02 March 2024
DasĀ Bundesgesetzblatt im digitalen Zeitalter
Nach langen Verhandlungen wurde am 12. Februar 2024 endlich ein Bundeshaushalt fĆ¼r 2024 im Bundesgesetzblatt verkĆ¼ndet. Aber was genau wurde da verkĆ¼ndet? 12 Seiten Haushaltsgesetz und als Anlage 12 Seiten Gesamtplan, eine Zusammenfassung des Haushaltsplans. Von den ā eigentlich interessanten ā ausfĆ¼hrlichen Festsetzungen auf ca. 3100 Seiten EinzelplƤnen keine Spur. Das entspricht stƤndiger Staatspraxis āzur Vermeidung einer Ć¼bermƤĆigen Belastung des Bundesgesetzblattesā. Aber seitdem das letzte Mal ein Bundeshaushalt verkĆ¼ndet wurde, hat sich ein entscheidender Faktor geƤndert: Das Bundesgesetzblatt erscheint elektronisch und braucht damit keine Entlastung mehr. Die nur teilweise VerkĆ¼ndung des Bundeshaushalts 2024 ist daher nicht gerechtfertigt. Continue reading >>
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17 January 2024
Sparen auf Kosten des Vƶlkerrechts
Seitdem die Schuldenbremse durch das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil vom 15. November 2023 scharfgestellt worden ist, steht die Ampel vor der Herausforderung, einen Haushalt aufzustellen, der den Anforderungen des Klimaschutzes gerecht wird. Sowohl das Urteil als auch erste ReformĆ¼berlegungen wurden auf diesem Blog bereits kritisch erƶrtert (etwa hier und hier). Dieser Beitrag beleuchtet dagegen, inwieweit die Auslegung der Schuldenbremse durch das Bundesverfassungsrecht in einem SpannungsverhƤltnis mit Deutschlands Verpflichtungen aus dem internationalen Klimaschutzrecht steht. Dabei zeigen sich drei Konfliktlinien, die sich ohne eine Reform der Schuldenbremse noch vertiefen und zuspitzen werden. Continue reading >>12 January 2024
Der Bund als Retter in der Flut?
Bereits jetzt ist absehbar, dass die HochwasserschƤden in mehreren BundeslƤndern, insbesondere in Niedersachsen, hohe Wiederaufbaukosten nach sich ziehen werden. Auf die Frage, ob die aktuelle Situation ein abermaliges Aussetzen der Schuldenbremse rechtfertige (im Hinblick auf die Ahrtal-Flutkatastrophe 2021 unlƤngst auch von Robert Pracht diskutiert), stellte Regierungssprecher Steffen Hebestreit klar, dass sich der Bund ā zu gegebener Zeit ā āvor seiner Verantwortung nicht drĆ¼ckenā werde, āwenn ein Schadensereignis von nationalem AusmaĆ mit hohen Schadenssummen zu bewƤltigen wƤre.ā Der vorausgehenden Frage, ob Ć¼berhaupt eine Kompetenz des Bundes zur Finanzierung flutbedingter Wiederaufbauhilfe besteht, wurde in der aktuellen Debatte bislang nicht nachgegangen. Nach hier vertretener Ansicht muss dies auf Grundlage der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung in den meisten FƤllen verneint werden. Continue reading >>
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19 December 2023
The Economic Distortions of the Federal Constitutional Courtās Debt Brake Decision
Germany is not facing a debt crisis, but rather a serious budget crisis triggered by the ādebt brakeā ruling of the Federal Constitutional Court (FCC). This crisis is deeper than the 60 billion in unused "Corona debts" being shifted to a climate fund, as reported in the media. More fundamentally, the court has mandated that the federal budget strictly adhere to the "principle of annuality" (JƤhrlichkeit). This is the most significant impact of the court's ruling, and from an economic perspective, it is quite perplexing. Continue reading >>
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14 December 2023
Die Ahrtal-Flutkatastrophe als Notlage fĆ¼r das Haushaltsjahr 2024
Ausweislich der Statements in der Pressekonferenz vom 13.12.2023 will die BundesregierungĀ ā vorbehaltlich eines gegenteiligen PrĆ¼fungsergebnisses ā fĆ¼r das Haushaltsjahr 2024 eine Naturkatastrophe beziehungsweise auĆergewƶhnliche Notsituation im Hinblick auf die Ahrtal-Flut 2021 in Teilen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausrufen. Die verfassungsrechtliche Analyse im Spiegel der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 15.11.2023 ergibt, dass eine solche Vorgehensweise nicht von Art.Ā 115 Abs.Ā 2 SatzĀ 6 GG gedeckt ist. Continue reading >>11 December 2023
Nur vier Zeilen
Ein Staat, dessen Regierung am Ende des Jahres nicht ein und aus weiĆ, wie sie einen verfassungsgeĀmƤĆen Haushalt fĆ¼r das unmittelbar bevorstehende Folgejahr aufstellen kann, befindet sich in einer veritablen Staatskrise. Nein, was wir erleben, ist nicht lediglich die Krise einer Regierung und der sie tragenden Koalition ā es handelt sich tatsƤchlich um eine Staatskrise. Bis nach Dubai in die WeltĀklimaĀkonferenz der UN strahlte sie in den letzten Tagen aus, wo Zweifel an der deutschen FƤhigkeit geƤuĆert wurden, eingegangene oder angekĆ¼ndigte Verpflichtungen gegenĆ¼ber der WeltgemeinĀschaft erfĆ¼llen zu kƶnnen. Continue reading >>04 December 2023
Schulden- statt Notbremse
Wer ā als Gericht ā strenge MaĆstƤbe an GesetzesbegrĆ¼ndungen anlegt, Darlegungspflichten verschƤrft und einer Regierung auf dem, weiĆ Gott, steinigen Weg zur Transformation der Wirtschaft in die Parade fƤhrt, muss sich an diesen ā seinen eigenen ā MaĆstƤben messen lassen und eine von Kriterien geleitete, geordnete PrƤzisierung des AuĆergewƶhnlichen einer Notlage vorlegen. Daran scheitert der Zweite Senat. Das wƤre unter UmstƤnden nicht weiter aufgefallen, hƤtte sich der Zweite Senat darauf verstehen kƶnnen, wenigstens die Nichtigkeit des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes zurĆ¼ckzustellen und den Darlegungsangeboten der Regierung(smehrheit) zu KrisenkonnexitƤt und KrisenbewƤltigung nƤher zu treten. Continue reading >>24 November 2023
Katalysator der Polykrise
Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum ersten Mal Ć¼ber die Vorschriften der Schuldenbremse im Grundgesetz entschieden. Das nun ergangene Urteil verdeutlicht erneut, dass die aktuelle Ausgestaltung des Staatsschuldenrechts in eine finanzrechtliche, vor allem aber finanzpolitische Sackgasse fĆ¼hrt. So setzt sich im Urteil durch die restriktive Auslegung der Schuldenbremse die Entpolitisierung des parlamentarischen Haushalts- und Budgetrechts, die āKƶnigsdisziplin des Parlamentsā, fort. Daneben beschrƤnkt das Urteil auf erhebliche Art und Weise die HandlungsfƤhigkeit des Staates und versetzt auch der Wehrhaftigkeit der Demokratie einen DƤmpfer. Letztlich ist die Schuldenbremse, wie sie sich nun durch das Urteil darstellt, ein TodesstoĆ fĆ¼r politisches Denken in langfristigen ZusammenhƤngen ā obgleich dieser Gedanke vom BVerfG erst vor zwei Jahren im sogenannten Klima-Beschluss prominent angebracht wurde. Continue reading >>15 November 2023
Das Ende der GroĆzĆ¼gigkeit
Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts heute in einem wegweisenden Urteil festgestellt. Das Gericht hat das Nachtragshaushaltsgesetz 2021 Ć¼berzeugend aus drei GrĆ¼nden fĆ¼r nichtig erklƤrt. Erstens ist der Veranlassungszusammenhang zwischen der Neuverschuldung und daraus zu finanzierenden MaĆnahmen nicht hinreichend dargelegt und begrĆ¼ndet worden, zweitens stehen die HaushaltsgrundsƤtze der JƤhrlichkeit, JƤhrigkeit und FƤlligkeit der faktisch unbeschrƤnkten Ćbertragung von KreditermƤchtigungen auf kommende Haushaltsjahre entgegen und drittens kƶnnen Nachtragshaushalte nicht rĆ¼ckwirkend erlassen werden. Continue reading >>
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25 April 2023
Notkredite immer und Ć¼berall?
SpƤtestens seit der Corona-Krise und den damit verbundenen Haushaltspaketen von Bazooka bis Booster scheinen groĆangelegte Investitionsprogramme zum (haushalts-)politischen Alltag zu gehƶren. Zur BewƤltigung kostspieliger Aufgaben entdeckten zunƤchst der Bund und nunmehr die LƤnder neue Instrumente fĆ¼r sich, um sich trotz der bestehenden Schuldenbremse Zugang zu Krediten zu verschaffen. Letzte Woche ist auf diesem Blog ein Beitrag von Joachim Wieland erschienen, der die Ansicht vertritt, die Klimakrise sei eine derartige Ausnahmesituation. Auch wenn diese Auffassung vom Ergebnis her wĆ¼nschenswert erscheint, ist die finanzverfassungsrechtliche LegitimitƤt entsprechender Notkredite auf Landesebene zumindest zweifelhaft. Continue reading >>
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