19 March 2021

Saufen in der Seuche

Symposien veranstalten wir hier auf dem Verfassungsblog seit vielen Jahren. Online-Symposium heißt das Format, das wir maßgeblich mitzuentwickeln die Ehre hatten, und eigentlich ist der ganze Verfassungsblog nichts anderes als ein großes Online-Symposium: nicht im Sinn eines dionysisches Saufgelages natürlich, nicht mit Tanz, Rausch und Flötenspielerinnen, sondern eher als edler Redewettstreit unter tugendhaften Scholaren und Pädagogen. Vor allem jetzt in der Pandemie verzeichnen wir einen explosionshaften Anstieg der Nachfrage nach diesem Format, und das ist gar kein Wunder: Saufgelage sind verboten, Tänzer und Flötenspielerinnen sind arbeitslos, von Satyr- und Mysterienspiel können wir alle seit Monaten nur träumen. Jede_r sitzt allein vor ihrem Bildschirmrechteck. Warum sich dann nicht virtuell auf dem Verfassungsblog zusammenfinden und diskutieren, ob das Staatskunst und gerechte Regierung ist, was uns allen an Corona-Maßnahmen auferlegt wird, oder finsterste Tyrannei und Gewaltherrschaft oder etwas dazwischen oder beides oder je nachdem.

Das tun wir seit Monaten quasi ohne Unterlass, in unserem von der preiswürdigsten Joelle Grogan organisierten Online-Symposium “Power and the COVID-19 Pandemic“, aber auch in der normalen Blog-Timeline. Es gibt fortwährend Neues, Lockdown, Lockerung, Impfpass, Impfpflicht, Astra Zeneca, Grenzen auf, Grenzen zu, das am Maßstab der Verfassung gemessen und für geboten, erlaubt oder verboten erachtet werden kann, und das diskutieren wir hier von früh bis spät, bis der Morgen graut und die Nachbarn sich beschweren: Sie müssen früh raus und ihren politischen Job als Regierung und Gesetzgeber machen, und ob wir diskussionsfreudigen Verfassungsrechts-Symposiasten nicht bitte vielleicht wenigstens mal für eine kurze Weile Ruhe geben könnten. Aber nix da, schon werden sie mit hineingezogen, die Nachbarn aus Politik und Medien, wird ihnen eingeschenkt und das Haupt mit Weinlaub umkränzt: Das finden wir interessant, das wollen wir diskutieren! Wenn wir Rechtswissenschaftler_innen verfassungswidrig bzw. verfassungsmäßig finden, was ihr Politiker_innen tut oder unterlasst, zumal auf öffentlichen Foren wie dem Verfassungsblog, dann wirkt sich das auf noch direktere Weise auf eure Handlungsspielräume aus als die Ratschläge anderer Wissenschaftsdisziplinen, Virologie eingeschlossen – und das wiederum wirkt auf unseren Wissenschaftsdiskurs zurück.

Wie, warum, und was folgt daraus? Darüber müssen wir reden. Verfassungsrechtliche Expertise im politischen Raum lautet das Thema des Online-Workshops, den wir dazu heute nachmittag veranstaltet haben, RENATE KÜNAST (Grüne), KONSTANTIN KUHLE (FDP) und GÜNTER KRINGS (CDU) die Namen der Gäste aus der Politik, GUDULA GEUTHER (Deutschlandfunk) und PATRICK BAHNERS (FAZ) kommen von den Medien dazu, ANNA KATHARINA MANGOLD (Uni Flensburg) und DANIEL THYM (Uni Konstanz) von der Wissenschaft, und als Symposiarchen fungieren MICHAELA HAILBRONNER (Uni Gießen) und ALEXANDER THIELE (Uni Göttingen). Ich fand die Debatte wahnsinnig spannend, nicht zuletzt auch die deutliche Kritik, die Krings als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium und Mitglied der Bundesregierung an Teile des Wissenschaftsdiskurses (und dabei auch an uns) adressierte. Wir wollen diese Debatte in der Rechtswissenschaft weiterführen und haben dazu ein Online-Symposium mit weiteren zahlreichen Beiträgen in Vorbereitung. Freuen wir uns drauf!

Doch während wir unsere Communio der Diskursteilnehmenden feiern, rumpelt es an der Tür. Wer ist da? Nachtschwärmer? Aber nein, kein liebestrunkener Bacchant kommt hereingetorkelt, sondern ein älterer Herr mit weißen Haaren tritt gemessenen Schrittes in unsere Mitte, ein knochentrockener Juraprofessor aus Freiburg: DIETRICH MURSWIEK ist sein Name. Wie bitte? Murswiek? Der Murswiek, der fordert, dass das deutsche Staatsvolk von Verfassungs wegen “in seiner großen Mehrheit aus ethnischen Deutschen” zu bestehen habe?  Der Murswiek, der die AfD berät, wie sie sich verhalten muss, damit ihr der Verfassungsschutz nichts anhaben kann? Der Murswiek, der zu viel Einwanderung verfassungswidrig findet, weil dann der Souverän angeblich nicht mit sich selbst identisch bleiben kann? Genau der.

Wollen wir mit diesem Herrn den Becher teilen? Nicht einfach zu beantworten, die Frage. Aber wenn wir nein sagen, stehen wir dann nicht schimpflich da mit unserem tollen Diskurs und unserem Rednerwettstreit, wenn wir seine Herausforderung aus Gründen ausschlagen, die in seiner Person liegen und nicht in seiner Rede? Denn in der Tat, was er sagt über Corona, über Abwägung und Grundrechtseingriffe, das kann man zwar alles entschieden und mit guten Gründen anders sehen. Aber diskutierbar? Klar ist das diskutierbar. Da kann man gar nichts sagen. Ihr seid doch ein verfassungsrechtliches Forum, sagt mir der Professor auf meine Frage, warum er gerade in unserer Runde mitzufeiern begehrt. Ein Forum, das am Austausch juristischer Argumente interessiert ist und für alle offen, die ernsthaft juristisch argumentieren, unabhängig von politischen Einordnungen. Oder etwa nicht?

Herr Murswiek ist auf einer Menge Foren präsent. Nicht nur juristische Fachzeitschriften. WELT und FAZ. Tichy’s Einblick. Junge Freiheit. KenFM. Jetzt also auch Verfassungsblog. Woanders formuliert er schärfer, während bei uns sein Ton und seine Schlussfolgerungen vergleichsweise moderat erscheinen, aber sein Argument ist das gleiche: Um unsere Freiheit zu beschneiden und solch entsetzliche Schäden anzurichten, bedarf es eines Risikos von mindestens gleicher Dimension, und solange der Staat nicht beweisen kann, dass das Letztere das Erstere klar überwiegt, ist die ganze Coronabekämpferei einfach verfassungswidrig.

Mit Rechten reden

Manche erinnern sich vielleicht an ein Buch namens “Mit Rechten reden”, an dem ich vor einigen Jahren mitgeschrieben habe. Uns wurde damals oft vorgeworfen, wir hätten das Buch als Programm und Imperativ verfasst, im Sinn von: Mit Rechten reden ist, wenn man es richtig anstellt, eine feine Sache und sollte unbedingt jeder machen. Stimmt nicht, haben wir damals immer gesagt: Das Buch ist eine Problembeschreibung. Wir beschreiben, wie rechte Rede funktioniert, nämlich auf eine Weise, die erschreckend effektiv darin ist, ihr Gegenüber über seine eigenen Füße stolpern zu lassen und daraus ihren Nutzen zu ziehen, nämlich in ihrer angeblichen Welt des immer währenden Kampfes stets und von vornherein als Sieger festzustehen. Der Leitfaden, den wir mit diesem Buch zu spinnen versuchten, sollte aus dem Labyrinth herausführen: Nicht mit Rechten zu reden war unser Rat. Sondern aufzuhören, ihre Spielchen mitzuspielen.

Jetzt ist, wie so oft, die erste Person Plural auch im Fall unseres Autorentrios eine heiklere Sache als sie erscheint. Leo | Steinbeis | Zorn steht auf dem Buchdeckel, aber natürlich sind die Anteile, die jeder von uns dreien am Entstehen dieses Buchs hatte, sehr ungleich verteilt. Den intellektuellen Kern dieses Buchs, das Kreisläufer-Kapitel, hat Daniel-Pascal Zorn, der Philosoph, teils im sokratischen Dialog mit uns beiden schönen Jünglingen, aber doch weitgehend alleine entwickelt. Für den “Sound” dieses Buchs hatte sich wiederum mein anderer Co-Autor zuständig erklärt, Per Leo, Historiker und Geschichtenerzähler. Es war, so meine Vermutung, vor allem dieser Sound, der so viele Kritiker dieses Buches nach seinem Erscheinen schier wahnsinnig gemacht hat: dieser flirrende, anspielungsreiche, sich ständig häutende, nicht zu packende und auf nichts festzunagelnde Sound. Alles ist abstreitbar, ironisch, fiktionalisiert, im Zweifel auch ganz anders deutbar und sowieso plural: drei reden da. So tanzen, flutschen, spielen wir drei über den Köpfen von Linken wie Rechten herum und machen uns über diese wie jene lustig, wie sie sich da abmühen und dumm herumfuchteln, wir piesacken sie und flirten mit ihnen und sind ihnen nahe und dann wieder unerreichbar, und je wütender sie werden, desto größer unser Spaß. Alles ist Sport, alles ist Spiel. Wir spielen mit beiden. Wir sind auf allen Parties dabei, wir trinken mit allen, niemand kann uns etwas anhaben, nichts kann uns affizieren. Wir streiten und wetteifern, tun nichts lieber (soweit wir uns sicher genug sind, zu gewinnen). Wir sind Männer.

In der Mutter aller Symposien, geschildert von Platon, sind von vornherein nur Männer zugelassen, und gestritten wird quasi natürlicherweise: Um die Wette saufen wollen sie nicht, weil ihnen vom Vorabend noch der Schädel brummt. Dann reden sie eben um die Wette. Worüber und worum sie aber streiten, ist ausgerechnet Eros und wer ihn am schönsten lobpreist – den Dämon, Mittelding zwischen Gott und Mensch, der Entzweites zur Vereinigung treibt. Es ist das Dritte zwischen menschlicher Entzweiung und göttlichem Eins-Sein, dem ihr Wetteifern gilt: die Liebe.

Am Ende, als mit Sokrates der Letzte in der Runde vorgetragen und seine Hörer in die Lehre von der Stufenleiter der Schönheitsschau eingeweiht hat, kommt plötzlich der hackevolle Alkibiades hereingeplatzt mit Geschrei und Flötenspiel. Anders als Sokrates, auf den auf seiner erhabenen Leiterstufe weder Schmerz noch Gefahr noch Alkohol noch Schlafmangel irgendeine Wirkung zu haben scheinen, ist er aufs Höchste affiziert. Und er spricht davon. Er schildert seine Liebe als eigene Empfindung und Erfahrung. Seine Liebe zu Sokrates, die der kalte Lehrer ihm seinerseits schuldig geblieben war. Er schildert seine Beschämung. In der ersten Person Singular. Es geht nicht gut aus für ihn, dieses Gastmahl, zu dem er nicht eingeladen war. Ausgelacht und verlassen und von Sokrates auf das Hässlichste gedemütigt wird er bei seinem Abgang noch nicht einmal beim Namen genannt. Da gerade jemand hinausging, heißt es da, sei die Tür offen gestanden, Nachtschwärmer dringen ein, die Feier gleitet in ein maßloses Gesaufe ab, und keiner weiß mehr irgendetwas, alle liegen irgendwo bewusstlos herum. Außer Sokrates. Der bleibt bis zuletzt noch wach, als Letzter und Einziger, unaffiziert, kalt und ruhig, den ganzen folgenden Tag noch. Dann, heißt es, sei er gegen Abend nach Hause zur Ruhe gegangen.

Ich beobachte unterdessen an mir selbst, dass mir Abends beim Essen der Wein nicht mehr schmeckt. In Russland, sagt man, trinken auch die härtesten Säufer niemals alleine. Wer keinen Mitzecher hat, sucht sich einen. Das geht jetzt nicht.

Was sollen wir machen? Dann müssen wir halt nüchtern bleiben.

Dank an Theresa Steinbeis für wertvollen Input.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Also weiter im Diskurs.

Coronapolitisch nähert sich in Deutschland die 7-Tage-Inzidenzkurve der 100er-Marke, und trotzdem werden die Maßnahmen eher gelockert als verschärft. Das Infektionsschutzgesetz kennt eigentlich nur 50 und 35 als Schwellenwerte. Lässt sich ihm eine Pflicht des Staates entnehmen, bei Überschreiten dieser Schwellen die Maßnahmen zu verschärfen? JOHANNES GALLON sieht gute Gründe dafür.

Die EU-Kommission hat ihren Gesetzesvorschlag für den „Digitalen Grünen Pass“ vorgestellt, der für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete das Reisen innerhalb Europas im Sommer einfacher machen soll. IRIS GOLDNER LANG erklärt, inwiefern eine solche Maßnahme mit den EU-Grundrechten vereinbar ist. Und in unserem Podcast Corona Constitutional erläutert WALTHER MICHL im Gespräch mit LUISE QUARITSCH die rechtlichen und politischen Hintergründe.

Die Präsident_innen der Europäischen Institutionen haben mit einem Jahr Verzögerung der Konferenz über die Zukunft Europas grünes Licht gegeben. Wie STEFAN THIERSE glaubt nach all den inter-institutionellen Streitigkeiten über Leitungsstrukturen und der dadurch herbeigeführten Verzögerung nicht mehr daran, dass die Konferenz noch das von Bürger–innen angetriebene Forum werden wird, als das es mal versprochen wurde.

Im Streit mit Post-Brexit-UK hat die EU-Kommission den EuGH angerufen, weil die britische Regierung einseitig bestimmte Übergangsfristen in Hinblick auf Nordirland verlängert hat. TOBIAS LOCK hält die Klage für rechtlich begründet, aber politisch schwierig.

Das britische Unterhaus hat in der vergangenen Woche für ein Gesetz gestimmt, dass der Polizei erlauben wird, selbst bei friedlichen, jedoch „lauten“ oder „disruptiven“ Demonstrationen deutlich härter durchzugreifen. DAVID MEAD findet das Gesetz unausgewogen und unnötig und befürchtet unumkehrbare Schäden für die Versammlungsfreiheit.

Die Proteste und die Gewalt in Myanmar dauern knapp zwei Monate nach dem Putsch an. Wie reagieren die Nachbarstaaten? LASSE SCHULDT glaubt kaum, dass normative Erwägungen dabei eine Rolle spielen dürften.

In Spanien wurde der Rapper Pablo Hasél wegen Verunglimfpung der Königsfamilie verurteilt, wofür es besondere Straftatbestände gibt. Diese unterlaufen die Meinungsfreiheit und haben schon mehrfach zu Verurteilungen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt, wie JACOBO DOPICO GÓMEZ-ALLER erklärt.

Wolfgang Thierse, der frühere Bundestagspräsident, sorgt sich, dass zu viel Identitätspolitik dem Gemeinsinn schadet, und hat damit inner- und außerhalb der SPD einen heftigen Streit entfacht. MATTHIAS GOLDMANN leuchtet die schattigeren Ecken des Gemeinsinn-Begriffs aus.

Dieses Jahr wird das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde zu den Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz entscheiden. Es ist zweifelhaft, ob die Gründe zur Legitimierung dieser Sanktionen den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. IBRAHIM KANALAN und JULIAN SEIDL wagen eine Prognose.

Seit letztem Herbst gibt es den Vorschlag, eine „GmbH in Verantwortungseigentum“ zu schaffen. Nach einer Überarbeitung nennt sie sich nun „GmbH mit gebundenem Vermögen“, doch ihr wesentliches Merkmal ist das gleiche geblieben: Sie schließt den Anspruch der Gesellschafter auf Gewinnausschüttung aus. Aber braucht es überhaupt eine solche Rechtsform? Oder ist sie sogar verfassungswidrig? BERTRAM LOMFELD und NOAH NEITZEL analysieren den Entwurf.

Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz hätte der Fiskus die Möglichkeit verloren, Taterträge aus illegalen Cum/Ex-Geschäften einzuziehen, wenn sein Anspruch des Fiskus verjährt war. Mit einer „Reform der Reform“ hat der Gesetzgeber dies nun doch möglich gemacht. Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts lässt nun darauf schließen, dass diese Rückwirkung auch verfassungsrechtlich Bestand haben wird, schreibt KILIAN WEGNER.

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Beste Grüße
Ihr Verfassungsblog-Team

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Womit ich wieder am Ende wäre für diese Woche. Übrigens, die Zahl unserer Steady-Förderer ist dank Ihrer fantastischen Unterstützung mittlerweile auf 644 angewachsen. Wir sind jetzt ganz nahe an den 4000 € im Monat, die ich vor zwei Jahren als Ziel ausgegeben habe, und damit dem Ziel, einen Sockel zu haben, der uns von institutionellen Partnern und Geldgebern etwas unabhängiger macht. Das ist toll. 65,50€ fehlen noch zu dieser Schwelle. Die schaffen wir jetzt auch noch, oder? Sie kriegen auch unsere tolle “Hold-on-to-the-Constitution”-Tasse, die jetzt alle haben wollen. Meine ist mir übrigens neulich runtergefallen, so ein Pech. Jetzt wird mir das Kaffeetrinken auch noch verleidet. Naja, ich weiß ja, wo ich eine neue herbekomme.

Ihnen alles Gute, vielen Dank und bis nächste Woche,

Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Saufen in der Seuche, VerfBlog, 2021/3/19, https://verfassungsblog.de/saufen-in-der-seuche-2/, DOI: 10.17176/20210320-031242-0.

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