27 August 2026

Keine Software ist keine Alternative

Der deutsche Pressediskurs zu Palantirs Polizeisoftware Gotham

Innerhalb der vergangenen Jahre haben sich die Möglichkeiten, große Datenmengen mit maschinellem Lernen und künstlicher Intelligenz (KI; die Automatisierung menschlicher Kognition und Entscheidungsfindung1)) zu analysieren, schnell entwickelt. Dies eröffnet staatlichen Akteur:innen neues Potenzial für soziale Kontrolle, verstanden als Mittel, mit denen Gesellschaften soziale Ordnung (re-)produzieren.2) Im Zentrum der deutschen Debatte steht die Software Gotham des US-Unternehmens Palantir Technologies. Sie verknüpft potenziell Daten etwa aus polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen, Funkzellenabfragen, Melderegistern sowie Social Media und macht sie durchsuchbar. Polizeien in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern setzen sie bereits ein; Baden-Württemberg hat 2025 einen Vertrag geschlossen. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 16. Februar 2023 sind die „Regelungen insbesondere zur Begrenzung von Art und Umfang der Daten und zur Beschränkung der Datenverarbeitungsmethoden“ nicht hinreichend präzise.3) Zudem hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerden gegen Polizeigesetze in Bayern und NRW wegen Gotham eingelegt.4)

Wir haben untersucht, wie die überregionale deutsche Presse zwischen 2017 und Anfang 2026 über Palantir berichtet. (Leit-)Medien prägen weitestgehend, was über polizeiliches Handeln und Software gewusst und gesagt werden kann.5) Sie formen Einstellungen, strukturieren politische Debatten und beeinflussen, wie Bürger:innen die Polizei wahrnehmen.6) Auch wenn kontrovers über das Unternehmen und die Software berichtet wird, stellt im Diskurs kaum jemand infrage, dass die Polizei anscheinend eine solche Software braucht. Die Presse verhandelt hauptsächlich, unter welchen rechtlichen Bedingungen und vor allem von welchem Anbieter datengestützte Polizeiarbeit stattfinden soll.

Was und wie wir untersucht haben

Wir erhoben alle Artikel, die zwischen Januar 2017 und März 2026 in sieben überregionalen (Print-)Medien das Stichwort „Palantir“ enthalten (FAZ, SZ, Welt, taz, Spiegel, Zeit, Bild; Recherche über LexisNexis sowie die Archive von FAZ und SZ). Das Korpus umfasst 520 Artikel: FAZ (153), SZ (105), Welt (99), taz (70), Spiegel (40), Zeit (30), Bild (23). Die Berichterstattung nimmt ab 2025 zu und erreicht im ersten Quartal 2026 (83 Artikel) ihren Höhepunkt, zeitgleich mit der zweiten Amtszeit von US-Präsident Trump und der baden-württembergischen Beschaffungsentscheidung. Ein lexikalisches Subsample von 61 Artikeln nennt mindestens eines der in Deutschland eingesetzten Produkte (Gotham, hessenDATA, VeRA, DAR). Dieses haben wir intensiv gesichtet und 21 Fokustexte ausgewählt, die Palantir ausdrücklich als Instrument polizeilicher sozialer Kontrolle in Deutschland besprechen (Q1–Q21; siehe Quellenübersicht in Tabelle 1). Die Analyse orientiert sich an den Verfahrensweisen der Wissenssoziologischen Diskursanalyse, um die zentrale „story line“ des Diskurses herauszuarbeiten.7) Wir haben die 21 Fokustexte induktiv mit der Software MAXQDA kodiert und das Kodesystem konsensual (weiter-)entwickelt. Allein vierzehn der 21 Artikel wurden ab Januar 2025 veröffentlicht, wodurch sich auch in der Feinanalyse die jüngste Verdichtung der Debatte zeigt.

Tabelle: Quellenübersicht

Kürzel Autor:in Jahr Titel Medium
Q1 Sulzer, T. &
Harbusch, N.
2023 Faeser blockiert Anti-Gangster-Software; Obwohl alle Bundesländer dafür sind Bild
Q2 Schulmann, H. &  Waidner, M. 2025 Digitale Souveränität. Wer alles will, bekommt nichts FAZ
Q3 Gehring, P. 2025 Vertrauen und Misstrauen in Polizeisoftware: Ab wann weiß der Staat zu viel? FAZ
Q4 Soldt, R. & Steppat, T. 2025 Umstritten erfolgreich FAZ
Q5 Burger, R. 2025 Auf Sicht fahren mit dem Fernsichtinstrument FAZ
Q6 Soldt, R. 2025 Alternativen zur alternativlosen Polizei-Software FAZ
Q7 Maak, N. 2023 Palantir wäscht sich FAZ
Q8 Holst, B. 2021 Sehende Steine Spiegel
Q9 Brühl, J. 2026 Die Polizei, die alles über dich weiß SZ
Q10 Steinke, R. 2025 Wie gefährlich ist Palantir? SZ
Q11 Blum, P., Brühl, J., & Heubl, B. 2025 Teufelszeug oder Wunderwaffe? SZ
Q12 Janisch, W. 2022 Was darf Kommissar Computer? SZ
Q13 Janisch, W. 2022 Ihr Einsatz, Kommissar KI! SZ
Q14 Brühl, J. 2018 Gotham am Main SZ
Q15 Joswig, G. 2025 Klagedrohung gegen Überwachungsprogramm taz
Q16 Conti, N. 2026 CDU und AfD schielen zum Big Brother taz
Q17 Joswig, G. 2025 Bald auch in Deutschland: Peter Thiel is watching you taz
Q18 Rath, C. 2023 Polizei-KI wird etwas eingeschränkt taz
Q19 Frigelj, K. 2025 Grüne fühlen sich bei Palantir-Vertrag hintergangen Welt
Q20 Frigelj, K. 2025 Skepsis gegenüber Palantir-Software Welt
Q21 Hackl, M. 2025 Vera, übernehmen Sie! Zeit

Die Rolle der Popkultur

Zunächst beschreibt die Presse die Software recht bildhaft, mit vielen popkulturellen Verweisen. Der Firmenname verweist auf die palantíri, die sehenden Steine aus Tolkiens Herr der Ringe, welche verborgene Muster über große Distanzen sichtbar machen, und die in der Erzählung diejenigen korrumpieren, die sie benutzen (Q8; Q11; Q17). Ein Artikel deutet die Steine als „Instrumente der Macht: ‚Wer durch [sie] blickt, [sieht] oft nur das, was andere ihn sehen lassen wollen.‘“ (Q11). Dies verweist bereits auf die Debatte, dass Datenbestände bereits (menschengemachte) Verzerrungen in sich tragen, welche durch die automatisierte Analyse reproduziert werden können. Der Produktname Gotham verweist auf den Handlungsort Batmans und transportiert das Deutungsmuster einer Superheldengeschichte: ein Werkzeug, ohne das die Polizei dem Verbrechen augenscheinlich nicht beikommt (Q5; Q13; Q14). Demgegenüber stehen dystopische Referenzen auf die Filme Minority Report (Q9; Q21) und Orwells 1984, etwa in taz-Überschriften wie „CDU und AfD schielen zum Big Brother“ (Q16) oder „Peter Thiel is watching you“ (Q17). Einige Zuschreibungen wirken normalisierend, wie Suchmaschinen-Metaphern: ein „Google für die Polizei“ (Q10), ein „Super-Google“ (Q13), „ein bisschen wie Google Maps“ (Q9). Kritik zeigt sich zudem in Metaphern wie „Datensauger“ (Q11), „Datenkrake“ oder „trojanisches Pferd“ (beides Q5). Alle Medien beschreiben die Software mindestens als „umstritten“ oder „problematisch“. Selten wird sie positiv wie in der Bild als „Anti-Gangster-Software“ beschrieben (Q1).

Was die Software vermeintlich macht

Presseartikel beschreiben häufig die Funktionsweise der Software: Gotham erkenne Muster, verknüpfe Personen, Orte und Fälle und durchsuche polizeiliche Datenbestände in Sekunden (Q1; Q5; Q6; Q11; Q13). Die Beschreibungen zur Anwendung von KI sind kontrovers. Dies hängt zum einen mit den Unterschieden der jeweiligen Programme der Bundesländer zusammen, zum anderen zeigt sich, dass es an einer präzisen Definition von KI mangelt. Bayern erklärt, die KI-Funktionen nicht zu nutzen. Baden-Württemberg bewirbt die Auswertung „durch künstliche Intelligenz in Sekunden“ (Q11). Hessen dementiert jeden KI-Einsatz (Q12). Andernorts heißt es, KI-Funktionen „können freigeschaltet werden. Bislang ist das nicht vorgesehen“ (Q6; ähnlich Q16). Zudem wird der Aspekt der Transparenz kontrovers bewertet: Über Datenquellen, abgeschottete Rechenzentren und Sicherheitsaudits wird zwar detailliert berichtet (Q2; Q3; Q6), aber die Logik der Verknüpfung bleibe weitestgehend unklar (Q9; Q10; Q13). Kritiker:innen beschreiben die Analyse als undurchschaubare „Blackbox“ (Q9; Q10). Mit dem konkreten Vorgehen der Software wird eine zentrale Frage verbunden: Beschleunigt die Software nur den Zugriff auf bereits vorhandenes Wissen, oder wird dadurch „neues Wissen“ erzeugt? Letzteres sei die Lesart des BVerfG (Q3; Q12).

Legitimiert wird der Einsatz in vielen Artikeln vor allem über Effizienzgewinne der Polizei sowie allgemein über Sicherheit. Das Spektrum der genannten Deliktfelder, in deren Kontext die Software potenziell angewendet wird, ist heterogen: Es geht unter anderem um islamistischen Terrorismus (Q2; Q4; Q14), Reichsbürger-Netzwerke (Q2; Q3; Q12), organisierte Kriminalität (Q5; Q9; Q11), Kindesmissbrauch (Q5; Q9; Q10), aber auch Geldautomatensprengungen und Einbrüche (Q2; Q4; Q7; Q10). Diese Bandbreite deutet an, wie dehnbar die Legitimation für Einsätze ist. Behörden verweisen auf über 14.000 Analysen allein in Hessen 2021 (Q2). Einsatzzahlen dienen nicht nur der Legitimierung durch Erfolgserlebnisse, sondern auch der Problematisierung: Beispielsweise betrafen von rund 100 bayerischen Einsätzen mehr als 20 einfache Eigentumsdelikte (Q11).

Kritikstrang Grundrechte

Der erste zentrale Kritikstrang hängt mit potenziellen Grundrechtsverletzungen zusammen. Die analytische Stärke der Software, also die Aggregation, Verknüpfung und teilweise Interpretation von Daten, wird diskursiv als Gefahr für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dargestellt oder mindestens diskutiert (Q2; Q3; Q7; Q10; Q13; Q18). Potenziell können Daten von Zeug:innen, Opfern oder Unbeteiligten in die Analyse einfließen (Q2; Q3; Q12). Die „Grundsätze der Zweckbindung“ der ursprünglichen Erhebung lösen sich auf, wenn Datensätze aus heterogenen Quellen für neue Analysen zusammengeführt werden. Das BVerfG prägt dabei die These, automatisierte Datenanalyse erzeuge „neues Wissen“. Insofern beschleunige Gotham nicht bloß das, was Ermittler:innen ohnehin „händisch“ könnten (diskutiert in Q2; Q3; Q12). „[E]ingriffsintensive“ Analysen verlangen dem BVerfG zufolge den „Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter“ und eine „hinreichend konkretisierte Gefahr“.8)

Das BVerfG-Urteil verlangt strengere gesetzliche Voraussetzungen. Hessen änderte daraufhin das Polizeigesetz (nicht etwa die Software; Q3). Die GFF betont weiterhin, der Einsatz der Software sei „unverhältnismäßig“ (Q18), er „stigmatisiert und diskriminiert“ (Q21); ihre Verfassungsbeschwerde gegen die jüngeren Rechtsgrundlagen ist anhängig (Q9; siehe oben). Im Diskurs verbinden sich diese Einwände mit der Befürchtung, dass intransparente Datenverarbeitung das Vertrauen in Polizei und staatliche Institutionen allgemein beschädigen könne (Q17 mit Bezug auf Kriminolog:innen). Zugleich zeigt sich durch das BVerfG-Urteil insgesamt eine Verrechtlichung des Diskurses. Vermehrt finden sich Erläuterungen zu Eingriffsschwellen (Q5; Q9; Q11) und zur Zweckbindung (Q2; Q3; Q9). Dadurch steigt aber auch der Abstraktionsgrad. Wenig bis gar nicht kontrovers wird über die Frage diskutiert, ob eine derartige Software grundsätzlich sinnvoll beziehungsweise wünschenswert ist.

Kritikstrang digitale Souveränität

Vor allem ab 2025 verschiebt sich der Diskurs von der individuellen Grundrechtsfrage (Mikroebene) zur strukturellen Abhängigkeitsfrage (Makroebene). Nicht zuletzt Trumps zweite Amtszeit lenkt die Aufmerksamkeit verstärkt auf die Unternehmensführung von Palantir. Peter Thiel und Alex Karp werden mitunter als „rechte Tech-Elite“ (Q9) und „Antidemokraten“ (Q17; Q15) beziehungsweise „Demokratie-Verächter“ (Q4) problematisiert; zudem sei Thiel „Trump-Freund“ (Q21). Der Einsatz von Palantir-Software durch US-Geheimdienste und die Behörde für Immigration and Customs Enforcement (ICE)9) intensiviert und verlagert Problematisierungen im Diskurs.

Wiederkehrend thematisiert die Presse die Befürchtung eines „Datenabfluss[es]“ in die USA (Q2). Weiterhin wird oft die Annahme verhandelt, dass „Hintertüren für US-Geheimdienste eingebaut sind“ (Q10; auch Q15). In diesem Zusammenhang wird ebenfalls ein „Kill-Switch“ erörtert (Q16; Q15; Q2). Schließlich wird problematisiert, dass Palantir-Beschäftigte, die in deutschen Polizeigebäuden „Tür an Tür“ (Q9) mit Ermittler:innen arbeiten, potenziell Zugriff auf Systeme haben (Q11; Q14; Q16). Dass die Firma beim Aufbau der Systeme vollen Zugang zu Polizeidaten erhielt, nennt ein IT-Sachverständiger ein „Sicherheitsversagen“ (Q11). Diese Furcht bleibt nicht unwidersprochen: Ein technischer Gastbeitrag schließt mehrere Abflusswege aus und hält die Restabhängigkeit für vertretbar, verglichen mit der weit größeren Abhängigkeit von Microsoft (Q2). Eine externe Evaluation des Fraunhofer-Instituts wird angeführt (Q6), ist aber als Verschlusssache der öffentlichen Prüfung entzogen (Q16).

Kritiker:innen beschreiben die oft problematisierte Bindung als langfristig kostspielig: Laufender Betrieb und Wartung kosten fast so viel wie die Anschaffung; „der Wechsel zu einem anderen System [könnte] eines Tages äußerst aufwendig werden“ (Q5; ähnlich Q16). Trotzdem oder deswegen führt die Souveränitätsdebatte zur Suche nach europäischen Alternativen (Q16): Baden-Württembergs Innenstaatssekretär erklärt Gotham für konkurrenzlos; Wettbewerber:innen nennen das „eine politisch motivierte Aussage“ (Q6). Schleswig-Holstein schreibt produktneutral aus (Q4; Q6). Kritiker:innen verweisen zudem darauf, dass auch Europol vom Gotham-Einsatz „Abstand genommen habe“ (Q15).

Die unhinterfragte Grundannahme

Trotz aller Kontroversen stellt diskursiv kaum jemand einen Aspekt infrage: Die Polizei braucht augenscheinlich ein derartiges Analysewerkzeug. Selbst in Artikeln, in denen sich viel Kritik findet, werden die „unbestrittenen Vorteile für die öffentliche Sicherheit“ eingeräumt (Q2). In einer Reflexion des BVerfG-Urteils wird unter anderem diskutiert, ob „die Judikatur zum Datenschutz gut beraten [ist], den Staat (und auch die Polizei) sozusagen abzuklemmen von der technischen Entwicklung, indem sie das händisch Leistbare idealisiert“ (Q3). Auch der grüne Sicherheitspolitiker Konstantin von Notz wird zitiert, „[s]eine Partei versperre sich nicht grundsätzlich dem Einsatz von Programmen für eine bessere automatisierte Datenanalyse, sondern sähe durchaus deren Notwendigkeit für die Arbeit der Sicherheitsbehörden“ (Q15). Strittig sei lediglich die Rechtskonformität und der Anbieter. Auch die Forderung nach europäischen Alternativen bestätigt diese unhinterfragte Grundannahme: Infrage steht der Anbieter, nicht das Erfordernis. Die Nutzung von Gotham wird vielfach damit begründet, dass eine „europäische Alternative eben nicht verfügbar sei“ (Q16; zu Alternativen Q2 und Q6). Nicht die datengetriebene soziale Kontrolle steht zur Debatte, sondern nur, ob sie mit problematischen US-Unternehmen betrieben werden sollte.

Der Pressediskurs über Palantir bewegt sich zwischen Normalisierung und Problematisierung, argumentativ konkret zwischen Effizienzversprechen und Grundrechtsschutz. Insbesondere seit 2025 wird im Pressediskurs zudem verstärkt über digitale Souveränität diskutiert.10) Rechtlich ist das BVerfG-Urteil von 2023 der zentrale Bezugspunkt. Allerdings scheint es die Debatte auf das Wie verengt zu haben. Folgende Interpretation liegt nahe: Gäbe es ein europäisches und rechtskonformes Gotham, gäbe es keine Kontroverse. Die Frage, ob digitale, datengestützte soziale Kontrolle wünschenswert und normal sein sollte, fällt im medialen Diskurs unterhalb der Schwelle des Sagbaren.

References

References
1 Hussein Abbass, Editorial: What is Artificial Intelligence?, IEEE Transactions on Artificial Intelligence (April 2021), S. 94-95, https://ieeexplore.ieee.org/document/9523786, zuletzt abgerufen am 26. August 2026.
2 Klaus Boers, Christian Grimme, He Huang, et al. Social Control Through Data Science Systems: A Conceptual Essay, International Criminology (2026), S. 14–32, https://link.springer.com/article/10.1007/s43576-025-00204-1#citeas, zuletzt abgerufen am 26. August 2026.
3 BVerfG, 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20, 16.02.2023.
4 Gesellschaft für Freiheitsrechte, Blackbox Palantir: GFF erhebt Verfassungsbeschwerde gegen massenhafte Datenauswertung durch Polizei in Bayern, 23.07.2025, https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/blackbox-palantir-gff-erhebt-verfassungsbeschwerde-gegen-massenhafte-datenauswertung-durch-polizei-in-bayern, zuletzt abgerufen am 26. August 2026.
5 Martin Löffelholz, Liane Rothenberger, Handbuch Journalismustheorien, DOI:10.1007/978-3-658-32153-6_20-1, https://link.springer.com/referencework/10.1007/978-3-658-32153-6, zuletzt abgerufen am 26. August 2026.
6 Lisa M. Graziano, News media and perceptions of police: a state-of-the-art-review, Policing: An International Journal (2019), S. 209–225, doi: 10.1108/PIJPSM-11-2017-0134, https://www.emerald.com/pijpsm/article-abstract/42/2/209/320642/News-media-and-perceptions-of-police-a-state-of?redirectedFrom=fulltext, zuletzt abgerufen am 26. August 2026.
7 Reiner Keller, Diskurse und Dispositive analysieren: die wissenssoziologische Diskursanalyse als Beitrag zu einer wissensanalytischen Profilierung der Diskursforschung, Historical Social Research (2008), S. 73-107, DOI: 10.12759/hsr.33.2008.1.73-107, https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/19108/ssoar-hsr-2008-no_1__no_123-keller-diskurse_und_dispositive_analysieren.pdf?sequence=1&isAllowed=y&lnkname=ssoar-hsr-2008-no_1__no_123-keller-diskurse_und_dispositive_analysieren.pdf, zuletzt abgerufen am 26. August 2026.
8 vgl FN 3.
9 Cecilia Kang und Adam Goldman, How ICE Already Knows Who Minneapolis Protestors Are, New York Times, 31.01.2026, https://www.nytimes.com/2026/01/30/technology/tech-ice-facial-recognition-palantir.html, zuletzt abgerufen am 26. August 2026.
10 Georg Glasze, Eva Odzuck und Ronald Staples, Ronald, Einleitung: Digitalisierung als Herausforderung – Souveränität als Antwort?. Konzeptionelle Hintergründe der Forderungen nach »digitaler Souveränität«, in: Glasze/Odzuck/Staples (Hrsg.), Was heißt digitale Souveränität?, DOI: 10.14361/9783839458273-001, S. 7-28.

SUGGESTED CITATION  Struck, Jens; Bürkert, Rebekka: Keine Software ist keine Alternative: Der deutsche Pressediskurs zu Palantirs Polizeisoftware Gotham, VerfBlog, 2026/8/27, https://verfassungsblog.de/presse-palantir-ki-automatisierte-datenanalyse/.

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