Was man sieht und was nicht
Haben Sie es sich schon angeschaut, das Video? Sollten Sie unbedingt tun. Alexej Navalnys Enthüllungsfilm über Putins Palast am Schwarzen Meer ist ein Meisterwerk der investigativen Recherche, ein Meisterwerk des filmischen Erzählens, ein Meisterwerk politischer Propaganda und obendrein ungeheuer unterhaltsam. So etwas kriegt man nicht alle Tage zu sehen.
Ein Palast ist ja eigentlich etwas Öffentliches: Hier stellt der Fürst sein Einssein mit dem Staat zur Schau. Louis XIV ist eine durch und durch öffentliche Person, vom sprichwörtlichen Lever du Roi bis zu seiner Fortpflanzung ist der oberste Staatsschauspieler 24 Stunden am Tag mit kaum etwas anderem beschäftigt, als diese Einheit im ganz buchstäblichen Sinn zu verkörpern. Versailles ist die Bühne, auf der dieses Stück aufgeführt wird. Vor Publikum selbstverständlich.
Der russische Präsident dagegen tut nichts dergleichen in seinem trashigen Plastikversailles an der Schwarzmeerküste. Wenn er sich denn wenigstens, wie sein Rivale am Bosporus, hinstellen würde und sagen: Schaut alle her! My name is Vladimir Vladimirovich, czar of czars! Look on my works, ye mighty, and despair! Aber keine Spur. Alles ganz privat. Nur für ihn und seine Freunde. Um seinen Palast überhaupt zu Gesicht zu bekommen, braucht man mindestens eine Drohne. Er stellt gar nichts zur Schau, der angebliche Palast, nicht seine Pracht, nicht seine Macht. Im Gegenteil, niemand soll ihn sehen. Niemand soll wissen, dass das seins ist. Ganz verborgen und privat nippt der Möchtegern-Fürst dort an edlen Weinen und wälzt sich auf italienischen Designerbetten und schaut mal in seinen Riesenfernseher, mal in den Sonnenuntergang und verhält sich damit zur Fürstenmacht so wie der YouPorn-Voyeur zum Sex, erregt durch die vorgestellte Identifikation mit den Akteuren und Actricen dort auf dem Schirm und dem Vorgestellten gerade dadurch immer unähnlicher. Und jetzt, so ein Pech, wird er dabei auch noch selber gefilmt. Jetzt steht er da mit heruntergelassenen Hosen, das dünne blonde Männchen aus Leningrad unseren Blicken preisgegeben in seiner ganzen Nacktheit. Und wir sind es, die sich das erregt reinziehen.
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Call for tenders: Consultancy in the area of justice reform in Eastern Europe
Within the framework of the projects implemented by the Division for Legal Co-operation, the Council of Europe is looking for providers of international consultancy services in the area of justice reform. For more details, please consult the Terms of Reference and the Act of Engagement.
All applications must be sent to cdm@coe.int with the subject line “2020AO68_Consultancy services_justice reform”. Tenders submitted or copied to another e-mail account will be excluded from the procedure.
Questions should be sent one week before the deadline, and exclusively to the following address: DGI.Justice.Reform.Unit1@coe.int.
Deadline for submission of applications: 7 February 2021.
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Überhaupt war diese Woche voll von sensationellen Spektakeln an der Grenze zwischen öffentlich und privat. Man bekommt den Mund ja gar nicht mehr zu: Veröffentlicht wurde der privatrechtliche Vertrag zwischen EU und AstraZeneca zur Bereitstellung von Covid-Impfstoff, in dem zwischen flächendeckenden Schwärzungsbalken in Punkt 5.1 zu lesen ist, dass der britisch-schwedische Pharmakonzern der EU seine Produktionskapazitäten in der EU versprochen hat, in Punkt 5.4 hingegen festgehalten wird, dass zur EU auch UK dazu gehören soll, allerdings nur für die Zwecke von Punkt 5.4. Was AstraZeneca wiederum an UK verkauft hat, steht in einem anderen privaten Vertrag, der aber nicht veröffentlicht wird, aus Gründen der “nationalen Sicherheit”. Wem genau hat jetzt die Pharmafirma welche Kapazitäten genau verkauft? Now you see it. Now you don’t.
Veröffentlicht wurden ferner die ersten Entscheidungen des so genannten Oversight Boards in Dienste des Privateigentums von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg und seinen Mitaktionär_innen. Dieses mit respektierten Verfassungsjurist_innen besetzte Gremium ist von Zuckerberg mit der Macht ausgestattet worden, Facebooks private Entscheidungen anhand seiner privaten Community Standards zu überprüfen. In vier der sechs Fälle hat das Gremium Facebook-Entscheidungen, bestimmte Posts von der Seite zu nehmen, korrigiert und überdies Empfehlungen ausgesprochen, wie das materielle Recht, also die bisher vermeintlich privaten Community Standards, ergänzt werden sollte. Was ist das, was da gerade entsteht? Vielleicht öffentliches Recht? Das wird sehr spannend sein zu beobachten.
Die tollste Show hat aber zweifellos die Wall Street geboten in dieser Woche: Heerscharen wimmelnder Privatanleger, bewaffnet mit der Robinhood-App (Werbeslogan: “We are all Investors!”) und koordiniert in Reddit-Foren, treiben die Aktie eines obskuren Videospielhändlers namens GameStop in schwindelnde Höhen und damit gezielt und absichtsvoll Hedgefonds-Titanen in den Ruin, die mit Leerverkäufen auf sinkende Kurse dieser Aktie gewettet hatten. Viel zu oft wirkt so ein Geschäft als selbsterfüllende Prophezeiung: Riesen-Hedgefonds sagt, Aktie ist überbewertet, Kurs sinkt, Riesen-Hedgefonds gewinnt die Wette quasi ohne Risiko. Nicht dieses Mal, sagten die Reddit-Kleinanleger und setzten eine umgekehrte Abfolge von selbsterfüllenden Prophezeiungen in Gang, an deren Ende der Hedgefonds ausgeblutet auf dem Boden und sein Kapital in die Hände von vielen anderen übergegangen war. Wer hätte das gedacht: Auch der Kapitalismus, so scheint es, kann Umverteilung! Das Volk (oder wie der Economist es nennt: der “Mob”), die hart arbeitenden Menschen, die an der Börse ihre Rente und die College-Gebühren ihrer Kinder zu verdienen hoffen, haben genug von den Manipulationen der Reichen und Mächtigen!
Zweifellos eine mächtige und prächtige Erzählung, deren Schönheit freilich leidet, wenn man sich vor Augen führt, wer an dem Spektakel noch so alles seinen Schnitt gemacht hat und noch machen wird. Wie das Schneeballsystem, um das es sich doch letztlich auch diesmal wieder handelt, wohl ausgehen wird und wer am Ende die Rechnung dafür zahlt? Die Wut der Reddit-Massen mit ihren Robinhood-Apps richtet sich zuvörderst dagegen, dass sie immer nur die Manipulierten sind und nie auch mal die Manipulierer, nicht aber gegen das Manipulieren selbst. Auch wenn jetzt mal vorübergehend Geld in die andere Richtung gepumpt wurde, treiben doch alle miteinander das gleiche Schwungrad an. Gepumpt wird in jedem Fall, und so verhält sich ihre Wut zum Wohlstand der Greenwich-Milliardäre vielleicht gar nicht so viel anders wie die Wut der MAGA-Kapitolstürmer zur Macht der GOP-Strategen. Eine Menge arme Sucker verlieren ihr Geld bzw. gehen ins Gefängnis, aber Donald Trump (“I’ll be there with you!”) zu impeachen, wäre nach Meinung letzterer verfassungswidrig: Er ist schließlich jetzt nur noch ein Privatmann.
Die Woche auf dem Verfassungsblog
Facebooks Oversight Board hat mittlerweile auch den Fall Trump zur Entscheidung angenommen. Wie das Board den Fall lösen könnte und welches Potenzial er für die Zukunft des Facebook-Rechts aufweist, analysieren DIPAYAN GHOSH und JUSTIN HENDRIX.
Trumps „Deplatforming“ wäre nach amerikanischem Recht keine Zensur. ALEKSANDRA KUCZERAWY untersucht die Entscheidung der Online-Plattformen aus der europäischen Perspektive: Wie steht die Europäische Menschenrechtskonvention zu Deplatforming und was sind die Konsequenzen für den kommenden Digital Services Act auf EU-Ebene?
Am 26. und 27. Januar 2021 hätte eigentlich eine Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht stattfinden sollen, über die Erhöhung der Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung politischer Parteien von gut 165 Mio. Euro auf 190 Mio. Euro. Der Verhandlungstermin wurde zwar coronabedingt aufgehoben. Aber die Frage, ob die Verfassung wirklich eine absolute Obergrenze enthält, die der demokratische Gesetzgeber bei der staatlichen Finanzierung politischer Parteien nicht überschreiten darf, bleibt aktuell. CHRISTOFER LENZ und SIMON GOLLASCH finden, dass die besseren Argumente dagegen sprechen.
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HEC Paris recruits in law, AI and data analytics
The law department of HEC Paris, first-ranked school of management located in France, recruits one tenure-track faculty position (assistant professor) effective 1st September 2021 to undertake research combining law, IA and data analytics (including Regulation of IA, Smart Law, Blockchain, Smart Contracts, Predictive Justice, LegalTech, Ethics of IA, Privacy and Data for Good) and teach the same subjects in the school’s programs, including masters, the MBA and Executive Education.
For further information click here.
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Die AfD klagt gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz, und in der Kanzlei, die sie dabei vertritt, wirkt als Of-Counsel niemand anderer als Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen mit. Geht das berufsrechtlich überhaupt? Nein, mein MATHIAS GOLDMANN, weshalb sich die Kanzlei auch umgehend von Maaßen trennte.
In der letzten Woche hatte der CDU-Rechtspolitikers HERIBERT HIRTE mit einem Tweet über Verfassungsrechtler und Querdenker für eine Menge Ärger gesorgt. In dieser hat er sich selbst zu Wort gemeldet und sieht sich missdeutet und zum Schweigen gebracht, besteht dabei allerdings auf einer Interpretation seiner eigenen Äußerung, die mir zumindest nicht einleuchtet.
In Thüringen wird im September 2021 ein neuer Landtag gewählt, wofür ein Sondergesetz vorgesehen ist, das eine pandemiegerechte Durchführung garantieren soll. Laut ROMAN KAISER bedarf es an zwei Stellen noch einiger Arbeit: die Möglichkeit einer Zwangsbriefwahl und die Kandidatenaufstellung mit Abstand.
In Berlin will die Integrationssenatorin gesetzlich dafür sorgen, dass künftig Bewerber_innen für den öffentlichen Dienst mit Migrationshintergrund bei gleicher Eignung bevorzugt werden, solange Menschen migrantischer Herkunft in den Amtsstuben so viel seltener zu finden sind als im Rest der Stadt. Diese so genannte Migrationsquote ist verfassungsrechtlich heiß umstritten. In der jüngsten Folge unseres Krisenpodcasts diskutiere ich darüber mit EMILIA ROIG.
Das Coronavirus had die Fragilität der EU-Freizügigkeitsregeln aufgezeigt und Fragen über Macht, Solidarität und Vertrauen in das System aufgeworfen.Die Angst vor COVID-19 hatte auch Auswirkungen auf die Anwendung von zwei Grundsätzen des EU-Freizügigkeitsrechts: das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Vorsorgeprinzip, erklärt IRIS GOLDNER LANG.
Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien wurde als “EU-only” Abkommen geschlossen, an dem nur die EU und nicht auch die Mitgliedstaaten als Vertragsparteien beteiligt sind. DANIEL THYM argumentiert, dass juristische Zweifel an der gewählten Rechtsgrundlage aber unbegründet sind, da das Abkommen ein Assoziierungsabkommen ist.
Trotz Reisebeschränkungen hat Boris Johnson diese Woche Schottland besucht, um für die Vorteile der britischen Union zu werben. Auslöser für seinen Besuch dürfte der am Sonntag von der Scottish National Party (SNP) vorgestellte 11-Punkte-“Fahrplan” für ein weiteres Unabhängigkeitsreferendum sein. Das Vereinigte Königreich befindet sich an einem kritischen Punkt, findet CATRIONA MULLAY. Die schottische Frage muss geklärt werden, sonst droht Großbritannien ein „failed state“ zu werden.
In Polen geht die Verfolgung von Richter_innen, die der PiS-Regierung in die Quere kommen, weiter: Nicht weniger 14 Richter_innen in Krakau werden jetzt aufs Korn genommen dafür, dass sie einen von seinen Vorgesetzten drangsalierten Whistleblower aus der polnischen Staatsanwaltschaft nicht bestrafen wollten. In einem offenen Brief ruft KATARZYNA SZCZYPSKA die EU auf, endlich zu handeln.
Das Urteil des polnischen “Verfassungsgerichts” zur Abtreibung ist nunmehr endlich veröffentlicht worden. Was die Verzögerung dieses eigentlich rein formellen Akts über den Zustand der Herrschaft des Rechts in Polen verrät, untersucht Ex-Verfassungsrichter MIROSŁAW GRANAT.
Am 22 Januar hat der türkische Präsident Erdogan einen neuen Verfassungsrichter ernannt: Irfan Fidan war zuvor Generalstaatsanwalt von Istanbul, und in den vergangenen Jahren hat das Türkische Verfassungsgericht seine Auslegung seiner Befugnisse wiederholt als nicht verfassungskonform eingestuft. GÖKHAN SEN ordnet die Konsequenzen seiner Ernennung ein.
Der UN-Menschenrechtsausschuss hat eine wichtige Entscheidung zu der Frage staatlicher Verantwortung für Seenotrettung auf hoher See gefällt und stößt damit insgesamt auf Beifall bei NASSIM MADJIDIAN.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im zwischenstaatlichen Verfahren zwischen Georgien und Russland über den Ossetien-Krieg untersucht ISABELLA RISINI unter dem Aspekt, wie das Gericht Menschenrechte und Kriegsvölkerrecht zueinander ins Verhältnis setzt.
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Soweit zu dieser wieder mal ziemlich aufregenden und ereignisreichen Woche.
Ihnen alles Gute, zum Erhalt des Verfassungsblogs können Sie dauerhaft hier und einmalig hier Ihren Beitrag leisten, dafür und für Ihre Aufmerksamkeit vielen Dank und bis nächste Woche!
Ihr
Max Steinbeis