Lockdown für alle?
Wer die Debatten um die Corona-Politik, nicht zuletzt auf diesem Blog, von Anfang an verfolgt hat, könnte eine bemerkenswerte Umkehrung registrieren: Hatten im März und April 2020, als alles anfing, noch die Kritiker der ergriffenen Maßnahmen dominiert und die Einhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Grenzen angemahnt, melden sich nun verstärkt diejenigen zu Wort, denen derzeit viel zu wenig getan wird und die die Ursache des ganzen Übels gerade in der Überbetonung rechtsstaatlicher Bindungen, vor allem aber in der FDP sehen. Man lotet dann etwa, wie Johannes Gallon und Anna Katharina Mangold in ihrem Beitrag, die Bedeutung der Grundrechte für staatliches Handeln in der Krise aus, aber weniger, um diesem Handeln Grenzen zu ziehen, sondern um aufzuzeigen, was alles auch unter ihrer Geltung noch möglich wäre. Oder man fährt wie Franz Mayer noch einmal das ganze Arsenal der Instrumente auf, die durch die von der Ampel geplanten Neuregelungen des Infektionsschutzes nun wegfallen, offenbar in der Erwartung, dass allein die eindrucksvolle Liste das Bedürfnis nach ihrer neuerlichen Anwendung aufkommen lässt: Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten wie im öffentlichen Raum, Untersagung von Freizeit- und ähnlichen Veranstaltungen; Verbot von Kulturveranstaltungen und des Betriebs von Kultureinrichtungen; Untersagung von Versammlungen sowie religiösen oder weltanschaulichen Zusammenkünften; Untersagung oder Beschränkung von Reisen; Schließung oder Beschränkung von Restaurants, Betrieben etc., Schließung von Hochschulen, Schulen, Kindertagesstätten undundund. Auch im Übrigen häufen sich die dramatischen Appelle, man müsse doch endlich etwas tun, wenngleich auch hier meist auf eine bemerkenswerte Weise offen bleibt, was dieses Etwas nun genau sein soll. Worüber man jedenfalls nicht mehr nachdenken sollte, wäre ein neuerlicher Lockdown für alle, in welcher Form auch immer und gleich ob hart, light oder mittel; dagegen würde ich doch entschiedenen Widerspruch anmelden. Ein paar kursorische Bemerkungen zur Begründung:
1. Zur Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat Thorsten Kingreen auf diesem Blog alles Erforderliche gesagt; dem habe ich nur wenig hinzuzufügen. Dass es rechtlich immerhin für viele Maßnahmen weiterhin ausreichende Begründungsmöglichkeiten gibt und zudem erstmals eine rechtsstaatlichen Anforderungen genügende Ermächtigungsgrundlage für 2 G (und, wenn man dies für sinnvoll hält, sogar für 2 G+) geschaffen wird, müsste man bei allem Furor vielleicht doch zur Kenntnis nehmen. Dieser Furor mag sich seinerseits wesentlich aus dem symbolischen Überschuss erklären, den die Feststellung der epidemischen Lage nun einmal hat: Sie macht – wie seinerzeit die Verkündung des Belagerungszustands in Preußen mit „Trommelschlag und Trompetenschall“ – für jedermann sichtbar, dass die Situation ernst ist und nun auch Ernst gemacht werden muss, dass die Regelungen des Gewohnten aufgehoben sind und nun etwas anderes, Außerordentliches an ihre Stelle tritt. Und müsste man, wenn die Situation immer noch da ist, sie dann nicht auch weiterhin als solche markieren?
Gerade in diesem symbolischen Überschuss mag man allerdings nach mehr als anderthalb Jahren Pandemiebekämpfung durchaus ein Problem sehen. Diese hat zu einer anhaltenden Gewöhnung an einen Zustand geführt, in dem der Staat die Gesellschaft je nach dem Verlauf der Infektionskurven beständig herauf- und herunterreguliert hat und die Grundrechte zuletzt das Produkt einer staatlichen Dauerbewirtschaftung geworden sind. Es gibt ein bestimmtes Kontingent an Sozialkontakten, das insgesamt noch hinnehmbar erscheint, um die Pandemieentwicklung zu bremsen, dieses Kontingent muss dann aufgeteilt werden, und die entscheidende Frage ist, wer es am Ende bekommt: die Baumärkte oder die Buchläden; die Restaurants oder die Fitnessstudios; die Schulen, Universitäten und Theater oder die produzierende Wirtschaft; am Ende bekommt es dann doch zuverlässig immer die Wirtschaft. Auch in der Sprache hat sich längst eine Rhetorik der Zuteilung durchgesetzt, die bei den „Privilegien“ der Geimpften anfängt und heute in Maßnahmen wie den Kontaktbeschränkungen bloß einen ganz milden Eingriff und im Ergebnis gar kein Problem sieht. Dass diese beständige Bewirtschaftung der Freiheit ein Zustand ist, der mit den Grundideen einer freiheitlichen Ordnung unvereinbar ist, könnte ja auch von den sich früher dezidiert als liberal verstehenden Teilen der Verfassungsrechtswissenschaft einmal registriert werden.
Es wäre dann eine durchaus offene Frage, ob nicht gerade der Vorteil einer expliziten Feststellung des Ausnahmezustands, ob man ihn nun „epidemische Lage“ oder sonstwie nennen mag, darin liegen könnte, die zeitliche Begrenztheit dieses Zustands zu markieren und ihn durch seine formelle Beendigung von einem Tag auf den anderen einfach abzuschalten, um dann wieder zum Normalbetrieb zurückzukehren. Darauf habe ich keine klare Antwort. Aber auch dieses Argument verliert an Überzeugungskraft, wenn der als solcher gedachte Ausnahme- zu einem Dauerzustand geworden ist, dessen Ende offen ist: Wer sagt eigentlich, dass im nächsten Winter alles besser wird? Oder es überhaupt irgendwann einmal vorbei ist? Bislang hat sich noch jede Nachricht vom Ende der Pandemie, ob durch wärmeres Wetter oder den Impfstoff, zuverlässig als verfrüht erwiesen. Wollen wir dann immer in diesem Modus weitermachen?
2. In allen Stellungnahmen, die uns nun wieder in den nächsten Lockdown hineinschreiben wollen, geht auf eine irritierende Weise unter, dass bald 70 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft sind und damit bei allem, was wir nun über Impfdurchbrüche und einzelne schwere Verläufe lesen, doch nun ziemlich gut jedenfalls vor einem lebensbedrohlichen Verlauf der Erkrankung geschützt sind. Hinnerk Wißmann hat die Bereitstellung eines umfassenden Impfangebots auf diesem Blog als einen „verfassungsrechtlichen Kipppunkt“ bezeichnet, von dem an die Zulässigkeit der entsprechenden Maßnahmen noch einmal ganz anders und neu zu beurteilen wäre. In dem Beitrag von Franz Mayer findet sich dazu kaum ein Wort. Bei Johannes Gallon und Anna Katharina Mangold wird die Möglichkeit der Impfung und damit auch des Selbstschutzes demgegenüber zwar ausführlich thematisiert, aber ohne dass sie in ihrer vollen Bedeutung für die Verschiebung der Argumentationslast, die aus ihr resultiert, gesehen wird. Schon für die Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der in der Vergangenheit großzügig angeordneten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen macht es ja ersichtlich einen Unterschied, ob sie auf eine praktisch ungeschützte oder doch nun schon sehr weitgehend geschützte Bevölkerung treffen.
Die entscheidende Frage, auf die diese Verschiebung zuläuft, ist allerdings, was und wen wir nun eigentlich mit solchen und ähnlichen Maßnahmen schützen wollen. Die Geimpften? Diese sind aber doch gerade durch die Impfung geschützt, und wer in einer Phase hoher Inzidenzen (wollten wir uns von denen nicht mal als Kenngröße verabschieden?) trotzdem Sorge um die eigene Gesundheit hat, kann vom Tragen einer FFP2-Maske über das Vermeiden von Menschenansammlungen bis hin zur Einschränkung der eigenen Sozialkontakte ziemlich viel tun, um das Risiko für sich weiter zu minimieren. Hier sollte man sich vielleicht doch einmal auf den alten Satz zurückbesinnen, dass die Befugnis des Staates zu Beschränkungen der individuellen Freiheit – und damit auch sein Schutzauftrag für Leben und Gesundheit, soweit er gerade durch solche Beschränkungen erfüllt werden soll – dort endet, wo es jedem Einzelnen in zumutbarer Weise möglich ist, sich selbst zu schützen. Lässt andererseits, wie man nun weiß, die Wirkung des Impfstoffs im Laufe der Zeit nach, müsste man vielleicht vor der Anordnung solcher Beschränkungen erst einmal alles tun, um genügend schnell und in ausreichendem Maße Auffrischungsimpfungen zu organisieren. Am fehlenden Impfstoff dürfte das kaum scheitern; hier in Frankfurt fahren mittlerweile sogar Straßenbahnen durch die Stadt, um ihn loszuwerden.
Wenn es also die Geimpften nicht sind, die man schützen muss, sind es dann die Ungeimpften? Aber warum eigentlich? Für diejenigen, die sich aus eigener freier Entscheidung nicht impfen lassen wollen, scheint mir das einzige Argument, über das man ernsthaft reden kann, wieder die Gefahr, die von ihnen – oder jedenfalls ihrem immer noch zu hohen Anteil an der Gesamtbevölkerung – für die bereits Geimpften ausgeht. Für die liegt – siehe oben – die Gefährdung allerdings in einer Größenordnung, bei der wir mindestens diskutieren müssten, ob wir sie nicht dem zuschlagen müssten, was in früheren Zeiten als allgemeines Lebensrisiko firmierte und uns auch vom Staat nicht dauerhaft abgenommen werden kann. Es bleiben dann für die Begründung diejenigen übrig, die sich nicht impfen lassen können. Unter diesen sind allerdings, wenn ich mir die Stellungnahmen aus der Pädiatrie anschaue, die Jugendlichen und Kinder durch das Virus in einem erneut ganz verschwindend geringen Maße gefährdet; hier laufen die Krankenstationen zwar mittlerweile auch zu, aber nicht infolge von Corona, sondern wegen eines ganz anderen Virus. Die Gruppe der aus medizinischen Gründen nicht impfbaren Erwachsenen dürfte demgegenüber überschaubar und jedenfalls deutlich kleiner sein, als es in den gegenläufigen Stellungnahmen unter der Hand oft mitsuggeriert wird: Es gibt nach Aussagen der Bundeszentrale für medizinische Aufklärung kaum medizinische Kontraindikationen für die Impfung, und bei Allergie gegen einen bestimmten Impfstoff kann man auf einen anderen ausweichen. Der Schutz dieser zahlenmäßig nur kleinen Gruppe dürfte deshalb nach nunmehr anderthalb Jahren Dauer weitere schwerwiegende Belastungen kaum rechtfertigen.
3. Es bleibt dann zuletzt als einzig wirklich begründbares Ziel wieder die Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems, so wie es schon zu Beginn der Pandemie diskutiert worden ist. Auch hier drängt sich allerdings unter Gesichtspunkten gerechter Lastenverteilung doch die Frage auf, mit welcher Rechtfertigung man nun die Geimpften für die Ungeimpften, also die hinreichend Geschützten für die aus eigenem Entschluss immer noch Ungeschützten in die Mithaftung nehmen will. Sind letztere ganz wesentlich für die derzeitige Situation verantwortlich, müssten sich Maßnahmen primär gegen sie richten, wenn man sich nicht vom Verursacherprinzip ganz verabschieden will. Man kann nun darüber diskutieren, welche das im Einzelnen sein müssten. Ich sehe durchaus, dass die Politik der negativen Anreize – immer stärkerer Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben bei fehlender Impfung – an ihre Grenzen stößt; auch die damit einhergehende moralische Dauerbeschallung dieses Teils der Bevölkerung, anschaulich zuletzt im Fall Kimmich, treibt die Leute ja eher nur immer weiter in eine bestimmte Ecke als dass sie wirklich weiterhilft. Wir haben dann einerseits für diesen Teil ziemlich massive Grundrechtsbeschränkungen – auch Ungeimpfte haben ja ein Recht auf Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, das als solches vom BVerfG in seinen Entscheidungen zum Existenzminimum zuletzt sogar in der Menschenwürde angesiedelt worden ist – und andererseits einen unsicheren Wirkungsgrad, weil die Entscheidungsfreiheit für oder gegen die Impfung formell nicht angetastet werden soll. Man kann sich deshalb durchaus auf den Standpunkt stellen, dass eine direkte Impfpflicht im Verhältnis dazu sowohl den geringeren Eingriff als auch als das effektivere Mittel darstellt. Warum eine solche bislang für Erzieher, Lehrer, Pflegekräfte und andere Berufsgruppen, die in engen Kontakt mit möglicherweise gefährdeten Personen geraten, nicht längst angeordnet worden ist, ist, drücken wir es zurückhaltend aus, nicht wirklich verständlich. Und dazu kommen noch viele andere Skurrilitäten wie die, dass der Arbeitgeber seine Beschäftigten bis heute nicht einmal nach ihrem Impfstatus fragen darf, was an meiner Universität dazu führt, dass alle Studierenden beim Betreten der Gebäude ihren Impfausweis vorzeigen müssen, für alle Mitarbeiter, ob geimpft oder nicht, dagegen die Uni-Card ausreicht.
Auch eine allgemeine Impfpflicht ließe sich, wie die bisherige Diskussion gezeigt hat, in diesem Sinne verfassungsrechtlich durchaus begründen; man bräuchte nur eine Vorstellung, wie man sie denn durchsetzt, nachdem die politisch Verantwortlichen sie von Anfang an – und wie sich auch hier zeigt: vorschnell – ausgeschlossen haben. Liefen wir dann trotz allem doch in eine Triagesituation hinein, wie sie natürlich niemand wollen kann, wäre die nüchterne Frage, ob und inwieweit die Weigerung, sich selbst impfen zu lassen, als Kriterium für die dann zu treffende Entscheidung zu berücksichtigen ist. Dafür lassen sich durchaus rechtfertigende Gründe anführen, wie kürzlich gezeigt worden ist. Dabei ginge es nicht um ein achselzuckendes „Selber schuld“, wie oft unterstellt wird, um das Argument von vornherein zu diskreditieren: Natürlich soll jeder, ob geimpft oder nicht, die beste Behandlung bekommen, die möglich ist. Aber wenn eine solche Behandlung nach den gegebenen Umständen nur für einige möglich ist, für andere aber nicht, müssen Kriterien gefunden werden, nach denen die Auswahl getroffen wird. Auch hier entspricht es dann einem Gebot gerechter Lastenverteilung, dass, wenn man Entscheidungen frei und eigenverantwortlich trifft, man im Fall des Falles auch die Konsequenzen dieser Entscheidung zu tragen hat; jedenfalls fällt mir kein plausibles Argument ein, das es rechtfertigen könnte, diese stattdessen auf Dritte – wie andere dringend Behandlungsbedürftige – abzuwälzen. Und natürlich ist das nicht befriedigend und konfrontiert uns schmerzhaft mit den moralischen Grundentscheidungen, denen wir uns verpflichtet fühlen. Aber es ist eben die Eigenart tragischer Situationen, dass sie sich nicht befriedigend auflösen lassen; sonst wären sie ja nicht tragisch. Sie umgekehrt um den Preis eines neuen Lockdowns für alle weit im Vorfeld zu vermeiden, verschöbe demgegenüber erneut die Lasten einseitig auf diejenigen, die für die gegenwärtige Situation nichts können und schon früher am meisten unter ihr gelitten haben: die Gastronomen und all die anderen, die mit 2G-Regeln das Ihre zur Entschärfung der Lage beizutragen versuchen, die Kultureinrichtungen, die gerade erst ihren Betrieb wiederaufgenommen haben, die Studierenden, die wieder daheim vor ihren Kacheln sitzen, zuletzt die Schüler, die man zum x-ten Mal in den Fernunterricht schickt und so weiter um ihre Bildungschancen bringt. Will man das?
Die folgende Passage möchte ich gerne herausfordern. Die Aussage “hinreichend Geschützten” ist im gegebenen Kontext nicht haltbar, weil die aktuellen Gentherapien mit mRNA- und anderen Impfstoffe tatsächlich keinen umfassenden und langfristigen Schutz vor Ansteckung, Verbreitung und Krankheit darstellen (vgl. Impfdurchbruchquote nach zwei oder mehr Applikationen der Stoffe), allenfalls alle drei Merkmale in Qualität und Quantität abmindern:
“Auch hier drängt sich allerdings unter Gesichtspunkten gerechter Lastenverteilung doch die Frage auf, mit welcher Rechtfertigung man nun die Geimpften für die Ungeimpften, also die hinreichend Geschützten für die aus eigenem Entschluss immer noch Ungeschützten in die Mithaftung nehmen will. “
Sie haben Volkmanns Text unvollständig zitiert:
“In allen Stellungnahmen (…) geht (…) unter, dass bald 70 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft sind und damit bei allem, was wir nun über Impfdurchbrüche und einzelne schwere Verläufe lesen, doch nun ziemlich gut jedenfalls vor einem lebensbedrohlichen Verlauf der Erkrankung geschützt sind.”
1. mRNA-Impfstoffe sind keine “Gentherapie”. Das Erbgut der Zellen, die zur Herstellung des Coronavirus-Spikeproteins eingespannt werden, wird durch den mRNA-Impfstoff nicht verändert.
2. Kein Impfstoff (gegen irgendeine Krankheit) führt zu 100% ”Schutz vor Ansteckung, Verbreitung und Krankheit”. “Impfdurchbrüche” können auch bei allen anderen Krankheiten vorkommen, gegen die – seit langer Zeit und insgesamt höchst erfolgreich – geimpft wird. Der Unterschied ist, dass die andere Krankheiten (Masern, Polio, Diphtherie, Pocken, …) in der Regel nicht (mehr) pandemisch auftreten und entsprechende Fälle zumindest hierzulande so selten vorkommen, dass auch Impfdurchbrüche keine praktische Rolle spielen. COVID-19 ist durch die hohe Fallzahl eine Ausnahme; verglichen mit der Gesamtheit der Geimpften ist aber auch bei COVID-19 die Anzahl der Impfdurchbrüche immer noch verschwindend klein.
Natürlich handelt es sich – wie Biontech selbst bestätigt! – bei dem mRNA-Imfstoff um ein Gentherapieprodukt.
Im Bericht von Biontech an die SEC, vom 31.März 2021 steht unmissverständlich:
“To our knowledge, there is no current precedent for an mRNA-based immunotherapy such as the type we are developing being approved for sale by the FDA, European Commission or any other regulatory agency elsewhere in the world. Although we expect to submit BLAs for our mRNA-based product candidates in the United States, and in the European Union, mRNA therapies have been classified as GENE THERAPY medicinal products, other jurisdictions may consider our mRNA-based product candidates to be new drugs, not biologics or gene therapy medicinal products, and require different marketing applications.”
Quelle: SEC Annual Filings, Seite 14 unten:
https://investors.biontech.de/sec-filings/sec-filing/20-f/0001564590-20-014536/
Im übrigen geht aus der zitierten Aussage auch sehr klar hervor, dass es bislang noch keinen mRNA-Impstoff gibt, mit dem man Langzeit-Erfahrungen nach einer Zulassung sammeln konnte.
Dass immer wieder auf die jahrzehntelange Erfahrung mit Totimpstoffen verwiesen wird, um die Unwahrscheinlichkeit von Langzeitfolgen für den mRNA-Impfstoff auszuschliessen ist grob irreführend.
Zu 1. :
Der Hersteller Moderna gibt auf Seite 70 der eingereichten Unterlagen bei der SEC selber an, dass es sich um eine Gen-Therapie handelt:
„Gegenwärtig gilt mRNA nach den Richtlinien der FDA als Gentherapieprodukt. Anders als bestimmte Methoden von Gentherapie, die die DNA einer Zelle irreversibel verändern und schwere Nebenwirkungen verursachen können, verändern mRNA-Medikamente die DNA in den Zellen nur vorübergehend. Dennoch können, trotz unterschiedlicher Wirkungsweise, auch bei mRNA-Medikamenten dieselben Nebenwirkungen wie bei Gentherapien auftreten und die Wahrnehmung dieser Präparate negativ beeinflussen.“
Mit anderen Worten: Es ist eine Form von Gentherapie, allerdings eine, die nicht in die DNA des Zellkerns eindringt und diese dauerhaft verändert. Stattdessen verbleibt die mRNA im Zytoplasma (Zellplasma), wo Ribosomen den Code der mRNA auslesen und entsprechende Proteine bilden.
Verfolgen wir die mRNA Technologie in ihrer Historie wurde sie immer als Gen Therapie eingestuft und nicht als Impfung.
Zu 2.)
Der Vergleich zu anderen zugelassenen und jahrelang erprobten Impfstoffen vergleicht m. E. Äpfel mit Birnen.
Durchbrüche spielen solange keine Rolle, bis auf dieser Basis Benachteiligungen für bestimmte Personengruppen entstehen, denn es ist mittlerweile klar, dass die Stoffe nicht das halten, was versprochen wurde.
Mal davon abgesehen, dass die kurz- und langfristigen Nebenwirkungen nicht bekannt sind und den Herstellern nicht geglaubt werden kann, dass diese Stoffe “sicher” seien.
Rein zeitlich ist es schon nur logisch, dass keine verlässlichen Angaben gemacht werden können, was Sicherheit und Wirkweise, angehen.
Jeder der andere dazu zwingt bzw nötigt, ob direkt oder indirekt, mehrere Eingriffe in den eigenen Körper zu tätigen mit einer Substanz, die in Ihrer Wirkweise nicht erprobt ist, muss haftbar für eventuelle Schäden gemacht werden und zugeben, dass es sich um ein Experiment mit persönlicher Einwilligung handelt.
Wenn diese Einwilligung erzwungen wird, erscheint mir das verfassungswidrig.
Der “Streit” oder die Nebelbildung um den Begriff “Gentherapie” ist eigentlich symptomatisch.
mRNA-Vakzine modifizieren nicht die DNA.
Aber es gibt scheinbar einige Regelwerke, die möchten, dass man trotzdem “Gentherapie” dazu sagt.
Also muss es ja offensichtlich eine Gentherapie sein.
Nur … Eine Gentherapie, wie sie z.B. Wikipedia beschreibt (“Eine Gentherapie umfasst die Korrektur krankheitsbedingter Gene durch die Anwendung rekombinanter DNA-Techniken mit dem Ziel, durch die Veränderung des Genoms eines Menschen genetisch bedingte Krankheiten (Erbkrankheiten) zu behandeln oder diesen vorzubeugen.”) sind mRNA-Vakzine halt gerade nicht.
OMG .. wir haben ein Wort mit mehreren Bedeutungen. Wer hat denn nun wahr!? Und ich habe auch kein wichtiges Dokument verlinkt! Schande über mein Haupt.
Eine sinnvolle Triage sollte sich nach möglichem Behandlungserfolg richten.
Denn das Ziel sollte ja wohl schon sein, Menschleben zu retten anstelle moralische Standpunkte durchzusetzen.
Da ist idR ein40-jähriger Ungeimpfter besser dran als ein 80-jähriger Geimpfter.
BTW: 2× geimpft und auf die 3. wartend.
Mit welcher Gelassenheit die Triagesituation entgegengekommen wird und dann noch die Verweisung auf einen FAZ-Kommentar, der die Triage als am „wenigsten einschränkende Möglichkeit“ ausdrücklich befürwortet, finde ich tatsächlich sehr erschreckend.
Korrigieren Sie mich, aber:
In meinen Augen wäre die Triage ein Verstoß gegen die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), da man die Entscheidung über den Verbleib der Menschen nach objektiven Kriterien standardisieren würde.
Der Staat hat – bereits vorher – entsprechende Maßnahmen zu treffen, damit die Krankenhausversorgung aufrecht bleibt. Und selbst wenn dies Kontaktbeschränkungen und Lockdowns bedeutet.
@ Mathi:
Abgesehen von Massenimpfungen und Lockdowns könnte der Staat ebenfalls Anreize geben, die Anzahl der Mitarbeiter im medizinischen Bereich zu erhöhen bzw die zur Verfügung stehende Anzahl der Betten erhöhen.
Momentan befinden sich laut Divi 3.100 hospitalisierte Patienten auf Intensivstationen in einem Land mit über 83 Mio. Einwohnern.
Es ist doch klar, dass wenn immer mehr Personal und Betten abgebaut werden, dass es Engpässe geben wird. Das ist eben das Resultat politischer und wirtschaftlicher Entscheidungen.
Quelle: OECD
Wenn mehr Betten benötigt werden, dann sollten auch mehr zur Verfügung gestellt werden.
Ob Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern schon Spitzenreiter ist, ist dann Nebensache.
In England wird von der überlasteten NHS seit Jahren erzählt, obwohl gleichzeitig kontinuierlich abgebaut wird.
Wenn mehr gebraucht wird sollte nicht abgebaut werden, so meine Ansicht.
Tatsächlich ist Deutschland hier im internationalen Vergleich führend. Das nutzt allerdings wenig, wenn es dann immer noch nicht reicht.
Denn schon 2019 – ohne Corona – mussten deutsche Krankenhäuser 53,3% ihrer Intensivbetten wegen Peronalmangels sperren und 39% der Krankenhäuser mussten vorübergehend einzelne Krankenhausbereiche von der Notfallversorgung abmelden.
Krankenhaus-Barometer 2020, des DKI, Seite 46:
https://www.dki.de/barometer/krankenhaus-barometer
https://www.dki.de/sites/default/files/2020-12/Krankenhaus%20Barometer%202020%20-%20final.pdf
Im Übrigen hat die Deutsche Bundesregierung noch im September erklärt:
„Im Hinblick auf die bestehenden Reservekapazitäten im Rahmen der 7-Tage-Notfallreserve sieht die Bundesregierung derzeit keinen Bedarf, den Ausbau weiterer intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten zu fördern.“
https://intensivstationen.net/wp-content/uploads/2021/09/Antwort-Kleine-Anfrage-Intensivbetten-Abbau-09-09-2021.pdf
Die kleine Anfrage hierzu hatte die AfD gestellt – doch entscheidend ist hier die Aussage der Bundesregierung, die überhaupt keine Anstalten gemacht hat auf die seit langem bekannten Mißstände zu reagieren.
Mitten in der Pandemie wurde somit grob fahrlässig unterlassen Vorkehrungen zu treffen die Gesundheit der Menschen zu schützen und eventuell notwendige Grundrechtseingriffe so klein wie möglich zu halten.
Bisher wurde die Impfpflicht kategorisch ausgeschlossen, da sie einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt.
Aber die 2G- und sonstigen Maßnahmen
– stellen auch einen Eingriff in Freiheitsrechte dar, die durch das Grundgesetz geschützt sind
– sind nur zum Teil erfolgreich, wie man sieht, und führen — nicht beabsichtigt, aber faktisch —
zu Anstieg der Belegungen in den KHs, Intensivstationen und zu Todesfällen
Auch Krankheit und schwere Krankheit sind Auswirkungen auf die körperliche Unversehrtheit.
Schwere Krankheit und Tod sind wohl erheblich stärkere Auswirkungen als der durch Impfen erfolgte Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.
Es ist eine Abwägungsentscheidung der Politik, die bisher aber eindeutig ausfällt.
Todesfälle, schwere Erkrankung, Erkrankung und Freiheitseinschränkungen werden faktisch in Kauf genommen.
Sie gehen in ihrem Kommentar offenbar davon aus, dass Geimpfte nicht mehr wesentlich Teil des Pandemiegeschehens sind.
Das Gegenteil ist der Fall: Tatsächlich können auch Geimpfte das Virus in ähnlichem Maße übertragen wie Ungeimpfte.
Prof. Drosten sagte unlängst in einem Interview mit der ZEIT:
„Drosten: „Es gibt im Moment ein Narrativ, das ich für vollkommen falsch halte: die Pandemie der Ungeimpften. Wir haben keine Pandemie der Ungeimpften, wir haben eine Pandemie.“
ZEIT: Wenn ich doppelt geimpft bin, kann ich nach einer Infektion ähnlich infektiös sein wie ein vollkommen Ungeimpfter?
Drosten: Die Viruslast – und ich meine die isolierbare infektiöse Viruslast – ist in den ersten paar Tagen der Infektion durchaus vergleichbar. Dann sinkt sie bei Geimpften schneller. Das Dumme ist, diese Infektion wird gleich am Anfang übertragen.“
https://www.zeit.de/2021/46/christian-drosten-coronavirus-virologie-pandemie-wissenschaft-impfung/komplettansicht
Die Impfung schützt vor schweren Verläufen einer Erkrankung – sie verhindert nicht, dass Geimpfte sich und andere infizieren.
Prof. Kekulé warnt daher tatsächlich vor einer “Welle der Geimpften” und geht dabei auch auf ein Phänomen ein, dass sich derzeit in England zeigt. Dort waren zuletzt deutlich mehr Geimpfte mit Corona infiziert als Ungeimpfte.
Kekulé erklärt dies mit der Ignoranz der Geimpften, die – leider auch entsprechend fehlinformiert – glauben, mit einer Impfung nicht nur sich selbst sondern auch andere zu schützen. Doch dem ist nicht so.
https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/kekule-corona/audio-karneval-auftakt-infektionen-impfungen100.html
https://www.n-tv.de/wissen/Wir-werden-eine-Welle-der-Geimpften-bekommen-article22873906.html
Unterm Strich kann ein Ungeimpfter, der sich an die AHA-Formel hält, sich regelmässig testet und seine Kontakte reduziert deutlich ungefährlicher für andere sein als ein Geimpfter, der all das nicht tut.
Stimme Ihnen bei Vielem zu. Die Impfung schützt vor allem in den ersten Monaten im Prinzip vor einer Eigeninfektion. Zweifellos schätzen sich viele Geimpfte in falscher Sicherheit. Die Dunkelziffer unter den Geimpften ist mit Sicherheit hoch. Das spricht aber nicht gegen die Impfung, sondern gegen die Aufklärung. Wie hoch die Dunkelziffer ist, wissen wir leider nicht, da es bei uns keine anlass-unabhängigen Tests gibt. Mit England kann man es nur schlecht vergleichen, da diese ihren Liberty Day hatten. Aber in Israel sieht man, dass durch die Booster-Impfung auch die Infektionen zurück gehen. Oder z.B. Portugal, Spanien: hohe Impfrate, kaum Einschränkungen, niedrige Infektionszahlen. Auch die Inzidenz unter den Älteren ist auch bei uns zum Glück geringer als bei den Übrigen, was zum Großteil an der Impfung (mit vorsichtigerem Verhalten) liegen dürfte. Dies alles zeigt, dass die Impfung gegen Infektionen auch in den Realdaten schützt, freilich nur in den ersten Monaten.
Der Hauptgrund für die Impfung sind aber die schweren Folgen, die vermieden werden, wie Sie auch schreiben. Die hohe KH-Belastung ist eine Gefahr für alle.
Die Impfung, als Selbstschutz vor einem schweren Krankheitsverlauf, muss hier tatsächlich nicht weiter diskutiert werden. Und jeder der sich vor einem schweren Verlauf schützen will kann dies nun bestmöglichst tun.
Und wenn wir das jetzt so stehen lassen könnten, in der öffentlichen Diskussion und uns jetzt – endlich – auch noch der lang verschleppten Probleme widmen könnten, dem fehlenden Pflegepersonal, den noch immer viel zu wenig vorhandenen verlässlichen Zahlen zur Pandemiesteuerung, e.t.c., dann könnte es wirklich gut sein.
Stattdessen kämpfen wir mit der Tatsache, dass die öffentliche Debatte gerade völlig aus dem Ruder läuft und immer aggressiver wird.
Dabei diskutieren wir u. a. ernsthaft eine Impfpflicht mit notfallzugelassenen Impfstoffen – einen vor kurzer Zeit noch völlig undenkbaren Grundrechtseingriff – und gleichzeitig haben wir eine der wichtigsten Möglichkeiten die Impfbereitschaft auf einen Schlag deutlich zu steigern, nur ganz am Rande ins Spiel gebracht: Die konventionellen Impfstoffe, die es bereits gibt.
Warum erhalten die bereits millardenfach verimpften und von der WHO ausdrücklich empfohlenen „Totimpfstoffe“ wie z. B. von Sinovac noch keine Notfallzulassung?
Wie lange will man das denn noch aufschieben? Die WHO empfiehlt dies bereits seit dem 01.06. – wie kann es sein, dass das nicht Teil der Debatte ist?
https://www.who.int/news/item/01-06-2021-who-validates-sinovac-covid-19-vaccine-for-emergency-use-and-issues-interim-policy-recommendations
Viele Ungeimpfte haben Bedenken wegen der fehelenden Erprobtheit der mRNA-Technologie oder lehnen eine Gentherapie ab. Mit Totimpfstoffen hätten sich diese beiden Probleme erledigt.
Natürlich würde es auch dann noch Ungeimpfte geben, doch es ist davon auszugehen, dass das dann wirklich nur noch echte Impfgegner sind – und das sind tatsächlich nur wenige.
Bevor in Grundrechte eingegriffen werden darf müssen alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sein.
Es wird Zeit, dass wir den Denk- und Debattenraum wieder erweitern, die dann offensichtlichen Lösungen in den Fokus nehmen und handeln.
“Warum eine solche [Impfpfilcht] bislang für Erzieher, Lehrer, Pflegekräfte und andere Berufsgruppen, die in engen Kontakt mit möglicherweise gefährdeten Personen geraten, nicht längst angeordnet worden ist, ist, drücken wir es zurückhaltend aus, nicht wirklich verständlich.”
Herr Volkmann, das ist nicht so rätselhaft.
Das, was als “Impfung” am Markt ist, erfüllt die Voraussetzungen nicht, die § 20 (6) IfSG an eine Schutzimpfung stellt: Sie müsste epidemiologisch relevant sein, also zum Fremdschutz geeignet.
Anzuwenden wäre hier deshalb das Recht zur individuellen Medikation, die in medizinisch begründeten, oder richterlich genehmigten Einzelfällen auch ohne, oder gegen die Willensbekundung des Patienten statthaft ist. Wohlgemerkt: Bei festgestellter Erkrankung, nicht prophylaktisch.
Ist Die Diskussion ob geimpft oder ungeimpft nicht obsolet. Solange bei geimpften, genesenen doch nicht wirklich festgestellt werden kann, ob diese Gruppe ausreichend immunisiert ist, kann ich doch keine pauschale Trennung zwischen diesen Gruppen vornehmen.
Müsste dieser Punkt nicht hinreichend bei allen rechtlichen Überlegungen Berücksichtigung finden?
Die Wirkung der Immunisierung lässt lt. den Untersuchungen nach, wie stark, bei wem, nach welcher Zeit weiß man nicht, d.h. bei den ehemals genesenen heute ungeimpft, aber auch bei den genesenen.
Hier werden Gruppen gebildet, geimpft – ungeimpft, die doch nur eine sehr eingeschränkt valide Aussage zulassen. Genesene erhalten nach einem halben Jahr den Status ungeimpft und haben ggfs. dennoch den vollen Schutz. Müssten Geimpfte nach den heutigen Erkenntnissen nicht gleich behandelt werden wie Genesene?
Wurde das eigentlich schon einmal rechtlich hinterfragt?
Muss hier nicht gefordert werden, dass nachweisbare Werte für die Immunisierung eines Menschen nachgewiesen werden können?
Wenn jeder (geimpft genesen, ungeimpft) das Virus weitergeben kann, muss dann nicht für alle dasselbe Recht gelten? Ob ein immuner Mensch oder ein nicht immuner Mensch das Virus weiter gibt, schlimm kann das in jedem Fall enden. Welche Rolle spielt das also? Ist meine Infektion besser, wenn Sie von einer immunisierten Person kommt?
Ich stimme mit vielen Überlegungen des Artikels überein und bin tatsächlich in den aktuellen Debatten schockiert, wie viele Menschen Einschränkungen herbeisehnen. Insbesondere das Argument, dass jede Person sich isolieren darf, sich von großen Menschenmengen fernhalten kann, sich eine dritte Impfung holen kann, sich zusätzlich mit FFP-2-Masken schützen kann etc. wird meinem Empfinden nach viel zu wenig präsentiert. Warum also immer wieder dieserr Ruf nach einem starken (will heißen beschränkenden) Regierungshandlen ? Kann es diesen Menschen wirklich darum gehen, dass nur so andere Menschenleben zu retten seien? Ich kann es mir einfach nicht vorstellen. Wenn diesen vielen Menschen (inklusive der Regierung) wirklich so viel daran gelegen wäre, ich hätte einen fantastischen Vorschlag: ab an die polnisch-bnelarussische Grenze und alle Menschen, die nach Deutschland wollen, mit Shuttlebussen hier her bringen. Das wäre mal solidarisch!!
Lieber Herr Volkmann,
vielen Dank für diesen wohltuend rational argumentierenden Beitrag. Mir geht es wie manch anderer/anderem hier: Das Ausmaß, in dem mittlerweile nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die (vermeintlich) liberalen Eliten Grundsätze und Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats in der Not über Bord werfen, ist schon atemberaubend (allerdings nicht im positiven Sinne). Das soll nicht die faktischen Probleme der Pandemie negieren oder relativieren, zeigt aber doch, wie dünn die Decke des Liberalismus in Ausnahmezeiten ist…
Ein Punkt, der mir bei der Überlastung des Gesundheitssystems rechtstheoretisch zu kurz kommt, ist die Frage, ob der Gesetzgeber durch das Unterlassen einer besseren Ausstattung der Krankenhäuser nicht seinen eigenen rechtfertigenden Grund für Grundrechtseingriffe schafft. Will sagen: Viele der Eingriffe sind ja nur deshalb verhältnismäßig, weil Kliniken zu wenige Intensivbetten/Pflegende etc. haben. Der Gesetzgeber und die Exekutive schaffen also selbst durch Unterlassen die Voraussetzung dafür, dass ihre Grundrechtseingriffe verhältnismäßig sind. Sollte das aber so sein dürfen?