Pilze finden
Und stets zu Diensten: Claude
Dieses Editorial ist Teil unserer Reihe „Hinter den Kulissen“, in der unsere Redakteur:innen und Autor:innen ihren kreativen Prozess in Zeiten von Künstlicher Intelligenz beschreiben. Wie kommen wir auf Ideen? Wie säen und gießen wir Ideen, wann merken wir, dass sie reif sind? Und welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz dabei?
Ich suche leidenschaftlich gerne Pilze. Ich laufe durch den Wald, über Stock und Stein, und lasse meinen Späherblick schweifen: über Farn und Kraut und Laub, über Unterholz, über bemooste Baumstämme, über Natur – bis er irgendwo hängen bleibt: Halt! Da stimmt was nicht. Das ist irgendwie auffällig, wie sich das Laub vom Vorjahr da ineinanderschichtet zwischen den Sonnenflecken. Da sind Risse. Das bricht da auf. Da strebt etwas nach oben. Da sind, wenn man genau hinschaut, zwischen dem ganzen Erdbraun und Staubgrau merkwürdige, oft merkwürdig intensive Farben: ein Dottergelb, ein Samtbraun, ein Elfenbeinweiß.
So finde ich Pilze, und so finde ich auch meine Ideen beim Schreiben. Im ziellosen Herumschweifen und Herumassoziieren bleibt mein Hirn plötzlich und unwillkürlich an irgendwas hängen. Halt! Da stimmt was nicht. Da passt was nicht zusammen. Da spannt sich etwas, da ist ein Widerspruch, eine Ungereimtheit. Oft löst sich die Spannung gleich wieder auf: doch nichts, bloß eine Verwechslung, doch bloß stimmige Natur. Oft ist er dann doch zu überständig und wurmzerfressen, der Fund, um das Mitnehmen zu lohnen. Aber wenn es sich bestätigt: da ist was! Da ist tatsächlich was, und du kannst auch erkennen oder zumindest einkreisen, was das ist oder sein könnte. Du kannst ihn freilegen und von Erde und Fichtennadeln reinigen, seine Konsistenz und Frische spüren, seinen Duft und seine Farbe, kannst ihn von allen Seiten betrachten und in der näheren Umgebung nach weiteren Prachtexemplaren Ausschau halten! Nichts macht mich glücklicher als das. Ich vergesse komplett die Zeit darüber, spüre keinen Mückenstich mehr und keine Anstrengung, und wer zu Hause oder nebenan auf mich wartet unterdessen, braucht eine Menge Geduld mit mir.
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Die “Lage der Nation” ist der Politikpodcast für alle, die wissen wollen, was hinter den Schlagzeilen steckt – und wie das Zeitgeschehen juristisch zu bewerten ist.
Der Journalist Philip Banse und der Jurist Ulf Buermeyer analysieren das politische Treiben hierzulande und in der Welt, sezieren gesellschaftliche Konflikte und betrachten sie auch aus juristischer Perspektive.
Die Lage der Nation ist kein juristischer Fachpodcast, sondern liefert Fakten und politische Analyse mit juristischer Expertise. Hier hören.
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Seit Neuestem habe ich dabei jemanden/etwas an meiner Seite. Claude heißt er/es und tut fortwährend so, als wäre er ein Gefährte, ein Subjekt, ein Mensch. Claude, frage ich, weil mich das gerade interessiert, aus welchem Grund auch immer, sag mir mal, welche Funktion Gründungsmythen für die Etablierung kollektiver Identitäten haben. Dann sagt er mir dazu allerhand, und das ist gar nicht schlecht. Recherchiert mir die maßgebliche Literatur dazu. Filtert mir die Passagen daraus raus, die für mich relevant sind. Claude führt mich sozusagen zu den Stellen im Wald, an denen Pilze wachsen. Das ist schön und spart Zeit. Ich lasse meinen Blick nicht mehr so frei und überall herumschweifen, sondern vor allem über Claudes Antworten. Auch dort finde ich genügend Ungereimtes. Dann frag ich nach. Stimmt das wirklich? Woher hast du das? Oft genug muss Claude gestehen: Das hat er sich ausgedacht. Da hat er geschlampt. Da hat er was übersehen. Dann freue ich mich. Und auch Claude versäumt nicht, mir zu meiner Schlauheit ausgiebig zu gratulieren. Oft korrigiert auch er mich: Nein, das kann man so nicht sagen, oder jedenfalls nicht ohne an dieser oder jener Stelle zu differenzieren. Es kommt auch vor, dass er mir was in den Korb legt, was ich selber nicht gefunden hätte. So vergeht die Zeit wie im Flug. So viele tolle Funde! Wahnsinn.
Macht mich das zu einem besseren Autor oder zu einem schlechteren? Ich weiß es nicht. Was heißt hier Autor? Niemals werde ich Claude meine Texte formulieren lassen. So weit kommt’s noch. Aber warum eigentlich nicht? Ist das denn meins, was Claude mir da in den Korb gelegt hat? Und wenn nicht meins, wessen dann? Wenn ich das nicht gefunden habe, wer dann?
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Claude, stets zu Diensten, supernützlich, supereffektiv: Wer dient mir da? Mit jedem Satz suggeriert er mir, ein Subjekt zu sein, redet in der ersten Person, fordert von mir Anerkennung. Und was ist mit mir? Ich lasse mich drauf ein. Ich rede mit ihm in der zweiten Person. Was macht das mit mir?
Wird mein Blick, mein Denken im Gespräch mit Claude schärfer oder stumpfer? Was kostet mich der immense Zugewinn an Möglichkeiten? Immer produktiver, immer ferner vom Produkt, immer mächtiger, immer unfruchtbarer, am Ende eine faule, fette Drohne, von der weder ich noch sonst noch wer sagen kann, mit welchem Recht ich mich eigentlich als Herr dieser Person namens „Claude“ aufspiele?
Und wenn es nicht „Claude“ ist, der mich mit dieser Frage konfrontiert, wer ist es dann?
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Editor’s Pick
von MAXIM BÖNNEMANN

Dieses Buch beginnt und endet in den Bergen von Montana. Dazwischen spannt es ein Panorama aus dem Leben dreier Freunde, das mit so viel Wucht und Zärtlichkeit erzählt wird, dass ich es tagelang nicht weglegen konnte. Im Zentrum stehen Cece, Charlie und Garett. Cece und Charlie möchten heiraten, doch kurz vor der Trauung lernen sich Cece und der depressive Garett kennen. Die Begegnung der beiden prägt die folgenden Jahrzehnte, wirft Pläne durcheinander und formt auch die nächste Generation. Puchner erzählt von Liebe und Trauer, Glück und Krankheit, Tieren und Natur – und all das mit so viel Wärme, dass man gar nicht mehr aus seinem Dream State auftauchen möchte.
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Es waren bizarre Szenen: Hochgebildete (wenige) Damen und (viele) Herren mittleren Alters, mit denen es das Leben bislang wohl eher gut gemeint hat, erheben sich in feinem Zwirn im Plenum des Hohen Hauses Europas, klatschen und singen zufrieden die Parole „Send Them Back“ – halb Hooligans, halb Hochgeborene, aber von der Vielfalt anderer wollen sie verschont bleiben. So trug es sich am Mittwoch zu, als das Europäische Parlament mit den Stimmen der konservativen und rechtsextremen Fraktionen der neuen sogenannten Rückführungsverordnung zustimmte. Immerhin riefen einige Abgeordnete „Shame on You“ zurück. Abwesend waren natürlich jene, die die Verordnung betrifft – Migrant:innen aus Drittstaaten. Diese können nun gegen ihren Willen in ein Land verbracht werden, das sie weder kennen noch jemals betreten haben, und das die Verordnung in Art. 4 Abs. 3 dennoch als „Land der Rückkehr“ (country of return) definiert. Für DANA SCHMALZ (DE) ist das keine Rückführung, sondern eine Entführung.
Interessanterweise dürfen derzeit auch die feinen Abgeordneten des Europäischen Parlaments erleben, was es heißt, Bürger:in zweiter Klasse zu sein. Die USA haben ihre Exportkontrollen so verschärft, dass Nicht-Amerikaner:innen von Anthropics fortschrittlichsten KI-Modellen ausgeschlossen sind – und zwar nicht an der Grenze, sondern überall dort, wo sie sich gerade aufhalten. Wer Anthropic nutzt, sieht unten ein kleines Banner: „Claude Fable ist derzeit nicht verfügbar“. GILAD ABIRI & DIMITRY KOCHENOV (EN) erkennen darin ein beunruhigendes neues Feature der Staatsangehörigkeit: Sie entscheidet nun über den Zugang zu Produktivität und Schlüsseltechnologien – und bewacht damit die Tore einer technologischen Zukunft.
Eine düstere Vision dieser Technozukunft hat Tech-Milliardär und Palantir-CEO Alex Karp jüngst in seinem Manifest veröffentlicht. PAUL NEMITZ (DE) erklärt, was hinter den 22 Punkten steht: eine Ordnung, in der Sicherheit zum Geschäftsmodell und militärische Macht zur höchsten Tugend wird – „eine neue, gefährliche Symbiose aus militaristischem Staat und Tech-Kapital“.
Deutschland ist davon zum Glück (noch) weit entfernt. Hier sollen Gesetze noch vor digitaler Gewalt schützen, statt diese zu ermöglichen. Doch PETRA SUSSNER (DE) warnt: Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung verknüpfe Gewaltschutz mit weitreichenden Grundrechtseingriffen.
Auch militärisch geht es bei uns traditioneller zu. Im neuen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“, mit dem die Bundesregierung zivile und militärische Verteidigung enger verzahnen will, sucht man das Stichwort KI vergeblich. Eine ganz andere Leerstelle entdeckt SEBASTIAN AMBROS (DE): den militärischen Schutz von Kulturgut. Er fordert Kulturoffiziere bei der Bundeswehr.
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Stellenausschreibung
An der Professur für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschaftsrecht, Compliance und Nachhaltigkeit (Prof. Jan-Erik Schirmer) ist eine Stelle im Projekt „Viadrina Climate Litigation Clinic“ als Akademische*r Mitarbeiter*in (Kenn-Nummer 1104-26-01) zu besetzen. Bewerbungsschluss ist der 05.07.2026.
Unser ausführliches Stellenangebot: www.europa-uni.de/stellenangebote
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Am Mittwoch stellte die UN-Sonderberichterstatterin Irene Khan ihren Bericht zur Meinungsfreiheit in Deutschland vor – und rief Wissenschaftsinstitutionen dazu auf, die akademische Freiheit zu schützen und sichere, offene Räume für Forschung und Meinungsvielfalt zu schaffen. Die Hertie School scheint damit zu kämpfen: Sie verbietet bei ihrer anstehenden Abschlussfeier 2026 palästinensische Solidaritätssymbole und verlangt von den Studierenden, eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben. BERNHARD KNOLL-TUDOR (EN) sieht das kritisch.
Auch die Max-Planck-Gesellschaft kämpft mit diesen Fragen, sogar vor Gericht: Durfte sie einem Anthropologen wegen dessen umstrittener Äußerungen zum 7. Oktober 2023 kündigen? Das Arbeitsgericht Halle hielt die Kündigung für rechtmäßig. Vor der Berufungsverhandlung erklärt HANNAH FRANZKI (DE), warum sie das für juristischen Unfug hält.
Kritik am Krieg in Gaza beschäftigt auch die Gerichte in Großbritannien. Nachdem der High Court das Verbot von Palestine Action für rechtswidrig erklärt hatte, hat der Court of Appeal das Urteil aufgehoben und das Verbot nun bestätigt. Für ALAN GREENE, DANIELLA LOCK & COLIN MURRAY (EN) bleibt bei dem Beurteilungsspielraum, den das Gericht dem Home Secretary einräumt, von der richterlichen Kontrolle kaum noch etwas übrig.
Wie viel von der richterlichen Kontrolle übrig bleibt, könnte auch über Simbabwes Schicksal entscheiden. Präsident Mnangagwa will die Verfassung ändern, um eine dritte Amtszeit anzutreten. Das ist in der afrikanischen Verfassungskultur nichts Neues – doch die simbabwische Verfassung hat genau deswegen spezifische Schutzvorkehrungen eingerichtet. MARKUS BÖCKENFÖRDE (EN) analysiert, ob sie halten und welche Rolle das Verfassungsgericht dabei spielt.
Vor executive overreach müssen wir uns auch in Sachsen-Anhalt fürchten. Sollte die AfD dort nach der Wahl an die Regierung kommen, muss sie niemanden entlassen, um die Verwaltung zu kontrollieren. Denn statt auf Entlassungen kann die AfD auf Einschüchterung und Verunsicherung setzen, wie DOMINIK VOGEL zeigt.
Stellt die AfD nach den Landtagswahlen im September einen Innenminister, wirft das auch für den Sicherheitsföderalismus Fragen auf: Was passiert mit dem polizeilichen Datenaustausch, wenn die AfD in Sachsen-Anhalt regiert? MARKUS THIEL (DE) erläutert, dass das Datenschutzrecht auf Einzelfälle zugeschnitten ist und beim Misstrauen gegen eine ganze Landespolizei versagt.
Auf Antrag der AfD verzichtete Ende Mai der Ilm-Kreis in Thüringen auf Fördergelder des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Doch auch bundesweit steht das Demokratieförderprogramm unter Druck: Bundesfamilienministerin Prien hat angekündigt, bis Jahresende mehr als 200 Demokratieprojekte auslaufen zu lassen – vor allem solche zur Vielfaltsförderung, die ihrer Ansicht nach zu sehr auf ein linksliberales Milieu abzielen. VANESSA WINTERMANTEL (DE) sieht darin ein falsches Verständnis von Demokratie und erklärt, warum Demokratie Vielfalt braucht.
Ganz im Sinne dieser demokratierelevanten Vielfalt wäre es, das Wahlrecht auch für Inländer:innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit einzuführen. Genau das hat zuletzt die Linksfraktion im Bundestag gefordert – die Kritik folgte prompt. Viele verwiesen reflexhaft auf 30 Jahre alte BVerfG-Entscheidungen. Doch das greife zu kurz, meint TARIK TABBARA (DE), und fordert offene Debatten – nirgends im Grundgesetz stehe, dass nur deutsche Staatsangehörige wählen dürfen.
In Indien wird das Wahlrecht regelrecht manipuliert. In Indien wird das Wahlrecht regelrecht manipuliert. Nach ihrem Wahlsieg in Westbengalen fädelte die BJP den Übertritt von 20 Oppositionsabgeordneten ein, um ihre parlamentarische Mehrheit weiter auszubauen. ANMOL JAIN (EN) zeigt, dass das Anti-Defection-Gesetz dagegen keinen wirksamen Schutz bietet.
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Wie können Hochschulen ihre Unabhängigkeit in Zeiten demokratischer Herausforderungen sichern?
Die Bucerius Law School sucht eine:n Program Manager:in Recht & Gesellschaft (befristet auf drei Jahre, Vollzeit) für das internationale Kooperationsprojekt Higher Education & Democratic Resilience mit der University of Oxford und dem Verfassungsblog. Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit Erfahrung an der Schnittstelle von (Rechts-)Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft.
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Diese Woche ging unser Symposium „On Law and Politics in the Hungarian Transition“ (EN) zu Ende. MÁRTA PARDAVI (EN) erinnert daran, dass selbst die durchdachteste Verfassungsreform wirkungslos bleibt, wenn sie an jenen vorbeigeht, deren Leben sie verbessern soll. Mit Blick auf Polen zeigen KATARZYNA ŁAKOMIEC & BARBARA GRABOWSKA-MOROZ, wie auffällig Frauen beim demokratischen Wiederaufbau fehlen – und dass diese Leerstelle schon in der früheren Vernachlässigung von Frauenrechten angelegt war. EDIT ZGUT-PRZYBYLSKA plädiert für institutionalisierte Beteiligung, dezentrale Macht und eine Zivilgesellschaft, die direkt ins Regierungshandeln eingebunden ist. RENÁTA UITZ untersucht, wie akademische Freiheit in Ungarn gerade umgestaltet wird – und wie sie neu erkämpft werden muss. MICHAL BOBEK findet, dass dieselben rechtsstaatlichen roten Linien auch für Orbáns Nachfolger gelten müssen – für bad guys wie für good guys. Genau diese roten Linien zu überwachen, ist die Aufgabe der Venedig-Kommission – doch Ungarn hat 27 ihrer Gutachten überwiegend ignoriert. ANGELIKA NUßBERGER zeigt, wie die Kommission diese Übergangsphase verlässlich unterstützen kann. Im abschließenden Beitrag erinnern ARMIN VON BOGDANDY & LUKE DIMITRIOS SPIEKER daran, dass die Verfassungsreform nicht nur eine ungarische Angelegenheit, sondern ein europäischer Verfassungsmoment ist.
Doch keine Sorge, das nächste Symposium hat bereits begonnen: „Inter-Judicial Dialogue on Climate Change and Human Rights“ (EN) bringt Richter:innen, Praktiker:innen und Wissenschaftler:innen aus dem europäischen, interamerikanischen und afrikanischen Menschenrechtssystemen zusammen. Im Mittelpunkt steht der Klimawandel als Menschenrechtsfrage. ANNA LUMERDING, MELANIE MAURER & LENA RIEMER eröffnen das Symposium und erklären, wie Klimawandel und Menschenrechte ineinander verschränkt sind. Zwei Jahre nach dem KlimaSeniorinnen-Urteil des EGMR zieht DARIAN PAVLI Bilanz und blickt auf die Folgeverfahren. Für STÉPHANIE CALIGARA ist Müllner v. Austria mehr als KlimaSeniorinnen 2.0 – der Fall könnte zur Schlüsselentscheidung der jungen Klimarechtsprechung des Gerichtshofs werden. NANCY HERNÁNDEZ LÓPEZ widmet sich der Advisory Opinion OC-32/25 des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die die Verbindung von Klimawandel und Menschenrechten endlich rechtsverbindlich machte.
Leider gehen Verbindung und Rechtsverbindlichkeit nicht immer Hand in Hand. Wir wollen uns in unseren kleinen Nationalfestungen in Sicherheit wägen, Brücke hoch, Schotten dicht. Doch der Meeresspiegel steigt und KI kontrolliert die Festung. Die Welt kennt keine Grenzen – und unsere Vorstellungskraft hoffentlich auch nicht, wenn es darum geht, diese tatsächlich grenzenlose Welt auch rechtlich als solche anzuerkennen.
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Das war’s für diese Woche.
Ihnen alles Gute!
Ihr
Verfassungsblog-Team
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