Freiberufler-GmbH bleibt gewerbesteuerpflichtig
Das Bundesverfassungsgericht hat erkennbar keine Lust, der weiteren Nivellierung der Freien Berufe die Hand zu reichen – zumindest in steuerlicher Hinsicht: Freiberufler-GmbHs müssen weiter Gewerbesteuer zahlen, so ein heute veröffentlichter Nichtannahme-Beschluss aus Karlsruhe.
Danach ist es völlig in Ordnung, die Frage Gewerbe oder nicht nach der gesellschaftsrechtlichen Rechtsform zu beantworten statt nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit:
Eine Kapitalgesellschaft kann nicht (…) aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig werden. Sie ist darauf angewiesen, ihre Tätigkeiten durch Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder andere Arbeitnehmer wahrnehmen zu lassen. Gegenüber diesen Personen kommt der Kapitalgesellschaft eigene Rechtssubjektqualität zu. Ihre Tätigkeit erschöpft sich darin, dass sie Kapital aufbringt, Betriebsmittel einsetzt und Personal beschäftigt.
[…] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Maximilian Steinbeis, GULP erwähnt. GULP sagte: Neeus Urteil des #BVerfG: #Freiberufler-GmbH ist gewerbesteuerpflichtig: http://ow.ly/1GKlN #Bundesverfassungsgericht […]