17 March 2023

Nützliche Idioten

Ein “großes Schurkenstück” und einen “Versuch der Wahlrechtsmanipulation” mit dem Ziel, den “Machtanspruch der Ampel zu zementieren”, hat Alexander Dobrindt in der Bundestagsdebatte heute den ampelkoalitionären Last-Minute-Move genannt, die Grundmandatsklausel aus dem Bundeswahlgesetz zu streichen. “In ganz Europa versuchen Rechtsaußenparteien, den Parlamentarismus von innen heraus zu zerstören”, so Dobrindt mit ausgestrecktem Arm in Richtung AfD. Nirgends sei das Wort “nützliche Idioten” so angebracht wie bei der Ampel-Koalition.

In einem würde ich ihm widersprechen: Vor der AfD hätte ich da nicht so viel Angst. Die wird so schnell keine Bundestagswahl gewinnen. Anders die Union.

Der Bundestag hat heute vormittag mit den Stimmen der regierenden Ampelkoalitionsfraktionen endlich eine Wahlrechtsreform beschlossen, die den vor zehn Jahren vom Bundesverfassungsgericht erhobenen Einwänden prinzipiell gerecht zu werden verspricht. Viele können sich kaum noch erinnern, wie lange dieser entsetzlich verworrene und langweilige Streit um Direkt-, Überhang- und Ausgleichsmandate, Stimmgewichte, Personen- und Verhältniswahl schon läuft und wie viele Anläufe, ihn zu einem befriedigenden und verfassungsgemäßen Ergebnis zu führen, bereits gescheitert waren. Von Selbstachtung und Reformfähigkeit des Parlaments war heute die Rede im Bundestag, vom gordischen Knoten, den zu zerschlagen jetzt endlich gelungen sei. Und hat dieser gordische Knoten nicht einen Namen? Heißt er nicht CSU? War es nicht die bayerische Regionalpartei, die in ihrem ochsensturen Beharren auf ihrem ungeschmälerten Zugriff auf die 46 bayerischen Direktmandate so lange jeden Fortschritt in diesem Streit verhindert hatte? Gordische Knoten, so die Implikation des Sprachbilds, sind zum Zerhauen da, und genau das droht der CSU jetzt auf Bundesebene zu widerfahren, wenn es keine Grundmandatsklausel mehr gibt, die ihr auch für den nicht unwahrscheinlichen Fall, dass sie bundesweit unter die 5%-Hürde rutscht, bei mindestens drei gewonnenen Wahlkreisen trotzdem noch den Einzug in den Bundestag sicherstellt.

Nun wäre der Knoten aber nicht so gordisch, wäre er nicht in Jahrzehnten bundesrepublikanischer Politikpraxis geschürzt worden. Die CSU, ob es einem gefällt oder nicht, ist eine in Bayern tief verwurzelte Partei, und sie mittels einer Wahlrechtsänderung zu schlachten, ist ein Akt politischer Gewalt. Rein verfassungsrechtlich mag es vertretbar erscheinen, sich mit der Personenwahl im Wahlkreis auch gleich von der an diese anknüpfende Grundmandatsklausel zu verabschieden. Aber wer soll das glauben, dass tatsächlich nichts als das Streben nach maximaler wahlrechtlicher Folgerichtigkeit Motiv und Zweck ihrer Streichung gewesen sein soll? Wer soll das plausibel finden, dass die Elimination der CSU im Bundestag sozusagen nur bedauerliche Begleiterscheinung gewesen sein soll und nicht von vornherein das Ziel der Übung? Die Linke, einst die Nemesis der SPD und jetzt in sogar noch größerer Gefahr, wenn ihre verbleibenden ostdeutschen Direktmandate ihr nicht mehr helfen, habe ich noch gar nicht erwähnt.

Wenn man sich umschaut in der Welt, dann fällt auf, wie oft die feindliche Übernahme der liberalen demokratischen Verfassung von rechts nicht etwa mit einer feindlichen Übernahme von rechts angefangen hat, sondern erst einmal mit dem lautstarken Wehklagen von rechts über eine feindliche Übernahme von links. Wenn es der Rechten gelingt, das plausibel zu machen, schrumpfen die Möglichkeiten der Linken, sich diskursiv zur Wehr zu setzen, dramatisch. Als Ronald Reagan 1987 für einen Richterposten am Supreme Court plötzlich keine für alle Seiten akzeptable Middle-of-the-Road-Kandidat*in, sondern einen ultrarechten Hardliner nominierte, blieb der demokratischen Senatsmehrheit gar nichts anderes übrig, als daraus einen Skandal zu machen und dem Präsidenten die Wahl seines Kandidaten zu verweigern. Seither entwickelte sich die Richter*innenwahl immer mehr zur superkontroversen politischen Machtfrage, bei der beide Seiten bis zum verfassungsrechtlich Äußersten gehen, um so viel für sich herauszuholen wie irgend möglich, was den Rechten viel mehr nützt als den Linken, die sich dafür auch noch sagen lassen müssen, dass sie es schließlich waren, die damit angefangen haben.

Oder Polen. Noch vor der Unterjochung des Obersten Gerichtshofs und des Nationalen Justizrats, noch vor der Zerstörung des Verfassungstribunals und dem dabei begangenen offenen Verfassungsbruch durch die PiS-Regierung, noch vor der Machtübernahme durch die PiS 2015 hatte die alte Bürgerplattform-Mehrheit im letzten Moment noch schnell fünf Verfassungsrichter*innenposten mit ihren Leuten besetzt. Bei dreien dieser fünf Posten war das vertretbar, wie das Verfassungstribunal später feststellte, bei zweien nicht. Nicht nur half dieses Manöver Gericht am Ende überhaupt nichts, es machte der PiS die Arbeit sogar noch leichter. Was immer ihr uns vorwerft, brauchte sie nur zu sagen, ihr wart es doch, die damit angefangen haben.

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Wenn die CDU/CSU eines möglicherweise nicht allzu weit entfernten Tages die Macht zurückkehrt, dann ist es, denke ich mal, keine allzu kühne Annahme, dass sie diese Macht einsetzen und sich daran machen wird, das Wahlrecht mit großer Entschlossenheit in ihrem Sinne zu verändern. Sagen wir: zu einem Grabenwahlrecht. Was beschwert ihr euch, werden sie dann zu den entsetzten Ampelparteien sagen. Ihr wart es doch, die damit angefangen haben.

Dass die Ampelkoalition ausgerechnet die CSU in die Lage versetzt hat, sich als Opfer finsterer antidemokratischer Machenschaften zu inszenieren, finde ich wirklich unverzeihlich. CSU-Chef Markus Söder wird, je nach Ausgang der bayerischen Landtagswahl, womöglich der nächste Kanzlerkandidat der Union. Mir wäre sehr daran gelegen, dass seine Konkurrenten ihn verfassungspolitisch umfassend zur Rede stellen können. Das ist jetzt sehr viel schwerer geworden. Und zwar, soweit ich sehe, ohne jede Not. Die US-Demokraten 1987, Gott ja, was hätten sie denn machen sollen, etwa Robert Bork gehorsam in den Supreme Court wählen? Der polnische Bürgerplattform kann man vielleicht bis zu einem gewissen Grad zugute halten, dass sie 2015 mit ihren Manipulationen Schaden vom Verfassungsgericht abwenden wollte, wenngleich mit demokratisch und rechtsstaatlich mehr als problematischen Mitteln. Aber die Ampel? Was hat sie zu ihrer Verteidigung anzuführen, außer der vermeintlich günstigen Gelegenheit, zwei der vier Oppositionsfliegen mit einer Klatsche zu erledigen?

Es hat seine guten Gründe, warum bis vor nicht allzu langer Zeit eine stabile Verfassungskonvention dafür gesorgt hat, dass Änderungen am Wahlrecht möglichst im Konsens entschieden und nicht von der Mehrheit gegenüber der Minderheit in Kraft gesetzt werden. Diese Konvention hat bereits die schwarz-gelbe Koalition 2011 verletzt, als sie ihre Änderungen am Bundeswahlgesetz gegen den Widerstand der damaligen Oppositionsfraktionen durchdrückte. Die Große Koalition hat 2020 daraus einen Trend gemacht. Die Ampel hat ihr wohl jetzt den Rest gegeben. Eine Konvention, an die sich niemand mehr hält, ist tot. Ich sehe nicht, wie sie sich wieder zum Leben erwecken ließe. Das ist bereits für sich genommen ein großer verfassungskultureller Verlust, und die CSU trägt mit ihrer Blockadepolitik daran nicht die geringste Schuld.

Damit die Verfassung die Mehrheit ermächtigen und legitimieren kann, darf sie ihr nicht ausgeliefert sein. Was das Grundgesetz betrifft, so bietet Art. 79 Abs. 2 davor guten Schutz. Aber das Verfassungsrecht besteht nicht nur aus dem Grundgesetz. Der ganze technische Unterbau ist in einfachen Bundesgesetzen geregelt, die kein Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit, sondern nur ihre Technizität sowie die besagte Konvention davor schützt, von der Mehrheit gegenüber der Minderheit instrumentalisiert zu werden. Vielleicht können wir uns das nicht mehr leisten. Vielleicht sollte man diesen Schutz formalisieren und für diese Materien – das Verfahrensrecht des Bundesverfassungsgerichts gehört auch dazu – im Grundgesetz vorsehen, dass zu ihrer Änderung ein besonderes Verfahren wie etwa eine Supermajorität und/oder ein obligatorisches Normenkontrollverfahren in Karlsruhe erforderlich ist. So etwas gibt es in Frankreich, in Spanien, (ironischer- und höchst problematischerweise) in Ungarn – das ist also nichts vollkommen Ungewöhnliches. Für die dazu nötige Grundgesetzänderung müsste die Ampel die Union ins Boot holen. Recht geschäh’s ihr.

Aber vielleicht ist es dafür jetzt ohnehin schon zu spät.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

… zusammengefasst von PAULA SCHMIETA:

FABIAN MICHL & JOHANNA MITTROP nehmen die überarbeitete Fassung des Entwurfs zur Wahlrechtsreform unter die Lupe. Die neue Fassung reagiere auf Kritik am Ausgangsentwurf, habe es aber ihrerseits in sich. Auch UWE VOLKMANN nimmt Stellung zum neuen Entwurf. Er meint, dass man nicht mehr von einem „wirklichen politischen Entwurf“ sprechen könne und dieser ein Legitimationsproblem beschere. Auch BERND GRZESZICK kommentiert die neue Fassung. Ihm zufolge habe die Wahl im Wahlkreis „weiterhin eine erhebliche rechtliche Bedeutung“ und sei „kein bloßes Narrativ“. Schließlich beschäftigt sich DOMINIK RENNERT mit der Grundmandatsklausel. Diese zu streichen hält er für einen verfassungspolitischen Fehler ersten Rangs, welcher auf robuste verfassungsrechtliche Einwände stoße.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands sucht eine*n Wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in zur Unterstützung der Direktorin. Ihre Aufgaben? Recherchen, Ausarbeiten rechtlicher Analysen, Vorarbeit für Stellungnahmen und Reden. Ihr Profil? Sie haben das 1. Juristische Staatsexamen abgelegt und verfügen über sehr gute Kenntnisse der völkerrechtlichen Menschenrechte, des internationalen und europäischen Menschenrechtsschutzsystems sowie des deutschen Verfassungsrechts. Wir bieten: Sinn, Freude und Entgeltgruppe 13 TVöD (Bund). Die Ausschreibung finden Sie hier.

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LIDIA AVERBUKH ordnet die geplanten Justizreformen in Israel in ihren historischen Kontext ein. Sie meint, es ginge nicht nur um die Reform selbst, sondern um Charakter und Identität des jüdischen Staates. ALON HAREL stimmt mit Averbukh darin überein, dass sich hinter der juristischen Debatte tiefere Fragestellungen verbergen. Für jede*n israelische*n Bürger*in stehe daher viel auf dem Spiel. Außerdem machen ALON HAREL & ALON KLEMENT einen Vorschlag, wie die israelische Verfassungskrise gelöst werden könnte. Der Kern ihrer Idee ist kurzfristige inhaltliche Fragestellungen und längerfristige verfahrenstechnischen Entscheidungen voneinander zu trennen.

Im September letzten Jahres wurden zwei deutsche Tochtergesellschaften des russischen Staatskonzerns Rosneft unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Rosneft erhob daraufhin Anfechtungsklagen vor dem BVerwG, welches diese diese Woche als unbegründet abgewiesen wurden. TILL PATRIK HOLTERHUS & SVEN SIEBRECHT ordnen die gerichtlichen Erwägungen ein.

WOJCIECH LEWANDOWSKI befasst sich mit der jüngsten (vorläufigen) Entscheidung des EGC, die Sanktionen gegen den russischen Formel-1-Fahrer Nikita Mazepin auszusetzen. Lewandowski argumentiert, dass das Gericht bei der faktischen Bewertung der Position von Nikita einen Fehler gemacht und einen zu nachsichtigen Ansatz gewählt habe.

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Das Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main ist mit seinen über 150 Mitarbeiter*innen ein weltweit führendes Forschungsinstitut im Bereich der juristischen Grundlagenforschung. 

Das Institut sucht zum 01.10.2023 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine*n Leiter*in (m/w/d) (W2) einer Max-Planck-Forschungsgruppe

zum Thema „Die Wurzeln der Europäischen Union im Recht des Völkerbundes“.

Informationen zu Aufgaben, Profil und Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.lhlt.mpg.de/stellenangebote. Bewerbungen können bis 24.04.2023 über unser Bewerbungsportal eingereicht werden.

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Den Verordnungs-Entwurf über Transparenz und Targeting politischer Werbung kommentiert DANIEL HOLZNAGEL und fordert eine breitere Debatte, zumal der aktuelle Entwurf auch Folgen für „Jedermann-Tweets“ haben könne.

In dem geplanten Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFA) sieht GÁBOR POLYÁK eine Antwort auf “die systematische Aushöhlung der Medienfreiheit in Ungarn“. Polyák analysiert daher das Potenzial des EMFA-Entwurfs, auf die Umstände in Ungarn zu reagieren.

DAVID OWEN hält den Illegal Migration Bill, der letzte Woche ins britische Parlament eingebracht wurde, für “den jüngsten Ausbruch der zunehmenden Hysterie der konservativen Regierung […], in der die durch den Brexit ausgelösten Fantasien einer post-imperialen souveränen Macht in Form von halbgaren Gesetzesvorschlägen ausgelebt” würden.

DEVYANI PRABHAT setzt die Debatte der letzten Woche zum Fall Shamima Begum fort. Die Special Immigration Appeals Commission räume der britischen Innenminister*in einen nahezu unbegrenzten Ermessensspielraum ein, Staatsbürgerschaften zu entziehen, selbst wenn Menschenrechte auf dem Spiel stünden. Dies, so Prabhat, könne dazu führen, dass Opfer von Menschenhandel ohne Rechtsmittel dastehen.

LUIGI FERRAJOLI äußert sich zu der Tragödie von 73 Menschen, die im italienischen Mittelmeer ertrunken sind. Ferrajoli betont, dass Migration ein wesentliches Menschenrecht ist (Art. 12 ICCPR) und warnt, dass wir Zeugen eines “qualitativen Wandels” des Populismus in Europa sind, hin zu einem Populismus, der “die Struktur unserer Demokratie zerstört”.

TESSA GROSZ bespricht die EGMR-Entscheidung Y v France. Das Gericht befindet darin, dass das Ablehnen eines Antrags einer Inter* Person, ihren Geschlechtseintrag zu „neutral“ oder „intersex“ zu ändern gegenwärtig nicht gegen die Rechte der*des Betroffenen verstößt. Grosz befürchtet, dass es (wie zuvor bei der Anerkennung der Geschlechtsidentität von trans* Personen) noch lange dauern könnte, bis ein entsprechender menschenrechtlicher Schutz gewährt werde.

WEYMA LÜBBE befasst sich mit dem Thema der organisierten Suizidbeihilfe, über das derzeit auch der Bundestag berät und den rechtlichen Abwägungen, die aus dem Urteil des BVerfG für einsamkeitsbedingte Suizidbeihilfe hervorgehen.

Bundesverfassungsrichter Peter Müller, zuständiger Berichterstatter zur Anordnung um die Wahlwiederholung in Berlin, hat vergangene Woche angekündigt, dass die Begründung für die Ablehnung einer Neuwahl erst im Mai zu erwarten sei. CHRISTIAN WALTER & PHILIP NEDELCU finden problematisch, dass damit wesentliche Unterschiede zwischen Eilrechtsschutz und Hauptsacheverfahren verwischt würden.

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Soweit für diese Woche. Ihnen alles Gute und bis zum nächsten Mal! Bitte versäumen Sie nicht zu spenden!

Ihr

Max Steinbeis

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