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22 February 2016

Es ist wieder da: Der EuGH bestätigt das Grundrecht auf Sicherheit

Vor zwei Jahren, in seinem epochalen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, erwähnte der EuGH erstmals ein eigenständiges Grundrecht auf Sicherheit, welches sich aus Art. 6 GRCh ergeben soll. Eine höchst fragwürdige Innovation: schließlich soll das Grundrecht im Wesentlichen vor willkürlichen Verhaftungen schützen, mit anderen Worten will es die Sicherheit vor dem Staat, nicht durch den Staat. Dass diese beiläufige Erwähnung dieses „Grundrechts auf Sicherheit“ kein Ausrutscher war, bestätigt jetzt eine neue Entscheidung der Großen Kammer. Darin bekräftigt der EuGH, und zwar unter explizitem Verweis auf die entsprechende Passage in Digital Rights Ireland, dass nach Art. 6 GRCh jeder Mensch nicht nur das Recht auf Freiheit, sondern auch auf Sicherheit hat (Rn. 53). Europa ist damit nun also tatsächlich um ein Grundrecht reicher geworden – allerdings um ein mehr als zweifelhaftes. Continue reading >>
16 October 2015

The Force awakens – The Schrems case from a German perspective

Just like Star Wars, the "Solange" saga about German constitutional order’s approach to fundamental rights protection in the context of European integration appeared as a story told and settled. But now there are rumours that in Germany Solange Episode III is in the making, with a release date around 2016. The ECJ’s Schrems decision will bring some turmoil to the Solange Episode III production in Germany. Continue reading >>
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11 August 2015

BVerfG und die Zeugen Jehovas: Kirche in Berlin, Verein in Bremen

Ein und dieselbe Religionsgemeinschaft kann nach ein und denselben Verfassungsanspruch auf Anerkennung als öffentlich-rechtliche Kirche gleichzeitig haben und nicht haben, je nachdem welches Bundesland darüber entscheidet. Das geht in einem föderalen Gebilde wie der Bundesrepublik. Der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird zwar aufgrund Bundesrechts vergeben, aber von jedem Land in eigener rechtlicher Verantwortung. Wenn es findet, dass die Voraussetzungen vorliegen, dann ja. Wenn nicht, dann nicht. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts soeben entschieden und damit die föderale Quadratur des staatskirchenrechtlichen Kreises in eine völlig neue Komplexitätsdimension vorangetrieben. Continue reading >>
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