28 August 2026

Gläserne Bürger:innen, abhängiger Staat

Wie Palantir & Co. Macht verschieben – und was digitale Souveränität und Rechtsstaatlichkeit verlangen

Palantir & Co. sind nicht nur ein gigantisches Datenschutzproblem. Die Systeme verschieben darüber hinaus Macht gleich doppelt – von den Bürger:innen zum Staat und vom demokratisch kontrollierten Staat zu privaten Firmen, im schlimmsten Fall zu Konzernen außerhalb Europas.

Die Polizei benötigt moderne Werkzeuge. Große, heterogene Datenbestände lassen sich nicht mit Einzelsuchen und Notizzetteln bewältigen. Polizeiliche Erkenntnisse sollten auch nicht an aus rein technischen Gründen getrennten Datensilos scheitern. Doch leistungsfähige Analysewerkzeuge brauchen klare Grenzen. Der Staat darf nicht alles tun, was rechtlich gerade noch zulässig ist. Er muss immer berücksichtigen, wie solche Systeme das Verhältnis zwischen Staat und Bürger:innen verändern.

Denn mit Hilfe von Systemen wie Palantir führen staatliche Stellen verstreute Informationen zusammen und leiten daraus neue – oder auch nur vermeintliche – Zusammenhänge ab. Dabei geben sie aber technisches Wissen, Gestaltungsmacht und Handlungsfreiheit an private Konzerne ab, im Fall von Palantir an einen Anbieter mit fragwürdiger und demokratisch nicht legitimierter Agenda.

Dadurch werden die Bürger:innen zunehmend und anlasslos durchleuchtet, während staatliche Entscheidungen und ihre technischen Grundlagen zugleich immer undurchsichtiger werden. Ein demokratischer Rechtsstaat darf diese doppelte Machtverschiebung nicht hinnehmen.

Es ist eine Richtungsentscheidung: Wie können wir Sicherheitsbehörden technisch stärken, ohne demokratische Kontrolle und digitale Souveränität preiszugeben? Dafür braucht es klare rote Linien, offene und unabhängig kontrollierbare Systeme, die ausschließlich europäischem Recht unterliegen. Andernfalls wächst das Misstrauen und die Grundlage einer freien digitalen Gesellschaft erodiert.

Wenn aus Daten Verdacht wird

Palantir & Co. erzeugen aus vorhandenen, durchaus rechtmäßig erhobenen Einzeldaten ein neues Gesamtbild. Eine Telefonnummer hier, eine Zeugenaussage dort, eine frühere Wohnanschrift, ein Kennzeichen, ein lockerer Kontakt oder schon der Aufenthalt in einer Mobilfunkzelle zu einer bestimmten Zeit können in der Verknüpfung miteinander auf einmal eine Bedeutung erhalten, die keinem einzelnen Datensatz anzusehen war. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner HessenDATA-Entscheidung zum Einsatz von Palantir im dortigen Bundesland deshalb betont, dass Art und Umfang der Daten sowie die Analysemethode das „Gewicht des Grundrechtseingriffs“ bestimmen.1)

Polizeiliche Datenbanken enthalten bekanntlich keineswegs nur Daten verurteilter Straftäter:innen. Darin finden sich auch Geschädigte, Zeug:innen, Hinweisgeber:innen, Vermisste oder Menschen, die einmal den Notruf gewählt haben. Die Datenschutzkonferenz weist darauf hin, dass allein das bayerische Analyseverfahren rund 39 Millionen Personendatensätze umfasst. Viele Betroffene haben selbst nie Anlass für eine polizeiliche Maßnahme gegeben.2) Verknüpfen Palantir & Co. diese heterogenen Datenbestände, hebeln sie die Zweckbestimmung aus, die bei der Datenerhebung selbst die Grundlage für deren Rechtmäßigkeit war. Das ist ein grundlegendes rechtsstaatliches und datenschutzrechtliches Problem, unabhängig vom Anbieter des Systems.

Hinzu kommt: Polizeidaten bilden die gesellschaftliche Wirklichkeit nicht neutral ab. Sie dokumentieren z.B. auch, wo die Polizei in der Vergangenheit besonders intensiv kontrolliert, ermittelt und Daten gespeichert hat. Wer in einem häufig kontrollierten Viertel lebt oder zu einer Gruppe gehört, die öfter in den Blick der Behörden gerät, hinterlässt dadurch mehr polizeiliche Datenspuren. Eine Analysesoftware kann diese historische Selektivität skalieren, selbst wenn sie gar kein lernendes KI-System verwendet. Aus häufigerer Kontrolle werden mehr Treffer; mehr Treffer können wiederum häufigere Kontrolle rechtfertigen. Ein Rückkopplungseffekt, der soziale Ungleichheit technisch verstärkt und anschließend als scheinbar objektive Datenlage präsentiert.

Eine unlimitierte Verknüpfung der Datenbestände verletzt die Zweckbestimmung und reißt damit Informationen aus ihren ursprünglichen Zusammenhängen. Aus der Nähe zu einer Person kann für die Strafverfolgungsbehörden die Nähe zu deren Handlungen werden. Fehlerhafte, veraltete oder nur vorläufige Angaben lassen sich technisch ebenso gut korrelieren wie hochqualitative Daten. Mehr Daten erzeugen also nicht automatisch korrektere Ergebnisse, sondern zunächst einmal einfach nur mehr mögliche Datenbeziehungen und damit Verdachtsanlässe.

Entscheidet wirklich am Ende noch ein Mensch?

Für die Bürger:innen bleibt dies unsichtbar. Sie erfahren in der Regel nicht, dass ihre Daten Teil einer Analyse waren, welche Quellen zusammengeführt wurden oder welche Verbindungen das System hervorgehoben hat. Wo aber der Weg vom Datum zum Verdacht und zur damit verbundenen Maßnahme unsichtbar bleibt, werden Auskunft, Berichtigung, Aufsicht und gerichtlicher Rechtsschutz immer schwieriger. Das verändert das gesellschaftliche Verhältnis zwischen Staat und Bürger:innen. Wer damit rechnen muss, dass Kontakte und Alltagshandlungen später in unbekannten Kontexten nach noch unbekannten Kriterien neu bewertet werden, verhält sich vorsichtiger. Vertrauen entsteht so nicht, die Wahrnehmung demokratischer Freiheiten wird behindert.

Die Reaktion auf solche Bedenken lautet häufig: Am Ende entscheide doch ein Mensch. Das ist wichtig, aber natürlich überhaupt nicht ausreichend. Das System, feingetunt z.B. von den Mitarbeiter:innen Palantirs, bestimmt, welche Informationen zusammengeführt, welche Datenbeziehungen angezeigt und welche Treffer oben einsortiert werden. Es lenkt die Aufmerksamkeit der Ermittler:innen, genau das ist ja seine Aufgabe.

Was die Software nicht hervorhebt, kann aus dem Blick geraten; was sie prominent zeigt, erhält einen Vertrauensvorschuss. Zeitdruck, Personalmangel und eine als besonders leistungsfähig vermarktete Software verstärken diesen Effekt. Ein menschlicher Klick am Ende eines technischen Prozesses garantiert daher keineswegs eine eigenständige Entscheidung.3)

Deshalb gilt es sowohl zu klären, welche digitalen Werkzeuge mit welchen Fähigkeiten überhaupt verwendet werden dürfen, als auch, wie im praktischen Einsatz eine organisatorische Absicherung erfolgt. Die Anwender:innen in den Sicherheitsbehörden brauchen nicht nur Schulungen für die Bedienung der Werkzeuge, sondern auch für die Erkennung von Fehlerquellen und die Vermeidung von Fehlinterpretationen. Treffer müssen anhand der Ursprungsdaten überprüfbar sein. Jede Abfrage, jede Datenquelle und jeder Verarbeitungsschritt muss manipulationssicher protokolliert werden. Und eine Maßnahme gegenüber einer Person darf niemals allein damit begründet werden, dass „das System“ eine Verbindung angezeigt hat.

Datensicherheit ist noch keine digitale Souveränität

Die Debatte wird oft auf die Frage verkürzt, ob Palantir deutsche Polizeidaten in die USA übermitteln könne. Dafür gibt es keine pauschale Antwort und auch keinen Beleg. Bayern betreibt VeRA nach eigenen Angaben im Rechenzentrum des Landeskriminalamts, schließt Fernzugriffe aus und ließ den Quellcode sowie Updates auf Schwachstellen und unerlaubte Datenabflüsse prüfen.4)

Die Gefahren einer digitalen Abhängigkeit beginnen aber lange vor einem möglichen Datenzugriff. Palantir verkauft nicht bloß eine Suchmaske. Die Plattform bildet Datenmodelle, Rollen, Zugriffsregeln und Arbeitsabläufe ab. Mit jedem angebundenen Bestand, jeder Anpassung und jeder Schulung wächst das organisationsspezifische Wissen beim Anbieter und im System. Ein Anbieterwechsel bedeutet dann nicht nur, neue Software zu installieren. Datenmodelle, Berechtigungen, Prüfpfade und Arbeitsprozesse müssen übertragbar sein. Fehlen offene Schnittstellen, vollständige Dokumentation und eigenes Fachpersonal, wird aus einer Lizenz eine strukturelle Abhängigkeit und auch ein Hindernis, die eigenen Ansprüche und Ziele unabhängig festzulegen. Gleichzeitig lernt mit Palantir ein Konzern mit fragwürdiger Unternehmensführung und mit Kontakten zu zahlreichen autoritären Regimen viel über die Interna deutscher Sicherheitsbehörden.

Der Staat darf sich nicht selbst entmündigen

Polizeiliche Informationsverarbeitung gehört zur kritischen Infrastruktur des demokratischen Staates. Ihre Regeln dürfen nicht faktisch durch die Architektur eines proprietären Produkts und damit auch die Vorgaben des Anbieters bestimmt werden. Digitale Souveränität bedeutet deswegen nicht Abschottung, sondern vielmehr dauerhafte Sicherung der Handlungsfähigkeit: Der Staat muss ein System verstehen, kontrollieren, verändern und notfalls ohne den bisherigen Anbieter weiterbetreiben oder kurzfristig ersetzen können.

Das muss bereits in Vergabe und Gesetz angelegt sein. Der Staat braucht offene Schnittstellen und Datenformate, umfassende Prüf- und Audit-Rechte, eine vollständige Exportmöglichkeit einschließlich Herkunfts- und Protokolldaten sowie einen auch praktisch getesteten Migrationsplan. Er muss eigenes Personal und Wissen einsetzen, um Betrieb und Kontrolle nicht auszulagern. Parlamente, Gerichte und Datenschutzaufsichtsbehörden brauchen Zugang zu allen Informationen, die sie für eine wirksame Kontrolle benötigen. Ein Anbieter, der sich auf Geschäftsgeheimnisse beruft, um diesen Zugang zu verweigern, muss – anders als bisher – von der Vergabe ausgeschlossen werden.

Solche nachvollziehbaren und kontrollierbaren Systeme, am besten aus gemeinsam finanzierter öffentlicher Open-Source-Entwicklung, verhindern Abhängigkeiten. Das Bund-Länder-Projekt P20 bietet dafür nun die Chance5), sie darf nicht weiter durch eine kurzfristige Beschaffungspolitik verspielt werden. Nur wer technologisch souverän bei seinen digitalen Werkzeugen ist, kann auch deren rechtsstaatlichen Einsatz nachhaltig gewährleisten.

Die unabhängige Kontrolle der Systeme und ihres Einsatzes muss für die Bürger:innen durch regelmäßige Berichte erkennbar werden, aus denen hervorgeht, wie oft die Systeme eingesetzt wurden, welche Datenkategorien einflossen, wie viele Personen betroffen waren und welche Fehler oder Beschwerden auftraten. Wo eine Information aus einer automatisierten Analyse zu einer polizeilichen Maßnahme führt, muss dies dokumentiert und im Rechtsschutz offengelegt werden. Nur so können Betroffene ihre Rechte wahrnehmen, Aufsichtsbehörden ihren Aufgaben nachkommen und Parlamente beurteilen, ob die Grundrechtseingriffe verhältnismäßig sind.

Sicherheit braucht Vertrauen, Vertrauen braucht Verantwortung

Ein kritischer Blick auf innere Sicherheit darf sich weder mit einem schwachen Staat noch mit einem schrankenlosen Staat zufriedengeben. Wir brauchen einen handlungsfähigen Rechtsstaat, der Menschen schützt, schwere Kriminalität bekämpft und zugleich seine Macht begrenzt. Bürger:innen sind keine Datenrohstoffe und auch keine Verdächtigen auf Vorrat. Die Polizei darf Zusammenhänge suchen, aber sie muss immer Anlass, Zweck und Grenzen jeder Analyse erklären und verantworten können.

Insbesondere Palantir macht – durch sein Verhalten, die politischen Ziele seiner führenden Vertreter und die Unberechenbarkeit der US-amerikanischen Politik – brutal sichtbar, dass Datenschutz, digitale Souveränität und Demokratie dieselbe Machtfrage stellen: Wer darf über Wissen verfügen, Entscheidungen beeinflussen und Kontrolle ausüben? Die Antwort darf weder „der Algorithmus“ noch „der Anbieter“ lauten. Verantwortlich bleiben muss der demokratische Staat – nachvollziehbar für seine Parlamente, überprüfbar durch Gerichte und Aufsicht sowie rechenschaftspflichtig gegenüber seinen Bürger:innen. Technik darf ihn stärker machen, aber nicht auf Kosten der Freiheit der Bürger:innen und der Abhängigkeit von nie gewählten Kräften.

References

References
1 BVerfG, 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20, 16.02.2023, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/02/rs20230216_1bvr154719.html, zuletzt abgerufen am 27.08.2026.
2, 5 Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, Automatisierte Datenanalyse durch Polizeibehörden verfassungskonform gestalten!, 17.09.2025, https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/2025-09-17_DSK-Entschliessung_Automatisierte-Datenanalyse.pdf, zuletzt abgerufen am 27.08.2026.
3 Linda J. Skitka, Kathleen L. Mosier und Mark Burdick, Does Automation Bias Decision-Making?, International Journal of Human-Computer Studies (1999), DOI: 10.1006/ijhc.1999.0252, S. 991–1006.
4 Bayerische Staatskanzlei, Herrmann: VeRA ist sinnvoll und notwendig, 21.04.2025, https://www.bayern.de/herrmann-vera-ist-sinnvoll-und-notwendig/, zuletzt abgerufen am 27.08.2026; Bayerischer Landtag, Drucksache 18/22731, 24.03.2022, https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0022731.pdf, zuletzt abgerufen am 27.08.2026.

SUGGESTED CITATION  Kelber, Ulrich: Gläserne Bürger:innen, abhängiger Staat: Wie Palantir & Co. Macht verschieben – und was digitale Souveränität und Rechtsstaatlichkeit verlangen, VerfBlog, 2026/8/28, https://verfassungsblog.de/palantir-polizei-datenschutz-sicherheit/, DOI: 10.59704/54e6a67d0522382f.

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