09 July 2021

Normale Zeiten

Ah, endlich Sommer! Endlich Urlaub. Endlich Entspannung. Endlich Costa Brava, endlich Fußballstadion, endlich Essen mit Freunden, Umarmungen – endlich Normalität. Endlich sich ganz körperschwer und arminlaschethaft in den Liegestuhl sinken lassen. Weg mit der Maske, her mit der Sonnencreme. Lasst uns bloß in Ruhe jetzt. Ah!

Die Normalität des einen ist der Alarm des anderen. Die FDP ist aufs Äußerste alarmiert, wie viele Deutsche den Corona-Ausnahmezustand mittlerweile ganz normal finden. Trotz tiefgrüner Pandemie-Kennzahlen verlängert der Bundestag die “epidemische Lage von nationaler Tragweite” (§ 5 InfSG), an der die ganzen Corona-Verordnungen und Freiheitseinschränkungen hängen, und niemand findet etwas dabei! Andererseits – jetzt, wo die Delta-Variante sich ausbreitet, zur Normalität zurückkehren? Anderenorts gehen die Zahlen schon wieder rapide nach oben, so auch im Urlaubsland Spanien, aber die Regierung wirbt um Touristen, als sei alles ganz normal, was wiederum in Frankreich, wo die Infektionsraten noch im normalen Bereich sind, die Regierung alarmiert.

Der Alarm des einen ist die Normalität des anderen. In Afghanistan passieren schlimme Dinge. Die Taliban gewinnen. Unsere Soldaten fahren heim, ihren Helfern und Kontaktpersonen und ihren Familien drohen Tod und Folter. Ein paar Hundert sog. Ortskräfte dürfen mit, sofern sie das Geld und die Papiere dafür beisammen haben und die Fahrt zum Flughafen lebendig überstehen. Aber eigentlich wollen wir in Europa in Ruhe gelassen werden. Wir pushen back und schieben ab, was das Zeug hält, Afghanen, Syrer, wen auch immer, und was mit den Leuten passiert, ist uns mittlerweile ziemlich egal, und zwar wo auch immer, Sozialdemokraten in Dänemark, Konservative in Griechenland, alles keine Extremisten, alles vernünftige Middle-of-the-Road-Regierungen, alles ganz normal.

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An der neuen Juniorprofessur für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungsrecht, mit Schwerpunkt Recht der Digitalisierung, Medienrecht und Recht des E-Governments (Prof. Dr. Alexander Tischbirek) sind zum 01.10.2021

zwei Stellen als Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in (m/w/d)

in 50% Teilzeit (TV-L E 13) befristet auf 2 Jahre zu besetzen. Es wird Gelegenheit zur Promotion gegeben. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 23.07.2021 an juniorprofessur.tischbirek@ur.de. Nähere Informationen finden Sie hier.

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Das Recht, in Ruhe gelassen zu werden. Das Recht, nicht im Stich gelassen zu werden. Zwischen diesen beiden Polen liegt das rechtliche Spannungsfeld, das die Politikpartikel zum Tanzen bringt. Auch das ist ganz normal.

In Ruhe gelassen werden will niemand mehr als Großbritannien. Dort sind künftig Menschen, die Asylsuchenden über die Grenze helfen, mit bis zu lebenslanger Haft bedroht. Das sieht die “Nationality and Borders Bill” von Innenministerin Priti Patel vor (Sec. 38). Fluchthilfe ist bisher schon kriminalisiert im Vereinigten Königreich, Mitarbeiter_innen spezieller Asyl-Hilfsorganisationen ausgenommen, aber nur, wenn man damit Gewinn erzielen will. Dieses Tatbestandsmerkmal will Patel streichen. Wie viel Angst muss haben, wie alarmiert muss sein, wer seine Normalität mit der härtesten Strafe diesseits der Todesstrafe gegen Menschen verteidigen zu müssen glaubt, die ohne eigene Profitinteressen Geflüchteten zu einer Zuflucht verhelfen?

Die britische Regierung, wie auch die dänische, verfolgt die Absicht, ihr Asylproblem einer australischen Lösung zuzuführen: Wer kommt und Schutz begehrt, wird irgendwo weit weg in ein extraterritoriales Lager gesteckt; dass sie das eigene Staatsterritorium betreten, wird mit allen repressiven und präventiven Mitteln des Sicherheitsstaates unterbunden. Wer wissen will, wie gut das in Australien funktioniert, findet hier mehr als genug Material. Die vermeintliche australische Lösung löst kein Problem, sondern schafft höchstens neue bzw. macht alte unsichtbar, und auch das nur notdürftig und zu einem extrem hohen Preis. Sie macht Dinge normal, die man auch im eigenen Interesse nicht normalisieren möchte.

Alarmgeläut erschallt indessen aus einer Richtung, aus der man dies zuletzt gar nicht mehr vermutet hätte: aus Straßburg. Zwei wichtige Urteile sind heute beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ergangen. Das eine betrifft Ungarn und seine Pushback-Politik, dazu gleich mehr. Das andere betrifft Dänemark.

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Stellenausschreibung – Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d)

Am Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit Berlin (FÖPS) ist ab sofort eine Stelle – vorzugsweise für Juristinnen und Juristen – zu besetzen. Der/die Stelleninhaber*in soll die Mitglieder des FÖPS bei der Entwicklung von Forschungsprojekten und der Einwerbung von Drittmitteln unterstützen.

Die E13-Stelle ist auf drei Jahre befristet und hat einen Umfang von 66 % der wöchentlichen Arbeitszeit. Bei Interesse und fachlicher Eignung ist ein späterer Wechsel in eines der eingeworbenen Projekte möglich. Die Bewerbungsfrist läuft am 23. Juli 2021 ab. Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier.

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Im Fall M.A. v. Dänemark hatte ein Syrer, der seit 2015 in Dänemark temporären Schutz genießt, auf Familienzusammenführung geklagt, um seine Ehefrau seit 25 Jahren nachzuholen. Die dänischen Behörden lehnten den Antrag ab: Geflüchtete mit einem solchen subsidiären Schutzstatus müssen drei Jahre warten, bevor sie ihre Familie nachholen können.

Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert allen Menschen in ihrem Geltungsbereich ein Recht auf Achtung ihres Familienlebens. Das, so der Gerichtshof, heiße nicht, dass die Mitgliedstaaten notwendig in jedem Fall Familienzusammenführung zulassen müssen. Bei der Regelung, ob und wie sie es tun, bleibe ihnen ein weiter Ermessensspielraum. Was sie aber liefern müssen, ist eine faire Abwägung zwischen dem Interesse des Klägers, mit seiner Frau zusammenzuleben, und ihrem eigenen Interesse, Immigration zu kontrollieren. Denn wozu will der Staat Immigration kontrollieren? Aus ökonomischen Gründen, aber auch aus Gründen des sozialen Zusammenhalts und der Integration. Für Letztere könne aber die Familienzusammenführung auch ein positiver Faktor sein. Der Staat müsse versuchen, diese verschiedenen Belange zusammen zu bringen, anstatt einfach eine pauschale Dreijahresfrist zu verhängen, deren Dauer mit den Notwendigkeiten des Einzelfalls gar nichts zu tun hat.

Einzelfall heißt: Träger von Grundrechten als solche erkennen. Dazu ist Dänemark in seinem Drang, in Ruhe gelassen zu werden, offenbar nicht mehr notwendig bereit. Sollen die Träger des Rechts aus Art. 8 EMRK ruhig mal drei Jahre warten, bevor sie ihre Familie wieder sehen können – dann gehen sie vielleicht lieber gleich woanders hin, um Schutz zu suchen. Und Dänemark ist nur die Avantgarde. Jetzt aber kommt der EGMR und sagt: Schluss damit. Nehmt gefälligst zur Kenntnis, dass da vor euch jemand steht, der Rechte hat.

Damit aber noch nicht genug der spannenden Justiznachrichten am Ende dieser Juliwoche: Heute kam auch noch vom Bundesverfassungsgericht eine bemerkenswerte Kammerentscheidung mit mittelbaren Bezügen zum Asylrecht. Am Verwaltungsgericht Gießen hatte ein Richter 2019 in ein Urteil hineingeschrieben, dass ein NPD-Plakat “Migration tötet” nicht abgehängt werden hätte dürfen, weil die NPD da nun einmal einfach Recht habe. Ein afghanischer Asylsuchender fand sich später vor eben diesem Richter wieder und lehnte ihn als befangen ab – erfolglos: Der Richter habe bloß eine andere Rechtsauffassung, so das VG Gießen, und die sei auch gar nicht volksverhetzend, also von Befangenheit keine Rede. Dieser Art des Umgangs mit dem Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG tritt die 1. Kammer des Zweiten Senats mit größter Energie entgegen und qualifiziert die Gießener Entscheidung als einen willkürlichen und offensichtlichen Verstoß gegen dieses Justizgrundrecht: Nicht die Rechtsauffassung des Richters noch deren volksverhetzender Charakter sei hier das Problem, sondern dass der Richter im Einklang mit der NPD findet, dass Migranten als solche irgendwie potenziell mordverdächtig sind. Das gebe nun in der Tat und offensichtlich Anlass zu der Befürchtung, dass der Mann nicht unvoreingenommen über ein Asylbegehren urteilen wird.

Erfreuliche Entscheidungen also zu unerfreulichen Vorgängen. Zur Ruhe werden wir so bald nicht kommen und sollten es angesichts des Zustands der Welt ringsum wohl auch nicht. Aber eine kleine Pause vom permanenten Alarm können wir uns vielleicht genehmigen? Bisschen Liegestuhl vielleicht? Um dann gestärkt und voll tatendurstiger, alarmierter Unruhe im September wiederzukommen? Ich hoffe das zumindest und verabschiede mich für einige Wochen mit dem Editorial in die Sommerpause, während derer der Verfassungsblog selbst natürlich weiterläuft wie immer, wenngleich jahreszeitlich bedingt mit verringerter Schlagzahl.

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Call for Papers: Playing Constitutional Twister: The Mechanisms of Convergence and Divergence within Multilevel Legal Orders

University of Ljubljana, 1-2 October 2021 (in person and online)

How can we both maintain unity and accommodate diversity within multilevel legal orders? Four leading European law departments are co-organising a conference devoted to these questions. Scholars from Europe and beyond are invited to submit their abstracts. The call for papers is available here. Submit your abstract to multilevel.conference@gmail.com by July 15, 2021.

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Zuvor aber natürlich noch der Wochenrückblick, und vor dem Wochenrückblick noch ein paar personelle Dinge in eigener Sache:

1) Redakteur_in gesucht: Wir suchen möglichst schnell eine Nachfolger_in (m/w/d) für unsere Redakteurin Luise Quaritsch, die es ab 1. August nach Brüssel zieht, wofür ihr sehr zu gratulieren ist. Leidenschaft für deutsches und europäisches Verfassungsrecht, ein vernünftiges Erstes Staatsexamen und exzellente Fähigkeiten im Redigieren von deutschen und englischen Texten sind nötig für den Job. Wir bieten einen Arbeitsplatz in Berlin (50%) in einem Team, mit dem zu arbeiten jeden Tag wirklich wahnsinnig Spaß macht (weiß ich aus eigener Anschauung, nicht nur das übliche Stellenausschreibungsgeschwurbel), Arbeit an den faszinierendsten Themen, die es gibt (finden wir), Begegnungen mit zahlreichen Verfassungsrechts-Bigshots weltweit und Bezahlung auf E13-Niveau. Ideal neben Promotion oder zum Überbrücken der Wartezeit fürs Ref. Interessiert? Jetzt bewerben!

2) Ab 1. September haben wir mit MAXIM BÖNNEMANN eine fantastische Verstärkung für unser Team gewonnen. Maxim kommt aus dem Team von Philipp Dann an der HU, war die letzten Monate ohnehin schon als Rechtsreferendar in der Wahlstation Teil der Redaktion und wird sich künftig schwerpunktmäßig um unsere Online-Symposien kümmern. Sinthiou Buszewski, die dies bisher neben ihrem Day Job beim BMF in den Mittagspausen und nach Feierabend gemacht hat, hat begreiflicherweise zu verstehen gegeben, dass das so nicht länger weitergeht. Nur zu verständlich, trotzdem schade natürlich, aber sie bleibt uns gottlob als Associate Editor und überhaupt erhalten.

3) Rechtsreferendar_innen: Wir haben freie Plätze ab Oktober für die Wahlstation und freuen uns auch hier über Bewerbungen!

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Ungarn ist der EU-Mitgliedstaat, der vermutlich am notorischsten seine Pflichten gegenüber Schutzsuchenden missachtet und am längsten und unverhohlensten seine Migrationspolitik auf das Ziel hin betreibt, das Schutzsuchen in Ungarn so abscheulich wie möglich zu machen, auf dass die Schutzsuchenden gar nicht erst Schutz in Ungarn suchen. Von den ungarischen Pushback-Praktiken handelt das bereits erwähnte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Shahzad v. Ungarn, das einen Verstoß gegen das Verbot der Kollektivausweisung feststellt und nach der Analyse von DANA SCHMALZ zwar einige Missverständnisse ausräumt, aber auch seine Argumentationslinie aus der umstrittenen Entscheidung N.D. und N.T. v. Spanien wieder aufgreift.

Wozu die sogenannte und von der EU finanzierte, wenn nicht gar unterstützte libysche “Küstenwache” alles fähig ist, das weiß man schon länger. Aber Ende Juni wurden sie dabei gefilmt, wie sie ein Boot voller Geflüchteter beschossen und zu rammen versuchten. Jetzt ermitteln die italienischen Behörden, und ITAMAR MANN und JULIA MOURÃO PERMOSER beobachten eine interessante Dynamikumkehr: Die Search-and-Rescue-NGOs, eben noch selbst kriminalisiert, drehen den Spieß jetzt um und bringen staatliche Akteure vor Gericht. Allerdings hat der Griff nach dem Strafrecht auch seine Tücken: So entsteht der Eindruck, es gehe um individuelles Fehlverhalten einzelner Libyer, während die langjährige italienische Externalisierungspolitik dahinter aus dem Blick gerät.

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Rule of Law, Fundamental Rights and Solidarity in Austria and in Europe – Liber Amicorum Professor Heinrich Neisser

Edited by Peter Hilpold, Andreas Raffeiner and Walter Steinmair

On nearly 2000 pages over 100 renowned experts are presenting studies on the rule of law, on the protection of fundamental right and on solidarity in the European Union and its Member States with a special focus on Austria.

This book comes at a time when fundamental values in the EU are in peril and it presents a series of approaches on how this crisis could be overcome. Also economic issues, and in particular the recent EU Recovery Plan, are treated.

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In der Europäischen Union mehren sich die Zeichen, dass die Kommission jetzt doch ihre rechtlichen Möglichkeiten gegenüber Polen und Ungarn entschlossener nutzen möchte. TÍMEA DRINÓCZI hält den Optimismus, dass die EU auf diese Weise überhaupt noch etwas gegen den Verfall von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in diesen Ländern ausrichten kann, für unbegründet und fordert, sich stattdessen auf die Unterstützung von Widerständigkeit in der Bevölkerung zu konzentrieren.

Dass die richterliche Unabhängigkeit vielerorts bedroht ist, dürfte unseren Leser_innen hinlänglich bekannt sein. Doch Staatsanwält_innen geraten ebenfalls zunehmend unter Druck. Auch den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte hat dieses Problem in zwei Fällen beschäftigt. MARIE-CHRISTINE FUCHS findet die Entscheidungen auch deshalb bemerkenswert, weil das Gericht mit ihnen den Dialog mit dem EGMR auf eine neue Ebene hebt.

Die Ankündigung der EU-Kommission, Deutschland wegen des PSPP-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vor den EuGH zu stellen, hat 29 deutsche Staatsrechtslehrer_innen zu einem offenen Protestbrief animiert. Einer davon ist CHRISTIAN JOERGES, der gemeinsam mit MICHELLE EVERSON in dem geplanten Vertragsverletzungsverfahren eine Überlastung des Rechts sieht.

In Nordirland hat der High Court ein Urteil über das Nordirland-Protokoll gefällt, über das sich die EU und die britische Regierung zunehmend heftig in den Haaren liegen. DAGMAR SCHIEK sieht in dem Richterspruch eine beunruhigende Tendenz am Werk, unionistische Positionen zu geltendem Verfassungsrecht hochzustufen, was die heikle Balance im Ex-Bürgerkriegsgebiet Nordirland stören könnte.

Das EU-Klimagesetz, Ende Juni von Parlament und Rat verabschiedet, untersucht SEBASTIAN BECHTEL.

In Frankreich hat der Conseil d’Etat auch ein Klimaschutzurteil gefällt und festgestellt, dass Frankreich zu wenig tue, um den Klimawandel abzuwenden. NATHAN DE ARRIBA-SELLIER befürchtet allerdings, dass sich die Entscheidung als Pyrrhussieg herausstellen könnte

Die Weltmeere könnten schon 2048 leergefischt sein. Zu der Überfischung der Ozeane tragen auch staatliche Subventionen bei. In der Welthandelsorganisation ist das schon lange Thema, da die bestehenden Regeln solche Subventionen nicht ausreichend erfassen. Doch nun liegt ein Entwurf auf dem Tisch, der die Beihilfen einschränken soll und über den sich die Mitglieder kommende Woche einigen könnten. ROMY KLIMKE hat sich den Entwurf genauer angesehen und macht einige Schwachstellen aus.

Die Corona-Pandemie scheint in Deutschland eingedämmt, anderenorts aber schnellen die Zahlen wieder in die Höhe. Rückkehrer aus sog. Virusvariantengebieten in Quarantäne zu stecken, selbst wenn sie vollständig durchgeimpft sind, hält PATRICK ZIMMERMANN für grundrechtlich bedenklich.

Im Saarland sieht ein Mediengesetz vor, dass die Direktor_in der Landesmedienanstalt vom Landtag gewählt und abberufen wird. Grüne, FDP und der Linken lassen diese Regelung jetzt vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit kontrollieren. KARL-E. HAIN ist der Ansicht, dass sie mit dem Grundsatz der Staatsferne der Medien nicht vereinbar sei.

Zu den Gesetzen, die die GroKo auf ihren letzten Metern noch schnell beschlossen hat, gehört die Ermächtigung der Nachrichtendienste zu Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung. RALF POSCHER und KATRIN KAPPLER halten das Gesetz für misslungen und in mehrfacher Hinsicht verfassungsrechtlich fehlerhaft.

So viel für diese Woche. Wir sehen uns nach der Sommerpause wieder, bleiben Sie uns gewogen, und wenn Sie’s nicht eh schon sind, ist jetzt natürlich der ideale Zeitpunkt, endlich Steady-Mitglied bei uns zu werden und als Zeichen unserer Dankbarkeit und Zuneigung unsere famose Hold-on-to-the-Constitution-Kaffeetasse geschenkt zu bekommen.

Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Normale Zeiten, VerfBlog, 2021/7/09, https://verfassungsblog.de/normale-zeiten/, DOI: 10.17176/20210710-015920-0.

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