Springer intim
Ist Matthias Döpfner Unrecht widerfahren? Hätte die ZEIT (€) das nicht machen dürfen? Ist es illegitim, wenn nicht gar illegal, aus privaten Nachrichten an unbekannte Empfänger*innen ein Portrait eines Menschen zu montieren, das man nicht ohne würgendes Gefühl abgrundtiefer Peinlichkeit lesen kann? Hat die Wochenzeitung womöglich sogar, wie manche behaupten, der Pressefreiheit Schaden zugefügt?
Döpfner, Vorstandsvorsitzender und Großaktionär der Axel Springer AG, ist auch so schon eine sagenhaft literarische Figur: Einst Geisteswissenschaftler und zarter Musik-Feuilletonist, mutiert er zum milliardenschweren Konzernlenker, lässt sich von der Gründerwitwe aus lauter Liebe, mutmaßlich steuerfrei, mit einer Fantastilliarde Aktien beschenken, geigt den bundesdeutschen Stinkeköter unter den Presseverlagen zum globalen Digitial-Medienimperium und Möchtegern-Nr. 1 in den USA (“unmöglich ist das nicht!“) hoch – was für eine Geschichte! Das ganze vor dem Hintergrund der Affäre um Ex-Bild-Chef Julian Reichelt, journalistisch der wohl größte denkbare Gegensatz zu Geisteswissenschaft und zarter Musikkritik, und den an ihm gefressenen Narren, den Verleger Döpfner eilends wieder hochwürgen muss, als sich herausstellt, dass Reichelt mit Untergebenen schläft, und dies Springers USA-Expansionspläne in Gefahr zu bringen droht. So viele Gegensätze, so viele Spannungspole, und zu denen kommt jetzt noch der Kontrast dazu zwischen dem überlebensgroßen Verlegervisionär, als der sich Döpfner bisher inszeniert hat, und dem armseligen Menschen, der einem in den von der ZEIT veröffentlichten Chatnachrichten gegenübertritt. Was für eine Wahnsinnsgeschichte!
Gegensätze, Spannungspole, Konflikte: das ist Journalismus, was niemand besser weiß oder wissen müsste als der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer AG. Dass die Enthüllungen der ZEIT viele irritiert, scheint mir andere Gründe zu haben. Da spielt in zweierlei Hinsicht eine Vorstellung von Privatheit eine Rolle. Zum einen waren die Chatnachrichten privat, nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, ungeschützt und nackt mit all den Obszönitäten und Rechtschreibfehlern, die man nachts um zwei im Suff halt in sein Handy hackt; sie heimlich und anonym dem kalten Auge der Öffentlichkeit preiszugeben, hat schon bisschen was von Revenge Porn. Zum anderen war auch das Interesse an der Veröffentlichung zumindest teilweise privat, nicht nur bei dem Leaker, sondern auch bei dem Medium, dessen er sich für das Leak bedient hat. Wie zuvor schon die New York Times und die Washington Post hat auch die ZEIT ein Interesse daran, dass bei Springer die Hochhäuser nicht in den Himmel wachsen, und dieses Interesse ist privat.
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Wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d)
Universität Augsburg
An der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg ist am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (m/w/d) im Umfang der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit in einem zunächst auf drei Jahre befristeten Beschäftigungsverhältnis zu besetzen.
Bewerbungsschluss: 24.04.2023
Die ausführliche Stellenausschreibung finden Sie hier.
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Die Presse trägt Verantwortung für das Möglichbleiben von Meinungsvielfalt. Das ist es, wofür die Verfassung ihre Freiheit garantiert. Sie darf und soll Geschichten recherchieren, Gegensätze, Spannungspole und Konflikte schärfen und zuspitzen und natürlich dabei auch Position und Partei beziehen. Aber sie darf sich nicht korrumpieren lassen. Sie darf nicht zugunsten bestimmter privater Interessen und Präferenzen ihre Geschichten ins Lügenhafte umbiegen und die zwischen ihren Spannungspolen erzeugten Energie auf bestimmte private Mühlen lenken.
Döpfner, so berichtet die ZEIT, hatte Bild-Chefredakteur Reichelt vor der Bundestagswahl 2021 eindringlich aufgefordert, “noch mehr für die FDP zu machen” und dafür zu sorgen, dass sie “in der Ampel so autoritär (sic!) auftreten (kann), dass sie platzt”. Ich persönlich würde ja bei keinem Verlag arbeiten wollen, wo man vom Eigentümer solche Mails bekommt. Aber ich bin ja auch seit Jahren raus aus dem Geschäft. Mal unterstellt, for the sake of the argument, bei der ZEIT wären solche Ansagen von Verlagsspitze an Chefredaktion zugunsten der Grünen üblich: wäre das das Gleiche? Selbst wenn es das wäre, wäre ich dann jedenfalls froh und dankbar, wenn eine solche Ansage umgehend geleakt und veröffentlicht würde.
Es wäre aber nicht das Gleiche. Es gibt nicht nur, aber besonders in der deutschen Öffentlichkeit eine verheerende Tendenz, die Verteidigung von Demokratie und Meinungsvielfalt mit Neutralität, Äquidistanz und Bothsideism zu verwechseln. Als sei es besonders demokratisch, sich nur ja nie auf eine Seite zu schlagen und gegenüber allen Gegensätzen, Spannungspolen und Konflikten einen übergeordneten, nach allen Seiten hin ausgeglichenen und ausgewogenen Standpunkt einzunehmen. Ich halte das Gegenteil für richtig.
Der Springer-Verlag und seine Medien sind in den großen politischen Konflikten unserer Zeit klar positioniert. Für diese Konflikte ist kennzeichnend, dass die Institutionen und Verfahren, die Meinungsvielfalt und das friedliche Austragen und Entscheiden politischer Konflikte möglich halten, zunehmend als Waffen in diesem Konflikt missbraucht werden, und zwar fast immer von rechts. Kennzeichnend ist ferner, dass dies unter ohrenbetäubendem Geschrei passiert, dass ein Coup und Verfassungsmissbrauch von links unmittelbar bevorstehe und gerade dies den Verfassungsmissbrauch von rechts rechtfertige und nötig mache.
Wenn in dieser Situation der oberste Chef eines der größten und mächtigsten Medienunternehmen Europas fortwährend von “Coup”, vom “kollektiven Verstandesverlust”, von “Endpunkt”, von “Anfang von 33” faselt – dann will ich das wissen. Dann ist das nicht privat. Das gehört unbedingt veröffentlicht. Wenn dieser Mann eine Bild-TV-Story über den Überwachungskonzern Palantir pusht, dessen Gründer und Trump-Unterstützer Peter Thiel er glühend bewundert – dann ist das absolut eine Nachricht. Wenn dieser Mann nach der Wahl des Thüringer FDP-5-Prozent-Kurzzeitministerpräsidenten von AfD-Gnaden Thomas Kemmerich seine BILD-Mitarbeiter darüber in Kenntnis setzt, dass er die Kanzlerin, die das verurteilt, für einen “Sargnagel der Demokratie” hält – dann muss das an die Öffentlichkeit. Dass er die AfD als “Wichser” bezeichnet und sich wegen der Möglichkeit einer absoluten Mehrheit für sie Sorgen macht und sich von der FDP erhofft, dass sie “Wähler von der AfD holt”, tröstet mich dabei kein bisschen, im Gegenteil: Ich habe eher noch mehr Angst vor den vermeintlich gut bürgerlichen Libertär-Konservativen, die “Wähler von der AfD holen” wollen, als vor der AfD selbst. So wie ich mehr Angst vor Fidesz als vor Jobbik habe, mehr Angst vor den Tories als vor der BNP, mehr Angst vor den Republikanern als vor der Aryan Brotherhood. (Was natürlich nicht heißt, dass ich die nicht fürchten würde.)
Das ist nicht harmlos, was Döpfner da von sich gibt. Das ist nicht einfach nur ein Typ, der manchmal crazy Zeug labert, wenn er sich unbeobachtet wähnt, wie wir alle. Das ist, was auf uns zukommt, wenn wir uns nicht wehren.
Die letzten beiden Wochen auf dem Verfassungsblog
… zusammengefasst von PAULA SCHMIETA:
Am 29. März verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution, die den Internationalen Gerichtshof um ein Gutachten über staatliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel bittet. KAREN C. SOKOL argumentiert es gehe um mehr als “um das Klimasystem der Erde”. Die Resolution berge “ein Potenzial für eine gerechtere, ausgewogenere und wirksamere internationale Governance“.
In seiner Rezension zweier neuerer Bücher über das humanitäre Völkerrecht räumt KAI AMBOS mit dem Mythos auf, dass die Genfer Konvention ein liberales und integratives Projekt sei. Ihre Entstehung, so Ambos, war “im Wesentlichen ein eurozentrisches und imperiales Unterfangen”. Was die Gegenwart betrifft, so meint Ambos, dass der Humanitarismus “zunehmend zu einem ,westlichen’ post– oder neokolonialen Projekt geworden ist”.
TOMASZ TADEUSZ KONCEWICZ berichtet von seiner jüngsten Reise nach Israel. Er reiste nach Tel Aviv, um dort von der „verfassungsfeindlichen Übernahme in Polen“ zu berichten und stellte dann fest, dass die polnische Bevölkerung noch einiges von der israelischen lernen könnte.
In Anbetracht der Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn und Polen skizzieren KIM LANE SCHEPPELE & JOHN MORIJN, was über die “komplexe Reihe von Zahlungsaussetzungen” bekannt ist, mit denen die Kommission die Mitgliedstaaten dazu bringen will, für Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit zu zahlen. Ihnen zufolge hat die Aussetzung großer Geldbeträge “anders als alles andere […] Bewegung in die Sache gebracht”.
Wie kann die EU gegen illiberale Regime wie die in Ungarn oder Polen vorgehen? ANDRÁS JAKAB plädiert dafür, dass Spitzenkandidatensystem für die europäische Kommission wiedereinzusetzen. Die nötigen Mittel zu einer Bekämpfung semiautoritärer Regime habe die EU bereits zur Hand. „Das Abgleiten beider Länder in semiautoritäre Regime ist ein Symptom eigener konstitutionellen Schwächen der EU.“
Am 14. Mai finden in der Türkei Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. AYŞEGÜL KARS KAYNAR untersucht die Pläne der Oppositionsgruppe “Bündnis der Nation” für einen zivilen Übergang vom exekutiven Präsidialsystem (zurück) zu einem parlamentarischen Regierungssystem.
Neue Akteure und alte Probleme? JAN BOESTEN beleuchtet die politische Situation in Kolumbien, wo neue bewaffnete nichtstaatliche Gruppierungen zum Vorschein kommen, die “Kolumbiens sonst so lebendige Demokratie” behindern.
Nach der Sperre des indischen Oppositionspolitikers Rahul Gandhi für politische Ämter macht sich ANMOL JAIN Gedanken über den Zustand der indischen Demokratie. Er ist der Ansicht, dass die indische Demokratie “einen neuen Tiefpunkt” erreicht hat und dass Gerichtsentscheidungen wie die im Fall Gandhi “eine existenzielle Bedrohung für das Überleben einer gesunden Opposition in Indien darstellen”.
Die Förderung und der Schutz von LGBTIQ+-Rechten ist ein höchst umstrittenes Thema in Afrika, wo koloniale Bestimmungen das heute vorherrschende duale Verständnis von Sexualität und Geschlecht stark geprägt haben. THOKO KAIME & ISABELLE ZUNDEL beleuchten das ugandische Anti-Homosexualitätsgesetz und rufen Menschenrechtsverteidiger*innen in Afrika dazu auf, sich auf weitere Rückschläge vorzubereiten.
Warum ist Taiwan von der internationalen Gemeinschaft ausgeschlossen? CHIEN-HUEI WU & CHING-FU LIN argumentieren, dass es – abgesehen von einer politischen Dimension – einen rechtlichen Aspekt des Ausschlusses gebe, der sich “aus einer ständigen Fehlinterpretation – oder genauer gesagt, einer kalkulierten Strategie der Verzerrung durch China – der Resolution 2758 der UN-Generalversammlung” ergebe.
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Die Leuphana Universität Lüneburg sucht eine/n weiteren wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (50% EG 13 TV-L, Befristung auf drei Jahre, Promotionsstelle) für den Aufbau des Master Rechtswissenschaft.
Sie haben Ihr erstes Examen überdurchschnittlich bestanden, haben Interesse am Zivilrecht und wollen an der Entwicklung eines innovativen Masterstudiengangs einschließlich Examensvorbereitung mitarbeiten? Dann kommen Sie zu uns nach Lüneburg in ein kreatives und motiviertes Team.
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FRANZISKA JOHANNA ALBRECHT untersucht, was die Koalitionsbeschlüsse der Ampel-Regierung für den Biodiversitätsschutz in Deutschland bedeuten könnten. Sie ist der Ansicht, dass Biodiversitätsschutz eine Form von Freiheitsschutz ist und findet, dass die Koalitionsbeschlüsse (zu) viel grau und (zu) wenig grün enthalten.
Ende März hat das BVerfG das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen für verfassungswidrig erklärt. RALF MICHAELS erläutert das Urteil und fordert, es als „Anstoß für einen größeren Reformschritt“ zu nehmen, der sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Minderjährigen orientiert.
Geflüchtete haben einen Anspruch auf ein wöchentliches „Taschengeld“ zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums. Wird dies nicht rechtzeitig persönlich abgeholt entfällt ggf. der Anspruch in NRW. ROSA-LENA LAUTERBACH meint es handele sich um eine fehlerhafte behördliche Ermessensausübung, die auch noch unverhältnismäßig sei.
Laut BVerfG haben (Bundestags-)Wahlen eine Integrationsfunktion bei der politischen Willensbildung des Volkes. Aus diesem Blickwinkel, so LEO MÜLLER, sei die verbleibende 5%-Hürde bei gleichzeitiger Abschaffung der Grundmandatsklausel durch das neue Bundeswahlgesetz unangemessen.
Anlässlich des Zwischenberichts der MEGAVO-Studie geht ANDREAS NITSCHKE der Frage nach, ob es sich bei verfassungsfeindlichem Verhalten im öffentlichen Dienst um Einzelfälle oder ein institutionelles Problem handelt. Er meint, die MEGAVO-Studie helfe in Bezug auf institutionellen Rassismus nicht weiter.
Clara Ponsatí, Mitglied des Europäischen Parlaments und katalanische Separatistin, wurde kürzlich in Barcelona verhaftet und zwei Stunden lang festgehalten. ROHAN SINHA ist der Meinung, dass diese kurze Verhaftung einen langen Schatten wirft, da die Verhaftung Ponsatís parlamentarische Immunität verletzt habe.
Die italienische Datenschutzbehörde hat ChatGPT vorübergehend verboten, weil sie befürchtet, dass die KI gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. HANNAH RUSCHEMEIER erläutert die Gründe für dieses Verbot. Sie meint die DSGVO könne nur eins von mehreren Instrumenten zur Regulierung von KI sein. CHRISTOPH KRÖNKE beurteilt das Vorgehen der italienischen Behörden folgendermaßen: die italienische Behörde habe „zwar auf kritische Punkte hingewiesen“, sei aber „über das Ziel hinausgeschossen“.
CHRISTIAN HEINZE ordnet die im März ergangene EuGH-Entscheidung C-100/21 zum Diesel-Skandal ein. Durch die Entscheidung sei „die private Durchsetzung des Unionsrechts […] im Kernbereich des Bürgerlichen Rechts angekommen“.
ZÉRAH BRÉMOND zieht eine Bilanz zum französischen Vigilanzgesetz, mit dem eine unternehmerische Wachsamkeitspflicht u.a. gegenüber den Menschenrechten und der Umwelt eingeführt wurde. Sein Fazit: Das Gesetz scheint teilweise zu funktionieren.
Die Beiträge zu unserer Blog-Debatte 50 Years On: Ireland and the UK In and Out of the EU aus den letzten beiden Wochen stammen von COLM O’CINNEIDE, MICHELLE EVERSON, ALISON YOUNG, COLIN MURRAY, NIAMH NIC SHUIBHNE und SUZANNE KINGSTON.
Das wär’s für diese Woche. Ihnen alles Gute, und bitte vergessen Sie nicht zu spenden!
Ihr
Max Steinbeis
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