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09 October 2024

And, of course, Climate Change

Scholarly debates on climate change law in general and climate change litigation more specifically and the recent LPE debates mutually enrich each other. Surprisingly, the interaction of those two fields of study – while evoked frequently – remains underdeveloped. Continue reading >>
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01 May 2024

Globules or Life-Saving Treatment after all? On the Effect of Climate Lawsuits

In her response to the post by Bernhard Wegener, who criticizes climate lawsuits as ineffective globules, Manuela Niehaus illustrates the effect of climate lawsuits. She argues that not everything that tastes sweet is just ineffective homeopathy. Continue reading >>
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19 April 2024

Gemischte Signale für das nationale Klimarecht

Die Klima-Entscheidungen der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sind wegweisend. Auf den ersten Blick ist jedoch nicht vollkommen klar, wie sie sich auf das nationale Klimarecht der Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auswirken werden. Haben die strategischen Klimaklagen den von ihnen erwünschten Durchbruch erzielt, der das nationale Klimarecht revolutionieren wird? Continue reading >>
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18 April 2024

Menschenrecht auf Klimaschutz als „lebensrettende Behandlung“?

Manuela Niehaus verteidigt die menschenrechtsgestützte Klimarechtsprechung – insbesondere des EGMR – gegen meine Kritik. Es handele sich nicht um „Globuli für Umweltjuristen“, sondern um ein potentiell lebensrettendes Medikament, das – im Zusammenspiel mit anderen Mitteln – einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten könne. Das sehen sicher viele ähnlich und darum bin ich dankbar für Niehaus Argumente und für ihren sanften Spott. Ihr Spott trifft mich zu Recht, ihre Argumente aber überzeugen mich nur sehr teilweise. Continue reading >>
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16 April 2024

Globuli oder lebensrettende Behandlung? Zur Wirkung von Klimaklagen

In der Replik auf den Beitrag von Bernhard Wegener, der Klimaklagen als wirkungslose Globuli kritisiert, zeigt Manuela Niehaus die Wirkungsmechanismen von Klimaklagen auf. Sie argumentiert, dass nicht alles, was zuckersüß schmeckt, nur wirkungslose Homöopathie ist. Continue reading >>
11 April 2024

Globuli für Umweltjuristen

Sind Gerichte als Institutionen des einzelfallbezogenen Rechtsschutzes geeignete Einrichtungen zur Bewältigung der Klimakrise? Könnten sie die sicherlich notwendigen gesamtgesellschaftlichen und globalen Transformationsprozesse anleiten? Bernhard Wegener bezieht klar Stellung gegen die „zuckersüße Illusion von Climate Justice“.  Continue reading >>
18 March 2023

Zwei Jahre Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 wurde von der Deutschen Umwelthilfe als „die wohl bedeutendste Umweltschutz-Entscheidung in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts“ gelobt. Wenn man mit dem Abstand von zwei Jahren auf die Entscheidung und ihre (Nicht)Folgen sieht, muss die Bewertung deutlich nüchterner ausfallen. Zum einen wird meist übersehen, dass die unmittelbare Wirkung des Beschlusses denkbar gering war. Vor allem wird er aber von der Politik, von den Verwaltungsgerichten und sogar vom Bundesverfassungsgericht selbst nicht umgesetzt. Das Problem, wie effektiver Klimaschutz durchgesetzt werden kann, ist nach wie vor nicht gelöst. Continue reading >>
17 January 2023

Ausgebremst

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Januar 2023 einen Beschluss zur Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde veröffentlicht. Die Beschwerdeführenden haben sich gegen die Nichteinführung eines Tempolimits auf Bundesautobahnen gerichtet und sich dabei auf den Klimaschutz berufen. Damit hatten sie keinen Erfolg, obwohl die Klimaentscheidung von März 2021 den Klimaschutz doch scheinbar verfassungsrechtlich „beschlussfähig“ machte. Der Beschluss zeigt, dass auch ein intertemporaler Freiheitsschutz Beschwerdeführenden keine weiteren Zugänge für Rügen im Bereich von Art. 20a GG eröffnet und Klimaklagen keine einzelnen klimarelevanten Maßnahmen verfassungsrechtlich einfordern können. Um dies zu ändern, müsste die Gesetzgebung tätig werden und Art. 20a GG verfassungsprozessual handhabbar machen. Continue reading >>
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