12 January 2016
Straßburg nimmt den Kampf gegen Überwachungsstaat auf
Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt uns davor, dass unser Staat zu einem Überwachungsstaat mutiert. Das zumindest ist der Anspruch, den der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof vor wenigen Wochen in seiner epochalen und in der deutschen Öffentlichkeit viel zu wenig wahrgenommenen Entscheidung Sacharow v. Russland aufgestellt hat: Wenn Polizei oder Geheimdienst die Telefon- und Internetkommunikation von buchstäblich jedem überwachen darf, dann darf auch buchstäblich jeder dagegen klagen. Und wenn es an hinreichend robuster Kontrolle dieser Überwachung fehlt, dann verletzt sie buchstäblich jeden von uns in unserem Recht auf Privatsphäre. Vielleicht hatte die vergleichsweise geringe Resonanz auch damit zu tun, dass es ein russischer Fall war. Aber heute hat es mit der Kammerentscheidung Szabó v. Ungarn den ersten EU-Staat erwischt. Es wird nicht der letzte bleiben. Continue reading >>
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29 December 2015
Brasilien: Institutionelle Eigenheiten der politischen Krise
Brasilien erweckt derzeit durch Krisennachrichten Aufmerksamkeit. Die Wirtschaftszahlen sind schlecht. Nicht enden wollende Korruptionsskandale und ein Amtsenthebungsverfahren gegen die 2014 wiedergewählte Präsidentin Dilma Rousseff halten das eben noch als „Wirtschaftsmacht der Zukunft“ gepriesene Land in Atem. Bei einem Kurzbesuch 2015 konnte ich mir nicht nur über die immer wieder erstaunliche brasilianische Vitalität einen Eindruck verschaffen, sondern auch feststellen, wie niedergeschlagen Politik und Land eingeschätzt werden. Continue reading >>
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24 December 2015
Frankreich im Ausnahmezustand: Eine Verfassungsänderung à la française
Ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk? Am 23. Dezember 2015 legte der französische Ministerrat den Vorschlag für die Aufnahme zweier neuer Artikel in die Verfassung vor. Sorgen bereitet vor allem die Konstitutionalisierung der Notstandsbefugnisse der Exekutive, die künftig in der Verfassung geregelt sein sollen. Insbesondere die weitreichenden polizeilichen Befugnisse führen zu einer Machtverschiebung zugunsten der Exekutive und stellen ein Einfallstor für schwerwiegende Beschränkungen von Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten dar. Durch die Konstitutionalisierung des Notstands wird die (verfassungs-)gerichtliche Überprüfbarkeit der Maßnahmen deutlich eingeschränkt. Continue reading >>10 December 2015