21 June 2010

Warum die Direktwahl des Bundespräsidenten nichts kuschelweich Demokratisches ist

Einer der kläglicheren Momente in der an kläglichen Momenten nicht armen Präsidentschaft von Horst Köhler war der Tag fast genau vor drei Jahren, als Köhler bei “Christiansen” vorschlug, den Bundespräsidenten künftig direkt vom Volk wählen zu lassen.

Das Thema kommt immer wieder. Es ist der Wiedergänger der verfassungspolitischen Debatte.

Das liegt wahrscheinlich daran, dass man mit dem Vorschlag so wunderbar hamm-brücherisieren kann: Das Staatsoberhaupt vom Volk wählen lassen, wer kann denn da dagegen sein? Sie klingt so kuschelweich demokratisch, diese Forderung, man kann so große runde Augen machen dabei. Sie klingt so lauter und so rein und dann auch irgendwie aufrecht und mutig, zumal dann die immer gleichen finsteren konservativen Staatsrechtler strikt dagegen sind, und das ist um so angenehmer, als die Forderung völlig risikolos ist, weil sie niemals ernsthaft umgesetzt werden wird, weil 30 Sekunden verfassungspolitisches Nachdenken ausreichen, um sie als völlig irre zu verwerfen.

Der Staats-Liturg

Der Bundespräsident hat in der bundesrepublikanischen Verfassungswirklichkeit politisch nicht viel zu melden. Sein Job ist ein liturgischer: Er hat im Wesentlichen an einigen Stellen im Regierungs- und Gesetzgebungsablauf staatsrituelle Handlungen zu vollziehen und ein feierliches Gesicht dabei zu machen.

Das muss aber nicht so bleiben. Es kommt, wie so oft, darauf an, was man daraus macht. Schon Konrad Adenauer ließ sich 1959 von den unausgeschöpften Möglichkeiten dieses Amtes verlocken, sich selbst als Nachfolger von Theodor Heuss ins Gespräch zu bringen.

An Ansatzpunkten im Grundgesetz fehlt es nicht: Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag den Kanzler zur Wahl vor.  Er ernennt die Minister, Beamten und Richter. Er vertritt den Bund völkerrechtlich und schließt Verträge mit auswärtigen Staaten. Er unterzeichnet alle Gesetze und überprüft sie auf ihr verfassungskonformes Zustandekommen. Er löst unter bestimmten Bedingungen den Bundestag auf.

Da ließe sich schon etwas damit anstellen. Es müsste nur etwas dazukommen. Etwas, das hilft, die über 60 Jahre etablierten liturgischen Einhegungen zu durchbrechen. Etwas, das man den Staatsrechtlern und Verfassungsrichtern entgegenhalten kann als Argument, warum ihre bisherige Auslegung der Art. 59 ff. GG keine Grundlage mehr hat.

Und das wäre die direkte Wahl des Bundespräsidenten. Der Inhaber dieses Amtes wäre dann der am stärksten demokratisch Legitimierte im gesamten Verfassungsgefüge der Bundesrepublik Deutschland. Was will man ihm entgegenhalten, wenn er sich – sagen wir – aus politischen Gründen und mit verfassungsrechtlichen Argumenten weigert, ein ihm nicht genehmes Gesetz auszufertigen? Oder wenn er nach der nächsten Bundestagswahl die Suche nach einem mehrheitsfähigen Kanzlerkandidaten, den er dem Bundestag zur Wahl vorschlägt, selber in die Hand nimmt?

Warum Lafontaine und Gauweiler so glühend dafür sind

Nun muss man die Vorstellung eines derart mächtigen Staatsoberhaupts keineswegs für schlimm halten. Oskar Lafontaine ist sehr für die Direktwahl des Bundespräsidenten und klug genug, die Folgen zu überblicken. Das gleiche gilt für Peter Gauweiler, auch er ein heftiger Befürworter der Direktwahl. (Bei Guido Westerwelle, der auch sehr dafür ist, bin ich nicht so sicher.)

Ein direkt gewählter Bundespräsident wäre ein starker nationaler Führer, von seinem Volk mit politischer Macht ausgestattet. Genau das, was Lafontaine und Gauweiler prima fänden.

Die Folge wäre ein gigantischer Renationalisierungs-Schub. Die Folge wäre die Berliner Republik, von der nach 1990 manche träumten und die es gottlob nie gegeben hat.

Darüber sollten sich die Hamm-Brücherisierer klar werden, ob es das ist, was sie wollen.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Warum die Direktwahl des Bundespräsidenten nichts kuschelweich Demokratisches ist, VerfBlog, 2010/6/21, https://verfassungsblog.de/warum-die-direktwahl-des-bundesprsidenten-nichts-kuschelweich-demokratisches-ist/, DOI: 10.17176/20181008-135129-0.

11 Comments

  1. Dietrich Herrmann Mon 21 Jun 2010 at 10:25 - Reply

    Ich bin aus anderen Gründen gegen eine Direktwahl des Präsidenten. Sie würde eine Entwicklung befördern, die ich für sehr bedenklich halte: Die zunehmende Delegitimierung des parlamentarischen Prinzips.

    1. Seit geraumer Zeit hat die (Parteien-) Politik-Skepsis Hochkonjunktur, und da ist jeder Vorschlag wohlfeil, der “den Parteien” Macht entzieht, die sie vermeintlich missbrauchen oder jedenfalls nicht “unseren” Erwartungen gemäß ausüben. Die Legitimationsfrage ist damit natürlich ganz simpel zu beantworten: Das ganze Volk ist am besten legitimiert.
    Völlig außer Acht gelassen wird dabei die von Klassikern immer wieder formulierte Frage (die man theoretisch im Studierstüblein natürlich nie abschließend beantworten kann), ob denn ein anderes, alternatives Procedere bessere Resultate produziert. Auch bleibt die Frage nach der Rechenschaft: “Das Volk” kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden für Fehlentscheidungen, parlamentarische Mehrheiten können bei Fehlentscheidungen sehr wohl zur Rechenschaft gezogen werden: Zu viele Fehlentscheidungen machen (aus guten Gründen) die Abwahl wahrscheinlich.

    2. Das sind auch Gründe, weshalb ich skeptisch hinsichtlich der breiten Erleichterung von Volksentscheiden bin, aber auch gegenüber einer Ent-Parlamentarisierung in anderen Bereichen (nicht zuletzt bei der Nominierung von Verfassungsrichtern – ohne dass das jetzige System der Weisheit letzter Schluss sein muss).

    3. Zum parlamentarischen oder repräsentativen Prinzip in einer Zivilgesellschaft gehört freilich auch – und da gibt es massive Defizite – die Anbindung der Parlamentarier an die Basis. Geschah dies früher vor allem über korporative Strukturen (Parteien, Gewerkschaften, Verbände, Kirchen usw.), ist dies mit dem fortschreitenden Niedergang dieser Strukturen erheblich volatiler, schwieriger (zugleich vermeintlich freier). HIER ist Entwicklungsbedarf – eine Entparlamentarisierung halte ich für den falschen Weg.

  2. RANRW Mon 21 Jun 2010 at 11:34 - Reply

    Zur Lage der sogenannten Demokratie in Deutschland empfehle ich den folgenden Beitrag von Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim für die Festschrift für Heinrich Siedentopf:

    http://www.hfv-speyer.de/vonarnim/Veroeffentlichungen/Fachver%C3%B6ffentlichungen/v.A.%282008%29%20Festschrift%20Siedentopf.pdf

    Die Macht der Partein zu brechen wird sicherlich schwierig, aber momentan leisten die Parteien (insbesondere natürlich die notorischen Gegner der direkten Demokratie von der CDU und die angeblich Liberalen) natürlich erfreulicherweise einen großen Beitrag zur Erkenntnis, dass sie dieses Land als ihre Beute betrachten.

  3. Max Steinbeis Mon 21 Jun 2010 at 11:39 - Reply

    ach du liebe Zeit, HH von Arnim und sein ewiges Gejammer über die Parteien. Wir erleben seit einiger Zeit einen beispiellosen Niedergang der Parteien, aber manche haben sich so daran gewöhnt, über die Schneeglätte zu schimpfen, dass sie auch bei 30 Grad Hitze nicht damit aufhören können.

  4. Volker Racho Mon 21 Jun 2010 at 11:46 - Reply

    Zuviel Text! Um was gayts?

  5. Dietrich Herrmann Mon 21 Jun 2010 at 14:41 - Reply

    Arnims Parteienschelte ist billig, verzichtet sie doch darauf, Alternativen zu formulieren. Mir sind Parteien und Parteipolitiker lieber als frei im luftleeren Raum schwebende Volkstribune. Parteien und Parteipolitiker wollen wiedergewählt werden, und schon allein dieses Ziel zwingt sie, auf das Volk zu hören – freilich machen sie dabei auch Fehler, gerade was die Glaubwürdigkeit ihrer Forderungen angeht (vgl. zuletzt FDP). Aber dann können wir als Bürger diese Parteien gezielt abstrafen (wird wohl auch mit der FDP passieren – so drohen zumindest die Umfragen).
    Politik muss sich irgendwie organisieren, in Gruppen aggregieren, egal ob man diese Gruppen dann “Parteien” nennt. Parteienskeptiker sind dazu angehalten, sich zu organisieren (das haben z.B. die Grünen Ende der Siebziger/Anfang der Achtziger gemacht mit erheblichem Einfluss auf das Procedere innerhalb von Parteien – auch der Konkurrenz). Doch scheinen sich viele Parteienskeptiker auch nicht gerade einig zu sein, und konkretes politisches Engagement ist mit Anstrengungen und Frustrationen verbunden, da erscheint es einfacher, auf diejenigen einzuschlagen, die sich dieser Herausforderung stellen.

  6. NoName Mon 21 Jun 2010 at 16:15 - Reply

    Auch ich habe mal 30 Sekunden nachgedacht – ehrlich, es waren eher 20…

    Würde aber nicht ein starker, seine Amtspflichten erfüllender Bundespräsident das Bundesverfassungsgericht nicht unerheblich entlasten?
    Hätte Herr Köhler nicht jeden legislativen Dünschiss der Regierung Merkel unterschrieben, hätte Karlsruhe sich die Arbeit sparen können diesen postwendend zu kippen.

    Ich greifen mal zum Zitat:
    “An Ansatzpunkten im Grundgesetz fehlt es nicht: Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag den Kanzler zur Wahl vor. Er ernennt die Minister, Beamten und Richter. Er vertritt den Bund völkerrechtlich und schließt Verträge mit auswärtigen Staaten. Er unterzeichnet alle Gesetze und überprüft sie auf ihr verfassungskonformes Zustandekommen. Er löst unter bestimmten Bedingungen den Bundestag auf.”

    Schon blöd. Im GG steht, der Bundespräsident hat Macht. Menno. Das passt uns nicht. Also wählen wir nen rückradlosen Oportunisten. Der das macht was man ihm sagt, nicht was im GG (unserer Verdassung!) steht.

    Also, anstatt sich über das Risiko eine (zu) mächtigen Bundespräsidenten auszulassen – warum passt man das GG nicht den Erfordernissen an? Sollte der Präsi wirklich zu mächtig sein, muss meine seine Rechte beschneiden – und nicht einfach jemanden wählen der seine Rechte und Pflichten nicht warnimmt.

    RTFGG! und dann haltet euch dran!

    Ein Bundespräsident, der Gesetzte nicht auf ihre GG-Konformität überprüft, begeht Gesetzesbruch (oder misachtet zu mindest die Bedeutung seines Amtes). Eher deswegen war Herr K seines Ames unwürdig. Seine unbeholfenen Kommentare waren nur Blüten seiner Unfähigkeit, das formal höchste Amt des Staates auszufüllen.
    PPS. Sollte der Bundespräsident nicht als “Gegengewicht” zum Bundeskanzler (zur Bundeskanzlerin) fungieren?
    Ich bin für eine Stärung des Präsidentenamtes – derzeit macht die Kanzlerin was sie will – und Herr Köhler war ihr allzeit williges Schoßhündchen – und das war NICHT sein Job!

  7. NoName Mon 21 Jun 2010 at 16:24 - Reply

    Nachtrag:

    Natürlich “prüft” der Präsident die Gesetze selbst nicht sondern nur ihr GG-konformes zustandekommen. Auch hier hätte Herr K eingreifen können – die Regierung Merkel etablieret ein System, in dem die offene Verlesung der Gesetzte durch eine schriftliche Einreichung beim Bundestagspräsidenten ersetzt werden kann – und unsere Herren Parlametarier machen reichlich gebrauch davon. Sie verabschieden Gesetze ohne Lesung. Und einige nachweislich ohen Ahnung über deren Inhalt. Ein Bruch des GG. Und Herr K legalisierte diese Machwerke mir seiner Unterschrift!
    Ein verantwortungsvoller Präsident hätte Mutter Merkel die Gesetzte mit Bitte um Lesung zurückgeschickt.
    Und auch bei massivem Zweifel an Ihrer Rechtmäßigkeit sollte eine Bundespräsident ein Gesetztt nicht unterschreiben. Das ist sein Job. Steht so im GG.
    Wem das nicht passt muss hier eingreifen.

    Das Theater das um die Wahl gemacht wird ist unwürdig. Es ist eine Verarschung der Bürger. Ich fühle mich von einigen “verdienten” Politikern und B-Promis nicht gerade vertreten. Ich würde lieber selber bestimmen, wer mich international vertritt. Scheisse, ich will Demokratie – aber wo kämen wir hin, wenn das Volk entscheiden würde wie der Laden hier läuft…

  8. NurSchnell Tue 22 Jun 2010 at 20:45 - Reply

    Ich hoffe, dass meine Position ernst genommen wird, aber damit rechne ich um ehrlich zu sein nicht mehr:
    1. Das Argument geht fehl:
    Beispiel Österreich, die Direktwahl eines Bundespräsidenten muss nicht notwendigerweise zur Ausweitung seiner Kompetenz führen. Aber selbst wenn der Bundespräsident seine Kompetenzen in diesem Fall willkürlich ausweiten würde, könnte das Bundesverfassungsgericht ihn immer zurückpfeiffen. Man muss die Sache auch mal technisch sehen: Der BPräs hat genau die Kompetenzen, die ihn der Text des GG zugesteht, nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Die Aussage des Textes in Bezug dessen muss sich aber (siehe obige Beispiele) nicht dadurch ändern, dass der BPräsi direkt gewählt wurde. Eines ist doch klar: Unsere Verfassungsväter wünschten nicht eine zweite Regierung zu schaffen, indem sie die Funktion des Staats- und Regierungschefs spalteten. Das wird durch eine Direktwahl nicht unplausibler. Was unsere Verfassungsväter aber wollten, das war eine Art “lebendes Symbol” des Staates, das das ganze Volk vertritt. Und genau dieser Vertretungsanspruch wird plausibler.
    2. Sanktionierbarkeit von Parteien:
    Diese Popperische Theorie, Demokratie bestehe in erster Linie darin, die Regierung auch wieder abwählen zu können scheint mir der Wirklichkeit der Parlamentarischen Demokratie ebensowenig zu entsprechen wie der der Direkten Demokratie (Modell Schweiz). Im Beispiel Deutschlands sieht man das deutlich: Die Großer Parteien, SPD und CDU, können gemeinsam praktisch jedes Gesetz durchsetzen (wie man neulich bei der Verfassungsänderung über die Vermischung von komunaler und Bundesbetreuung von Arbeitslosen in Jobcentern gesehen hat). Die Regierung selbst kann vom Bürger auch gar nicht abgewählt werden, es ändert sich nur die Zusammensetzung der Legislative, des Parlaments. Das Parlamentarische System ist eher auf Repräsentanz von möglichst großen Wählergruppen denn auf solche Kontrolle ausgelegt. (Ich weiß, dass die Formulierung suboptimal ist und bitte daher um Verzeihung.)
    3. Republikanismus?
    An die Überlegungen von 2. anknüpfend stellt sich die Frage, ob die Trennung von Staatsoberhaupt und Regierungschef überhaupt noch zeitgemäß ist. Die USA und die Schweiz zeigen auf je ihre eigene Weise, wie es auch anders gehen würde. In ersterer gibt es zwar auch eine extrem starkes Amt, in letzter ein Quasidirektorium. Die Trennung von Staats- und Regierungschef geht mW auf die alten Monarchien zurück, indem die Fürsten quasi Manager einstellten, die in ihren Namen das Kabinett leiteten (besonders halt in England). Dabei fällt auf, wie extrem viel Macht der Regierungschef hat: Sowohl nach Bundes- als auch nach den meisten Landesverfassungen kann der Kanzler, bzw. der Ministerpräsident sein Kabinett praktisch nach Willkür einrichten (Art. 64 Absatz 1 GG) und wird dabei nur von den Ansprüchen der Partei und der Koalitionspartner eingeschränkt – also quasi von “Wahlkapitulationen”, die die Wähler, hier: Parlamentarier, dazu bringen, ihn ins Amt zu befördern – , theoretisch könnte er aber auch einfach seine Verwandten und Freunde zu Ministern ernennen. Das Staatsoberhaupt dagegen hat nur extrem wenig Kompetenz, die es dann auch regelmäßig nicht einsetzt, wie die Königin von England.

    Da die Regierung aufgrund der Tatsache, dass die vom Parlament gewählt wird auch systematisch eine Mehrheit in der Legislative hat, existiert also eine extrem große Konzentration von Macht an einer Stelle. In den USA dagegen sind die “Gewalten” deutlicher getrennt und der Kongress kann (und hat historisch auch oft) dem Präsident Entscheidungen aufgedrückt und seinerseits Entscheidungen des jeweiligen Präsidenten verhindert. Hier gibt es also die herausragende Person, von der die Wähler versuchen könne, sie zu unterstützen oder abzuwählen. Umgekehrt repräsentieren Propanzregierungen wie der Bundesrat (Schweiz) wiederum den Ansatz, möglichst viele politische Strömungen an der Regierung beteiligen zu wollen.
    Die moralisch-staatsphilosophische Frage ist nun: Welches Modell entspricht mehr der Republik (der res publika)?

    Wie schon gesagt, ich entschuldige mich für den schlechten Stil. Ich will auch nicht sagen, 100% diese Meinung zu vertreten, aber ich hoffe doch, damit zum Nachdenken angeregt zu haben.

  9. Wolf-Dieter Wed 23 Jun 2010 at 19:54 - Reply

    — Zitat —
    Ein direkt gewählter Bundespräsident wäre ein starker nationaler Führer, von seinem Volk mit politischer Macht ausgestattet. Genau das, was Lafontaine und Gauweiler prima fänden.

    Die Folge wäre ein gigantischer Renationalisierungs-Schub. Die Folge wäre die Berliner Republik, von der nach 1990 manche träumten und die es gottlob nie gegeben hat.
    — Ztat Ende —

    Mich stört was an Ihrer Argumentation. Ein direkt gewählte BuPrä hat doch nicht mehr Kompetenzen als ein derzeit gewählter? Die Richtlinienkompetenz bliebe ja wohl beim Kanzler, oder etwa nicht? Sie führen den negativ konnotierten Begriff “Führer” in den Schlusssatz Ihrer Argumentation — das suggeriert zumindest, dass direktere Demokratie zu Nationalsozialismus führt. Man könnte das als tendenziös betrachten. Ich tue es jedenfalls.

  10. carl maria schulte Sat 10 Jul 2010 at 07:43 - Reply

    “völlig irre” die direktwahl, werter max steinbeis?
    dazu der buchtitel von manfred lütz: irre! unser problem sind die normalen!
    “renationalisierung”? nichts als eine vage vermutung. schon aufgrund der europäischen einbindung, der weltoffenen ausrichtung des GG, der möglichkeit seitens anderer verfassungsorgane dagegn zu halten…
    ein bürger-verfassungskonvent (FAS/FAZ 8.11.09 s. 26 -weckruf) kann die direktwahl auf den weg bringen. volksentscheid u.a. dazu folgt nach abschluß der konventsarbeit. auf diesen weckruf sich wohl beziehend: richard david precht in der ZEIT vor einigen wochen:
    “…und keiner wacht auf!” bereits aufgewachte können sich wegen unterstützung/kooperation wenden an:

    > carlo.difabio@yahoo.de <

    werter max steinbeis, wie wäre es, wenn wir inihrem verfassungsblog ausführlich zur verfassungsgebung gemäß dem letzten artikel des GG diskutieren…?

  11. carl maria schulte Sat 10 Jul 2010 at 08:26 - Reply

    ENDFASSUNG des beitrags schulte:

    “völlig irre” die direktwahl, werter max steinbeis?
    dazu der buchtitel von manfred lütz: irre! unser problem sind die normalen!
    “renationalisierung”? nichts als eine vage vermutung. schon aufgrund der europäischen einbindung, der weltoffenen ausrichtung des GG, der möglichkeit seitens anderer verfassungsorgane dagegen zu halten…
    ein bürger-verfassungskonvent (FAS/FAZ 8.11.09 s. 26 -weckruf) kann die direktwahl auf den weg bringen. volksentscheid u.a. dazu folgt nach abschluß der konventsarbeit. auf diesen weckruf sich wohl beziehend: richard david precht in der ZEIT vor einigen wochen:
    “…und keiner wacht auf!” bereits aufgewachte können sich wegen unterstützung/kooperation wenden an:

    > carlo.difabio@yahoo.de <

    werter max steinbeis, wie wäre es, wenn wir inihrem verfassungsblog ausführlich zur verfassungsgebung gemäß dem letzten artikel des GG diskutieren…?
    irre gut, das thema, die sache! wahnsinn!

    UNGEDULDIGES AUS KARLSRUHE ZUR PRÄSIDENTENWAHL:

    spätestens bei hochpolitischen entscheidungen, wie den der anfechtung einer präsidentenwahl oder der umsetzung des volks-verfassungsgebungsartikels einhundertsechsundvierzig sind zweifel am richterwahlverfahren und der inneren unsbhängigkeit einige verfassungsrichterInnen erlaubt. manche sprechen auch von institutioneller befangenheit, kooption/ämterpatronage.

    ex-innen- und verfassungsminister hirsch kritisierte kürzlich in der großen hamburger wochenzeitung DIE Z…, die karlsruher richterInnen hätten sich bei der lissabon-E (noch) wortreich um einen volksentscheid herumgedrückt.

    mag sein, daß die verfassungsbeschwerde des dr. m. (siehe dieser blog) tatsächlich nicht zulässig (und begründet) ist. allerdings ermöglicht es artikel 38 (1) GG jedem/jeder citoyen, die präsidentenwahl anzugreifen. schließlich garantiert artikel 19 (4) GG lückenlosen und effektiven rechtsschutz. artikel 38 (1) garantiert auch das recht auf demokratische teilhabe, auf demokratie… . so zutreffend in der lissabon-E.

    als citoyen und mitbewerber ums präsidentenamt habe ich antrag auf einstweilige anordnung gegen wulff gestellt. über 10 verfassungsverstöße sind zu verzeichnen: (auswahl-)verfahren, delegiertenwahl, parteipolitische instrumentalisierung (biedenkopf/weizsäcker/herzog u.a.)…
    artikel 61 GG (amtsenthebung) soll sinngemäß/analog angewendet werden: es kann bestimmt werden, daß der BuPräs (vorläufig) seines amtes enthoben ist. bis zur E in der hauptsache kann der bundesratspräsident seine aufgaben wahrnehmen. er verfügt wegen des rücktritts köhler ja auch schon über etwas erfahrung.

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