum ergehen solche Urteile? Wie viele solcher Urteile ergehen pro Jahr in Deutschland?
Wieviel kosten diese unzureichenden Urteile den Steuerzahler?
Sind Landgerichte sorgfältiger als Amtsgerichte?
Sind die rechtlichen Vorschriften unzureichend?

Das Projekt möchte eine Sammelstelle für krass rechtswidrige Urteile sein und Antworten auf die Fragen finden.

Ein äußerst spannender und verdienstvoller Forschungsansatz, finde ich.

Via


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Fehlurteile, und woran man sie erkennt, VerfBlog, 2010/4/20, https://verfassungsblog.de/fehlurteile-und-woran-man-sie-erkennt/.

35 Comments

  1. T.S. Tue 20 Apr 2010 at 11:44 - Reply

    Die Frage ist nur, wann ist ein Urteil ein Unrechtsurteil. Nur weil ein Richter ein fehlerhaftes Urteil gefällt hat, muss dieses noch kein Unrechtsurteil sein. Ich erinnere daran, wie schwierig es ist, einen Richter wegen Befangenheit abzulehnen.

    Dass Willkürurteile und Gefühlsentscheidungen für Anwälte ärgerlich sind, versteht sich von selber.

  2. Dietrich Herrmann Tue 20 Apr 2010 at 11:49 - Reply

    Fehlurteile wird es immer geben solange MENSCHEN richten (Fehlerfreie Urteile erwarten wir dann beim Jüngsten Gericht …). Insofern ist Transparenz und die erforderliche Diskussion ein ganz wichtiges Anliegen, verbunden mit der Hoffnung, dass künftige Entscheidungen die Fehlerhaftigkeit der Urteile (und ihrer Begründungen) erkennen.

    Ich möchte auf drei Aspekte aufmerksam machen:
    1. Über die Fehlerhaftigkeit eines Urteils besteht nicht immer Konsens; gerade deshalb ist die Auseinandersetzung über die Gründe so wichtig.

    2. Es gilt die Dimensionen Raum und Zeit zu berücksichtigen: Was in einem Rechtskreis als fehlerhaft gilt, ist in einem anderen Rechtskreis anerkannt – selbst innerhalb einer scheinbar homogenen Rechtsgemeinschaft wie der Bundesrepublik gibt es unterschiedliche Praxen. Und was in den 1950er Jahren als Konsens gegolten haben mag (man denke nur an den Bereich des Familienrechts), ist heutzutage womöglich ein krasses Fehlurteil. Insofern müssen wir bei der Kategorisierung “Fehlentscheidung” die (rechts-) kulturellen Unterschiede und Entwicklungen in den Blick nehmen.

    3. Ein besonderes Augenmerk verdienen vermeintliche oder tatsächliche Fehlentscheidungen höchster Gerichte, die – sieht man von Verfassungsänderungen ab – als nicht korrigierbar gelten. Auch hier ist Transparenz und Kritik erforderlich; zudem Selbstbewusstsein unter den weiteren Akteuren der Rechtsgemeinschaft (Gesetzgeber, Verwaltungen, Instanzgerichte, Bürger als potenzielle Beschwerdeführer in Verfassungsbeschwerden), Selbstkorrekturen des höchsten Gerichts (bei uns Verfassungsgericht) einzufordern, wenn sie zur Überzeugung gelangen, eine Entscheidung oder ihre Begründung stehe nicht wirklich im Einklang mit der Verfassung. Im Idealfall führt dies zu einem – selbstverständlich kontroversen – Dialog über die Verfassung und ihre Bedeutung, mithin das beste, was in einer partizipativen Verfassungsdemokratie geschehen kann.

  3. Jens Tue 20 Apr 2010 at 12:25 - Reply

    Der Ansatz ist interessant, die Methodik kann ich noch nicht ganz nachvollziehen.

  4. Dante Tue 20 Apr 2010 at 12:52 - Reply

    Ich sehe das Projekt auch eher kritisch. Das fängt schon damit an, dass sprachlich eher auf Boulevard-Niveau gearbeitet wird. Der Begriff “Skandalurteil” ist nicht gerade der erste, der sich zur wisschenschaftlichen Analyse anbietet. Offenbar geht es insoweit mehr um die Erregung von Aufmerksamkeit.

    Auch die eigenen Kriterien zieren zwar die Webseite, sind aber weder in sich logisch, noch werden sie wirklich angewandt.

    Dort heißt es: “Als Orientierungspunkt für die extreme rechtswidrigkeit soll auf den ersten Blick klar sein, dass die Entscheidung krass rechtswidrig ist.”

    Abgesehen von Orthographiemängeln ist das logisch als bestenfalls holprig zu bezeichnen.

    Die Beurteilung des neuesten Falles dreht sich im Kern um die Auslegung des Begriffs “Vorenthaltung” in § 546a BGB. Die in der Analyse vorgenommene Auslegung ist sicherlich überzeugender als die des Amtsgerichts. Auf den ersten Blick “krass rechtswidrig” ist die Entscheidung aber nicht. Sie ist auch keine “unter keinem Aspekt nachvollziehbare Anwendung materiellen Rechts.” Schließlilch steht in § 546a BGB auf der Tatbestandsseite “Wer die Mietsache nicht zurückgibt”. Erst auf der Rechtsfolgenseite ist von Vorenthaltung die Rede.

    Es erstaunt, dass man eine fehlerhafte Entscheidung eines Amtsgerichts, die in der Berufung im Zweifel ohne weiteres korrigiert worden wäre, zum Skandal hochjazzen will.

    Wenn es tatsächlich keine skandalöseren Urteile gibt, scheint es um die Rechtspflege in Deutschland sehr gut bestellt zu wein.

  5. Max Steinbeis Tue 20 Apr 2010 at 13:44 - Reply

    Das scheint mir gerade das Reizvolle an dem Unternehmen zu sein: dass hier mit einem primär soziologischen, nicht prozessrechtlichen Erkenntnisinteresse an die Problematik herangegangen wird und jenseits von Rechtsmittelverfahren Material gesammelt wird, wann und in welchem Umfang Gerichte Urteile abliefern, die nichts taugen.

    Ich kann nicht erkennen, dass es hier Skandalisierung im Vordergrund steht. Ich meine, wie viele Amts- und Landrichter gibt es wohl, die sich ihrer Arbeit auf eine Weise entledigen, die kritikwürdig ist, und zwar obwohl oder gerade weil sie nie einem Rechtsmittelverfahren ausgesetzt wird?

    Weiß das wer? Sicher nicht null, so viel steht fest.

    Ich fände das ziemlich interessant, darüber mehr zu erfahren, und zwar ruhig auch erst mal in Form von qualitativer, nicht scharf und methodisch abgegrenzter Materialsammlung. Auch wenn sich dadurch sicher mancher Richter auf den ohnehin schon eng geschnürten Schlips getreten fühlt.

  6. Dietrich Herrmann Tue 20 Apr 2010 at 13:57 - Reply

    Ich muss meinen vorigen Eintrag nach Betrachtung der Website ergänzen:
    Die genannten Kriterien sind in der Tat sowohl von der Form als auch vom Inhalt als mindestens schlampig zu kennzeichnen. Die Bezeichnung “Krasses Fehlurteil” ist ohne eine Nennung von nachvollziehbaren Kriterien einfach nur willkürlich – womöglich ähnlich willkürlich wie ein vermeintliches Fehlurteil. Was die Kollegen hier mit “auf den ersten Blick klar” meinen, bleibt reichlich unklar!

    Es gilt hier zweierlei zu unterscheiden:
    1. Sicherlich gibt es immer wieder (Menschen sind am Werk! s.o.) Fälle, wo es den Urteilen schlicht am rechten Gebrauch des Handwerkszeugs mangelt; ob aus Unvermögen der RichterInnen, aus Schlampigkeit, Hast, Übermüdung – das sei einmal dahingestellt. Über die Einordnung solcher Fälle sollte relativ breiter Konsens herzustellen sein.
    2. Fälle, in denen Rechtsfragen schlicht unterschiedlich bewertet werden – hier vor allem ist Diskussion nötig und kann fruchtbar sein.
    Freilich gibt es Kombinationen von beidem. Als Liebhaber der Verfassungsgerichtsbarkeit darf ich nur an den Kruzifix-Beschluss des BVerfG von 1995 erinnern, wo die Kritik gerade auf die Verbindung von handwerklichen Fehlern und umstrittene Verfassungsinterpretation abheben konnte.

    Die Damen und Herren des Projekts mögen die Kriterien noch einmal völlig überarbeiten – insbesondere Nachvollziehbarkeit der Kriterien ist gefordert -, dann könnte daraus womöglich eine interessante Sache werden, sonst bleibt’s auf Boulevard-Niveau.

  7. Showbee Tue 20 Apr 2010 at 14:23 - Reply

    Sollte man Forschungsprojekte nicht erst dann an die Öffentlichkeit bringen, wenn Forschungsergebnisse vorliegen? Drei Urteile zweifelhafter “krasser Rechtswidrigkeit” in einem knappen halben Jahr Ermittlungsmaßnahmen ist wohl “mau”. Man kann nur hoffen, dass das Projekt nicht der Verpulverung von Exellenzinitiativenmitteln dient.

  8. Mausi Tue 20 Apr 2010 at 14:54 - Reply

    trotz Leitung des Projekts durch einen Professor komm das ganze “krass unseriös” rüber – allein schon die Formulierungen…. ein wunderschöner Hyperlativ: “Die extremsten Fehlurteile eines Monats sollen in Printmedien veröffentlicht werden. ” oder auch “Neben der Fehlerhaftigkeit des Urteils kann für die Beurteilung als besonders krass rechtswidrig in Betracht kommen”
    mir erscheint es schon so, dass da Skandalisierung im Vordergrund steht:
    “Dazu wird die Zusammenarbeit mit einer überregionalen Tageszeitung angestrebt (Medienpartner).”
    eine Tageszeitung ist wohl kaum der richtige Platz für wissenschaftliche Analysen. Und schon die Unterstellungen die da gemacht werden sind polemisch: “Ein Richter hat keine Lust, über den ihm vorgelegten Fall zu entscheiden.”

  9. Kartellblog. Tue 20 Apr 2010 at 20:44 - Reply

    Bei “krass” etc bin auch ich stutzig geworden. Aber das Geschäftsmodell gibt es seit langem. “Für finanzielle Unterstützung kommen Sie insbesondere als Prozessfinanzierer und Rechtschutzversicherer in Betracht.” Der logisch nächste Schritt ist die Abtretung prozessbehafteter Forderungen an Fonds. Stehe zu dem Modell neutral, aber der wissenschaftliche Anstrich stört mich. Wenn es mehr oder andersartigen Hintergrund gibt, ist er auf der website unterbelichtet.

  10. Jojo Tue 20 Apr 2010 at 21:25 - Reply

    Da sich innerhalb eines halben Jahres, während dessen das “Projekt” nun läuft, nur vier (!) “krasse Fehlurteile” aus den letzten 5 Jahren gefunden haben, scheint es um die Rechtspflege in Deutschland ja doch nicht sooo schlecht bestellt zu sein …

  11. […] Fehlurteile, und woran man sie erkennt […]

  12. Dante Tue 27 Apr 2010 at 14:09 - Reply

    Ich hab mir heute nochmal die Selbstdarstellung angeschaut und dabei ist mir folgender Ausschnitt aufgefallen:

    “Die fehlerhaften Urteile werden den entsprechenden Gerichten zugeordnet und anhand der Gesamtzahl der gesprochenen Urteile ein Fehlerindex für das jeweilige Gericht erstellt.

    Bei einem Fehlerindex von über 5 % werden die am entsprechenden Gericht bemängelten Urteile unter Einbeziehung aller Protokolle und unter Befragung der beteiligten Parteien daraufhin untersucht, ob der Fehler auf Unzulänglichkeiten im Gesamtsystem zurückzuführen ist.”

    Wenn ich das richtig verstehe, will man mit dem Projekt einen “Krasses-Fehlurteil-Index” für jedes Gericht erstellen. Ein Lehrstuhl mit vielleicht max. 10 Mitarbeitern möchte also die Arbeit von mehreren hundert Richtern beurteilen.

    Selbst wenn man sich nur auf die Gerichte beschränkt, von denen “zufällig” besonders viele Entscheidungen kommentiert werden, ist man sich über die Dimensionen des Vorhabens wohl kaum im klaren. Ein durchschnittliches Land- oder Amtsgericht dürfte mehrere hundert bis eintausend Urteile im Jahr fällen. 5% hiervon wären 25 Urteile. Glaubt man dort wirklich, dies auch nur für 10 von geschätzt deutlich über 100 Gerichten in Deutschland leisten zu können? Das gegenwärtige Veröffentlichungstempo spricht ja Bände.

    Für mich ein weiteres deutliches Zeichen dafür, dass man in Berlin an Selbstüberschätzung leidet.

    Das neueste “Fehlurteil” ist übrigens besonders schön, aber dazu werde ich wohl besser in den Kommentaren dort etwas schreiben.

  13. Heike Blumentritt Sat 17 Nov 2012 at 17:37 - Reply

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wer kann uns bei einem Fehlurteil helfen. Gegen meinen Mann wurde im Januar 2006 Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erlassen. Im Februar 2006 reichte er eine Zeugenliste beim Pflichtverteidiger G ein. Dieser Pflichtverteidiger hatte diese Zeugenliste erst am 21.07.2006 dem Amtsgericht in der ersten Verhandlung als Beweisantrag eingereicht. Erstmals am 22.12.2010; 06.1.2011 und 20.01.211 wurden 34 Zeugen vom Landgericht geladen, die ALLE meinen Mann entlasteten und 5 Zeugen kennen uns nicht mal. Fälschlicherweise wurden diese beweisführenden und entastenden Zeugenaussagen von der Protokollführerin nicht Wortprotokolliert und das Urteil ohne jeglichen Beweis und Zeugenaussagen, gegen meinen Mann gefällt.
    WER KANN UND WIRD UNS HELFEN KÖNNEN?

    Danke für Ihr Interesse

  14. te Kock Sat 2 Mar 2013 at 21:32 - Reply

    Ich finde dieses Projekt fuer notwendig weil ich aus eigener Erfahrung -erlebt habe, dass selbst Richter am LG Sachvortraege fehlerhaft wider geben und geltendes Gesetz nicht anwenden, weil sie es offensichtlich nicht kennen. Dieses Projekt kann vielleicht helfen, dass Richter an den genannten Gerichten sorgfaeltiger arbeiten und weniger Unsinn im Namen des Volkes machen.

  15. Rennack monika Sat 2 Jul 2016 at 23:38 - Reply

    Ich brauche dringend die einen Anwalt der seine Arbeit im Strafrecht noch ernst nimmt.

  16. ulbrich Wed 11 Jan 2017 at 19:19 - Reply

    Mir wurden Sachen weggenommen die ich versuchte auf rechtlichen Wege zurück zu erlangen. Also nahm ich mir einen Anwalt mit der Vorrausetzung dass dieser Frist zur Herrausgabe und Einleitung eines Verfahrens durchsetzt. Stattdessen nahm er meine Unterlagen entgegen und war nicht mehr zu erreichen. Zwar quittierte Richter Kunz, Amtsgericht Neukölln, „Schlechtarbeit“ verurteilte mich aber dennoch meinem Anwalt 250 € zu zahlen. Da ich Sozialhilfeempfänger bin kann ich diesen Betrag kaum stemmen. Mein Ersuchen auf Ratenzahlung wurde ebenfalls ignoriert.

    Was kommt auf mich zu ?

    Mahnverfahren, Offenbahrungseid, Erzwingungshaft ?

    Wären Sie so nett die Situation einzuschätzen ?

    Sollten Sie sich äussern wolen:

    Anwalt Schindler
    Karl Marxstr. 89
    12043 Berlin

  17. Unterhofer Katharina Sat 15 Apr 2017 at 12:20 - Reply

    Ich finde dieses Projekt wichtig und interessant. Willkür und Entgleisung wurde schon einmal zum Verhängnis. Was ist so schwer daran seinem Berufsstand die höchstmögliche Achtung entgegenzubringen? Ich leide momentan selbst unter einem Urteil und es zerstört mein Leben. Ich weiß nicht weiter, es Frist mich auf, es kostets viel Geld-alles was ich habe und nimmt mir das Vertrauen in die Welt. Obwohl ganz klar ist dass ich mich um mein Kind gut kümmern kann und der Vater ein Betrüger ist, ist der Richter nicht gewillt dafür zu sorgen dass ich nach Recht mein Baby sicher und gut groß ziehen kann so wie es Menschenrecht ist. Menschen werden nicht gleich behandelt sondern vor Gericht werden extreme Unterschiede vorgenommen. Da gibt es einmal die die ständig vor Gericht sitzen und ständig bevorzugt werden, die die machen können was sie wollen und trotzdem immer ungestraft davon kommen und die die immer zahlen müssen und deren Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Dieses Gefälle erinnert spontan schon an die Nazizeit, wo sich das Leben einer ganzen Gruppe zu eigen gemacht wurde um daraus Luftschlösser in Stein zu meiseln. Unverschämt, eine furchtbare Tragödie….Jedes Gericht braucht ein schamlose Qualitätsmanagement in dem Fehler zugegeben und behoben werden können für mehr Lebensqualität für Opfer.

  18. Adi Schwebs Fri 21 Jul 2017 at 14:16 - Reply

    Wie ist es nur möglich, daß Richter bishin
    zum Bundesgerichtshof, nicht zur Verantwort-
    ung gezogen werden, wenn diese vorsätzlich
    ein FEHLURTEILT fällen ?? Oder wenn Ange .-
    stellte von Behörden, vorsätzlich – krimi-
    nell – FALSCHAUSSAGEN machen und nicht zur
    Verantwortung gezogen werden ??
    Aber eine Krähe hackt der Anderen kein Auge
    aus !!

    • Adi Schwebs Sun 22 Apr 2018 at 13:06 - Reply

      Leider habe ich von keinem Leser eine Reaktion erhalten, über die vorsätz –
      lich >FEHLURTEILE< unserer Richter und
      Staatsanwälte. Da dieses keinem intere-
      siert, machen diese <HEILIGEN< immer so
      weiter mit ihren <Fehlurteilen< und es
      gibt niemanden der diese zur Verant-
      wortung zieht. TRAURIG-TRAURIG-TRAURIG
      a.schwebs@gmx.de

  19. Adi Schwebs Sat 21 Oct 2017 at 11:28 - Reply

    SIND RICHTERVOM BGH EIGENTLICH DIE HERRGÖTTER

    Wegen nachweislichem FEHLURTEIL durch die
    Richter vom BGH und FALSCHAUSSAGEN der Stadt
    Osnabrück habe ich meine gesamte Existenz verloren. Zuvor hatte ich das größte je in
    Osnabrück bestehende Taxi- u. Mini-Car- Un-
    ternehmen mit über 50 Fahrzeugen u. 100 Ar-
    beitsplätzen. Bis die Stadt Osnabrück nach
    2 1/2 Jahren später meinen Betrieb unter –
    sagte. (Angeblich reines Wohngebiet – ob –
    wohl die Rheinerlandstraße ein Autobahnzu-
    bringer war und heute noch ist) Zuvor hatte
    mir die Stadt Osnabrück >>A L L E<< Ge –
    nehmigungen – Gewerberlaubnis – über 50
    Konzessionen o h n e ergendwelche Auflagen/
    Einschränkungen erteil.
    Die Richter vom BGH sagten sogar schrift –
    lich.: Die Stadt Osnabrück hätte mir alle
    Auskünfte k l a r + d e u t l i c h +
    r i c h t i g + u n m i ß v e r s t ä n-
    l i c h erteilen müssen.
    Dann das unglaubliche: Die Richter vom
    BGH lehnten dann meine Klage ab.
    Ist sowas normal? Wie können die "Heiligen"
    in ihren roten Kitteln nur so entscheiden.
    Obwohl ich dagegen mehrere Strafanzeigen
    gestellt habe. ALLES OHNE ERFOLG: Das ist
    Gerechtigkeit in Deutschland !

  20. Martin Exner Wed 8 Nov 2017 at 14:28 - Reply

    ein weiterer Fall findet sich unter http://www.fehlurteil.info. Dort geht es um Anwaltshaftung. Die Richter verurteilen ihren Kollegen nicht und lassen den unbestrittenen Sachvortrag einfach mal im Urteil und Tatbestand weg.

  21. Resch Bernhard Tue 3 Apr 2018 at 23:23 - Reply

    Kann ich Ihnen Fehlurteile schkcken ?

  22. Adi Schwebs Sun 12 Aug 2018 at 09:23 - Reply

    FEHLURTEILE – sogar von den höchsten Gerichten, das ist schon nicht nach-
    vollziehbar. Aber wenn man persönlich
    betroffen ist und dagegen vorgehen
    möchte, hat man auch durch Anzeigen +
    Widerspruch + Antrag auf Wiederauf-
    nahme keine Chance. Denn bei den
    >AUSSERIRDISCHEN>ob Richter+Behörden+Staatsanwälte+
    Poliker<>KEINEM DEUTSCHEN BÜRGER<<
    helfen und zu keinem Rechthelfen.
    Auch wenn er Recht hat und UNSCHULDIG
    ist.Aber so war es schon im 3. Reich
    und der ehemaligen DDR – oder ?

  23. Merten H. Fri 8 Feb 2019 at 10:55 - Reply

    … und um es noch zu verschlimmern sind viele Gesetze so schwammig geschrieben, dass man genauso gut auch Kaffeesatzlesen machen könnte.
    So nebenbei aber mal gefragt, wie ist es denn bei den Land- und Amtsgerichten zu handhaben, wenn z.B. der BGH ein Urteil fällt, dass zwar vom Verfahrenssachverhalt nicht unbedingt umlegbar ist, aber in der Urteilsbegründung allgemeingültige Aussagen macht?? Ist solcherlei Aussage für die Land- und Amtsgerichte vor Belang? Oder eher an der Tagesordnung, dass dies wider besseres Wissen total ignoriert wird??

  24. Adi Schwebs Mon 25 Mar 2019 at 14:07 - Reply

    Die Richter vom BGH fällten in meiner Sache
    durch Untätigkeit ein Fehlurteil – Obwohl
    diese vorab in ihrem Beschluß sagten:
    >Die Stadt Osnabrück wäre verpflichtet ge-
    ******************************************
    wesen, mir alle Auskünfte k l a r + r i ch-
    t i g + u n m i ß v e r s t ä n d l i c h
    zu erteilen, damit ich entsprechend hätte
    disponieren können.>Aber so war es schon im 3.Reiche, daß
    Unschuldige Menschen – ihre Existenzen
    vorsätzlich vernichnet wurden. Sooo <<
    Wie in meinem Fall – Dadurch habe ich
    einen Schaden von 2,5 Millionen Euro
    und 100 Arbeitsplätze wurden vernichtet.
    Daher gehörden solche Richter in den Knast

  25. Monika Rämisch-Nakoinz Sun 5 May 2019 at 14:40 - Reply

    Ich bekam auch ein Fehlurteil, was mein Anwalt sofort feststellte. Es handelt sich um ein Notwegerecht, was vom BGH eindeutig u verständnisvoll erklärt wird. Die Richter in Magdeburg halten sich daran nicht bzw. wurden nicht hinreichend Feststellungen zu den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort getroffen. Die gesamte Familie leidet darunter. Ich würde den Fall gerne an die Öffentlichkeit weiterleiten. Können Sie mir behilflich sein?
    Mit freundlichen Grüßen M. Rämisch-Nakoinz

    • Stahl Wind Sun 19 May 2019 at 17:22 - Reply

      Machen sie eine Petition, “Change.org” oder auch Avaaz.org!
      Alle anderen Medien außer das Internet in bestimmten bereichen, sind “gepolt”
      EMRK-EU Menschenrechtskonvention durch suchen, sich an die EU Gerichtsbarkeit wenden, wenn dort eine Regelung dazu geurteilt wurde!
      Die EU Gerichte stehen über den Nationalen Gerichten!
      —-
      Nationale Gesetze dürfen sich nicht über EU-Recht hinwegsetzen

      Das Recht der Europäischen Union steht über nationalem Recht. Diesen Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste Gericht der EU, am 18. Juli 2007 in Luxemburg mit einem Urteil in einem Streit über Unternehmensbeihilfen in Italien bekräftigt. Nationale Gerichte dürfen sich laut dem Richterspruch nicht über EU-Recht hinwegsetzen und müssen gegebenenfalls heimische Gesetze und Vorschriften außer Acht lassen (AZ: C-119/05).

  26. Stahl Wind Sun 19 May 2019 at 16:26 - Reply

    Schon ein Georg Büchner, wusste vor mehr als 180 Jahren schon:
    „Das Gesetz ist das Eigentum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eignes Machwerk die Herrschaft zuspricht. Diese Gerechtigkeit ist nur ein Mittel, euch in Ordnung zu halten, damit man euch bequemer schinde; sie spricht nach Gesetzen, die ihr nicht versteht, nach Grundsätzen, von denen ihr nichts wisst, Urteile, von denen ihr nichts begreift.“
    Zitat: Georg Büchner

  27. Stahl Wind Sun 19 May 2019 at 17:15 - Reply

    Ein Frankfurter Gericht verlangt letztlich von mir, dass ich mich in eine tödliche Gefahr begebe, indem ich einen mobilen Heizlüfter unter ein gerissenes Waschbecken stelle, in einem engen Badezimmer!
    Unser wirkliches Problem liegt darin, dass Richter nicht auf ihre charakterliche und Fachliche Eignung geprüft werden.
    Mit Fachlich ist der Bereich in dem Urteile gefällt werden gemeint, jemand der vom Bau Gewerbe keine Ahnung hat, sollte dort auch keine Urteile fällen dürfen!
    Ein Urteil, aus einem Gutachten zu entnehmen, ist einfach nur ein Witz!
    Wieviel Richter, sitzen dort, in den Gerichten und haben sich wie auch immer, durch das wohl langweiligste Studium der Welt gemogelt, weil es die Eltern wollten und man ja den Zugriff auf das Erbe erhalten will.
    Dem Bundesverfassungsgericht geht der Allerwerteste auf Grundeis, weil der EuGH nun das höchste Gericht ist.
    Sorry, aber ein Verfassungsgericht, das Beschwerden, gegen einen Grundgesetz verstoß, einfach ohne jegliche Begründung ablehnen kann, § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG, hat für mich keine Berechtigung in einem Rechtsstaat, das passt doch ehr zum dritten Reich!
    Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG)
    § 93d Abs. 1 – BVerfGG
    (1) Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.

  28. Stephan Kurth Thu 25 Jul 2019 at 12:04 - Reply

    Laut meinem Urteil des LSG Niedersachsen, soll ich mein Pflegegeld (Pflegegrad 4) zur Deckung des Lebensbedarfs meiner Ehefrau nutzen, welches aber für die Sicherung der Pflege vollständig benötigt wird.
    Daher darf ich mir aussuchen, ob ich eine Pflege bekommen soll oder meine Ehefrau “Essen”.

    Es besteht auch kein Anspruch auf Eilbedürftigkeit oder der Genehmigung von PKH.

    Es handelte sich um eine Klage gegen das JobCenter, da diese negativ beschieden haben und mitteilten, das durch mein Pflegegeld ausreichend Finanzmittel vorhanden sind (lt. Gesetz darf Pflegegeld nicht angerechnet werdrn). Die Berufung vor dem BSG wurde verewehrt.

  29. Jacqueline Sahr Fri 27 Sep 2019 at 00:38 - Reply

    Berliner Kammergericht fällt im Hauptverfahren schriftliches Urteil durch Einzelrichter .

  30. Adi Schwebs Sun 22 Dec 2019 at 11:56 - Reply

    Mir wurde vorsätzlich meinen Unternehmen
    Taxi-Mini-Car vernichtet.
    >Ich versichere die Richtigkeit meiner Anga-
    ben und daß ich gegen keine Genehmigungen +
    Gesetze vrstoßen habe.a.schwebs@gmx.de

  31. Adi Schwebs Sun 22 Dec 2019 at 12:03 - Reply

    Die Stadt Osnabrück hatte mir in etwa 200
    Fällen vorsätzlich falsche Auskünfte erteilt
    sämtliche Genehmigungen / Gewerberlaubnis
    ebenfalls erteilt und alle Gebühren von mir
    verlangt.
    Der BGH sagte sogar in seinem Beschluß:
    Die Stadt Osnabrück, wäre verpflichtet ge-
    wesen, mir alle Auskünfte – klar+richtig+
    unmissverständlich zu erteilen.
    Die Verantwortlichen der Stadt Osnabrück
    machten aber falsche Aussagen vor dem BGH
    verschwiegen ihre Verstöße gegen die eigenen Vorschriften und Gesetze.
    Somit verlor ich sogar wegen Untätigkeit
    meine Klage: Obwohl die Richter nach der
    Wahrheit u. Richtigkeit hätten entscheiden
    müssen. Ein Wiederaufnahme-Verfahren wurde
    abgelehnt und somit stehe ich, dank der
    Behördenwillkür vor dem NICHTS: Ich benötige dringend Hilfe. a.schwebs@gmx.de

  32. Werner Dierker Fri 27 Dec 2019 at 12:21 - Reply

    2 S 126/19
    41 C 451/16 Beschluss vom 18.11.2019

    Seit 40 Jahren als Unternehmer im vorbeugenden- abwehrenden Brandschutz tätig, beauftragte ich am 26. März 2014 einen Architekten, der im Rahmen einer Energetischen Dachsanierung die Baubegleitung-Planung einschl. Erkererweiterung übernahm, wegen Geringfügigkeit soll nach Std. 75.-/55.-€ abgerechnet werden, Baubeginn sollte Juni 2014 sein.

    Er schreibt aus: Es handelt sich um die Sanierung eines 2-geschossigen Wohn- und Geschäftshauses mit Kellergeschoss und zum Teil ausgebautem Dachgeschoss dessen Dach wärmegedämmt und saniert werden soll. Die Traufhöhe ist 6,50 m.ü. Gelände. Das Gebäude gliedert sich in 3 (drei) aneinander stehende unterschiedliche Abschnitte:
    1. Haushälfte links 1932 (ausgebaut und bewohnt)
    2. Haushälfte rechts 1932 (ausgebaut und z.Z. nicht bewohnt)
    3. Anbau 1955 (nicht ausgebaut, jedoch für Ausbau vorbereitet)

    und fordert für das Objekt überbordende Maßnahmen, wie:
    1. Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
    2. Rauchschutztür im Erdgeschossflur
    3. Wendeltreppe hofseitig bis zum Boden
    4. Unterkleidung der Treppen in F30
    5. Bestandsdecke auf die geforderte Qualität von F60 zu prüfen
    6. Rauchabzug RWA im Dachgeschoss 136
    7. Einbau einer Wendeltreppe vom Dachgeschoss auf den Balkon
    8. Wendeltreppe zur Straßenseite vom DG zum 1.OG
    9. Befahrbarkeit der Kellerdecke prüfen.
    10. feststellen ob die Decke durch die Feuerwehr befahrbar ist,

    Die am 13.11.2014 in Rechnung gestellten überhöhten Leistungen wurden abgelehnt und die Rechnung wegen falschem Adressaten (Auftraggeber) vorerst mit Wunsch auf Berichtigung zurückgegeben.

    Zumal am 23.06.2014 in einem schriftlichen Gesprächsprotokoll seitens der Feuerwehr deutlich hervorgehoben wird, dass Der 1. und 2. Rettungsweg wie auch die Anleiterbarkeit vorhanden sind und

     gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 BremLBO hat das Gebäude die Klasse 3
     laut LBO wird ab 5 Geschosse eine RWA verlangt, wir haben 2 Geschosse
     im 1.OG ist ein zusätzlicher Rettungsweg auf ein Flachdach vorhanden
     im DG ist zusätzlich ein Austrittfenster eingebaut
     vom Keller bis Dachboden sind ausreichend Feuerlöscher installiert
     vernetzten Rauchmelder im Treppenhaus und Wohnungen vorhanden

    07.06.2016 ein Versäumnisurteil (Zahlung Rechnung)
    10.06.2016 der Einspruch
    28.11.2016 Güteverhandlung Direktor des Amtsgerichts Dr. Lüthe (Beweislast sei auf Klägerseite + Protokoll vom 23.06.2014 wurde besprochen)
    20.03.2017 vernommen wurden die Zeugen Nils Brandt und Thomas Böhlandt
    (Gütliche Einigung kam nicht zustande) Richterin AG Reinke
    12.04.2017 Beschluss – Sachverst. Ulrich Schiffler
    10.11.2017 Gutachten- Gebäudklasse 3- keine Nutzungsänderung- Brandschutznachweis nicht erforderlich-
    27.11.2017 Gutachten II – jetzt kommt eine Drehleiter ins Spiel
    07.08.2019 Berufung – wegen Verfahrens als auch Rechstfehler aufheben
    18.11.2019 mit Beschluss hat die 2. Zivilkammer des Landgerichtes Bremen am die Berufung vom 14.12.2019 gegen das Urteil vom 11.11.2015 auch unter Berücksichtigung des Berufungsvorbringens durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen trotz anderslautender, nachfolgender Gesetzesvorgaben.

     kein Brandschutzauftrag an den Architekten erteilt
     weil laut LBO-Bremen keines erforderlich ist
    § 62 Genehmigungsfreistellung
     (1) Keiner Genehmigung bedarf unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von
    a)Wohngebäuden
     (2) Nach Absatz 1 ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt, wenn
     1. es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Absatz 1, des § 12 oder des § 30 Absatz 2 des Baugesetzbuches mit Festsetzungen nach der Baunutzungsverordnung liegt,
     2. es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht,
     3. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und Nutzungsänderungen fallen unter den Bestandsschutz, solange sie unwesentlich für die Qualität und Quantität einer baulichen Anlage sind.
     Falsch ist die Feststellung; Die Zufahrt und die Aufstellfläche für ein Hubrettungsgerät müsste unter diversen Bedingungen hergestellt werden.
     § 5 Abs. 1 Satz 4 BremLBO – Notwendigkeit einer Feuerwehrzufahrt und Bewegungsfläche ist in der Regel erst erforderlich, wenn das Gebäude mehr als 50 Meter von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt ist, bei uns sind es ca. 18 Meter.
     4. Richtig ist; dass die vom Architekten erbrachten Brandschutzmaßnahmen einen übermäßigen, und unnötigen Aufwand darstellen.
     Richtig ist; Das der Gutachter Herr Bartel in seinem Gutachten vom 02.11.2017 beschrieb,
     es hätte laut BremLBO § 66 auf einen Brandschutznachweis verzichtet werden können. und es wegen dem Verzicht- kein Genehmigungsverfahren- und kein Brandschutznachweis nötig wären und laut
     BremBauVorLV § 11 KEIN Bauvorhaben ein Brandschutzkonzept gefordert wird
     Richtig ist auch die Aussage vom Gutachter Bartels vom 02.11.2017 auf Frage 2; Das Gutachten sei fehlerhaft erstellt: es sei kein vollständiges Brandschutzkonzept
     Die Reduzierung der geforderten Brandschutzqualität A für die Treppe auf eine unter seitige Bekleidung des Treppenlaufes in F30, wird durch den Einsatz von vernetzten Rauchmeldern im Treppenhaus kompensiert.
     2. Eine RWA-Anlage gem. §35 (8) ist erst ab den 5 Geschoss vorgesehen wir haben 2.
     § 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen, Vorhaben des Bundes (1) Verfahrensfrei sind
     1. folgende Gebäude:
     g. der Ausbau von Räumen zu Wohnzwecken in fertiggestellten Wohngebäuden, wenn auch nach erfolgtem Ausbau die Gebäudeklasse nicht überschritten wird,
     (2) Verfahrensfrei ist die Änderung der Nutzung von Anlagen, wenn
     1. für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen oder
     2. die Errichtung oder Änderung der Anlagen nach Absatz 1 verfahrensfrei wäre.
     (4) Verfahrensfrei sind Instandhaltungsarbeiten; dies gilt bei Gebäuden, die von örtlichen Bauvorschriften nach § 85 Absatz 1 Nummer 1 erfasst werden nur, wenn die Instandhaltungsarbeiten keine Änderung der äußeren Gestaltung zur Folge haben.

    Derartige eindeutige Fehlentscheidungen stellen eine Gefahr für den Rechtsstaat dar – und zwar jede einzelne von ihnen, auch wenn es sich aus der Sicht eines Außenstehenden um einen „Ausreißer“ handeln mag. Denn wenn jemand einer solchen Fehlentscheidung zum Opfer fällt, verliert er das Vertrauen in die Justiz und wird dieses Empfinden auch an sein soziales Umfeld weitergeben.

    Mit freundlichem Gruß
    Werner Dierker

  33. Robert Degen Mon 20 Jan 2020 at 20:49 - Reply

    Lieber Herr Dierker,
    auch ich und meine Familie sind Opfer von kriminellen öbuv Gerichtssachverständigen und der Zivil-, und Strafjustiz geworden. Das Fehlurteil des OLG München aus 01.2019 erkennt man daran, dass der Senat den im Sachverständigenanhörungstermin vorgelegten Beweis zweier öbuv Sachverständige nicht berücksichtigt hat. Das ist eine Grundrechtsverletzung. Ein unter Rechstsschutzdeckung eingeleitetes Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beim BGH wurde verworfen, weil diese nicht rechtzeitig begründet wurde. Der BGH – Anwalt ist nicht nur davongelaufen, Er hat am Tag des Fristablaufs der Vorlage der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung das Mandat zur Unzeit niedergelegt und damit seine Berufspflicht verletzt. Wir haben hier einen sozialwirtschaftlichen Totalschaden. Nun, die Justiz hat mir den Krieg erklärt und ich habe diese Erklärung angenommen. Es herrscht Waffenstillstand und jeder wartet, dass der Andere den ersten Angriff tätigt. Ich habe mich vorbereitet und ich werde diesen justiziellen Nazimethoden, wie sie uns in den jetzt 17 Jahre andauernden Rechtsstreit an uns angewendet wurden, ein Ende setzen. Dies gebietet der Artikel 20 Grundgesetz, das den Wiederstand auch gegen die Staatsgewalt der BRD erlaubt. Sie erhalten in den nächsten Tagen das falsche Urteil und den vom Gericht ignorierten Beweis.
    Mit freundlichen Grüßen,

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