20 April 2020
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Corona Constitutional #12: Netanyahu widerstehen

Die Bilder aus Tel Aviv vom letzten Sonntag haben viele beeindruckt: Eine Massendemonstration mitten in der Coronakrise, Tausende von Menschen, die ihren Protest gegen die Regierung Netanyahu mit ihrer physischen Präsenz unterlegen und dabei – das ist das besondere,
– social distancing wahren. In Israel ist vieles besonders in diesen Tagen, die Pandemie trifft auf eine politische und eine Verfassungskrise, dem Regierungschef droht die Anklage und um ihr zu entgehen, nimmt er immer größere Schäden an der Verfassung in Kauf. Wie sich Demokratie und Rechtsstaat schlagen in diesem Konflikt, darüber spricht Max Steinbeis mit TAMAR HOSTOVSKY BRANDES.

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17 April 2020
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Corona Constitutional #11: Zusammengesperrt durch die Seuche

Description: Im Strafvollzug sind Menschen auf engstem Raum zusammen eingesperrt. Viele Gefangene gehören zu Risikogruppen. Der Staat, der ihnen die Freiheit entzieht, muss sie schützen – das ist er ihren Grundrechten schuldig. Wie geht das? Wie kann er den Virus draußenhalten und trotzdem die Menschenwürde, das Recht auf Resozialisierung und das Recht auf Ehe und Familie der Insassen wahren? Wie kriegt man auf rechtsstaatliche Weise die Gefängnisse leer, wenn es gesundheitspolitisch nötig ist? Darüber spricht Max Steinbeis mit JAN FÄHRMANN von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.

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16 April 2020
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Corona Constitutional #10: Risikogebiet Zuhause

Den ganzen Tag lang zusammen eingepfercht auf engem Raum, geschlossene Schulen, Stress und finanzielle Sorgen… Viele Expert*innen befürchten, dass mit der Corona-Krise weltweit häusliche Gewalt zunimmt und insbesondere Frauen akut in Gefahr schweben. Während das malaysische Frauenministerium Frauen in der Ausgangssperre nahelegte, sich zu schminken, um gewalttätige Partner zu besänftigen, richtete Frankreich Notrufstellen in den Apotheken ein. Was der deutsche Staat tut und tun sollte, um Betroffene vor häuslicher Gewalt zu schützen, besprach Marie Detjen mit der Anwältin und Autorin CHRISTINA CLEMM.

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15 April 2020

Corona Constitutional #9: Bildschirm-Justiz

Wie wirkt sich der Lockdown auf die Justiz aus? Wie muss man sich eine Justiz im Lockdown überhaupt vorstellen? Ist das ein Problem, wenn die Exekutive plötzlich die Judikative herunterfährt? Sind digitalisierte Gerichtsverhandlungen möglich, und könnte die Krise insoweit sogar eine Chance sein? Darüber spricht Max Steinbeis mit dem Sprecher des Bundesvorstands der Neuen Richtervereinigung CARSTEN LÖBBERT.

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14 April 2020
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Corona Constitutional #8: Kein Mensch auf der Straße

Auf die Straße gehen dürfen ist nicht nur ein Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit, sondern auch ein politisches Grundrecht – für seine Meinung gemeinsam mit anderen zu demonstrieren, „friedlich und ohne Waffen“, wie es in Artikel 8 Grundgesetz heißt. Mit diesem Grundrecht wird aus Anlass der Coronakrise im Augenblick in vielen Bundesländern auf eine Weise umgesprungen, die – vorsichtig gesagt – zu Fragen Anlass gibt. Über diese Fragen redet Max Steinbeis mit dem langjährigen Associate Editor des Verfassungsblogs MATHIAS HONG:

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  1. Olaf Orth Tue 14 Apr 2020 at 21:22 - Reply

    Eine aktuelle Entscheidung zu Art. 8 GG:

    Versammlung in Gießen zum Thema „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen!“ bleibt verboten

    https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/versammlung-gie%C3%9Fen-zum-thema-%E2%80%9Egesundheit-st%C3%A4rken-statt-grundrechte-schw%C3%A4chen-%E2%80%93

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09 April 2020
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Corona Constitutional #7: Der Virus und Trump

Kaum ein Land ist zurzeit so hart getroffen von der Corona-Pandemie wie die USA. Ist es Unfähigkeit , dass Trump und die US-Republikaner  ihre Möglichkeiten zum Krisenmanagement weitgehend ungenutzt lassen? Oder ist es Strategie? Die Rechtssoziologin und Verfassungsrechtlerin KIM LANE SCHEPPELE kennt sich mit dem autoritären Populismus aus wie kaum sonst jemand, und ihre – ziemlich düstere – Antwort auf diese Frage verrät sie Max Steinbeis in der heutigen Folge unseres Krisenpodcasts.

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08 April 2020
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Corona Constitutional #6: Der englische Patient

Boris Johnson liegt mit Corona in der Intensivstation. Was passiert, wenn der Premierminister stirbt oder sein Amt nicht mehr ausüben kann? Wie regelt man das ohne geschriebene Verfassung? GAVIN PHILLIPSON ist einer der besten Kenner des britischen Verfassungsrechts. Im Interview mit Max Steinbeis gibt er Auskunft über die Rechte und Möglichkeiten des Parlaments, über die ungeheure Machtfülle der Regierung und über die Zukunft der Grund- und Menschenrechte im Vereinigten Königreich.

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07 April 2020
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Corona Constitutional #5: Schrumpfparlamente

Muss in Zeiten der Pandemie der Deutsche Bundestag auf ein Notparlament zusammenschrumpfen können? Bundestagspräsident Schäuble fordert das. Dabei gibt es bessere und weniger demokratieschädlichere Möglichkeiten, etwa die der Zuschaltmöglichkeit für Abgeordnete in Quarantäne zur Plenardebatte, die das Problem genauso lösen. Darüber diskutiert Max Steinbeis mit ANNA VON NOTZ in der heutigen Folge unseres Krisen-Podcasts.

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  1. Maria Wed 8 Apr 2020 at 13:03 - Reply

    Vielen Dank für die Ausführungen!

    Zum Notausschuss/virtuellen Parlament:

    Das Ziel muss sein, auch in Zeiten von Corona die Handlungsfähigkeit des Bundestags und damit die parlamentarische Kontrolle der Regierung sicherzustellen. Soweit sind sich alle Stimmen einig.

    Die letzte Sitzung des Bundestages hat m.E. aber gerade NICHT gezeigt, dass das derzeit funktioniert. Allein, dass nicht die Bundesregierung, sondern der Bundestag die “Epidemische Lage von nationaler Tragweite” ausgerufen hat, genügt nicht. Die Formulierungshilfe zur Änderung des IfSG, die das BMG erarbeitet hat und die sich die Koalitionsfraktionen dann zu eigen gemacht haben, beinhaltet massive Kompetenzverschiebungen zugunsten des BMG (§ 5 IfSG). Die von der Regierung erarbeiteten Lösungen wurden vor der Verabschiedung kaum – bzw. in der Unionsfraktion nahezu gar nicht (“Schweigen gilt als Zustimmung”..) – debattiert. Diese wurden auch in den Medien und der Fachöffentlichkeit (einschließlich Verfblog) erst parallel zum Verfahren im BT näher ausgeleuchtet. Auch wenn die Situation keine Verzögerungen von sinnvollen Maßnahmen duldete und duldet, darf das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat und die Prüfung durch den Bundespräsidenten nicht nur als eine Verzögerung wahrgenommen werden. Es ist gerade deren Aufgabe die Sinnhaftigkeit der von der Regierung anvisierten Maßnahmen und Regelungen nicht nur unter Infektionsschutzaspekten, sondern mit Blick auf Grundrechte, Rechtsstaats- und Demokratieprinzip zu prüfen.

    Auch ohne Verfassungsänderung wäre eine Auseinandersetzung in den Fraktionen mittels Telekommunikationstechnik möglich gewesen; dies gilt nun nach der GO-Änderung auch für die Ausschüsse. Wie kann also sichergestellt werden, dass diese Art von Auseinandersetzung tatsächlich stattfindet?

    Anders als die bloße Änderung der Beschlussfähigkeit in der GO-BT würde ein Notausschuss jedenfalls die körperliche Präsenz von Abgeordneten, der auch das BVerfG für die Art der Debatte im Parlament großes Gewicht beimisst, unter Einhaltung von Infektionsschutzstandards unter Wahrung der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag sowie im GG vorgesehener besonderer Quoren ermöglichen. Die Zahl der Abgeordneten würde dabei jedoch sehr stark verringert; gleichzeitig wären für den Fall steigender Infektionsrisiken mehrere Stellvertreter pro Mitglied des Notausschusses erforderlich. Der Bundestag könnte den Notausschuss selbst einsetzen; ist dieser nicht mehr beschlussfähig, könnte dies auch der Notausschuss. Der Bundestag kann aber die Wahrnehmung seiner Rechte jederzeit wieder an sich ziehen, sobald er wieder beschlussfähig ist, ohne dass der Notausschuss dies blockieren könnte.

    Sitzungen mit einer geringeren Anzahl körperlich präsenter Abgeordneter und der Möglichkeit für abwensende Abgeordnete, sich virtuell zu beteiligen und abzustimmen, dürften rechtlich auf Grundlage einer Änderung der Verfassung und der GO-BT ebenfalls zulässig sein. Aber kann die erforderliche Infrastruktur technisch in ausreichender Zeit und mit hinreichender Sicherheit der Datenübertragung bei Abstimmungen und Wahlen eingerichtet werden? Und können sich die Fraktionen und Ausschüsse inhaltlich schnell auf solche Verfahren umstellen, ohne ihre Auseinandersetzung und mithin die Rechte des gesamten Parlaments zu verkürzen?

    Und generell stellt sich die Frage,ob in den nächsten Sitzungen des Bundestages überhaupt genügend MdB für eine Verfassungsänderung teilnehmen können werden?

    Unabhängig von der rechtlich-technischen Art neuer Handlungsoptionen für das parlamentarische Verfahren, bedarf es auch einer Selbstvergewisserung der Parlamentierer bezüglich der Wichtigkeit der Funktion und Rechte der Parlamente – auf Bundes- wie auf Landesebene. Die letzte Sitzungswoche vor Ostern kann und sollte keine Blaupause für das parlamentarische Verfahren für die weiter andauernde Coronazeit darstellen. Allein die GO-Änderung hinsichtlich der Beschlussfähigkeit genügt nicht. Und auch wenn die derzeitige Osterpause wichtig ist, um auch Infektionsketten, die durch Arbeit und Sitzungen im Parlament entstehen, zu unterbrechen und die Kurve vorerst abzuflachen, darf weiteres Zuwarten ebenfalls keine Lösung der dringenden Fragen vereiteln.

  2. Anna v. Notz Wed 8 Apr 2020 at 23:51 - Reply

    Ihren Appell an die Selbstvergewisserung der Parlamentarier kann ich nur unterstützen! Gerade weil der Bundestag die Kerninstitution unserer Demokratie ist und die Abgeordneten ihre Elementarteilchen sind, muss der Bundestag selbstbewusst auftreten und darf sich nicht selbst kleiner machen, als er ist.
    Das würde aber passieren, wenn es zu einem Notparlament käme. Noch dazu ohne Not, denn es ist momentan bei aller Drastik und Dynamik der Situation nicht zu erwarten, dass weniger als 178 Abgeordnete tatsächlich im Plenum zusammenkommen könnten. Und wegen der Bedeutung der Institution finde ich es auch verfehlt zu argumentieren, wie es z.T. geschieht, dass die Abgeordneten mit gutem Beispiel vorangehen und daher zu Hause bleiben müssten.

    Ich wage einmal die These, dass die Zuschaltung einzelnen Abgeordneter bei gleichzeitig präsentem Plenum sogar ohne GG-Änderung ginge, da sie das Leitbild der Präsenzversammlung nicht generell aufgibt. Zu klären wäre dann aber natürlich etwa, wie das Verhältnis von physisch anwesenden und zugeschalteten Abgeordneten sein muss.

    In Sachen Technik bin ich zuversichtlich, v.a. weil es sich in aller Regel um öffentliche Abstimmungen handelt, bei denen eine Überprüfbarkeit möglich ist. Und weil es bei dem Vorschlag der Zuschaltung ja auch nicht darum geht, das ganze Parlament ins Netz zu verlegen, sodass es auch um andere Kapazitäten geht.

    Die Frage der Handlungsfähigkeit, die Sie am Anfang aufwerfen, scheint mir auf einen materiell angereicherten Begriff von Handlungsfähigkeit zu zielen. Nach dem Motto: Ist der Bundestag in der Lage, in einer solch drängenden Situation gute Gesetze zu beschließen? Das ist eine andere Frage als die nach der formalen/technischen Beschlussfähigkeit. Sicher leidet die Debatte von Gesetzentwürfen und auch ihre kritische Prüfung, wenn schnell und nur in einer Lesung entschieden werden muss. Das hätte aber nicht zwingend zu den Lösungen führen müssen, die jetzt gefunden wurden. Im Vorfeld der Plenumssitzung haben nach meinem Wissen zahlreiche Telefonate und Videokonferenzen stattgefunden, in denen heftig um Lösungen und Alternativen gerungen wurde (wenn auch sicherlich in einigen Fraktionen mehr als in anderen – das ist aber im Grundsatz auch ohne Corona-Pandemie der Fall). Dass das nicht immer erfolgreich war, ist meiner Meinung nach kein Argument gegen die Handlungsfähigkeit des Parlaments. Dass fraktionsinterne und plenumsvorbereitende Debatten vollkommen ausbleiben, darf natürlich nicht sein. Auch das ist m.E. eine Selbstverzwergung der Abgeordneten.

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06 April 2020
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Corona Constitutional #4: Dies ist nicht die Eurokrise

Warum das Stichwort Corona Bonds so viele falsche Assoziationen weckt, und wie sie beschaffen sein müssten, damit auch Deutschland damit gut klarkommt: Vor der morgigen Sitzung der Eurogruppe spricht Max Steinbeis mit MATTHIAS GOLDMANN über seinen Vorschlag und die damit verknüpften Chancen und Risiken.

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  1. Weichtier Tue 7 Apr 2020 at 00:00 - Reply

    Der Spread bei den zehnjährigen Renditen für Staatsanleihen stellt sich wie folgt dar (https://de.investing.com/rates-bonds/government-bond-spreads):
    Deutschland: -0,425%
    Frankreich: 0,063%
    Italien: 1,490%
    Spanien: 0,714%.

    Warum gemeinsame Projekte? So groß ist der Spread zwischen den Renditen nicht. Da kann jeder Staat sich verschulden und im Zweifelsfall kauft die EZB die Anleihen am Sekundärmarkt auf.

    Und dann gibt es noch den Grundsatz der Subsidiarität: dann fallen Haftung, Entscheidung und Kontrolle über die Mittelverwendung zusammen. Im Zweifel dürften die Italiener am besten wissen, welche Investitionen in ihr Gesundheitssystem am sinnvollsten sind. Das scheint mir überzeugender zu sein, als „große“ Projekte zu starten (jedenfalls solange die Euro-Staaten Zugang zu den Kapitalmärkten haben). Gemeinschaftsprojekte verwischen im Zweifel für mich eher die Verantwortlichkeiten.

    Und was die Solidarität angeht: warum nicht ein einmaliger nichtrückzahlbarer Zuschuss? Dann weiß der Steuerzahler was auf ihn zukommt und gut ist.

  2. Susanne Meyer Mon 25 May 2020 at 15:00 - Reply

    Nun, ein spread von 1,1 Prozentpunkten wirkt sich bei den Summen, um die es geht, massiv aus. Pro 100 Mrd. Euro müssten 1,1 Mrd. Euro pro Jahr mehr aufgewandt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wir uns im Billionenbereich bewegen werden und von einer Verschuldung mit Ewigkeitscharakter auszugehen ist. Sollten sich die Zinsen dann doch einmal erhöhen, ist jedenfalls Deutschland als Rettungsanker dann auch nicht mehr brauchbar.

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03 April 2020
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Corona Constitutional #3: Europa am Beatmungsschlauch

In der Coronakrise bündelt sich wie in einem Brennglas fast alles, was in der EU in den letzten zehn Jahren schief gelaufen ist: Finanzkrise, Flüchtlingsschutz, Rechtsstaatlichkeit. KATHARINA MANGOLD im Gespräch mit Max Steinbeis über das, was jetzt für die europäische Integration auf dem Spiel steht.

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  1. Gerhard Süß Sun 19 Apr 2020 at 08:49 - Reply

    Die Verstärkung der demokratische Legitimitätsschwäche des Europäischen Parlaments ist sehr zutreffend beschrieben. Sollte die Coronakrise dann nicht in ihrer “Homeoffice” Beförderung genutzt werden, um z. B. echte paneuropäische Parteien aufzubauen, die EU-Bürger grenzüberschreitend organisieren und in die Lage versetzen, parlamentarische Rechte zu etablieren und wirksam paneuropäisch wahrzunehmen (ein Beispiel wäre die Partei Volt, die bereits digitale Parteitag abhält und plant)?

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02 April 2020
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Corona Constitutional #2: Infektions-Hotspot Lesbos

Im Lager Moria war die Situation schon bisher katastrophal. Das Corona-Virus kann daraus jeden Moment einen Infektions-Hotspot der allerschlimmsten Sorte machen. Wer dagegen was unternehmen könnte bzw. müsste und woran die Verteilung der Geflüchteten scheitert – darüber spricht Max Steinbeis mit der Migrationsrechtlerin PAULINE ENDRES DE OLIVEIRA.

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  1. Vonfernseher Tue 7 Apr 2020 at 21:59 - Reply

    Sehr geehrter Frau Endres de Oliveira,

    ich hatte bereits unter dem Beitrag “Schwarzer Peter im Mehrebenensystem” gefragt, ob es nicht möglich wäre, dass Experten wie Sie oder Herr Gafus eine kurze Vorlage erarbeiteten, mit deren Hilfe sich willige, aber eben nicht so fachkundige Personen an das BMI wenden können, um es mit einer kurzen, aber bestimmten Nachricht zum Handeln aufzufordern. Ich könnte mir etwas den Urgent Actions von Amnesty International Ähnliches vorstellen, nur halt für das Inland: ein kurzer Text und die nötigen Anschriften. Ich wäre sofort dabei, habe aber das nötige Wissen nicht, um das Ganze zu formulieren.
    Wenn es ja Bundesländer gibt, die sich zur Aufnahme wenigstens der am meisten gefährdeten Flüchtlinge bereit erklärt haben, und zugleich die geringe Zahl keinerlei systemische Auswirkungen hat, sollte sich der “Aufwand” für das BMI doch in Grenzen halten. Vielleicht ließen sich die Zuständigen ja mit etwas Druck aus der Bevölkerung umstimmen.
    Ich weiß aus früherer eigener Erfahrung bei Amnesty, dass solche Aktionen zwar nur teilweise erfolgreich sind, aber auf jeden Fall Eindruck bei den Adressaten hinterlassen und finde, es wäre einen Versuch wert.
    (Ich möchte auch nicht das Verfassungsblog als Agitationsplattform missbrauchen, habe nur jetzt in der mir zur Verfügung stehenden Zeit erst einmal diesen Weg gewählt. Natürlich würde ich an einer solchen Aktion auch woanders teilnehmen.)

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01 April 2020
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Corona Constitutional #1: Lieber getrackt als eingesperrt?

https://soundcloud.com/user-940683142/corona-constitutional-folge-1-lieber-getrackt-als-eingesperrt
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  1. Simon Wed 1 Apr 2020 at 20:03 - Reply

    Die vorgeschlagenen technischen Lösungen zum Nachverfolgen von Bewegungsverläufen und Infektionsketten werden leider, wenn wir die Diskussion endlich zu Ende geführt haben werden, zu spät kommen. Es sind dann schon so viele Menschen infiziert, dass eine Nachverfolgung individueller Infektionsketten keinen Mehrwert mehr bietet und insoweit auch nicht mehr als erforderliche und demgemäß verhältnismäßige Maßnahme gerechtfertigt werden könnte.

    Vielleicht dann bei der nächsten Pandemie (hoffentlich nicht).

  2. El Sun 5 Apr 2020 at 12:07 - Reply

    Die im Podcast favorisierte Lösung einer App mit Bluetooth-Annäherungsmelder setzt darauf, dass die Bluetooth-Funktion immer aktiviert ist. Das halte ich für eine Einladung für kriminelle Machenschaften, wenn so eine App auf sehr vielen Smartphones installiert ist:

    Bluetooth hat Sicherheitslücken, mit denen ein Gerät gekapert werden kann. Diese Lücken sind auf älteren Geräten wohl nicht abstellbar (zB <Android 10). Mein Arbeitgeber hat Bluetoothaktivierung bspw. grundsätzlich auf Firmenhandys untersagt.

    Warum ist das trotzdem eine gute Lösung?

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31 March 2020
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Corona Constitutional #0

https://soundcloud.com/user-940683142/0-podcastverblog
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  1. Tilman Wed 1 Apr 2020 at 00:30 - Reply

    Vielen Dank für den Podcast! Wäre es möglich, einen RSS-Feed dafür bereitzustellen, sodass ich ihn in einer Podcast-App abonnieren kann? Das kann man in Soundcloud entsprechend konfigurieren: https://help.soundcloud.com/hc/en-us/articles/115003570048-Setting-up-your-podcast-s-RSS-feed

  2. Marc Robin Wiemert Thu 2 Apr 2020 at 09:29 - Reply

    Vielen Dank. Wirklich cool.

    Könnten Sie den Podcast auch auf einem anderne Anbieter hochladen, der eine Offline-Nutzung ohne kostenpflichtiges Abo oder gar eine MP3-Downloadmöglichkeit anbietet?

  3. Gerhard Süß Sun 19 Apr 2020 at 09:20 - Reply

    Großen Dank für diese Initiative und den wichtigen Beitrag, der den Blick für den Zusammenhang von EU und Verfassungsrecht in den Mitgliedsländern öffnet.

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